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Document 32017R1151
Weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (Light-duty vehicles Test Procedure – WLTP) und Emissionen im realen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions – RDE)
Anforderungen an die EU-Typgenehmigung
Beantragung einer EU-Typgenehmigung
Übereinstimmung der Produktion
Der Hersteller hat Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle vom Hersteller hergestellten Fahrzeuge der Typgenehmigung entsprechen und die Emissionsgrenzwerte erfüllen.
Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
Es sind Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die ordnungsgemäß gewarteten und verwendeten Fahrzeuge die folgenden festgelegten Emissionsgrenzwerte während ihrer Nutzungsdauer einhalten:
Emissionsmindernde Einrichtungen
Emissionen von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen
Jüngste Studien zeigten einen erheblichen Unterschied zwischen den durchschnittlichen realen CO2-Emissionen von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen und ihren nach dem WLTP ermittelten CO2-Emissionen. Daher werden die für die Bestimmung der CO2-Emissionen bei der Typgenehmigung angewandten Nutzwertfaktoren in der Änderungsverordnung (EU) 2023/443 überarbeitet, um sicherzustellen, dass die für solche Fahrzeuge ermittelten CO2-Emissionen repräsentativ für das reale Fahrverhalten sind.
In der Verordnung werden neue Nutzwertfaktoren* auf der Grundlage der verfügbaren Daten festgelegt, die ab September 2023 anwendbar sind. Diese Faktoren werden überarbeitet, um die realen Bedingungen besser widerzuspiegeln, und zwar unter Berücksichtigung der Daten von Geräten zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs an Bord solcher Fahrzeuge, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 der Kommission im Jahr 2025 und erneut im Jahr 2027 erhoben werden.
Sie ist am 27. Juli 2017 in Kraft getreten.
Für einen Überblick, siehe:
Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (ABl. L 175 vom 7.7.2017, S. 1-643).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1151 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2023/443 der Kommission vom 8. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 hinsichtlich der Emissionstypgenehmigungsverfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge (ABl. L 66 vom 2.3.2023, S. 1-237).
UN-Regelung Nr. 154 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen in Bezug auf die Kriterien Emissionen, Kohlendioxidemissionen und Kraftstoffverbrauch und/oder die Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite (WLTP) (ABl. L 290 vom 10.11.2022, S. 1-625).
Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 der Kommission vom 4. März 2021 über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1014/2010, (EU) Nr. 293/2012, (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 der Kommission (ABl. L 77 vom 5.3.2021, S. 8-25).
Regelung Nr. 103 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch für Kraftfahrzeuge (ABl. L 207 vom 10.8.2017, S. 30-42).
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1-16).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 23.02.2024