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Document 32018D0592
Council Decision (EU) 2018/592 of 16 April 2018 appointing members and alternate members of the Advisory Committee on Freedom of Movement for Workers for Luxembourg
Beschluss (EU) 2018/592 des Rates vom 16. April 2018 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretender Mitglieder (Luxemburg) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Beschluss (EU) 2018/592 des Rates vom 16. April 2018 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretender Mitglieder (Luxemburg) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
ABl. L 99 vom 19.4.2018, p. 12–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 24/09/2018
19.4.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 99/12 |
BESCHLUSS (EU) 2018/592 DES RATES
vom 16. April 2018
über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretender Mitglieder (Luxemburg) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (1), insbesondere auf die Artikel 23 und 24,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von der luxemburgischen Regierung unterbreitet worden sind,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit dem Beschluss vom 20. September 2016 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für die Zeit vom 25. September 2016 bis zum 24. September 2018 ernannt. |
(2) |
Die luxemburgische Regierung hat Kandidaten für mehrere zu besetzende Sitze vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer werden für den Zeitraum bis zum 24. September 2018 ernannt:
I. |
REGIERUNGSVERTRETER
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II. |
VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE
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III. |
VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE
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Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 16. April 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. PORODZANOV
(1) Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1).
(2) Beschluss des Rates vom 20. September 2016 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 348 vom 23.9.2016, S. 3).