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Document 52013IE3017

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Entwicklung einer makroregionalen Strategie der EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im Mittelmeerraum“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 170 vom 5.6.2014, p. 1–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 170/1


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Entwicklung einer makroregionalen Strategie der EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im Mittelmeerraum“ (Initiativstellungnahme)

2014/C 170/01

Berichterstatter: Stefano MALLIA

Mitberichterstatter: Stefano PALMIERI

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 14. Februar 2013, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Entwicklung einer makroregionalen Strategie der EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im Mittelmeerraum.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 14. November 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 494. Plenartagung am 10./11. Dezember 2013 (Sitzung vom 10. Dezember) mit 121 Stimmen gegen 2 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

Glossar

Abkürzung

 

MRM

Makroregion Mittelmeerraum

MRSM

Makroregionale Strategie für den Mittelmeerraum

MKR

Mittelmeerküstenregion

MRMF

Makroregionales Forum Europa-Mittelmeerraum

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA ist der Auffassung, dass der Mittelmeerraum eine makroregionale Strategie benötigt, mit deren Hilfe die Regionen jene Probleme angehen können, die mit den gewöhnlich zur Verfügung stehenden Mitteln von Regionen oder Ländern allein nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Eine solche Strategie würde den betreffenden Regionen helfen, die Ursachen der im Mittelmeerraum herrschenden Unsicherheit zu beseitigen, indem die Wirkung der positiven Errungenschaften der bereits eingeleiteten Initiativen sowie der Europa-2020-Ziele verstärkt wird. Ein Erfolg der makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum wird sich auch auf die EU als Ganzes vorteilhaft auswirken.

1.2

Die EU-Küstenregionen des Mittelmeers bieten auf Grund ihrer Lage ideale Voraussetzungen für die Schaffung einer Kooperationsplattform, die für die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Beziehungen untereinander und mit Regionen von am Mittelmeer gelegenen Drittstaaten im Hinblick auf konkrete Themen (Migration, Seeverkehr, Sicherheit auf See, Umweltschutz usw.) von strategischer Bedeutung sein könnte. Zudem können die Küstenregionen des Mittelmeers das Wirtschaftswachstum und den Transformationsprozess in völlig neuer Weise fördern.

1.3

Mit Blick auf die Größe des Gebiets schlägt der EWSA zudem vor, dass die makroregionale Strategie der EU für den Mittelmeerraum nach geografischen Kriterien (regionale Nähe) in drei Teilmakroregionen aufgeteilt wird und in Form von Aktionsplänen auf der Grundlage eines funktionalen Ansatzes zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen konkretisiert werden sollte.

1.4

Der EWSA spricht sich für eine makroregionale Strategie der EU für den Mittelmeerraum auf der Grundlage der „Dreimal-Ja-Regel“ aus (mehr komplementäre Finanzierung, mehr institutionelle Koordinierung und mehr neue Projekte), was Synergien zwischen verschiedenen EU-Politikbereichen stärkt und der Koordinierung der Bemühungen vielfältigster Interessenträger der Mittelmeerküstenregionen der EU zugutekommt.

1.5

Der EWSA unterstützt die Ausarbeitung einer makroregionalen Strategie der EU für den Mittelmeerraum, die alle Ziele der Strategie Europa 2020 einschließt, insbesondere die Prioritäten im Bereich intelligentes Wachstum (Förderung einer wissensbasierten Gesellschaft, die Innovation und neue Technologien unterstützt), nachhaltiges Wachstum (Förderung einer nachhaltigen, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft) und integratives Wachstum (Förderung einer Wirtschaft mit wesentlichem Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verringerung der Armut zur Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts).

1.6

Der EWSA zeigt fünf Katalysatoren für Veränderungen auf, die zur erfolgreichen Umsetzung der europäischen Kohäsionspolitik 2014-2020 im Mittelmeerraum beitragen können:

Förderung einer polyzentrischen, ausgewogenen und integrierten Entwicklung,

Unterstützung der territorialen Zusammenarbeit in den Mittelmeerküstenregionen der EU,

Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Mittelmeerküstenregionen auf der Grundlage starker lokaler Wirtschaften,

Verbesserung der territorialen Anbindung für Einzelne, Gemeinschaften und Unternehmen,

Nutzung und Verknüpfung ökologischer, landschaftlicher und kultureller Werte.

