ANHANG B
JÄHRLICHE ENERGIESTATISTIKEN
In diesem Anhang werden der Erfassungsbereich, die Einheiten, der Berichtszeitraum, die Erhebungshäufigkeit, die Fristen und die Übermittlungsmodalitäten für die jährliche Erhebung von Energiestatistiken beschrieben.
Begriffe, die nicht ausdrücklich in diesem Anhang bestimmt werden, werden in Anhang A erläutert.
1. FESTE FOSSILE BRENNSTOFFE UND INDUSTRIELL ERZEUGTE GASE
1.1. In Frage kommende Energieprodukte
Sofern nicht anders angegeben, sind Daten zu allen folgenden Energieprodukten zu erheben:
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Energieprodukt
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Definition
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Kohle mit hohem Inkohlungsgrad zur Verwendung in Industrie und Haushalten. Anthrazit enthält für gewöhnlich weniger als 10 % flüchtige Bestandteile und weist einen hohen Kohlenstoffgehalt auf (etwa 90 % fester Kohlenstoff). Ihr oberer Heizwert liegt bei über 23 865 kJ/kg (5 700 kcal/kg), aschefrei.
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Bituminöse Steinkohle, die zur Herstellung von Hochofenkoks geeignet ist. Ihr oberer Heizwert liegt bei über 23 865 kJ/kg (5 700 kcal/kg), aschefrei.
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3.
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Sonstige bituminöse Kohle
(Kesselkohle)
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Kohle zur Dampferzeugung; umfasst alle Arten bituminöser Kohle außer Kokskohle und Anthrazit. Hat im Vergleich zu Anthrazit einen höheren Anteil an flüchtigen Bestandteilen (über 10 %) und einen niedrigeren Kohlenstoffgehalt (unter 90 % fester Kohlenstoff). Ihr oberer Heizwert liegt bei über 23 865 kJ/kg (5 700 kcal/kg), aschefrei. In Kokereien verwendete bituminöse Kohle ist als Kokskohle anzugeben.
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Nicht backende Kohle mit einem oberen Heizwert zwischen 17 435 kJ/kg (4 165 kcal/kg) und 23 865 kJ/kg (5 700 kcal/kg), die mehr als 31 % flüchtige Bestandteile auf trockener, mineralstofffreier Basis enthält.
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Nicht backende Kohle mit einem oberen Heizwert von unter 17 435 kJ/kg (4 165 kcal/kg) und einem Gehalt von über 31 % an flüchtigen Bestandteilen auf trockener, mineralstofffreier Basis.
In dieser Kategorie ist auch die Produktion an direkt verbranntem Ölschiefer und direkt verbranntem bituminösem Sand zu erfassen. Als Input für sonstige Umwandlungsprozesse eingesetzter Ölschiefer oder bituminöser Sand sollten ebenfalls hier erfasst werden.
Hierzu zählt auch der Anteil an Ölschiefer und bituminösem Sand, der während der Umwandlung verbraucht wird. Schieferöl und andere durch Verflüssigung gewonnene Erzeugnisse sind im Jährlichen Ölfragebogen anzugeben.
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Brennbares weiches, poröses oder verdichtetes Sediment pflanzlichen Ursprungs mit hohem Wassergehalt (im Ausgangszustand bis zu 90 %), leicht zu schneiden, von heller bis dunkelbrauner Farbe. Torf für die nichtenergetische Verwendung wird hier nicht erfasst.
Diese Begriffsbestimmung berührt nicht die Begriffsbestimmung von erneuerbaren Energieträgern gemäß Richtlinie 2001/77/EG und den IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006.
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Ein Brennstoffmaterial aus Feinkohle, das unter Zusatz eines Bindemittels in eine bestimmte Form gepresst wird. Wegen des zugesetzten Bindemittels kann die Menge der erzeugten Steinkohlebriketts geringfügig größer sein als die Menge der im Umwandlungsprozess verbrauchten Kohle.
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Durch Verkokung von Kohle (hauptsächlich Kokskohle) bei hohen Temperaturen entstandenes festes Produkt mit einem niedrigen Anteil an Feuchtigkeit und flüchtigen Bestandteilen. Kokereikoks wird vorwiegend in der Eisen- und Stahlindustrie als Energieträger und als chemischer Zusatzstoff eingesetzt. Koksgrus und Gießereikoks werden ebenfalls zum Kokereikoks gezählt.
Ferner ist auch Halbkoks, ein durch Kohleverkokung bei niedrigen Temperaturen gewonnenes festes Erzeugnis, dieser Kategorie zuzurechnen. Halbkoks wird in Haushalten sowie in den Umwandlungsanlagen selbst als Brennstoff eingesetzt. Außerdem zählen auch Koks, Koksgrus und Halbkoks aus Braunkohle zu dieser Position.
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Steinkohle-Nebenprodukt, das in Gaswerken zur Erzeugung von Stadtgas eingesetzt wird. Gaskoks wird zur Erzeugung von Heizwärme genutzt.
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Entsteht bei der Verkokung von bituminöser Kohle. Kohlenteer fällt entweder als flüssiges Nebenprodukt der Kokserzeugung durch Destillation in der Kokerei an oder wird aus Braunkohle hergestellt („Schwelteer“). Aus Kohlenteer können durch Destillation weitere organische Erzeugnisse gewonnen werden (z. B. Benzol, Toluol, Naphthalin), die üblicherweise als Ausgangsstoffe für die petrochemische Industrie angegeben werden.
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11.
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BKB
(Braunkohlenbriketts)
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Braunkohlenbriketts werden mittels Hochdruckverpressung bindemittelfrei aus Braunkohle hergestellt. Zu dieser Kategorie zählen auch Torfbriketts, getrocknete Feinkohle und Kohlenstaub.
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Alle Gastypen, die in öffentlichen oder privaten Anlagen erzeugt werden, die vorwiegend zur Erzeugung, zum Transport und zur Verteilung von Gas betrieben werden. Hierunter fallen auch Gase, die durch Verkokung erzeugt werden (einschließlich der in Koksöfen erzeugten und in Ortsgas umgewandelten Gase), sowie solche, die durch vollständige Vergasung mit oder ohne Anreicherung mit Mineralölprodukten (wie z. B. Flüssiggas oder Rückstandsheizöl) oder durch Reformieren und einfaches Mischen von Gasen und/oder Luft entstehen; diese Gase werden in den Zeilen „Aus sonstigen Quellen“ erfasst. Ortsgas, das in Mischgas umgewandelt wird, welches durch das Erdgasnetz verteilt und verbraucht wird, ist unter dem Umwandlungssektor zu erfassen.
Die Erzeugung anderer Kohlegase (d. h. Kokereigas, Hochofengas und Gichtgas) sollte jeweils getrennt erfasst werden und nicht zur Ortsgaserzeugung gerechnet werden. Kohlegase, die in Gaswerke überführt werden, sollten (in ihrer eigenen Spalte) unter dem Umwandlungsbereich in der Zeile „Gaswerke“ erfasst werden. Die Gesamtmenge an Ortsgas, die aus dem Transfer von anderen Kohlegasen resultiert, ist unter „Ortsgas“ in der Zeile „Erzeugung“ anzugeben.
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Fällt als Nebenprodukt bei der Herstellung von Kokereikoks für die Eisen- und Stahlerzeugung an.
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Fällt bei der Verbrennung von Koks in den Hochöfen der Eisen- und Stahlindustrie an. Es wird zurückgewonnen und zum Teil in der Anlage selbst, zum Teil in anderen Prozessen der Stahlproduktion bzw. in zur Verbrennung von Hochofengas ausgelegten Kraftwerken verwendet. Die Brennstoffmenge sollte auf der Basis des oberen Heizwerts angegeben werden.
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Entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von Stahl in Sauerstofföfen und wird beim Austreten aus dem Ofen gewonnen. Konvertergas wird auch als Hochofengas, Sauerstoffblasstahlgas oder (im Englischen) LD gas bezeichnet.
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Kohle mit einem Bruttoheizwert von über 23 865 kJ/kg (5 700 kcal/kg), aschefrei und mit einem mittleren Vitrinit-Reflexionskoeffizienten von mindestens 0,6 . Steinkohle umfasst die Energieprodukte 1 bis 3 (Anthrazit, Kokskohle und sonstige bituminöse Kohle).
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1.2. Verzeichnis der Aggregate
Für alle im vorhergehenden Abschnitt angeführten Energieprodukte sind die folgenden Aggregate anzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Begriffe, die nicht ausdrücklich in diesem Anhang bestimmt werden, werden in Anhang A erläutert.
1.2.1. Energieversorgungs- und Energieumwandlungssektor
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1.1.
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Davon: im Untertagebau
Gilt nur für Anthrazit, Kokskohle, sonstige bituminöse Kohle, subbituminöse Kohle und Braunkohle.
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1.2.
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Davon: im Tagebau
Gilt nur für Anthrazit, Kokskohle, sonstige bituminöse Kohle, subbituminöse Kohle und Braunkohle.
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2.
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Sonstige Quellen
Hier sind zwei Unterkategorien zu unterscheiden:
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—
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aufbereitete Schlämme, Mittelgut und sonstige weniger hochwertige Kohleprodukte, die nicht nach Kohlesorten klassifiziert werden können. Außerdem fällt in diese Unterkategorie die aus Abräumhalden und Abfallbehältern zurückgewonnene Kohle;
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—
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Lieferungen an Brennstoffen, deren Erzeugung in anderen Energiebilanzen erfasst wird, deren Verbrauch jedoch in der Energiebilanz der Kohle angeführt wird.
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2.1.
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Davon: aus Mineralölerzeugnissen
Gilt nicht für Anthrazit, Kokskohle, sonstige bituminöse Kohle, subbituminöse Kohle, Braunkohle und Torf.
Zum Beispiel: Petrolkokszusätze zur Kokskohle für Kokereien
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2.2.
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Davon: aus Erdgas
Gilt nicht für Anthrazit, Kokskohle, sonstige bituminöse Kohle, subbituminöse Kohle, Braunkohle und Torf.
Zum Beispiel: Erdgaszusätze zu Ortsgas für den direkten Endverbrauch
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2.3.
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Davon: aus erneuerbaren Quellen
Gilt nicht für Anthrazit, Kokskohle, sonstige bituminöse Kohle, subbituminöse Kohle, Braunkohle und Torf.
Zum Beispiel: Industrieabfälle als Bindemittel bei der Herstellung von Steinkohlenbriketts
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5.
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Bunkerbestände für die internationale Seeschifffahrt
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6.
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Bestandsveränderungen
Negative Zahlen stehen für Bestandsvergrößerung, positive für Bestandsverkleinerung.
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8.
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Statistische Abweichung
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9.
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Umwandlungssektor insgesamt
Für die primäre oder sekundäre Umwandlung von Energie (z. B. Kohle in Strom, Kokereigas in Strom) oder die Umwandlung in abgeleitete Energieprodukte (z. B. Kokskohle in Koks) aufgewendete Brennstoffmenge.
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9.1.
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Davon: Stromerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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9.2.
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Davon: KWK-Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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9.3.
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Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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9.4.
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Davon: Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
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9.5.
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Davon: KWK-Anlagen von Eigenerzeugern
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9.6.
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Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
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9.7.
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Davon: Brikettfabriken
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9.9.
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Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
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9.11.
