EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32012D0310(01)

Beschluss der Kommission vom 9. März 2012 zur Ernennung von drei neuen Mitgliedern des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei

ABl. C 72 vom 10.3.2012, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2013

10.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 72/26


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 9. März 2012

zur Ernennung von drei neuen Mitgliedern des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei

2012/C 72/06

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf die Artikel 4 und 6 des Beschlusses 2005/629/EG der Kommission vom 26. August 2005 zur Einsetzung eines Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit der Mitglieder des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei, die mit Kommissionsbeschluss vom 27. Oktober 2010 (2) ernannt wurden, endet am 31. Oktober 2013.

(2)

Die Ernennung von zwei Mitgliedern des besagten Ausschusses ist infolge ihres freiwilligen Rücktritts im Oktober 2010 bzw. Januar 2011 nichtig geworden.

(3)

Der Bedarf nach wissenschaftlichen Gutachten für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik wächst.

(4)

Gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2005/629/EG sollten für die verbleibende Amtszeit neue Mitglieder ernannt werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Ernennung der folgenden Mitglieder des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei wird aufgehoben:

 

Antonio DI NATALE

 

Andrés URIARTE

Artikel 2

Zu Mitgliedern des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei werden ernannt:

 

Edmund John SIMMONDS,

 

Guiseppe SCARCELLA,

 

Jenny NORD.

Artikel 3

Ihre Amtszeit endet am 31. Oktober 2013.

Artikel 4

Die Generaldirektorin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei wird beauftragt, die Betroffenen über ihre Ernennung in Kenntnis zu setzen.

Artikel 5

Die Namen der neuen Mitglieder des Ausschusses werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den 9. März 2012

Für die Kommission

Maria DAMANAKI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 225 vom 31.8.2005, S. 18.

(2)  ABl. C 292 vom 28.10.2010, S. 3.


Top