1.7

Der EWSA weist darauf hin, dass besonders die Strategie des „blauen Wachstums“ unterstützt werden muss, mit deren Hilfe die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelmeerraums, die Umsetzung umweltverträglicherer Maßnahmen sowie der Umstieg auf eine emissionsarme Wirtschaft in allen Bereichen gefördert werden kann. Der EWSA unterstützt auch den Grundsatz, dass die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen  (1) und die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern  (2) im Rahmen der makroregionalen Strategie der EU für den Mittelmeerraum berücksichtigt werden. Diese drei Strategien sollten sich im Verlauf ihrer Umsetzung gegenseitig verstärken.

1.8

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mittelmeerraum im Rahmen der integrierten Meerespolitik. Er möchte jedoch ein ambitionierteres Konzept vorschlagen: eine makroregionale Strategie, die auch territoriale und maritime Aspekte umfasst, und zwar unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ostseeraum und im Donaugebiet sowie des Berichts des Europäischen Parlaments über die Entwicklung makroregionaler Strategien der EU im Mittelmeerraum und den Bericht der Europäischen Kommission über den Nutzen makroregionaler Strategien.

1.9

Der EWSA weist darauf hin, dass die Verwaltungsstruktur der makroregionalen Strategie der EU für den Mittelmeerraum auf einem Mehrebenenkonzept basieren sollte, das regionale, nationale und europäische Institutionen umfasst und nicht als zusätzliche Tätigkeit oder Belastung für diese Institutionen betrachtet werden sollte.

1.10

Der EWSA ist der Auffassung, dass das Grundprinzip der Umsetzung der makroregionalen Strategie der EU für den Mittelmeerraum in einem integrierten Konzept besteht, das zunächst im Rahmen von Diskussionsforen festgelegt und dann durch die Schaffung eines makroregionalen Europa-Mittelmeer-Forums gestärkt wird, um die umfassende Einbindung aller institutionellen Akteure und der Zivilgesellschaft (Interessenträger) zu fördern und bereits existierende Maßnahmen mit funktionellen Zielen zu verknüpfen, so dass eine gemeinsame Politik gestaltet werden kann. Das vorgeschlagene Forum wird die Erfahrungen bei der Planung, Überwachung und Bewertung territorialer und maritimer Fragen im Mittelmeerraum nutzen und zu dem makroregionalen Instrument weiterentwickelt werden, das gemeinsame strategische Handlungsleitlinien festlegt und eine aktive Rolle bei der Bestimmung vorrangiger Projekte für den territorialen Zusammenhalt der Regionen des Mittelmeerraums spielt.

1.11

Mit Blick auf die Unterstützung des EWSA und des Ausschusses der Regionen für eine Strategie zur Entwicklung des Zusammenhalts im Mittelmeerraum hält es der EWSA für strategisch angemessen, dass beide Einrichtungen dem makroregionalen Mittelmeerforum Raum bieten und eine Führungsrolle übernehmen. Dazu wird eine Lenkungsgruppe aus Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission, des EWSA und des AdR eingerichtet, die während der Ausgestaltung der Strategie und der künftigen Koordinierung systematische Unterstützung leisten wird.

1.12

Der EWSA unterstützt die Auffassung, dass die Strategie nicht nur auf dem Papier bestehen darf, sondern in erster Linie als Prozess begriffen werden muss. Das heißt, dass die Strategie im Verlaufe der Zeit auch umgesetzt werden muss. Der EWSA hofft, dass die positiven Lehren aus der Umsetzung makroregionaler Strategien im Ostsee- und im Donauraum auf den Mittelmeerraum angewandt werden und zu einer wirksamen und zeitgerechten Umsetzung der neuen makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum beitragen werden, die den Bürgern der betroffenen Regionen innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens konkrete Vorteile bringt.

2.   Eine makroregionale Strategie der EU für den Mittelmeerraum

2.1

Wichtig ist zunächst eine einheitliche Definition des Begriffs Makroregion. Unter einer Makroregion versteht man gewöhnlich ein Gebiet, das sich über Territorien mehrerer verschiedener Länder oder Regionen erstreckt, denen eines oder mehrere Merkmale oder Probleme geografischer, kultureller, wirtschaftlicher oder anderer Art gemein sind (3).

2.1.1

Die Kommission hat einen Rahmen für makroregionale Strategien erarbeitet, der folgende drei Elemente umfasst:

1)

einen integrierten Rahmen für Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die in ein und demselben geografischen Gebiet liegen,

2)

die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen,

3)

den Nutzen einer engeren Zusammenarbeit für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt.

