EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32018B2071

Beschluss (EU) 2018/2071 des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat

ABl. L 331 vom 28.12.2018, p. 210–210 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/2071/oj

28.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 331/210


BESCHLUSS (EU) 2018/2071 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 24. Oktober 2018

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (1),

unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2017) 365 – C8-0249/2017) (2),

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18. April 2018 (5) über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2016 sowie auf die diesem Beschluss beigefügte Entschließung (6),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (7), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0300/2018),

1.   

verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2016;

2.   

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.   

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Antonio TAJANI

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 48 vom 24.2.2016.

(2)  ABl. C 323 vom 28.9.2017, S. 1.

(3)  ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 1.

(4)  ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 10.

(5)  ABl. L 248 vom 3.10.2018, S. 23.

(6)  ABl. L 248 vom 3.10.2018, S. 24.

(7)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.


Top