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Document 12008M010
Consolidated version of the Treaty on European Union - TITLE II: PROVISIONS ON DEMOCRATIC PRINCIPLES - Article 10
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union - TITEL II: BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DEMOKRATISCHEN GRUNDSÄTZE - Artikel 10
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union - TITEL II: BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DEMOKRATISCHEN GRUNDSÄTZE - Artikel 10
ABl. C 115 vom 9.5.2008, p. 20–20
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In force
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union - TITEL II: BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DEMOKRATISCHEN GRUNDSÄTZE - Artikel 10
Amtsblatt Nr. 115 vom 09/05/2008 S. 0020 - 0020
Artikel 10 (1) Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. (2) Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten. Die Mitgliedstaaten werden im Europäischen Rat von ihrem jeweiligen Staats- oder Regierungschef und im Rat von ihrer jeweiligen Regierung vertreten, die ihrerseits in demokratischer Weise gegenüber ihrem nationalen Parlament oder gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft ablegen müssen. (3) Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen. (4) Politische Parteien auf europäischer Ebene tragen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei. --------------------------------------------------