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Davon: Hochöfen
Die Mengen an in Hochöfen umgewandelter Kokskohle und/oder bituminöser Kohle (Kohlenstaubeinblasung (Pulverized Coal Injection, PCI)) und Koksofenkoks. Die zur Beheizung und zum Betrieb von Hochöfen verwendeten Mengen (z. B. Hochofengas) gehören nicht zum Umwandlungssektor, sondern sollten im Energiesektor als Verbrauch angegeben werden.
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9.12.
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Davon: Kohleverflüssigungsanlagen
Schieferöl und andere durch Verflüssigung gewonnene Erzeugnisse sind gemäß Kapitel 4 dieses Anhangs anzugeben.
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9.13.
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Davon: für die Mischgaserzeugung
Menge der mit Erdgas vermischten Kohlengase
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9.14.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Umwandlung
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1.2.2. Energiesektor
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1.
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Energiesektor insgesamt
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1.1.
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Davon: Stromerzeugungsanlagen, KWK-Anlagen und Wärmeerzeugungsanlagen
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1.2.
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Davon: Kohlebergwerke
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1.3.
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Davon: Brikettfabriken
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1.5.
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Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
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1.8.
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Davon: Erdölraffinerien
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1.9.
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Davon: Kohleverflüssigungsanlagen
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1.10.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
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2.
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Netzverluste
Verluste durch Transport und Verteilung sowie durch Abfackeln erzeugter Gase
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3.
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Endverbrauch insgesamt
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4.
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Nichtenergetischer Endverbrauch insgesamt
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4.1.
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Davon: Industrie-, Umwandlungs- und Energiesektor
Nichtenergetischer Verbrauch in allen Teilsektoren der Sektoren Industrie, Umwandlung und Energieerzeugung, z. B. für die Methanol- und Ammoniakerzeugung verwendete Kohle
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4.1.1.
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Unter 4.1, davon: in der Petrochemie
Nichtenergetischer Verbrauch, z. B. Kohle als Einsatzmaterial zur Herstellung von Düngemitteln oder von anderen petrochemischen Erzeugnissen
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4.2.
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Davon: Verkehrssektor
Nichtenergetischer Verbrauch in allen Teilsektoren des Verkehrssektors
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4.3.
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Davon: sonstige Sektoren
Nichtenergetischer Verbrauch in gewerblichen und öffentlichen Dienstleistungen, in Haushalten, in der Landwirtschaft sowie in nicht anderweitig genannten Bereichen
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1.2.3. Angabe des Energie-Endverbrauchs
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1.
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Energetischer Endverbrauch
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2.1.
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Davon: Eisen und Stahl
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2.2.
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Davon: chemische und petrochemische Industrie
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2.3.
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Davon: NE-Metallindustrie
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2.4.
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Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
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2.7.
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Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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2.8.
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Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
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2.9.
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Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
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2.10.
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Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
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2.12.
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Davon: Textilien und Leder
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2.13.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
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3.2.
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Davon: Binnenschifffahrt
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3.3.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
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4.1.
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Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
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4.3.
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Davon: Land- und Forstwirtschaft
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4.4.
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Davon: Fischerei und Fischzucht
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4.5.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Sonstige
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1.2.4. Ein- und Ausfuhren
Einfuhren nach dem Herkunftsland, Ausfuhren nach dem Bestimmungsland
Gilt nicht für Torf, Gaskoks, Ortsgas, Kokereigas, Hochofengas und Gichtgas.
1.2.5. Inputs für Wärme- und Elektrizitätskraftwerke der Eigenerzeuger
Der Input bei den Eigenerzeugern von Strom und Wärme ist für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmekraftanlagen jeweils getrennt auszuweisen.
Diese Inputs werden für die unten aufgeführten Hauptwirtschaftszweige separat ausgewiesen.
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1.
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Energiesektor insgesamt
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1.1.
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Davon: Kohlebergwerke
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1.2.
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Davon: Brikettfabriken
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1.4.
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Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
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1.7.
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Davon: Erdölraffinerien
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1.8.
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Davon: Kohleverflüssigungsanlagen
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1.9.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
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2.1.
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Davon: Eisen und Stahl
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2.2.
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Davon: chemische und petrochemische Industrie
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2.3.
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Davon: NE-Metallindustrie
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2.4.
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Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
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2.7.
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Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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2.8.
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Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
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2.9.
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Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
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2.10.
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Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
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2.12.
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Davon: Textilien und Leder
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2.13.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
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3.2.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
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4.1.
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Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
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4.3.
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Davon: Land- und Forstwirtschaft
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4.4.
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Davon: Fischerei und Fischzucht
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4.5.
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Davon: nicht anderweitig genannt
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1.3. Heizwerte
Für die in unter Ziffer 1.1 aufgeführten Energieprodukte sind für die folgenden Hauptaggregate sowohl die Brutto- als auch die Nettoheizwerte anzugeben.
Gilt nicht für Ortsgas, Kokereigas, Hochofengas und Gichtgas.
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6.
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Einsatz in Stromerzeugungsanlagen, KWK-Anlagen und Wärmeerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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7.
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Einsatz in der Industrie
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1.4. Erzeugung und Bestände in Kohlebergwerken
Gilt nur für Steinkohle und Braunkohle.
Folgende Mengen sind anzugeben:
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4.
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Bestände am Ende der Periode
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4.1.
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Davon: Bestände in den Zechen
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1.5. Maßeinheiten
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103 Tonnen
Ausnahme: Bei Gasen (Ortsgas, Kokereigas, Hochofengas, Konvertergas) wird ummittelbar der Energiegehalt gemessen, weshalb die zu verwendende Einheit TJ ist (ausgehend vom Bruttoheizwert).
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MJ/Tonne
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1.6. Ausnahmen und Befreiungen
Entfällt.
2. ERDGAS
2.1. In Frage kommende Energieprodukte
Diese Datenerhebung betrifft Erdgas, bestehend aus vorwiegend methanhaltigen Gasen in flüssigem oder gasförmigem Zustand, die in unterirdischen Lagerstätten vorkommen.
Einbezogen sind „unabhängig vorhandenes“ Gas aus Feldern, in denen Kohlenwasserstoffe nur gasförmig vorkommen, sowie das in Verbindung mit Rohöl erzeugte so genannte „Begleitgas“ und das aus Kohlegruben oder -flözen gewonnene Methan (Gruben- bzw. Flözgas).
Nicht einbezogen sind Gase, die durch anaerobe Faulung von Biomasse entstehen (z. B. Stadt- oder Klärgas) oder Ortsgas.
2.2. Verzeichnis der Aggregate
Für alle im vorhergehenden Abschnitt angeführten Energieprodukte sind die folgenden Aggregate anzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2.2.1. Energieversorgungs- und Energieumwandlungssektor
Anzugeben sind Mengen sowohl in Mengen- als auch Energieeinheiten einschließlich der Brutto- und Nettoheizwerte für die folgenden Aggregate:
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1.
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Einheimische Erzeugung
Alle innerhalb der nationalen Grenzen geförderten trockenen vermarktbaren Mengen, einschließlich Offshore-Förderung. Nach Reinigung und Extraktion von Erdgaskondensaten und Schwefel gemessene Mengen
Ohne Extraktionsverluste und zurück gepresste, abgeblasene oder abgefackelte Mengen
Einschließlich der in der Erdgasindustrie bei der Erdgasförderung, in Pipelines und in Verarbeitungsanlagen eingesetzten Mengen
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1.1.
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Davon: Begleitgas
Zusammen mit dem Erdöl gewonnenes Erdgas
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1.2.
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Davon: unabhängig vorhandenes Gas
Erdgas aus Lagerstätten, die nur gasförmige Kohlenwasserstoffe enthalten
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1.3.
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Davon: Grubengas
In Kohlebergwerken oder Kohleflözen anfallendes Methan, das mit Rohrleitungen an die Oberfläche geleitet und in Kohlebergwerken verbraucht wird oder durch Pipelines zu den Verbrauchern befördert wird
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2.
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Sonstige Quellen
Mit Erdgas vermischte Kraftstoffe, die als Gemisch verbraucht werden
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2.1.
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Davon: aus Mineralölerzeugnissen
LPG zur Verbesserung der Qualität, z. B. des Heizwerts
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2.2.
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Davon: aus Kohle
Industriegas zur Mischung mit Erdgas
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2.3.
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Davon: aus erneuerbaren Quellen
Biogas zur Vermischung mit Erdgas
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5.
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Bunkerbestände für die internationale Seeschifffahrt
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6.
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Bestandsveränderungen
Negative Zahlen stehen für Bestandsvergrößerung, positive für Bestandsverkleinerung.
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8.
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Statistische Abweichung
Hier müssen keine Heizwerte angegeben werden.
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9.
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Wiedergewinnbares Gas: Anfangs- und Endbestände
Für die Lieferung während eines beliebigen Input-Output-Zyklus verfügbare Gasmengen. Bezieht sich auf wiedergewinnbares Erdgas, das in speziellen Speichereinrichtungen gelagert wird (erschöpfte Gas- und/oder Ölfelder, Aquifer, Salzkavernen, gemischte Hohlräume oder Sonstiges) sowie auf die Speicherung von Flüssiggas (liquefied natural gas). Gaspolster sind auszunehmen.
Hier müssen keine Heizwerte angegeben werden.
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10.
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Abgeblasenes Gas
Die in der Produktionsstätte oder in der Gasaufbereitungsanlage an die Atmosphäre abgegebene Gasmenge
Hier müssen keine Heizwerte angegeben werden.
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11.
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Abgefackeltes Gas
Die in Fackeln in der Produktionsstätte oder in der Gasaufbereitungsanlage verbrannte Gasmenge
Hier müssen keine Heizwerte angegeben werden.
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12.
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Umwandlungssektor insgesamt
Brennstoffmengen, die für die Primär- oder Sekundärumwandlung von Energie (z. B. Erdgas in Strom) oder für die Umwandlung in Sekundärerzeugnisse (z. B. Erdgas in Methanol) verwendet werden
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12.1.
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Davon: Stromerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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12.2.
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Davon: Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
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12.3.
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Davon: KWK-Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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12.4.
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Davon: KWK-Anlagen von Eigenerzeugern
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12.5.
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Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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12.6.
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Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
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12.10.
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Davon: Umwandlung von Gas in Flüssigerzeugnisse
Erdgasmengen, die als Ausgangsstoff für die Umwandlung in Flüssigerzeugnisse verwendet werden, z. B. bei der Umwandlung in Methanol eingesetzte Brennstoffmengen
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12.11.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Umwandlung
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2.2.2. Energiesektor
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1.
|
Energiesektor insgesamt
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1.1.
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Davon: Kohlebergwerke
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1.2.
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Davon: Öl- und Gasförderung
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1.3.
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Davon: Einsatz in Ölraffinerien
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1.7.
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Davon: Elektrizitätswerke, KWK-Anlagen und Wärmekraftwerke
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1.8.
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Davon: Verflüssigung (LNG) oder Vergasung
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1.9.
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Davon: Umwandlung von Gas in Flüssigerzeugnisse
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1.10.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
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2.
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Verteilungs- und Transportverluste
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2.2.3. Angabe des Energie-Endverbrauchs
Der Erdgasverbrauch ist für alle folgenden Aggregate getrennt nach energetischer Verwendung und, gegebenenfalls, nichtenergetischer Verwendung zu melden:
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1.
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Endverbrauch insgesamt
Unter dieser Überschrift sind der Energieendverbrauch und die nichtenergetischen Verwendungen getrennt zu melden.
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2.1.
