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Document 62014TN0341
Case T-341/14: Action brought on 15 May 2014 — Klyuyev v Council
Rechtssache T-341/14: Klage, eingereicht am 15. Mai 2014 — Klyuyev/Rat
Rechtssache T-341/14: Klage, eingereicht am 15. Mai 2014 — Klyuyev/Rat
ABl. C 261 vom 11.8.2014, p. 29–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.8.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 261/29 |
Klage, eingereicht am 15. Mai 2014 — Klyuyev/Rat
(Rechtssache T-341/14)
2014/C 261/52
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Sergiy Klyuyev (Donetsk, Ukraine) (Prozessbevollmächtigter: R. Gherson, Solicitor)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt:
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folgende Rechtsakte für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen:
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— |
dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend, von denen sechs im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-340/14, Klyuyev/Rat, vorgebrachten identisch oder ihnen ähnlich sind.
Darüber hinaus habe der Rat die Voraussetzung für die Aufnahme des Klägers in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, nämlich dass die Person als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine oder für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich identifiziert worden sei, nicht erfüllt, denn als einziger Grund für die Aufnahme des Klägers in die Liste sei angegeben worden, dass gegen ihn in der Ukraine Ermittlungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine und des illegalen Transfers solcher Vermögenswerte in das Ausland geführt würden.