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Document 32013D0408

    2013/408/Euratom: Beschluss der Kommission vom 31. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Südafrika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

    ABl. L 204 vom 31.7.2013, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/408/oj

    Related international agreement

    31.7.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 204/2


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 31. Juli 2012

    über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Südafrika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

    (2013/408/Euratom)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

    mit Zustimmung des Rates,

    in Erwägung nachstehenden Grundes:

    Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Südafrika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sollte geschlossen werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Südafrika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft gebilligt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

    Artikel 2

    Ein Mitglied der Kommission wird hiermit ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen und alle notwendigen Schritte für das Inkrafttreten dieses Abkommens, das im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu schließen ist, einzuleiten.

    Brüssel, den 31. Juli 2012

    Für die Kommission

    Günther OETTINGER

    Mitglied der Kommission


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