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Davon: Güterkraftverkehr
Umfasst sowohl komprimiertes Erdgas als auch Biogas.
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2.1.1.
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Davon: Anteil Biogas am Güterkraftverkehr
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2.2.
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Davon: Transport in Pipelines
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2.3.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
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3.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
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|
3.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
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3.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
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3.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
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3.7.
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Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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3.8.
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Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
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3.9.
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Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
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3.10.
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Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
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3.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
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|
3.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
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4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
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|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Sonstige
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|
2.2.4. Ein- und Ausfuhren
Anzugeben sind sowohl die Gesamtmengen an Erdgas als auch der Flüssiggasanteil (LNG) pro Ursprungsland der Einfuhren und pro Bestimmungsland der Ausfuhren.
2.2.5. Inputs für Wärme- und Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
Der Input bei den Eigenerzeugern von Strom und Wärme ist für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmeerzeugungsanlagen jeweils getrennt auszuweisen.
Input bezieht sich auf folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige:
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1.
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Energiesektor insgesamt
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1.1.
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Davon: Kohlebergwerke
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1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
|
|
|
1.3.
|
Davon: Einsatz in Ölraffinerien
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|
|
|
|
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1.7.
|
Davon: Verflüssigung (LNG) oder Vergasung
|
|
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1.8.
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Davon: Umwandlung von Gas in Flüssigerzeugnisse
|
|
|
1.9.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
3.1.
|
Davon: Transport in Pipelines
|
|
|
3.2.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt
|
|
2.2.6. Gasspeicherkapazitäten
|
1.
|
Name
Name des Standorts der Speicheranlage
|
|
|
2.
|
Typ
Speichertyp, z. B. erschöpftes Gasfeld, Salzkaverne usw.
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|
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3.
|
Arbeitskapazität
Gesamte Gasspeicherkapazität abzüglich Gaspolster. Das Gaspolster ist das Gesamtvolumen an Gas, das als ständiger Lagerbestand benötigt wird, um während des gesamten Outputzyklus einen ausreichenden Druck im unterirdischen Speicher und eine ausreichende Lieferkapazität zu erhalten.
|
|
|
4.
|
Spitzenoutput
Höchstmögliche Rate, zu der Gas aus dem jeweiligen Speicher entnommen werden kann
|
|
2.3. Maßeinheiten
|
|
Soweit nicht anders bestimmt, werden die Erdgasmengen nach ihrem Energiegehalt angegeben, d. h. in TJ auf der Basis des Bruttoheizwerts.
Soweit Volumenangaben verlangt werden, ist die Einheit 106 m3 unter Referenzgasbedingungen (15 oC, 101,325 kPa).
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KJ/m3 unter Referenzgasbedingungen (15 oC, 101,325 kPa)
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|
3.
|
Speicherarbeitskapazität
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|
106 m3 unter Referenzgasbedingungen (15 oC, 101,325 kPa)
|
|
|
106 m3/Tag unter Referenzgasbedingungen (15 oC, 101,325 kPa)
|
2.4. Ausnahmen und Befreiungen
Entfällt.
3. STROM UND WÄRME
3.1. In Frage kommende Energieprodukte
Dieses Kapitel betrifft Strom und Wärme.
3.2. Verzeichnis der Aggregate
Für alle im vorhergehenden Abschnitt angeführten Energieprodukte sind die folgenden Aggregate anzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Begriffe, die nicht in diesem Anhang bestimmt werden, werden in Anhang A erläutert. Die in den Kapiteln 1, 2, 4 und 5 angegebenen Definitionen und Einheiten gelten für Energieprodukte, die unter feste Brennstoffe, industriell erzeugte Gase, Naturgase, Rohöl und Mineralölprodukte, Energie aus erneuerbaren Quellen und Energie aus Abfall fallen.
3.2.1. Energieversorgungs- und Energieumwandlungssektor
In diesem Kapitel gelten folgende spezifische Definitionen für Strom und Wärme:
|
—
|
Bruttostromerzeugung: die Summe der von allen erfassten Anlagen (einschließlich Pumpspeicherwerke) erzeugten elektrischen Energie, gemessen an den Ausgangsklemmen der Hauptgeneratoren;
|
|
—
|
Bruttowärmeerzeugung: die gesamte von einer Anlage erzeugte Wärme, einschließlich der in Form heißer flüssiger oder gasförmiger Medien (Raumheizung, Heizung mit flüssigen Brennstoffen) in den Hilfsaggregaten der Anlage eingesetzten Wärme und der Verluste durch Wärmeaustausch in der Anlage/im Netz;
|
|
—
|
Nettostromerzeugung: die Bruttostromerzeugung abzüglich der von den Hilfsaggregaten der Anlage verbrauchten elektrischen Energie und der Verluste in den Haupttransformatoren;
|
|
—
|
Nettowärmeerzeugung: die durch Messung der Vorlauf- und der Rücklauftemperatur ermittelte Wärmemenge, die an das Verteilernetz abgegeben wird.
|
Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Aggregate sind für Kraftwerke von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen und Kraftwerke von Eigenerzeugern getrennt anzugeben. Für beide Arten von Anlagen sind die Brutto- und die Nettostromerzeugung sowie die Brutto- und die Nettowärmeerzeugung getrennt für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmeerzeugungsanlagen für folgende Aggregate anzugeben, soweit zutreffend.
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|
1.1.
|
Davon: Kernkraftwerke
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|
1.2.1.
|
Davon: Anteil von Pumpspeicherwerken an der Erzeugung aus Wasserkraft
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1.3.
|
Davon: geothermische Energie
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|
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|
1.5.
|
Davon: Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie
|
|
|
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|
1.7.
|
Davon: flüssige Brennstoffe
Flüssigkeiten, bei deren Reaktion mit Sauerstoff Wärme in erheblicher Menge freigesetzt wird und die unmittelbar zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme verwendet werden
|
|
|
1.8.
|
Davon: Wärmepumpen
Die Wärmeerzeugung von Wärmepumpen ist nur dann anzugeben, wenn die Wärme an Dritte verkauft wird (d. h. wenn sie im Umwandlungssektor anfällt).
|
|
|
1.9.
|
Davon: Elektrokessel
Von Elektrokesseln erzeugte Wärmemenge, die an Dritte verkauft wird.
|
|
|
1.10.
|
Davon: Wärme aus chemischen Prozessen
Wärme aus exothermen (ohne Energiezufuhr ablaufenden) Prozessen wie chemische Reaktionen.
Ohne Abwärme aus endothermen Prozessen, die als Wärme aus dem jeweils verwendeten Brennstoff zu erfassen ist.
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|
|
1.11.
|
Davon: andere Quellen — Strom (bitte angeben)
|
|
Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Aggregate sind als Gesamtwerte für Strom- und Wärmeerzeugung getrennt anzugeben, soweit zutreffend. Die ersten drei von ihnen sind aus den Angaben für die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Aggregate zu errechnen und müssen mit diesen übereinstimmen.
|
|
|
2.
|
Eigenverbrauch der Anlage
|
|
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|
4.
|
Einfuhren
Siehe auch die Erläuterungen unter Ziffer 5 „Ausfuhren“.
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|
|
5.
|
Ausfuhren
Strommengen gelten als Ein- bzw. Ausfuhren, wenn sie über die Grenzen eines Landes hinweg befördert werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Zollabfertigung stattgefunden hat oder nicht. Wird Strom durch ein Land hindurch geleitet, so ist die Menge als Ein- und als Ausfuhr zu erfassen.
|
|
|
6.
|
Verbrauch von Wärmepumpen
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|
7.
|
Verbrauch von Elektrokesseln
|
|
|
8.
|
Verbrauch von Pumpspeicherwerken
|
|
|
9.
|
Verbrauch für Stromerzeugung
|
|
|
10.
|
Abgegebene Energie
Für Strom: die Nettostromerzeugung aller Kraftwerke des Landes, abzüglich des gleichzeitig in Wärmepumpen, Elektrokesseln und Pumpspeicherwerken verbrauchten Stroms und abzüglich oder zuzüglich der Aus- und Einfuhren.
Für Wärme: die zum Verkauf an Dritte erzeugte Nettowärme aller Anlagen des Landes, abzüglich der für die Stromerzeugung verbrauchten Wärme und abzüglich oder zuzüglich der Aus- und Einfuhren.
|
|
|
11.
|
Übertragungs- und Verteilungsverluste
Alle bei Transport und Verteilung von Strom und Wärme auftretenden Verluste.
Für Strom einschließlich Transformationsverluste, die nicht dem Kraftwerk zuzurechnen sind.
|
|
|
12.
|
Berechneter Gesamtverbrauch
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|
|
13.
|
Statistische Abweichung
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|
|
14.
|
Ermittelter Bruttoverbrauch
|
|
Der erzeugte Strom, die verkaufte Wärme und die aufgewendeten Brennstoffmengen und die in ihnen enthaltenen Gesamtenergiemengen (auf der Grundlage des Nettoheizwerts, für Erdgas auf der Grundlage des Bruttoheizwerts) sind für Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen und für Anlagen von Eigenerzeugern getrennt anzugeben. Für beide Arten von Anlagen sind die Strom- und die Wärmeerzeugung für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmeerzeugungsanlagen getrennt anzugeben, soweit zutreffend.
|
1.
|
Feste Brennstoffe und industriell erzeugte Gase:
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1.3.
|
Sonstige bituminöse Kohle
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|
|
|
|
1.11.
|
BKB (Braunkohlenbriketts)
|
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|
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|
|
|
|
2.
|
Rohöl und Mineralölprodukte:
|
|
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|
|
|
|
|
|
2.6.
|
Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis
|
|
|
|
|
2.8.
|
Dieselkraftstoff/Heizöl (destilliertes Heizöl)
|
|
|
|
|
2.10.
|
Bitumen (einschließlich Orimulsion)
|
|
|
|
|
2.12.
|
Sonstige Mineralölerzeugnisse
|
|
|
|
|
4.
|
Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall:
|
|
|
4.1.
|
Industrieabfälle (nicht erneuerbare Energiequelle)
|
|
|
4.2.
|
Siedlungsabfälle (erneuerbare Energiequelle)
|
|
|
4.3.
|
Siedlungsabfälle (nicht erneuerbare Energiequelle)
|
|
|
4.4.
|
Holz, Holzabfälle und sonstige feste Abfälle
|
|
|
|
|
|
|
|
|
4.8.
|
Flüssige Biobrennstoffe
|
|
3.2.2. Strom- und Wärmeverbrauch des Energiesektors
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
Ohne Eigenverbrauch der Anlagen und Verbrauch in Pumpspeicherwerken, Wärmepumpen und Elektrokesseln
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
|
|
|
1.3.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
|
|
1.5.
|
Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
|
|
|
|
|
|
|
1.8.
|
Davon: Erdölraffinerien
|
|
|
1.9.
|
Davon: Nuklearindustrie
|
|
|
1.10.
|
Davon: Kohleverflüssigungsanlagen
|
|
|
1.11.
|
Davon: Verflüssigung (LNG) oder Vergasung
|
|
|
1.12.
|
Davon: Vergasungsanlagen (Biogas)
|
|
|
1.13.
|
Davon: Umwandlung von Gas in Flüssigerzeugnisse
|
|
|
1.14.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
3.2.3. Angabe des Energie-Endverbrauchs
|
|
|
1.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
1.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
1.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
1.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
1.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
1.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
1.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
1.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
1.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
1.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.2.
|
Davon: Transport in Pipelines
|
|
|
2.3.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.
