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Document 62014TN0341

Rechtssache T-341/14: Klage, eingereicht am 15. Mai 2014 — Klyuyev/Rat

ABl. C 261 vom 11.8.2014, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 261/29


Klage, eingereicht am 15. Mai 2014 — Klyuyev/Rat

(Rechtssache T-341/14)

2014/C 261/52

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Sergiy Klyuyev (Donetsk, Ukraine) (Prozessbevollmächtigter: R. Gherson, Solicitor)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt:

folgende Rechtsakte für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen:

Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine;

Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine;

dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend, von denen sechs im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-340/14, Klyuyev/Rat, vorgebrachten identisch oder ihnen ähnlich sind.

Darüber hinaus habe der Rat die Voraussetzung für die Aufnahme des Klägers in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, nämlich dass die Person als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine oder für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich identifiziert worden sei, nicht erfüllt, denn als einziger Grund für die Aufnahme des Klägers in die Liste sei angegeben worden, dass gegen ihn in der Ukraine Ermittlungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine und des illegalen Transfers solcher Vermögenswerte in das Ausland geführt würden.


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