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Document 62009FN0047

    Rechtssache F-47/09: Klage, eingereicht am 7. Mai 2009 — Fries Guggenheim/CEDEFOP

    ABl. C 153 vom 4.7.2009, p. 52–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.7.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 153/52


    Klage, eingereicht am 7. Mai 2009 — Fries Guggenheim/CEDEFOP

    (Rechtssache F-47/09)

    2009/C 153/101

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Eric Mathias Fries Guggenheim (Lüttich, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Lucas)

    Beklagter: Europäisches Zentrum zur Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des CEDEFOP, den Vertrag des Klägers als Bediensteter auf Zeit nicht zu verlängern, und mangels Wiederverwendung Verurteilung des Beklagten, ihm Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zu leisten

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung des CEDEFOP vom 7. Juli 2008, den Vertrag des Klägers nicht zu verlängern, mit der bestätigt wurde, dass sein Beschäftigungsverhältnis am 15. Oktober 2008 ende, aufzuheben;

    soweit erforderlich die Entscheidung des CEDEFOP vom 18. Juli 2008 aufzuheben, mit der die erste Entscheidung auf das Schreiben des Klägers vom 9. Juli 2008 und ein Treffen der Direktorin des CEDEFOP mit den Personalvertretern vom 17. Juli 2008 bestätigt wurde;

    das CEDEFOP zu verurteilen, dem Kläger mangels Wiederverwendung Schadensersatz zur Abgeltung seines erlittenen immateriellen Schadens in vom Gericht zu bestimmender Höhe zu leisten;

    es ihm, falls erforderlich, nachzulassen, seinen Schaden hinsichtlich der Laufbahn zu beziffern, andernfalls das CEDEFOP zu verurteilen, ihm zur Abgeltung dieses Schadens mangels Wiederverwendung Schadensersatz in vom Gericht zu bestimmender Höhe zu leisten;

    dem CEDEFOP die Kosten aufzuerlegen.


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