|
Gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
5.
|
Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
6.
|
Fischerei und Fischzucht
|
|
|
7.
|
Nicht anderweitig genannt — Sonstige
|
|
3.2.4. Ein- und Ausfuhren
Ein- und Ausfuhren von Strom und Wärme nach Ländern
3.2.5. Nettostrom- und -wärmeerzeugung der Eigenerzeuger
Für folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige ist die Nettostrom- und -wärmeerzeugung der Eigenerzeuger für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmeerzeugungsanlagen getrennt anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
|
|
|
1.3.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
|
|
1.5.
|
Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
|
|
|
|
|
|
|
1.8.
|
Davon: Erdölraffinerien
|
|
|
1.9.
|
Davon: Kohleverflüssigungsanlagen
|
|
|
1.10.
|
Davon: Verflüssigung (LNG) oder Vergasung
|
|
|
1.11.
|
Davon: Vergasungsanlagen (Biogas)
|
|
|
1.12.
|
Davon: Umwandlung von Gas in Flüssigerzeugnisse
|
|
|
1.13.
|
Davon: Holzkohlefabriken
|
|
|
1.14.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
2.
|
Übrige Sektoren: Es gilt die Aggregateliste unter Ziffer 3.2.3 „Angabe des Energie-Endverbrauchs“.
|
|
3.2.6. Inputs für Wärme- und Stromerzeugungsanlagen der Eigenerzeuger
Der Input bei den Eigenerzeugern von Strom und Wärme ist für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmeerzeugungsanlagen jeweils getrennt auszuweisen.
|
1.
|
Zu den von Eigenerzeugern verbrauchten festen Brennstoffen und industriell erzeugten Gasen sind Mengenangaben für folgende Produkte zu machen: Anthrazit, Kokskohle, sonstige bituminöse Steinkohle, subbituminöse Kohle, Braunkohle, Torf, Steinkohlenbriketts, Kokereikoks, Gaskoks, Kohlenteer, Braunkohlen- und Torfbriketts, Ortsgas, Kokereigas, Hochofengas und Konvertergas. Die Einsatzmengen dieser Produkte sind für folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.2.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
|
|
1.4.
|
Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
|
|
|
|
|
|
|
1.7.
|
Davon: Erdölraffinerien
|
|
|
1.8.
|
Davon: Kohleverflüssigungsanlagen
|
|
|
1.9.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
|
|
3.2.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt
|
|
|
|
2.
|
Zu den von Eigenerzeugern verbrauchten Mineralölprodukten sind Mengen für folgende Produkte zu melden: Rohöl, Erdgaskondensate, Raffineriegas, Flüssiggas, Naphtha, Flugturbinenkraftstoff, sonstiges Kerosin, Dieselkraftstoff/Heizöl (destilliertes Heizöl), schweres Heizöl, Bitumen (einschließlich Orimulsion), Petrolkoks und sonstige Mineralölprodukte. Die Einsatzmengen dieser Produkte sind für folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.6.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
3.1.
|
Davon: Transport in Pipelines
|
|
|
3.2.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt
|
|
|
|
3.
|
Zu dem von Eigenerzeugern verbrauchten Erdgas sind die Einsatzmengen für folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
|
|
|
1.3.
|
Davon: Einsatz in Ölraffinerien
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.7.
|
Davon: Verflüssigung (LNG) oder Vergasung
|
|
|
1.8.
|
Davon: Umwandlung von Gas in Flüssigerzeugnisse
|
|
|
1.9.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
3.1.
|
Davon: Transport in Pipelines
|
|
|
3.2.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt
|
|
|
|
4.
|
Zu der von Eigenerzeugern verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall sind Mengen für folgende Energieprodukte zu melden: geothermische Energie, thermische Solarenergie, Industrieabfälle (nicht erneuerbar), Siedlungsabfälle (erneuerbar), Siedlungsabfälle (nicht erneuerbar), Holz, Holzabfälle und andere feste Abfälle, Deponiegas, Klärschlammgas, sonstige Biogase und flüssige Biobrennstoffe. Die Einsatzmengen dieser Produkte sind für folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
|
|
|
1.1.
|
Davon: Vergasungsanlagen
|
|
|
1.2.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.3.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
|
|
1.5.
|
Davon: Erdölraffinerien:
|
|
|
1.6.
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Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
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1.9.
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Davon: Holzkohlefabriken
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1.10.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
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2.1.
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Davon: Eisen und Stahl
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2.2.
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Davon: chemische und petrochemische Industrie
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2.3.
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Davon: NE-Metallindustrie
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2.4.
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Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
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2.7.
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Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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2.8.
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Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
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2.9.
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Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
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2.10.
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Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
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2.12.
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Davon: Textilien und Leder
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2.13.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
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3.2.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
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4.1.
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Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
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4.3.
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Davon: Land- und Forstwirtschaft
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4.4.
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Davon: Fischerei und Fischzucht
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4.5.
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Davon: nicht anderweitig genannt
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3.3. Strukturdaten zur Strom- und Wärmeerzeugung
3.3.1. Installierte elektrische Leistung und Spitzenlast
Die installierte elektrische Gesamtleistung ist für den 31. Dezember des Berichtsjahres anzugeben.
Sie umfasst die elektrische Leistung der reinen Stromerzeugungsanlagen und der KWK-Anlagen.
Die installierte elektrische Leistung ist die Summe der installierten elektrischen Leistungen aller Anlagen während einer bestimmten Betriebsdauer. Für die Zwecke dieser Statistik wird Dauerbetrieb angenommen. Das sind in der Praxis 15 Betriebsstunden täglich oder mehr. Die installierte Leistung ist die größte Wirkleistung, die bei vollem Betrieb der Anlage am Netzeinspeisungspunkt kontinuierlich abgegeben werden kann. Die Spitzenlast ist definiert als der höchste Energiewert, der von einem Netz oder einem Verbundnetz innerhalb des Landes aufgenommen oder geliefert wird.
Folgende Angaben sind ausschließlich für das Netz zu machen:
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3.1.
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Davon: Pumpspeicherwerke
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6.
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Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie
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8.1.
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Davon: Dampfkraftanlagen
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8.2.
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Davon: Anlagen mit Verbrennungsmotoren
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8.3.
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Davon: Gasturbinenanlagen
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8.4.
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Davon: Anlagen mit kombiniertem Kreislauf
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8.5.
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Davon: sonstige Anlagen
Gegebenenfalls nähere Angaben machen.
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10.
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Verfügbare Leistung in Spitzenlastzeiten
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11.
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Daten und Uhrzeiten der Spitzenlast
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3.3.2. Installierte elektrische Leistung der mit Brennstoffen betriebenen Anlagen
Die installierte elektrische Leistung der mit Brennstoffen betriebenen Anlagen ist sowohl für hauptsächlich als Energieerzeuger tätige Unternehmen als auch für Eigenerzeuger anzugeben, und zwar getrennt für jeden der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anlagentypen. Für Mehrstoffanlagen ist anzugeben, welche Brennstoffe hauptsächlich und welche alternativ verwendet werden.
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1.1.
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Mit Kohle oder Kohleprodukten betriebene Anlagen
Schließt mit Kokerei-, Hochofen- oder Konvertergas betriebene Anlagen ein.
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1.2.
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Mit flüssigen Brennstoffen betriebene Anlagen
Schließt mit Raffineriegas betriebene Anlagen ein.
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1.3.
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Mit Erdgas betriebene Anlagen
Schließt mit Ortsgas betriebene Anlagen ein.
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1.4.
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Mit Torf betriebene Anlagen
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1.5.
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Mit erneuerbaren Brennstoffen und Abfällen betriebene Anlagen
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2.
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Mehrstoffanlagen für feste und flüssige Brennstoffe
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3.
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Mehrstoffanlagen für feste Brennstoffe und Erdgas
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4.
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Mehrstoffanlagen für flüssige Brennstoffe und Erdgas
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5.
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Mehrstoffanlagen für feste und flüssige Brennstoffe und Erdgas
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Zu den Mehrstoffanlagen zählen nur Anlagen, die ständig mit mehreren Brennstoffen betrieben werden können. Sind in einer Anlage mehrere Blöcke vorhanden, die mit unterschiedlichen Brennstoffen betrieben werden, so sind die einzelnen Blöcke den entsprechenden Typen von Einstoffanlagen zuzuordnen.
3.4. Maßeinheiten
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Strom: GWh
Wärme: TJ
Feste Brennstoffe und industriell erzeugte Gase: Es gelten die in Kapitel 1 dieses Anhangs genannten Maßeinheiten.
Erdgas: Es gelten die in Kapitel 2 dieses Anhangs genannten Maßeinheiten.
Rohöl und Mineralölprodukte: Es gelten die in Kapitel 4 dieses Anhangs genannten Maßeinheiten.
Erneuerbare Energiequellen und Abfälle: Es gelten die in Kapitel 5 dieses Anhangs genannten Maßeinheiten.
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Stromerzeugungskapazität: MWe
Heizleistung: MWt
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3.5. Ausnahmen und Abweichungen
Die Ausnahmeregelung für Frankreich in Bezug auf die Angabe für Aggregate für Wärme läuft aus, sobald Frankreich in der Lage ist, diese Angabe zu machen, auf jeden Fall aber spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
4. ROHÖL UND MINERALÖLPRODUKTE
4.1. In Frage kommende Energieprodukte
Sofern nicht anders bestimmt, sind Daten zu allen folgenden Energieprodukten zu erheben:
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Energieprodukt
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Definition
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Rohöl ist ein Mineralöl natürlichen Ursprungs, bestehend aus einem Gemisch aus Kohlenwasserstoffen und verschiedenen Verunreinigungen wie z. B. Schwefel. Bei Umgebungstemperatur und atmosphärischem Druck ist Rohöl flüssig, seine physikalischen Eigenschaften (Dichte, Viskosität usw.) sind höchst unterschiedlich. Als Rohöl gelten auch vor Ort aus dem jeweils vorhandenen Begleitgas oder aus unabhängig vorhandenem Gas zurückgewonnene Kondensate, die dem gehandeltem Rohölstrom zugeführt werden.
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Erdgaskondensate bestehen aus flüssigen oder verflüssigten Kohlenwasserstoffen, die in Abtrennungsanlagen oder in Anlagen zur Verarbeitung von Gasen gewonnen wurden. Zu den Erdgaskondensaten zählen Ethan, Propan, (Iso-)Butan und (Iso-)Pentan sowie die verschiedenen Pentan-Plus-Formen (gelegentlich auch als „Naturbenzin“ oder Prozesskondensat bezeichnet).
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3.
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Raffinerieeinsatzmaterial
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Raffinerieeinsatzmaterial besteht aus verarbeitetem Öl, das zur weiteren Aufbereitung vorgesehen ist, aber nicht gemischt werden soll (z. B. Straight-Run-Heizöl oder Vakuumgasöl). Durch die anschließende Verarbeitung wird das Einsatzmaterial in verschiedene Ausgangs- oder Endprodukte umgewandelt. Diese Definition schließt Rückflüsse aus der petrochemischen Industrie in die Raffinerien ein (z. B. Pyrolysebenzin, C4-Fraktionen, Gasöl und Heizöl).
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4.
