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Interinstitutional agreement on budget discipline, cooperation and management
Interinstitutionelle Vereinbarung über Haushaltsdisziplin, Zusammenarbeit und Mittelverwaltung
Interinstitutionelle Vereinbarung über Haushaltsdisziplin, Zusammenarbeit und Mittelverwaltung
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Interinstitutionelle Vereinbarung über Haushaltsdisziplin, Zusammenarbeit und Mittelverwaltung
Die Interinstitutionelle Vereinbarung aus dem Jahr 2013 wurde geschaffen, um Haushaltsdisziplin umzusetzen und den reibungslosen Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Europäischen Union im Haushaltsbereich zu verbessern sowie wirtschaftliche Haushaltsführung zu garantieren.
RECHTSAKT
Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
ZUSAMMENFASSUNG
Im Dezember 2013 wurde zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) geschlossen.
Die IIV wurde gleichzeitig mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) verabschiedet - dem 7-Jahres-Plan der EU für die Jahre 2014-2020. Der MFR beläuft sich auf 960 MilliardenEUR an VerpflichtungenMilliarden EUR an Zahlungen (rechtliche Zusicherung von Finanzhilfen) sowie 908,4Milliarden EUR an Zahlungen (tatsächliche Übertragung an Leistungsempfänger) für den 7-Jahres-Zeitraum, ausgedrückt in Preisen von 2011.
Die IIV gliedert sich in drei Teile:
Der Anhang zur IIV legt detaillierte Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen während des Haushaltsverfahrens fest. Diese beinhalten
Jegliche Änderungen an dieser IIV setzen die gemeinsame Vereinbarung aller Institutionen voraus.
Hintergrund
Weitere Informationen finden Sie unter:
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
23.12.2013 |
- |
ABl. C 373 vom 20.12.2013 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013)
Letzte Änderung: 24.04.2014