2.2

Bislang hat die EU zwei makroregionale Strategien verabschiedet, eine für den Ostseeraum (2009) und eine für den Donauraum (2011). Eine Strategie für die Makroregion Adria-Ionisches Meer, die 2011 vom Ausschuss der Regionen erstmals vorgeschlagen wurde (4), wird derzeit verabschiedet, die Strategie für den Atlantik auf der Grundlage eines meeresraumbezogenen Ansatzes wurde bereits beschlossen.

2.2.1

Die Diskussionen über makroregionale Strategien sollten vor dem Hintergrund der Entwicklungen im politischen Rahmen der EU gesehen werden: Mit dem Vertrag von Lissabon ist der territoriale Zusammenhalt zu einem zentralen Ziel der EU-Politik geworden, und mit der Strategie Europa 2020 wurde die territoriale Governance zum Schlüsselfaktor für die Unterstützung der Verwirklichung der kohäsionspolitischen Ziele der EU im nächsten Programmplanungszeitraum (Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020).

2.2.2

2012 legte die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie den Bedarf an meeresbezogenen Tätigkeiten im Adriatischen und Ionischen Meer sowie deren Potenzial bewertet und einen „Rahmen für eine kohärente Meeresstrategie sowie einen entsprechenden Aktionsplan bis 2013“ absteckt. Weiter heißt es: „Sollten die EU-Mitgliedstaaten beschließen, die Kommission zur Ausarbeitung einer EU-Strategie für den Bereich der Adria und des Ionischen Meeres aufzufordern, könnte die vorliegende Meeresstrategie der erste Pfeiler einer solchen makroregionalen, weitere Bereiche umfassenden Strategie der EU werden“ (5).

2.3

Da der makroregionale Ansatz in der EU-Politik immer mehr an Gewicht gewinnt, sollte der Begriff Makroregion nach Auffassung des EWSA klarer definiert werden. Der EWSA unterstützt zudem, wie bereits in früheren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht (6), diese wichtige politische Strategie sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den makroregionalen Zukunftsperspektiven im Mittelmeerraum (7).

2.3.1

Makroregionale Strategien sind hauptsächlich auf zwei Ziele ausgerichtet: erstens auf Probleme, die von den Regionen oder Ländern allein nicht zufriedenstellend bewältigt werden können (z. B. Umweltprobleme), und zweitens auf Formen der Zusammenarbeit, die für die beteiligten Regionen und Länder von Vorteil sind. Diese Klassifizierung spiegelt die Unterscheidung zwischen länderübergreifenden Themen und gemeinsamen Themen wider, die in den Diskussionen über Transnationalität und Subsidiarität der EU-Finanzierung herangezogen wird. Anhand der geografischen, sozio-ökonomischen und administrativen Merkmale des Mittelmeerraums wird in hohem Maße deutlich, dass die erstgenannten Ziele für die makroregionale Strategie am wichtigsten sind.

2.4

Der Mittelmeerraum ist gekennzeichnet durch ähnliche ökologische, historische und kulturelle Merkmale und könnte deshalb als eine einzige Makroregion betrachtet werden (8). Der EWSA ist der Auffassung, dass in den 149 EU-Mittelmeerküstenregionen (einschließlich der 7 in Kroatien), die in Spanien, Frankreich, Kroatien Italien, Malta, Slowenien, Griechenland und Zypern auf NUTS-3-Ebene definiert wurden (9), eine einzige makroregionale Strategie im Mittelmeerraum umgesetzt werden sollte.

2.5

2009 umfasste die Erwerbsbevölkerung in den EU-Mittelmeerküstenregionen 32,4 Millionen Menschen, davon etwa 41% Frauen. Diese Menschen sind in der Regel stärker von Arbeitslosigkeit bedroht, die durchschnittliche Arbeitslosenrate lag in den EU-Mittelmeerküstenregionen 2009 bei etwa 12,9% (8,9% in der EU). 2007 betrug das BIP der EU-Mittelmeerküstenregionen 1 715 Mrd. KKS (Kaufkraftstandard) bzw. 13,9% des BIP der EU. Das durchschnittliche BIP pro Kopf lag in diesen Regionen mit 23 000 KKS pro Kopf unter dem EU-Wert (24 000 KKS pro Kopf) (10).