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Zusatzstoffe/Oxigenate
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Zusatzstoffe sind kohlenwasserstofffreie Verbindungen, die einem Produkt zugesetzt oder mit einem Produkt gemischt werden, um die Brennstoffeigenschaften des Produktes zu ändern (Oktanzahl, Cetanzahl, Verhalten bei Kälte usw.):
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—
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Oxigenate wie z. B. Alkohole (Methanol, Ethanol), Ether wie z. B. MTBE (Methyl-Tert-Butylether), ETBE (Ethyl-Tert-Butylether), TAME (Tert-Amyl-Methylether),
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—
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Ester (z. B. Raps- oder Dimethylester),
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—
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chemische Verbindungen (z. B. Tetramethylblei, Tetraethylblei und Tenside).
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Hinweis: Es sind nur die zum Mischen mit Brennstoffen oder zur Verwendung als Brennstoffe bestimmten Mengen von Zusatzstoffen/Oxigenaten (Alkohole, Ether, Ester und sonstige chemische Verbindungen) anzugeben.
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4.1.
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Davon: Biobrennstoffe
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Biobenzin und Biodiesel. Es gelten die Definitionen für Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall in Kapitel 5.
Es sind die Mengen von Biobrennstoffen anzugeben, die anderen flüssigen Brennstoffen zugesetzt werden, nicht die Gesamtmengen flüssige Brennstoffe + zugesetzte Biobrennstoffe.
Ohne Biobrennstoffe, die nicht mit Motorkraftstoffen vermischt sind (d. h. Biobrennstoffe in reiner Form); Letztere sind nach den Bestimmungen von Kapitel 5 anzugeben. Biobrennstoffe, die Bestandteil von Motorkraftstoffen sind, sind als Anteile am jeweiligen Produkt anzugeben.
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5.
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Sonstige Kohlenwasserstoffe
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Zu dieser Kategorie zählen aus bituminösem Sand, Schieferöl usw. erzeugtes Rohöl und bei der Kohleverflüssigung (siehe Kapitel 1) und der Umwandlung von Erdgas in Motorenbenzin entstehende Flüssigkeiten (siehe Kapitel 2) sowie Wasserstoff und emulgierte Öle (z. B. Orimulsion).
Ohne Schieferöl, für das die Bestimmungen von Kapitel 1 gelten.
Die Produktion von Schieferöl (Sekundärprodukt) ist unter der Kategorie „sonstige Kohlenwasserstoffe“ als „aus sonstigen Quellen“ auszuweisen.
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6.
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Raffineriegas (nicht verflüssigt)
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Raffineriegas enthält ein Gemisch nicht kondensierbarer Gase (vorwiegend Wasserstoff, Methan, Ethan und Olefine), die bei der Destillation von Rohöl oder der Behandlung von Ölprodukten in Raffinerien (z. B. beim Cracken) gewonnen werden. Zu dieser Kategorie zählen auch Gase, die aus der petrochemischen Industrie zurückfließen.
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Ein in natürlichem Zustand gasförmiger geradkettiger (unverzweigter) Kohlenwasserstoff (C2H6), der aus Erdgas- und Raffineriegasströmen gewonnen wird.
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Leichte Kohlenwasserstoffe auf Paraffinbasis, die als sekundäre Produkte in Raffinierungsprozessen sowie bei der Stabilisierung von Rohöl und bei der Verarbeitung von Erdgas entstehen; dabei handelt es sich in erster Linie um Propan (C3H8) und/oder Butan (C4Hl0). Propylen, Buten, Isobuten und Isobutylen können ebenfalls vorkommen. Für Transport und Lagerung wird LPG im Allgemeinen unter Druck verflüssigt.
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Naphtha ist ein Einsatzmaterial für die petrochemische Industrie (z. B. für die Herstellung von Ethylen oder Aromaten) oder für die Herstellung von Benzin durch Reformieren oder Isomerisierung in der Raffinerie.
Es umfasst Materialien im Destillationsbereich 30 oC bis 210 oC bzw. einem Teil dieses Bereichs.
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Motorenbenzin ist ein als Kraftstoff für Ottomotoren in Kraftfahrzeugen verwendetes Gemisch leichter, zwischen 35 oC und 215 oC destillierender Kohlenwasserstoffe. In Motorenbenzin können Zusatzstoffe, Oxigenate und Mittel zur Verbesserung der Oktanzahl einschließlich Bleiverbindungen wie z. B. TEL (Tetraethylblei) und TML (Tetramethylblei) enthalten sein.
Zu dieser Kategorie gehört auch Motorenbenzin mit eingemischten Erzeugnissen (ohne Zusatzstoffe und Oxigenate) wie z. B. Alkylate, Isomerate, Reformate und zur Verwendung als Motorentreibstoff vorgesehenes gecracktes Benzin.
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Es gelten die Definitionen für Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall in Kapitel 5.
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Motorenbenzin, das speziell für Flugzeug-Kolbenmotoren und mit der für sie erforderlichen Oktanzahl hergestellt wurde; der Gefrierpunkt liegt bei - 60 oC und der Destillationsbereich üblicherweise zwischen 30 oC und 180 oC.
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12.
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Flugturbinenkraftstoff (auf Naphthabasis oder JP4)
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Alle leichten Kohlenwasserstofföle zur Verwendung in Flugturbinenaggregaten, die bei Temperaturen zwischen 100 oC und 250 oC destilliert werden. Bei der Herstellung werden Kerosine und Motorenbenzin oder Naphthaöle so gemischt, dass der Anteil an Aromaten maximal 25 Vol.- % beträgt und der Dampfdruck zwischen 13,7 und 20,6 kPa liegt.
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13.
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Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis
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Destillat zur Nutzung in Flugturbinenaggregaten. Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis weist das gleiche Destillationsverhalten wie Kerosin auf (Destillationstemperatur zwischen 150 oC und 300 oC, im Allgemeinen maximal 250 oC) und hat den gleichen Flammpunkt. Seine besonderen Eigenschaften (z. B. der Gefrierpunkt) werden vom Internationalen Luftverkehrsverband (IATA) spezifiziert.
Hierzu gehören auch Petroleum-Mischprodukte.
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Raffiniertes Erdöldestillat, das in Bereichen außerhalb der Luftfahrt verwendet wird. Der Destillationsbereich liegt zwischen 150 oC und 300 oC.
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15.
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Dieselöl/Gasöl (destilliertes Heizöl)
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Dieselöl und Destillatheizöl bestehen vor allem aus Mitteldestillat (Destillationsbereich 180 oC bis 380 oC). Sie werden für unterschiedliche Verwendung in verschiedenen Qualitäten hergestellt.
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15.1.
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Davon: Kraftfahrzeug-Diesel
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In der Regel schwefelarmer Kraftstoff für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw usw.) mit Dieselmotoren.
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15.1.1.
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Unter 15.1: Biodiesel
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Es gelten die Definitionen für Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall in Kapitel 5.
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15.2.
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Davon: Heizöl und sonstiges Gasöl
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Leichtes Heizöl für Industrie und Gewerbe, Dieselkraftstoff für Schiffe und Eisenbahnen und andere zwischen 380 oC und 540 oC destillierende schwere Gasöle, die als petrochemische Halbfertigprodukte eingesetzt werden.
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Alle Rückstandsöle (schwere Heizöle) einschließlich der durch Mischung entstandenen Heizöle. Ihre Viskosität liegt über 10 cSt bei 80 oC, ihr Flammpunkt liegt stets über 50 oC und ihre Dichte stets über 0,90 kg/l.
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Schweres Heizöl mit einem Schwefelgehalt < 1 %
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16.2.
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Davon: mit hohem Schwefelgehalt
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Schweres Heizöl mit einem Schwefelgehalt ≥ 1 %
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17.
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Testbenzin und Industriebrennstoffe
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Zwischenprodukte von Destillationsprozessen im Naphtha-/Kerosinbereich. Sie werden unterteilt in:
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Spezialbenzin (Industriebrennstoff, SBP): leichte Öle, die bei Temperaturen zwischen 30 oC und 200 oC destillieren. Sie sind je nach Trennung in der Destillationskolonne in 7 bis 8 Sorten erhältlich; die Sorten werden nach dem Temperaturunterschied zwischen den Volumina bei 5 %iger Destillation und bei 90 %iger Destillation unterschieden (maximal 60 oC);
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Testbenzin: Spezialbenzin mit einem Flammpunkt über 30 oC; der Destillationsbereich liegt zwischen 135 oC und 200 oC.
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Aus Destillationsnebenprodukten gewonnene Kohlenwasserstoffe; sie werden vor allem zur Verringerung der Reibung zwischen aufeinander gleitenden Flächen eingesetzt.
Einschließlich fertiger Schmieröle vom Spindelöl bis zum Zylinderöl, der in Schmierfetten enthaltenen Öle, auch Motoröle, und aller Arten von Rohstoffen für Schmieröle.
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Bitumen ist ein fester, halbfester oder visköser Kohlenwasserstoff mit kolloidaler Struktur und brauner bis schwarzer Färbung, der durch die Vakuumdestillation der Ölrückstände gewonnen wird, die bei der atmosphärischen Destillation entstehen. Bitumen wird häufig auch als Asphalt bezeichnet und in erster Linie im Straßenbau und für Bedachungen verwendet.
Einschließlich Flüssigbitumen und Verschnittbitumen.
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Gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe. Paraffinwachse sind Rückstände, die beim Entwachsen von Schmierölen gewonnen werden. Sie haben eine je nach Sorte feinere oder gröbere kristalline Struktur. Wesentliche Eigenschaften: farblos, geruchlos, lichtdurchlässig und Schmelzpunkt über 45 oC.
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Petrolkoks ist ein schwarzes festes Nebenprodukt, das vor allem beim Cracken und Verkoken von Mineralöl-Halbfertigerzeugnissen, Rückständen aus der Vakuumdestillation und bei der Herstellung von Teer und Teerpechen mit verzögerter Verkokung oder nach dem Fließkoksverfahren anfällt. Er besteht hauptsächlich (zu 90 bis 95 %) aus Kohlenstoff und hat einen geringen Aschegehalt. Er wird in der Stahlindustrie als Einsatzmaterial in Koksöfen verwendet, aber auch zu Heizzwecken, für die Elektrodenherstellung und zur Herstellung von Chemikalien. Die wichtigsten Formen sind Grünkoks und kalzinierter Koks.
Umfasst auch „Katalysatorkoks“, der sich während der Raffinierprozesse auf dem Katalysator ablagert. Dieser Koks kann nicht zurückgewonnen werden und wird in der Regel als Raffineriebrennstoff verwendet.
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Alle oben nicht ausdrücklich genannten Produkte, z. B. Teer und Schwefel
Zu dieser Kategorie zählen auch Aromate wie BTX (Benzol, Toluol und Xylol) sowie Olefine (wie Propylen), die in Raffinerien erzeugt werden.
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4.2. Verzeichnis der Aggregate
Für alle im vorhergehenden Abschnitt angeführten Energieprodukte sind die folgenden Aggregate anzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist.
4.2.1. Energieversorgungs- und Energieumwandlungssektor
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Angaben sind nur für Rohöl, Erdgaskondensate, Raffinerieeinsatzmaterial, Zusatzstoffe, Biobrennstoffe und sonstige Kohlenwasserstoffe zu machen.
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1.
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Einheimische Erzeugung
Gilt nicht für Raffinerieeinsatzmaterial und Biobrennstoffe.
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2.
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Sonstige Quellen
Zusatzstoffe, Biobrennstoffe und sonstige Kohlenwasserstoffe, deren Erzeugung bereits in anderen Brennstoffbilanzen erfasst wird.
