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Document 32008D0569

2008/569/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 27. Juni 2008 zur Ernennung von drei Richtern am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

ABl. L 183 vom 11.7.2008, p. 31–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2014

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/569/oj

11.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 183/31


BESCHLUSS DES RATES

vom 27. Juni 2008

zur Ernennung von drei Richtern am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

(2008/569/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 225a,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 140b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, nachstehend „Gericht für den öffentlichen Dienst“ genannt, ist durch den Beschluss 2004/752/EG, Euratom (1) errichtet worden. Mit diesem Beschluss wurde hierzu dem Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs ein Anhang (nachstehend „Anhang I der Satzung des Gerichtshofs“ genannt) angefügt.

(2)

Durch den Beschluss 2005/150/EG, Euratom (2) hat der Rat die Bedingungen und Modalitäten für die Einreichung und Bearbeitung der Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung von Richtern des Gerichts für den öffentlichen Dienst festgelegt, wie dies in Anhang I Artikel 3 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofs vorgesehen ist.

(3)

Durch den Beschluss 2005/49/EG, Euratom (3) hat der Rat die Arbeitsweise des in Anhang I Artikel 3 Absatz 3 der Satzung des Gerichtshofs vorgesehenen Ausschusses (nachstehend „Ausschuss“ genannt) festgelegt.

(4)

Durch den Beschluss 2005/151/EG, Euratom (4) hat der Rat die Mitglieder des Ausschusses ernannt.

(5)

Durch den Beschluss 2005/577/EG, Euratom (5) hat der Rat nach Anhörung des Ausschusses die sieben Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst ernannt. Gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses wurden drei dieser Richter für eine Amtszeit von drei Jahren vom 1. Oktober 2005 bis zum 30. September 2008 ernannt. Gemäß der Auslosung durch den Präsidenten des Rates auf der Tagung vom 12. Oktober 2005 endet die Amtszeit der Richter Irena BORUTA, Horstpeter KREPPEL und Sean VAN RAEPENBUSCH am 30. September 2008 (6).

(6)

Ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung von drei Richtern am Gericht für den öffentlichen Dienst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2014 ist am 7. Dezember 2007 veröffentlicht worden (7). Die Bewerbungsfrist ist am 25. Januar 2008 abgelaufen. Es sind 53 Bewerbungen eingegangen, darunter jene der drei ausscheidenden Richter.

(7)

Der Ausschuss ist am 3. und 4. März sowie am 9. und 10. April 2008 zusammengetreten. Zum Abschluss seiner Beratungen hat er die Stellungnahme und die Liste gemäß Anhang I Artikel 3 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofs erstellt. Die Liste umfasst sechs Bewerber.

(8)

Gemäß Artikel 225a Absatz 4 des EG-Vertrags und Artikel 140b Absatz 4 des EAG-Vertrags werden die Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst vom Rat ernannt.

(9)

Es sind daher drei der auf der vorgenannten Liste aufgeführten Personen zu ernennen, wobei nach Anhang I Artikel 3 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofs auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts zu achten ist, indem die Richter unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Grundlage ausgewählt und die vertretenen einzelstaatlichen Rechtsordnungen berücksichtigt werden.

(10)

Der Rat fasst den Beschluss, die drei ausscheidenden Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst wieder zu ernennen, unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Tatsache, dass ihre tatsächliche Amtszeit zwei Jahre betragen hat. Der Beschluss stellt keinesfalls einen Präzedenzfall dar —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Zu Richtern am Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union werden für einen Zeitraum von sechs Jahren vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2014 ernannt:

Irena BORUTA,

Horstpeter KREPPEL,

Sean VAN RAEPENBUSCH.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. RUPEL


(1)  ABl. L 333 vom 9.11.2004, S. 7.

(2)  ABl. L 50 vom 23.2.2005, S. 7.

(3)  ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 13.

(4)  ABl. L 50 vom 23.2.2005, S. 9.

(5)  ABl. L 197 vom 28.7.2005, S. 28.

(6)  ABl. C 262 vom 21.10.2005, S. 1.

(7)  ABl. C 295 vom 7.12.2007, S. 26.


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