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Document 22012X1219(01)

    Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs

    ABl. L 349 vom 19.12.2012, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 349/1


    Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs

    Das am 16. Dezember 2011 in Genf unterzeichnete Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (1) wird mit Wirkung vom 22. August 2012 vorläufig angewandt, da die Russische Förderation an jenem Tag der WTO beigetreten ist.


    (1)  ABl. L 57 vom 29.2.2012, S. 44.


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