Gilt nicht für Rohöl, NGL und Raffinerieeinsatzmaterial.
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2.1.
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Davon: aus Kohle
Einschließlich Flüssigkeiten aus Kohleverflüssigungsanlagen und Kokereien.
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2.2.
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Davon: aus Erdgas
Für die Herstellung von synthetischem Motorenbenzin kann Erdgas als Ausgangsstoff erforderlich sein. Die zur Methanolherstellung verwendeten Gasmengen sind nach den Bestimmungen von Kapitel 2 zu erfassen, die eingegangenen Methanolmengen nach den Bestimmungen dieses Kapitels.
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2.3.
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Davon: aus erneuerbaren Energien
Einschließlich Biobrennstoffe, die zur Vermischung mit Motorenkraftstoffen bestimmt sind.
Die Erzeugung ist nach den Bestimmungen von Kapitel 5 zu erfassen, die zugemischten Mengen nach den Bestimmungen dieses Kapitels.
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3.
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Rückläufe aus der petrochemischen Industrie
Fertig- oder Halbfertigerzeugnisse, die von Endverbrauchern zur Weiterverarbeitung, zur Mischung oder zum Verkauf zurückgegeben werden. Gewöhnlich handelt es sich dabei um Nebenprodukte petrochemischer Herstellungsprozesse.
Gilt nur für Raffinerieeinsatzmaterial.
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4.
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Übertragene Erzeugnisse
Importierte Mineralölerzeugnisse, die neu zugeordnet werden als zur Weiterverarbeitung in der Raffinerie und nicht zur Lieferung an die Endkunden bestimmte Halbfertigerzeugnisse.
Gilt nur für Raffinerieeinsatzmaterial.
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5.
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Ein- und Ausfuhren
Einschließlich Rohöl und Mineralölprodukte, die im Rahmen von Verarbeitungsabkommen ein- oder ausgeführt wurden (d. h. Raffinieren auf Rechnung). Bei Rohöl und NGL ist das eigentliche Ursprungsland anzugeben; bei Raffinerieeinsatzmaterial und Fertigprodukten ist das Land des letzten Versands anzugeben.
Einschließlich aller Flüssiggase (z. B. LPG), die durch Rückvergasung von eingeführtem Flüssigerdgas gewonnen wurden, und aller Mineralölprodukte, die von der petrochemischen Industrie direkt ein- oder ausgeführt werden.
Hinweis: Der Handel mit Biokraftstoffen, die nicht mit Motorkraftstoffen vermischt sind (d. h. in Reinform), ist grundsätzlich im Fragebogen über erneuerbare Energien anzugeben.
Wiederausfuhren von Öl, das zur Weiterverarbeitung unter Zollverschluss eingeführt wurde, sind als Ausfuhr des Produkts vom Verarbeitungsland in das Bestimmungsland anzugeben.
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6.
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Direktverbrauch
Rohöl, NGL, Zusatzstoffe und Oxigenate (und der Anteil der Biobrennstoffe daran) sowie sonstige Kohlenwasserstoffe, die direkt und ohne vorherige Verarbeitung in Raffinerien verbraucht werden.
Einschließlich des zur Stromerzeugung verfeuerten Rohöls.
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7.
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Bestandsveränderungen
Negative Zahlen stehen für Bestandsvergrößerung, positive für Bestandsverkleinerung.
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8.
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Berechneter Raffinerieeingang
Rechnerisch ermittelte Gesamtmenge an Produkten, die dem Raffinerieprozess zugeführt wurden. Definiert als:
Einheimische Erzeugung + Aus sonstigen Quellen + Rückläufe aus der Industrie + Übertragene Produkte + Einfuhren - Ausfuhren - Direktverbrauch + Bestandsveränderungen
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9.
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Statistische Abweichung
Definiert als berechneter Raffinerieeingang minus erfasstem Raffinerieeingang.
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10.
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Erfasster Raffinerieeingang
Gemessene Gesamtmenge an Produkten, die dem Raffinerieprozess zugeführt wurden.
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11.
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Raffinerieverluste
Differenz zwischen erfasstem Raffinerieeingang und Brutto-Raffinerieausstoß. Verluste können in Destillationsprozessen durch Verdampfung entstehen. Verluste sind als positive Werte anzugeben. Volumengewinne sind möglich, Massegewinne nicht.
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12.
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Bestände auf dem Hoheitsgebiet des Staates am Anfang und am Ende des Bezugszeitraums
Alle auf dem Hoheitsgebiet des Staates vorhandenen Bestände, einschließlich Bestände von staatlichen Stellen, Großverbrauchern und Lagerunternehmen, Bestände an Bord einlaufender Hochseeschiffe, unter Zollverschluss lagernde Bestände und im Rahmen bilateraler Regierungsvereinbarungen oder ohne solche für andere gelagerte Bestände. Anfang und Ende des Bezugszeitraums sind dessen erster und letzter Tag.
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13.
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Nettoheizwert
Anzugeben sind der Nettoheizwert der Erzeugung, der Einfuhren und der Ausfuhren sowie der Gesamtdurchschnitt.
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Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Angaben sind nur für Fertigerzeugnisse zu machen (Raffineriegas, Ethan, LPG, Naphtha, Motorenbenzin, Flugbenzin, Flugturbinenkraftstoff auf Naphthabasis, Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis, sonstiges Kerosin, Dieselkraftstoff/Heizöl, schweres Heizöl mit niedrigem und hohem Schwefelgehalt, Testbenzin und Industriebrennstoffe, Schmierstoffe, Bitumen, Paraffinwachse, Petrolkoks und Sonstige Erzeugnisse). Direkt verfeuertes Rohöl und NGL ist unter Lieferungen von Fertigerzeugnissen und Austausch zwischen Erzeugnissen auszuweisen.
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1.
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Rohstoffeingänge
Menge an einheimischem oder eingeführtem Rohöl (einschließlich Kondensat) und einheimischen NGL, die ohne Aufbereitung in einer Ölraffinerie direkt verwendet werden, und Rückflüsse aus der petrochemischen Industrie, die zwar keine Rohstoffe sind, aber direkt verwendet werden.
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2.
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Brutto-Raffinerieausstoß
In einer Raffinerie oder Mischanlage erzeugte Menge an Fertigerzeugnissen.
Ohne Raffinerieverluste, aber einschließlich Raffineriebrennstoff.
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3.
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Recyclingprodukte
Fertigprodukte, die ein zweites Mal das Vertriebsnetz durchlaufen, nachdem sie bereits einmal an Endverbraucher ausgeliefert wurden (z. B. wiederaufbereitete Schmierstoffe). Diese Mengen sind von Rückflüssen aus der petrochemischen Industrie zu unterscheiden.
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4.
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Raffineriebrennstoff
Erdölprodukte, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs einer Raffinerie verbraucht werden.
Ohne Produkte, die von Erdölunternehmen außerhalb des Raffinierprozesses verwendet werden, z. B. in Bunkern oder Öltankern.
Einschließlich des Brennstoffverbrauchs der Raffinerien für die Erzeugung von Strom und Wärme zum Verkauf an Dritte.
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4.1
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Davon: für die Stromerzeugung verwendet
Zur Stromerzeugung in raffinerieeigenen Anlagen verwendete Mengen.
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4.2.
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Davon: in KWK-Anlagen verwendet
In raffinerieeigenen KWK-Anlagen verwendete Mengen.
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6.
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Bunkerbestände für die internationale Seeschifffahrt
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7.
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Austausch zwischen Erzeugnissen
Erzeugnisse, die infolge einer Änderung ihrer Spezifikation oder ihrer Mischung mit einem anderen Erzeugnis neu zugeordnet werden.
Ein negativer Eintrag für ein Produkt muss durch einen positiven Eintrag (bzw. mehrere Einträge) eines oder mehrerer anderer Produkte ausgeglichen werden und umgekehrt. Die positiven und negativen Einträge müssen sich zu Null addieren.
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8.
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Übertragene Erzeugnisse
Importierte Mineralölerzeugnisse, die neu zugeordnet werden als zur Weiterverarbeitung in der Raffinerie und nicht zur Lieferung an die Endkunden bestimmte Halbfertigerzeugnisse.
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9.
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Bestandsveränderungen
Negative Zahlen stehen für Bestandsvergrößerung, positive für Bestandsverkleinerung.
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10.
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Berechnete Bruttoinlandslieferungen
Definiert als:
Rohstoffeingänge + Raffineriebruttoleistung + Recycling-Produkte - Raffineriebrennstoff + Einfuhren - Ausfuhren - Bunkerkohle (internationaler Seeverkehr) + Austausch zwischen Erzeugnissen - Übertragene Erzeugnisse + Bestandsveränderungen
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11.
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Statistische Abweichung
Definiert als berechnete Bruttoinlandslieferungen minus beobachtete Bruttoinlandslieferungen.
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12.
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Erfasste Bruttoinlandslieferungen
Erfasste Lieferungen fertiger Mineralölprodukte aus Primärquellen (z. B. Raffinerien, Mischanlagen usw.) an den Inlandsmarkt.
Dieser Wert kann vom berechneten Wert abweichen, was u. a. auf Unterschiede im Erfassungsbereich oder auf unterschiedliche Definitionen in den Berichtssystemen zurückzuführen ist.
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|
12.1.
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Davon: Nettolieferungen an die petrochemische Industrie
An die petrochemische Industrie gelieferte Brennstoffmengen.
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12.2.
|
Davon: zur energetischen Verwendung in der petrochemischen Industrie
Für petrochemische Prozesse wie das Dampfcracken verwendete Ölmengen.
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12.3.
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Davon: zur nichtenergetischen Verwendung in der petrochemischen Industrie
In der Petrochemie zur Herstellung von Ethylen, Propylen, Butylen, Synthesegas, Aromaten, Butadien und anderen Rohstoffen auf Kohlenwasserstoffbasis in Prozessen wie Dampfcracken oder Dampfreformieren und in Aromatenanlagen verwendete Ölmenge. Ohne die als Brennstoff verwendeten Ölmenge.
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13.
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Rückläufe von der petrochemischen Industrie an die Raffinerien
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14.
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Bestände am Anfang und am Ende des Bezugszeitraums
Alle auf dem Hoheitsgebiet des Staates vorhandenen Bestände, einschließlich Bestände von staatlichen Stellen, Großverbrauchern und Lagerunternehmen, Bestände an Bord einlaufender Hochseeschiffe, unter Zollverschluss lagernde Bestände und im Rahmen bilateraler Regierungsvereinbarungen oder ohne solche für andere gelagerte Bestände. Anfang und Ende des Bezugszeitraums sind dessen erster und letzter Tag.
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15.
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Bestandsveränderungen bei den öffentlichen Versorgungsbetrieben
Anderweitig nicht unter Bestände und Bestandsveränderungen ausgewiesene Veränderungen der Bestände der öffentlichen Versorgungsbetriebe. Negative Zahlen stehen für Bestandsvergrößerung, positive für Bestandsverkleinerung.
Gegebenenfalls einschließlich des direkt verfeuerten Rohöls und NGL.
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16.
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Nettoheizwert der Bruttoinlandslieferungen
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Für den Umwandlungssektor sind die nachstehend aufgeführten Aggregate für alle Brennstoffe anzugeben. Ausgenommen sind Raffinerieeinsatzmaterial, Zusatzstoffe/Oxigenate, Biobrennstoffe und sonstige Kohlenwasserstoffe, eingeschlossen sind jedoch für nichtenergetische Zwecke verwendete Brennstoffe (Petrolkoks und andere), die getrennt auszuweisen sind.