2.5.1

Angesichts der Ausdehnung des Gebiets ist der EWSA deshalb der Auffassung, dass die EU-Makroregion Mittelmeerraum in mindestens drei Teilmakroregionen unterteilt werden sollte. Konsultationen, die das Europäische Parlament kürzlich zur Entwicklung von Makroregionen durchgeführt hat, zeigen, dass die Tendenz dahin geht, den Mittelmeerraum in drei Teilmakroregionen aufzugliedern: i) den westlichen Mittelmeerraum, ii) den zentralen Mittelmeerraum, d. h. die Makroregion Adria-Ionisches Meer, und iii) den östlichen Mittelmeerraum, wobei spezielle, aufeinander abgestimmte Aktionspläne erstellt werden sollten.

2.5.2

Der EWSA ist im Einklang mit der Position des Europäischen Parlaments und der geografischen Verteilung, wie sie von Eurostat vorgenommen wurde, der Auffassung, dass die Teilmakroregion zentraler Mittelmeerraum auch Sizilien und Malta im Rahmen der Makroregion Adria-Ionisches Meer umfassen sollte. Noch wichtiger ist jedoch, dass Länder und Regionen, die an der gedachten Grenzlinie von Teilmakroregionen liegen, die Möglichkeit haben, in mehr als einer Teilmakroregion mitzuarbeiten, damit eine bessere Koordinierung gewährleistet wird und unwirtschaftliche Doppelarbeit und Konflikte vermieden werden.

3.   Voraussetzungen

3.1

Der Mittelmeerraum insgesamt leidet darunter, dass die Europäische Union ihm bis jetzt kein kontinuierliches Interesse entgegengebracht, sondern im Verlaufe der Jahre verschiedene Initiativen und Instrumente gestartet hat. Diese Initiativen haben einige positive Ergebnisse gezeitigt, jedoch die ursprünglich angestrebten sozialen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungsziele nicht erreicht. Jetzt ist es an der Zeit, das zu vervollständigen, was die EU als Teil der auswärtigen Politik in Form der Union für den Mittelmeerraum und ihrer Nachbarschaftspolitik unternimmt, indem ein umfassenderes Konzept für ihre eigenen Mittelmeerregionen ins Leben gerufen wird.

3.1.1

Klare gemeinsame Strategien für die Region als Ganzes sowie für die Teilregionen, flankiert von einem angemessenen Aktionsplan, könnten dazu beitragen, einige der regionalpolitischen Ungewissheiten zu beseitigen, die mit dem Scheitern einiger außenpolitischer Maßnahmen der EU in der Region im Zusammenhang mit der Union für den Mittelmeerraum und der EU-Nachbarschaftspolitik entstanden sind. Solche klaren Strategien können auch dazu beitragen, einige der positiven Ergebnisse und laufenden Projekte der EU-Außenpolitik zu berücksichtigen und zu bewahren.

3.2

Der EWSA bevorzugt ein makroregionales Konzept, mit dessen Hilfe die Synergien zwischen den verschiedenen EU-Politikbereichen gestärkt und die Bemühungen eines breiten Spektrums an Interessenträgern in den EU-Mittelmeerküstenregionen koordiniert werden. Eine makroregionale Strategie sollte generell darauf abzielen, Maßnahmen noch wirkungsvoller zu gestalten, die in einer Makroregion bereits ergriffen werden, d. h. europäische, nationale und regionale Mittel zur Umsetzung gemeinsamer Ziele zu koordinieren, bei den Beteiligten einen Sinn für gemeinsame Erfolge zu schaffen und Organisationen und Behörden aller Ebenen zur Nutzung wichtiger Chancen und Bewältigung von Problemen zusammenzubringen. Ganz konkret bedeutet dies, dass es unter den gegenwärtigen besonderen Bedingungen starker haushaltspolitischer Zwänge, die die Möglichkeiten des Privatsektors zur Ankurbelung der Wirtschaft erheblich einschränken, dringend erforderlich ist, das höchstmögliche Maß an Pareto-Effizienz beim Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu erzielen.

3.3

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation, wie sie sich infolge der weltweiten Finanzkrise 2008 entwickelt hat, sind kontinuierliche Anstrengungen zur Förderung neuer Wachstumsbereiche erforderlich, die dazu beitragen können, Länder aus der Wirtschaftskrise zu führen und in die Lage zu versetzen, dringend benötigte Arbeitsplätze zu schaffen. Die Küstengebiete der EU in Südeuropa haben das Potenzial, innovative Zentren eines dynamischen Wachstums zu werden, wenn sie ihre einzigartigen Besonderheiten nutzen.

