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Document 32013D0457

2013/457/EU: Beschluss des Rates vom 16. September 2013 zur Ernennung eines Richters am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

ABl. L 247 vom 18.9.2013, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2019

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/457/oj

18.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 247/37


BESCHLUSS DES RATES

vom 16. September 2013

zur Ernennung eines Richters am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

(2013/457/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 257 Absatz 4,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Anhangs I des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und im Anschluss an den Rücktritt von Frau Irena BORUTA zum 1. Oktober 2013 ist ein Richter des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden „Gericht für den öffentlichen Dienst“) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2019 zu ernennen.

(2)

Es ist ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen (1) ergangen.

(3)

Der nach Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I des Protokolls Nr. 3 eingerichtete Ausschuss ist am 4. und 5. Juni sowie am 2. und 3. Juli 2013 zusammengetreten. Der Ausschuss hat nach Abschluss seiner Beratungen eine Stellungnahme über die Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters am Gericht für den öffentlichen Dienst abgegeben und seiner Stellungnahme eine Liste von Bewerbern beigefügt, die die einschlägigste Erfahrung auf hoher Ebene haben.

(4)

Es ist daher eine der auf der vorgenannten Liste von Bewerbern aufgeführten Personen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2019 zu ernennen, wobei auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts für den öffentlichen Dienst zu achten ist, indem die Richter unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Grundlage ausgewählt und die vertretenen einzelstaatlichen Rechtsordnungen berücksichtigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Jesper SVENNINGSEN wird zum Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2019 ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. LINKEVIČIUS


(1)  ABl. C 82 vom 21.3.2013, S. 5.


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