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1.
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Umwandlungssektor insgesamt
Für die primäre oder sekundäre Umwandlung von Energie insgesamt verwendete Brennstoffmenge.
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1.1.
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Davon: Stromerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
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1.2.
|
Davon: Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
|
|
|
1.3.
|
Davon: KWK-Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
|
|
|
1.4.
|
Davon: KWK-Anlagen von Eigenerzeugern
|
|
|
1.5.
|
Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
|
|
|
1.6.
|
Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
|
|
|
1.7.
|
Davon: Gaswerke/Vergasungsanlagen
|
|
|
1.8.
|
Davon: Anlagen für die Mischgaserzeugung
|
|
|
|
|
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|
1.11.
|
Davon: petrochemische Industrie
|
|
|
1.12.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
1.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Umwandlung
|
|
4.2.2. Energiesektor
Für den Energiesektor sind die nachstehend aufgeführten Aggregate für alle Brennstoffe anzugeben. Ausgenommen sind Raffinerieeinsatzmaterial, Zusatzstoffe/Oxigenate, Biobrennstoffe und sonstige Kohlenwasserstoffe, eingeschlossen sind jedoch für nichtenergetische Zwecke verwendete Brennstoffe (Petrolkoks und andere), die getrennt auszuweisen sind.
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
Im Energiesektor insgesamt für energetische Zwecke verwendete Brennstoffmenge
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
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|
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1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
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|
|
|
|
|
|
|
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1.6.
|
Davon: Kraftwerke
Stromerzeugungsanlagen, KWK-Anlagen und Wärmeerzeugungsanlagen.
|
|
|
1.7.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
2.
|
Netzverluste
Außerhalb der Raffinerie bei Transport und Verteilung auftretende Verluste.
Einschließlich Pipelineverluste.
|
|
4.2.3. Angabe des Energie-Endverbrauchs
Zum Energie-Endverbrauch sind die nachstehend aufgeführten Aggregate für alle Brennstoffe anzugeben. Ausgenommen sind Raffinerieeinsatzmaterial, Zusatzstoffe/Oxigenate, Biobrennstoffe und sonstige Kohlenwasserstoffe, eingeschlossen sind jedoch für nichtenergetische Zwecke verwendete Brennstoffe (Petrolkoks und andere), die getrennt auszuweisen sind.
|
1.
|
Energetischer Endverbrauch
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
3.1.
|
Davon: grenzüberschreitender Luftverkehr
|
|
|
3.2.
|
Davon: Inlandsluftverkehr
|
|
|
3.3.
|
Davon: Straßenverkehr
|
|
|
|
|
3.5.
|
Davon: Binnenschifffahrt
|
|
|
3.6.
|
Davon: Transport in Pipelines
|
|
|
3.7.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Sonstige
|
|
|
5.
|
Nichtenergetischer Endverbrauch insgesamt
Als Rohstoffe verwendete Energieprodukte, d. h. Energieprodukte, die nicht als Brennstoffe verbraucht oder in andere Brennstoffe umgewandelt werden. Die Mengen dieser Produkte sind Bestandteile der oben aufgeführten Aggregate.
|
|
|
5.1.
|
Davon: Umwandlungssektor
|
|
|
5.2.
|
Davon: Energiesektor
|
|
|
5.3.
|
Davon: Verkehrssektor
|
|
|
|
|
5.4.1.
|
Davon: chemische (einschließlich petrochemische) Industrie
|
|
|
5.5.
|
Davon: Sonstige Sektoren
|
|
4.2.4. Ein- und Ausfuhren
Einfuhren nach dem Herkunftsland, Ausfuhren nach dem Bestimmungsland. Siehe auch Anmerkungen unter 4.2.1, Aggregat 5.
4.2.5. Inputs für Wärme- und Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
Der Input bei den Eigenerzeugern von Strom und Wärme ist für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmekraftanlagen jeweils getrennt auszuweisen.
Ausgenommen sind folgende Energieprodukte: Raffinerieeinsatzmaterial, Zusatzstoffe/Oxigenate, Biobrennstoffe, sonstige Kohlenwasserstoffe, Ethan, Motorenbenzin, Biobenzin, Flugbenzin, Flugturbinenkraftstoff (auf Naphthabasis oder JP4), Testbenzin und Industriebrennstoffe und Schmierstoffe.
Der Input bezieht sich auf folgende Anlagen oder Wirtschaftszweige:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
Im Energiesektor insgesamt für energetische Zwecke verwendete Brennstoffmenge
|
|
|
1.1.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.2.
|
Davon: Öl- und Gasförderung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.6.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Energie
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
3.1.
|
Davon: Transport in Pipelines
|
|
|
3.2.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Sonstige
|
|
4.3. Maßeinheiten
4.4. Ausnahmen und Befreiungen
Zypern ist von der Angabe der einzelnen Aggregate in Abschnitt 4.2.3 Punkt 4 (sonstige Sektoren) und Punkt 5 (nichtenergetischer Endverbrauch insgesamt) befreit; nur die Gesamtwerte für diese Aggregate sind anzugeben.
Zypern wird für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung von der Angabe der einzelnen Aggregate in Abschnitt 4.2.3 Punkt 2 (Industrie) und Punkt 3 (Verkehr) ausgenommen; während dieses Zeitraums sind nur Gesamtwerte für diese Aggregate anzugeben.
5. ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN UND AUS ABFALL
5.1. In Frage kommende Energieprodukte
Sofern nicht anders bestimmt, sind Daten zu allen folgenden Energieprodukten zu erheben:
|
Energieprodukt
|
Definition
|
|
|
Energiepotenzial und kinetische Energie des Wassers nach Umwandlung in Elektrizität in Wasserkraftwerken, einschließlich Pumpspeicherwerken. Meldepflicht besteht für Kraftwerke folgender Leistung: < 1 MW, 1 bis < 10 MW, ≥ 10 MW und für Pumpspeicherwerke.
|
|
|
Energie in Form der von der Erdkruste abgestrahlten Wärme, gewöhnlich in Form von heißem Wasser oder Dampf genutzt. Diese Energieerzeugung entspricht dem Enthalpieunterschied zwischen dem in der Förderbohrung gewonnenen und dem in der Injektionsbohrung in den Untergrund zurückgepumpten Fluidum. Erdwärme wird in geologisch geeigneten Vorkommen erschlossen:
|
—
|
Nutzung zur Stromerzeugung mit Trockendampf oder mit Sole mit hoher Enthalpie nach der Verdampfung,
|
|
—
|
direkte Nutzung zur Bereitstellung von Fernwärme sowie für Heizzwecke in der Landwirtschaft usw.
|
|
|
|
Zur Heißwasserbereitung und zur Stromerzeugung genutzte Sonneneinstrahlung. Die Energieerzeugung entspricht der für das Wärmeübertragungsmedium verfügbaren Wärme, d. h. der einfallenden Sonnenenergie abzüglich optischer Verluste und Kollektorverluste. Direkt genutzte passive Solarenergie zum Heizen, Kühlen und zur Beleuchtung von Haushalten und sonstigen Gebäuden wird nicht erfasst.
|
|
3.1.
|
Davon: fotovoltaische Energie
|
|
Sonnenlicht, das mit Hilfe von Solarzellen in Elektrizität umgewandelt wird. Solarzellen werden in der Regel aus Halbleitermaterial hergestellt, das Elektrizität erzeugt, wenn es Sonnenlicht ausgesetzt wird.
|
|
3.2.
|
Davon: thermische Sonnenenergie
|
|
Wärmeerzeugung aus Sonneneinstrahlung durch
|
b)
|
Geräte für die Brauchwassererhitzung in Haushalten sowie für die jahreszeitlich gebundene Beheizung von Schwimmbädern (z. B. Flachkollektoren, in erster Linie Thermosiphon-Anlagen).
|
|
|
4.
|
Gezeiten-/ Wellen-/ Meeresenergie
|
|
Mechanische Energie, die aus der Bewegung der Gezeiten oder der Wellen oder der Meeresströmung gewonnen und zur Stromerzeugung genutzt wird.
|
|
|
In Windturbinen zur Erzeugung von Elektrizität genutzte kinetische Energie des Windes.
|
|
6.
|
Industrieabfälle (nicht erneuerbare Quellen)
|
|
Industrieabfälle (fest oder flüssig) als nicht erneuerbare Energiequelle, die zur Erzeugung von Elektrizität und/oder Wärme direkt verbrannt werden. Die verbrauchte Brennstoffmenge sollte als Nettoheizwert angegeben werden. Industrieabfälle aus erneuerbaren Energiequellen sind in den Kategorien feste Biomasse, Biogas und/oder flüssige Biobrennstoffe zu erfassen.
|
|
|
Abfälle aus Haushalten, Krankenhäusern und dem tertiären Sektor, die in besonderen Anlagen verbrannt werden, angegeben als Nettoheizwert.
|
|
7.1.
|
Davon: erneuerbare Energiequellen
|
|
Der Anteil der Siedlungsabfälle, der biologischen Ursprungs ist.
|
|
7.2.
|
Davon: nicht erneuerbare Energiequellen
|
|
Der Anteil der Siedlungsabfälle, der nicht biologischen Ursprungs ist.
|
|
|
Organisches, nicht fossiles Material biologischen Ursprungs, das als Brennstoff zur Erzeugung von Wärme oder Elektrizität genutzt werden kann. Folgende Formen werden unterschieden:
|
|
|
Feste Rückstände der zerstörenden Destillation und der Pyrolyse von Holz und sonstigem Pflanzenmaterial.
|
|
8.2.
|
Davon: Holz, Holzabfälle und sonstige Abfälle
|
|
Zum Zwecke der Energiegewinnung angebaute Energiepflanzen (Pappeln, Weiden usw.) sowie viele in industriellen Prozessen (insbesondere in der Holz- und Papierindustrie) als Nebenprodukte anfallende oder direkt aus der Land- und Forstwirtschaft gelieferte Holzmaterialien (Brennholz, Holzschnitzel, Rinde, Hack-, Säge- und Hobelspäne, Schwarzlauge usw.) und Abfälle wie Stroh, Reisspelzen, Nussschalen, Geflügeleinstreu oder Weintreber. Diese festen Abfälle werden vorzugsweise verbrannt. Die verbrauchte Brennstoffmenge sollte als Nettoheizwert angegeben werden.
|
|
|
Weitgehend aus Methan und Kohlendioxid bestehendes Gas, das durch anaerobe Verstoffwechselung von Biomasse gebildet wird.
|
|
|
Aus der Verstoffwechselung von Deponieabfällen gebildetes Biogas.
|
|
9.2.
|
Davon: Klärschlammgas
|
|
Aus der anaeroben Fermentierung von Klärschlamm entstandenes Biogas.
|
|
9.3.
|
Davon: Sonstige Biogase
|
|
Aus der anaeroben Fermentierung von Gülle und von Abfällen aus Schlachthöfen, Brauereien und sonstigen Betrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft entstandene Biogase.
|
|
10.
|
Flüssige Biobrennstoffe
|
|
Es sind die Mengen von Biobrennstoffen anzugeben, nicht die Mengen der flüssigen Brennstoffe, denen Biobrennstoffe zugesetzt werden. Bei Ein- und Ausfuhren von flüssigen Biobrennstoffen sind nur die Mengen anzugeben, die nicht mit Motorkraftstoffen vermischt sind (d. h. Biobrennstoffe in reiner Form). Der Handel mit Motorkraftstoffen, denen flüssige Biobrennstoffe zugesetzt sind, fällt unter Kapitel 4, Daten über Öl.