3.3.1

Dies erfordert jedoch beispiellose Anstrengungen zur Koordinierung der gesamten Arbeit, die von den wichtigsten Interessenträgern in der Region geleistet wird, um eine stärkere Integration zwischen den jeweiligen Gebieten zu erzielen, wobei die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielen.

3.3.2

Unserer Auffassung nach gibt es bereits zahlreiche Instrumente und Maßnahmen, die erheblich zur Umsetzung einer makroregionalen Strategie beitragen könnten. Dazu gehören Projekte, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den sogenannten Strukturfonds, finanziert werden, aus Mitteln im Rahmen des Konvergenzziels, des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit sowie aus Programmen zur Verwirklichung verkehrspolitischer Ziele und zur Vertiefung des territorialen Zusammenhalts (vorgesehen für Europa 2020), insbesondere solchen mit meerespolitischer Ausrichtung wie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, oder aus Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“, der Europäischen Investitionsbank und nationalen Mitteln.

3.3.2.1

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass alle EU-Mitgliedstaaten (konkret die 163 Regionen im Mittelmeerraum) gegenwärtig individuelle Partnerschaftsvereinbarungen ausarbeiten, in denen festgelegt wird, wie jeder Mitgliedstaat die GSR-Fonds zu nutzen gedenkt. Zwar gibt es ein Element der territorialen Zusammenarbeit in diesen Vereinbarungen, doch wird nach Auffassung des EWSA hier eine Chance zu mehr Koordinierung zwischen den Ländern und Regionen im Mittelmeerraum vergeben.

3.3.2.2

Allerdings fordert der EWSA Übergangsregelungen zur Umsetzung einer makroregionalen Strategie, und bis zur Halbzeitbewertung der Partnerschaftsvereinbarungen, die mit den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen werden, sollten derartige Maßnahmen auch wirklich ergriffen sein.

3.3.3

Um sicherzustellen, dass diese Instrumente im Zentrum stehen und optimal ausgestaltet sind, müssen die beteiligten Institutionen zur Steuerung des Verfahrens auf mehreren Ebenen koordiniert werden, damit die Mittel optimal eingesetzt und Überschneidungen vermieden werden. Die interregionale Koordinierung ist mittlerweile ausschlaggebend und dringend erforderlich, vor allem da mit derselben Menge (oder weniger) an Mitteln mehr erreicht werden muss. Deshalb müssen geeignete und wirksame Instrumente geschaffen werden, die für Koordinierung und Effizienz sorgen.

3.3.3.1

In einer wettbewerbsorientierten globalisierten Welt müssen die 163 Regionen in der Lage sein, mit Konkurrenten im näheren oder weiteren Umfeld mitzuhalten, weshalb Führungskraft und rechtzeitige Entscheidungen dringend gefragt sind.

3.3.4

Die abgelegenen und Küstenregionen, die Mitglied der Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas (KPKR) sind, sowie der AdR haben die Europäische Kommission bereits mehrfach aufgefordert, einen Territorialpakt einzuführen, damit die Strategie Europa 2020 von allen wirtschaftlichen Gruppen in den Regionen Europas besser aufgegriffen werden kann (11).

3.4

Erforderlich ist eine Kombination aus prägenden Maßnahmen und dezentralisierter Entscheidungsfindung, die dazu beiträgt, die Ressourcen so zu koordinieren, dass sie dort eingesetzt werden, wo sie in Bezug auf Wachstum und Arbeitsplätze voraussichtlich die größte Wirkung zeitigen werden.

3.4.1

Nur eine gut durchdachte Strategie, die einfach gehalten ist und auf einem breitestmöglichen Konsens beruht, kann dazu beitragen, die Wege und Möglichkeiten der Regionen, Städte und Häfen der EU-Mittelmeerküstenregionen zu erhellen.

3.4.2

Außerdem ist es wichtig, eine Methode zur Messung der Wirksamkeit der Politik in der Makroregion Mittelmeerraum zu entwickeln, damit rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. In der Vergangenheit hat das Fehlen eines Maßstabs, an dem der Erfolg oder Misserfolg einer Maßnahme präzise gemessen werden kann, im Verein mit mangelnder Koordinierung, Doppelarbeit und Verschwendung sowie fehlender Rechenschaftspflicht verhindert, dass rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, was die politischen Versäumnisse letztlich noch vergrößert hat.

