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Document 32021R0817
Erasmus+, Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Mit der Verordnung wird das Programm Erasmus+ eingerichtet, das durch lebensbegleitendes Lernen die pädagogische, berufliche und persönliche Entwicklung von Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus unterstützen und dadurch einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt, zur Förderung von Innovation sowie zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns leisten soll.
Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, durch lebensbegleitendes Lernen die pädagogische, berufliche und persönliche Entwicklung von Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen. Als solches ist das Programm ein wesentliches Instrument für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, die Unterstützung der Umsetzung der europäischen strategischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der zugrunde liegenden sektoralen Agenden, die Förderung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und die Entwicklung der europäischen Dimension im Sport.
Mit dem Programm Erasmus+ sollen die folgenden spezifischen Ziele gefördert werden:
Diese Ziele werden durch drei Leitaktionen verfolgt:
Über die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten der EU hinaus steht das Programm den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, sowie anderen Nicht-EU-Ländern, einschließlich der EU-Bewerberländer, unter bestimmten Bedingungen zur Teilnahme offen. Bestimmte Aktionen des Programms können auch Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern offenstehen, die nicht an dem Programm beteiligt sind.
Im Jahr 2021 verabschiedete die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der auf eine inklusivere und vielfältigere Teilnahme am Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 abzielt. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1877 wird mehr Menschen den Zugang zu den Möglichkeiten ermöglichen, die das Programm bietet, indem Menschen mit geringeren Chancen besser erreicht werden, wodurch Gerechtigkeit und Inklusion im europäischen Bildungsraum verbessert werden. Die zu diesem Zweck festgelegten Maßnahmen umfassen
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom , S. 1-33).
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