Anzugeben sind folgende flüssige Biobrennstoffe:
|
|
|
Dazu zählen Bioethanol (aus Biomasse und/oder aus der biologisch abbaubaren Fraktion von Abfall gewonnenes Ethanol), Biomethanol (aus Biomasse und/oder aus der biologisch abbaubaren Fraktion von Abfall gewonnenes Methanol), Bio-ETBE (auf der Basis von Bioethanol erzeugter Ethyl-Tert-Butyl-Ether; der Volumenprozentanteil des Biokraftstoffs an Bio-ETBE beträgt 47 %) und Bio-MTBE (auf der Basis von Biomethanol erzeugter Methyl-Tert-Butyl-Ether; der Volumenprozentanteil des Biokraftstoffs an Bio-MTBE beträgt 36 %).
|
|
|
Dazu zählen Biodiesel (ein aus pflanzlichen oder tierischen Ölen gewonnener Methylester mit Dieseleigenschaften), Biodimethylether (ein aus Biomasse gewonnener Dimethylether), Fischer-Tropsch-Kraftstoffe (aus Biomasse gewonnene Fischer-Tropsch-Kraftstoffe), kalt extrahiertes Bioöl (nur durch mechanische Behandlung aus Ölsaaten gewonnenes Öl) und alle sonstigen flüssigen Biobrennstoffe, die entweder mit Dieselkraftstoff vermischt oder diesem hinzugefügt oder die anstelle von Dieselkraftstoff verwendet werden.
|
|
10.3
|
Davon: sonstige flüssige Biobrennstoffe
|
|
Flüssige Biobrennstoffe, die direkt als Kraftstoff verwendet und nicht Biobenzin oder Biodiesel hinzugefügt werden.
|
5.2. Verzeichnis der Aggregate
Für alle im vorhergehenden Abschnitt angeführten Energieprodukte sind die folgenden Aggregate anzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist.
5.2.1. Bruttostrom- und -wärmeerzeugung
Die Strom- und Wärmeerzeugung aus den in Abschnitt 5.1 genannten Energieprodukten (ohne Kohle; für flüssige Biokraftstoffe ist nur der Gesamtwert anzugeben) sind für folgende Erzeuger getrennt anzugeben, soweit zutreffend:
|
—
|
für Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen und Anlagen von Eigenerzeugern,
|
|
—
|
für reine Stromerzeugungsanlagen, reine Wärmeerzeugungsanlagen und KWK-Anlagen.
|
5.2.2. Energieversorgungs- und Energieumwandlungssektoren
Für die in Abschnitt 5.1 aufgeführten Energieprodukte (außer Wasserkraft, fotovoltaische Energie, Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie und Windkraft), die in den Energieversorgungs- und Energieumwandlungssektoren verbraucht werden, sind folgende Aggregate anzugeben:
|
|
|
|
|
|
|
4.
|
Bestandsveränderungen
Negative Zahlen stehen für Bestandsvergrößerung, positive für Bestandsverkleinerung.
|
|
|
|
|
6.
|
Statistische Abweichung
|
|
|
7.
|
Umwandlungssektor insgesamt
Die für die Umwandlung von Primärenergie in Sekundärenergie (z. B. von Deponiegas in Elektrizität) oder die Umwandlung in abgeleitete Energieprodukte (z. B. für Mischgas verwendetes Biogas) verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall.
|
|
|
7.1.
|
Davon: Stromerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
|
|
|
7.2.
|
Davon: KWK-Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
|
|
|
7.3.
|
Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen
|
|
|
7.4.
|
Davon: Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
|
|
|
7.5.
|
Davon: KWK-Anlagen von Eigenerzeugern
|
|
|
7.6.
|
Davon: Wärmeerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
|
|
|
7.7.
|
Davon: Brikettfabriken
Die für die Briketterzeugung verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall. Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall sind im Energiesektor als Verbrauch anzugeben.
|
|
|
7.8.
|
Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
Die für die Braunkohlenbriketterzeugung verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall. Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall sind im Energiesektor als Verbrauch anzugeben.
|
|
|
7.9.
|
Davon: Ortsgas
Die für die Ortsgaserzeugung verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall. Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall sind im Energiesektor als Verbrauch anzugeben.
|
|
|
7.10.
|
Davon: Verbrauch zur Herstellung von Mischgas
Menge der mit Erdgas vermischten Biogase.
|
|
|
7.11.
|
Davon: Verbrauch als Zusatz zu Motorenbenzin/Diesel
Mengen an flüssigen Biokraftstoffen, die nicht an Endverbraucher geliefert werden, sondern zusammen mit anderen, in Kapitel 4 dieses Anhangs aufgeführten Mineralölerzeugnissen verbraucht werden.
|
|
|
7.12.
|
Davon: Holzkohlefabriken
Zur Herstellung von Holzkohle verbrauchte Mengen.
|
|
|
7.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Umwandlung
|
|
5.2.3. Energiesektor
Für die in Abschnitt 5.1 aufgeführten Energieprodukte (außer Wasserkraft, fotovoltaische Energie, Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie und Windkraft), die im Energiesektor verbraucht werden oder für den Endverbrauch zur Verfügung stehen, sind folgende Aggregate anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
Die vom Energiesektor bei seiner Umwandlungstätigkeit verbrauchten Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall, z. B. die für Heizzwecke, zur Beleuchtung oder zum Betrieb von Pumpen oder Kompressoren verbrauchte Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall.
Die Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Abfall, die in eine andere Energieform umgewandelt werden, sind dem Umwandlungssektor zuzurechnen.
|
|
|
1.1.
|
Davon: Vergasungsanlagen
|
|
|
1.2.
|
Davon: öffentliche Stromerzeugungsanlagen, KWK-Anlagen und Wärmeerzeugungsanlagen
|
|
|
1.3.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.4.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
|
|
1.6.
|
Davon: Erdölraffinerien
|
|
|
1.7.
|
Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
|
|
|
|
|
|
|
1.10.
|
Davon: Holzkohlefabriken
|
|
|
1.11.
|
Davon: nicht anderweitig genannt
|
|
|
2.
|
Netzverluste
Alle bei Transport und Verteilung auftretenden Verluste.
|
|
5.2.4. Energie-Endverbrauch
Für die in Abschnitt 5.1 aufgeführten Energieprodukte (außer Wasserkraft, fotovoltaische Energie, Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie und Windkraft) sind folgende Aggregate anzugeben:
|
1.
|
Energetischer Endverbrauch
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
|
|
3.2.
|
Davon: Straßenverkehr
|
|
|
3.3.
|
Davon: Binnenschifffahrt
|
|
|
3.4.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
|
|
4.5.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Sonstige
|
|
5.2.5. Technische Merkmale der Anlagen
Anzugeben sind folgende Stromerzeugungskapazitäten jeweils zum Ende des Berichtsjahres:
|
1.
|
Wasserkraft
< 1 MW, 1 bis < 10 MW, ≥ 10 MW und für Pumpspeicherwerke sowie für alle Größenklassen zusammen. Der unter Nutzung der Pumpspeicher erzeugte Strom ist nicht zu berücksichtigen.
|
|
|
|
|
3.
|
Fotovoltaische Energie
|
|
|
4.
|
Thermische Sonnenenergie
|
|
|
5.
|
Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie
|
|
|
|
|
7.
|
Industrieabfälle (nicht erneuerbare Quellen)
|
|
|
|
|
9.
|
Holz, Holzabfälle und sonstige Abfälle
|
|
|
|
|
|
|
|
|
13.
|
Flüssige Biobrennstoffe
|
|
Anzugeben ist die Gesamtfläche installierter Sonnenkollektoren.
Anzugeben ist die Produktionskapazität folgender Biobrennstoffe:
|
1.
|
Flüssige Biobrennstoffe
|
|
|
|
|
|
|
1.3.
|
Davon: sonstige flüssige Biobrennstoffe
|
|
5.2.6. Inputs für Wärme- und Stromerzeugungsanlagen von Eigenerzeugern
Der Input bei den Eigenerzeugern von Strom und Wärme ist für reine Stromerzeugungsanlagen, für KWK-Anlagen und für reine Wärmekraftanlagen jeweils getrennt auszuweisen.
Für die in Abschnitt 5.1 aufgeführten Energieprodukte (außer Wasserkraft, fotovoltaische Energie, Gezeiten-/Wellen-/Meeresenergie und Windkraft) sind folgende Aggregate anzugeben:
|
1.
|
Energiesektor insgesamt
|
|
|
1.1.
|
Davon: Vergasungsanlagen
|
|
|
1.2.
|
Davon: Kohlebergwerke
|
|
|
1.3.
|
Davon: Brikettfabriken
|
|
|
|
|
1.5.
|
Davon: Erdölraffinerien
|
|
|
1.6.
|
Davon: Braunkohle-/Torfbrikettfabriken
|
|
|
|
|
|
|
1.9.
|
Davon: Holzkohlefabriken
|
|
|
1.10.
|
Davon: nicht anderweitig genannt
|
|
|
|
|
2.1.
|
Davon: Eisen und Stahl
|
|
|
2.2.
|
Davon: chemische und petrochemische Industrie
|
|
|
2.3.
|
Davon: NE-Metallindustrie
|
|
|
2.4.
|
Davon: nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende Industrie
|
|
|
|
|
|
|
2.7.
|
Davon: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
|
|
|
2.8.
|
Davon: Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung
|
|
|
2.9.
|
Davon: Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnissen
|
|
|
2.10.
|
Davon: Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren
|
|
|
|
|
2.12.
|
Davon: Textilien und Leder
|
|
|
2.13.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Industrie
|
|
|
|
|
|
|
3.2.
|
Davon: nicht anderweitig genannt — Verkehr
|
|
|
|
|
4.1.
|
Davon: gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen
|
|
|
|
|
4.3.
|
Davon: Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
4.4.
|
Davon: Fischerei und Fischzucht
|
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4.5.
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Davon: nicht anderweitig genannt — Sonstige
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5.3. Heizwerte
Für folgende Produkte sind durchschnittliche Nettoheizwerte anzugeben:
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3.
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Sonstige flüssige Biobrennstoffe
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5.4. Maßeinheiten
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MWh
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TJ
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3.
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Energieprodukte aus erneuerbaren Quellen
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Biobenzin, Biodiesel und sonstige flüssige Biobrennstoffe: Tonnen
Holzkohle: 1 000 Tonnen
Alle anderen: TJ (auf der Basis der Nettoheizwerte)
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1 000 m2
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Biobrennstoffe: Tonnen/Jahr
Alle anderen: MWe
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KJ/kg (Nettoheizwert)
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5.5. Ausnahmen und Befreiungen
Entfällt.
6. BESTIMMUNGEN
Folgende Bestimmungen gelten für die Erhebung aller in den vorstehenden Abschnitten aufgeführten Daten:
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1.
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Berichtszeitraum
Ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
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3.
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Frist für die Datenübermittlung
30. November des Jahres nach Ablauf des Berichtszeitraums.
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4.
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Übertragungsformat und -verfahren
Die Daten sind nach einem geeigneten, von Eurostat festgelegten Austauschstandard zu übermitteln.
Die Daten werden elektronisch an das zentrale Eurostat-Portal übermittelt oder in dieses heraufgeladen.
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