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Die berufliche Aus- und Weiterbildung kann den Lernenden praktische Fähigkeiten für bestimmte Berufe und Querschnittskompetenzen vermitteln, die sowohl für die persönliche Entwicklung als auch für den Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Gemäß Artikel 14 der EU-Charta der Grundrechte hat jede Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.
Artikel 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt fest, dass die EU-Länder für den Inhalt und die Organisation der nationalen Berufsbildung zuständig sind und es der EU obliegt, ihre Maßnahmen zu ergänzen. Das Ziel der EU-Politik ist es, gemeinsame Herausforderungen wie Altern, Qualifikationsdefizite und globalen Wettbewerb anzugehen, mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und beruflichen Qualifikationen zu verbessern.
Wie in der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 unterstrichen, spielt die berufliche Aus- und Weiterbildung eine Schlüsselrolle, um zu nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Resilienz bei der Vorbereitung junger Menschen auf einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben sowie bei der Qualifizierung und Umschulung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beizutragen, um alle mit dem Wissen, den Fähigkeiten und den Einstellungen zu befähigen, in ihrer beruflichen, sozialen und persönlichen Entwicklung erfolgreich zu sein.
Das Erasmus-Programm für den Zeitraum 2021-2027, das von der Europäischen Kommission, der Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur und den nationalen Agenturen Erasmus+ geleitet wird, zielt darauf ab, die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der gesamten EU zu verbessern, und bietet Möglichkeiten für Praktika und berufliche Weiterbildung im Ausland an. Es fördert außerdem Partnerschaften zwischen beruflichen Bildungseinrichtungen und Unternehmen sowie anderen Interessenträgern.
Weitere EU-Organe im Bereich der Bildung sind:
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