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Document 32017D2322
Council Decision (CFSP) 2017/2322 of 29 May 2017 concerning the signing and conclusion of the Agreement between Canada and the European Union on security procedures for exchanging and protecting classified information
Beschluss (GASP) 2017/2322 des Rates vom 29. Mai 2017 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Beschluss (GASP) 2017/2322 des Rates vom 29. Mai 2017 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
ABl. L 333 vom 15.12.2017, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
15.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 333/1 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/2322 DES RATES
vom 29. Mai 2017
über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37, in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Auf seiner Tagung vom 27./28. November 2003 hat der Rat beschlossen, den Vorsitz zu ermächtigen, mit Unterstützung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Verhandlungen aufzunehmen, um ein Abkommen über die Sicherheit von Informationen zwischen der Europäischen Union und Kanada zu schließen. |
(2) |
Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Ratsvorsitz ein Abkommen mit Kanada über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen ausgehandelt. |
(3) |
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. CARDONA