3.4.3

Die Strategie muss mit einem Aktionsplan einhergehen, in dem die Projekte, die hauptsächlich wegen ihrer regionenübergreifenden Auswirkungen und ihrer Bedeutung für das Wirtschaftswachstum ausgewählt werden, sowie die Finanzierungsquellen für ihre Umsetzung klar benannt werden. Dies ist von ausschlaggebender Bedeutung und sollte vorzugsweise innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Start des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 abgeschlossen sein.

3.4.4

Von besonderer Bedeutung ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands im Hinblick auf die Berichterstattung und die von den Beteiligten und Trägern auszufüllenden Formulare. Nichtstaatliche Organisationen, KMU und regionale Gebietskörperschaften, insbesondere aus kleineren Regionen, schrecken oft vor der Teilnahme zurück, weil ihnen die Kapazitäten fehlen und sie den Verwaltungsaufwand scheuen. Zwar sind natürlich Kontrollen erforderlich, doch müssen die Begünstigten der Projekte auch die Möglichkeit haben, ihre Zeit und Ressourcen dafür einzusetzen, etwas für die Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt wirklich Nützliches zu tun.

3.4.5

Der EWSA ist der Auffassung, dass den Regionen eine Chance auf Wachstum entgeht, wenn der Aktionsplan nicht umgesetzt wird. Die Opportunitätskosten eines Scheiterns werden, insbesondere in der aktuellen Krise, außerordentlich hoch sein. Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass bei der Nutzung von Ressourcen für mehr Wachstum durch eine innovative Zusammenarbeit erhebliche Effizienzsteigerungen möglich sind. Ein Scheitern wäre auch für die regionalen politischen Entscheidungsträger und ihre Bürger bedenklich. Die Wachstumsaussichten der kommenden beiden Jahre sind für die meisten beteiligten Regionen nicht sehr gut, und dieses Problem wird sich verschärfen, wenn die Regionen die Chancen einer makroregionalen Strategie nicht ergreifen und ihre personellen und natürlichen Ressourcen nicht effizient und nachhaltig nutzen (12).

3.4.6

Ausgangspunkt dieser Strategie sollte die Ermittlung der wichtigsten Ziele und die Erfassung der existierenden europäischen, nationalen und regionalen Programme sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft sein, die die erforderliche Koordinierung leisten können. In der makroregionalen Strategie der EU gibt es verschiedene EU-finanzierte Projekte, die bei richtiger Koordinierung noch weitaus mehr Nutzen bringen könnten. Solche Projekte, die zumindest auf dem Papier bereits existieren, und neue Vorhaben, die zweifellos künftig in Angriff genommen werden, können sich für die Verwirklichung einiger Ziele der makroregionalen Strategie der EU als nützlich erweisen.

4.   Worum geht es?

4.1

Wichtigstes Ziel ist die Definition einer auf mehreren Ebenen angelegten Makroregion Mittelmeerraum, flankiert von einer makroregionalen Strategie, bei der die Maßnahmen auf der Grundlage der Regel „mehr komplementäre Finanzierung, mehr institutionelle Koordinierung und mehr neue Projekte“ durch konkrete Aktionspläne umgesetzt werden.

4.2

Die Regionen des Mittelmeerraums benötigen gemeinsame Anstrengungen zur Zusammenarbeit mittels der Strategie auf allen Ebenen, wodurch es möglich sein sollte, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu nutzen und so die Integration zwischen den Maßnahmen und Fonds der EU voranzubringen (territoriale Zusammenarbeit). Die makroregionale Strategie sollte umgesetzt werden, um den Regionen und Gebieten bei der Bewältigung von Problemen zu helfen, die im nationalen Rahmen allein nicht gelöst werden können.

4.3

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Entwicklung einer makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum auf drei Wachstumspfeilern beruhen sollte:

Intelligentes Wachstum (mit besonderem Gewicht auf dem „blauen Wachstum“)

Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft, die Innovation und neue Technologien unterstützt

Nachhaltiges Wachstum

Förderung einer nachhaltigen, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft

Integratives Wachstum

Förderung einer Wirtschaft mit wesentlichem Schwerpunkt auf der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verringerung der Armut zur Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts

4.3.1

Das intelligente Wachstum wird unterstützt, indem das Konzept des „blauen Wachstums“ berücksichtigt wird. Am 13. September 2012 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung zum „blauen Wachstum“ vor, in der sie fünf Wertschöpfungsketten nennt, die nachhaltig Wachstum und Beschäftigung in der blauen Wirtschaft schaffen können. Dabei handelt es sich um blaue Energie, Aquakultur, Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus, Meeresbodenschätze und blaue Biotechnologie (13).

4.3.1.1

Das „blaue Wachstum“ spiegelt die — insbesondere meeresbezogenen — Maßnahmen wider, die Küstenregionen unter Ausnutzung ihrer geografischen Lage und Besonderheiten zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Wirtschaftswachstums ergriffen haben, also bezüglich der Bereiche, in denen sie am besten aufgestellt sind.

4.3.1.2

Die Aufgabe des intelligenten Wachstums für die Küstenregionen der EU-Makroregion Mittelmeerraum umfasst zwei Aspekte:

die Schaffung einer ausreichend umfassenden Wirtschaftstätigkeit, die letztlich dazu beiträgt, Europa aus der aktuellen Wirtschafts- und Sozialkrise zu führen, und

die erforderlichen Investitionen in wesentliche Infrastrukturen, insbesondere Häfen, Flughäfen, Eisenbahn, Verkehrsdrehkreuze und sonstige Infrastruktur, die die EU-Makroregion Mittelmeerraum zu einer umfassenden Teilhabe am Wiederaufschwung befähigen, sobald dieser greift.

4.3.1.3

Die nachhaltige Nutzung der Ressourcen des Mittelmeerraums bietet die Chance, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Forschung im Bereich moderner Umweltsysteme und -technologien sollte ausgebaut werden, um die traditionellen Wirtschaftstätigkeiten des Mittelmeerraums, die im Rückgang begriffen sind, zu unterstützen und damit neue Chancen zu eröffnen.

4.3.1.4

Diese Aufgaben erfordern die Einbeziehung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Kreise sowie der Sozialpartner. Es sollte darauf geachtet werden, Maßnahmen in Bereichen wie Infrastruktur, Industrie, Ausbildung, F&E-Investitionen, Zusammenarbeit zwischen Universitäten und die Schaffung von Clustern zu unterstützen.

4.3.1.5

Der nautische Sektor zeigt eine große Dynamik und trägt zur Entwicklung bei. Der Wassertourismus sorgt für wirtschaftliche Tätigkeit und Arbeitsplätze und fördert darüber hinaus die Herausbildung einer europäischen Mittelmeeridentität.

4.3.2

Die Hauptzüge des Konzepts nachhaltiges Wachstum sowie die beteiligten Branchen sind in vielerlei Hinsicht miteinander verflochten. Nachhaltigkeit und die Umsetzung stärker umweltgerechter Maßnahmen sowie der Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft in allen Sektoren tragen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und zur Anpassung an den Klimawandel bei. Die Ressourcen müssen effizient eingesetzt, Synergien gestärkt, und nutzlose Maßnahmen sowie Doppelarbeit müssen ermittelt und abgestellt werden. Die wichtigsten Infrastrukturen, auch für den Land- und Seeverkehr, die Energieübertragung und die IT-Netze müssen kontinuierlich ausgebaut werden, damit keine Engpässe entstehen.

4.3.2.1

Die Nachhaltigkeit von Küsten- und Meeresgebieten steht in engem Zusammenhang, und beide können durch die Tätigkeit des Menschen belastet werden, einschließlich der Verschmutzung der Böden, die letztlich auch das Mittelmeer erreicht, sowie der CO2-Emissionen von Schiffen (14). Ein integriertes Management der Küstengebiete sollte sich nicht auf die Wirtschaftstätigkeit und die Verschmutzung der Küsten beschränken. Es müssen alle denkbaren Anreize genutzt werden, damit der maritime Sektor und die Schiffe, die das Mittelmeer befahren, auf die modernsten Formen umweltfreundlicher Technologien umgerüstet werden.

4.3.2.2

Die Europäische Union und acht ihrer Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung (Übereinkommen von Barcelona) von 1975 und der dazugehörigen Protokolle, die im Rahmen des UNEP geschlossen wurden. Durch einen Rechtsakt des Rates von Ende des Jahres 2012 wurde die EU Vertragspartei des Offshore-Protokolls dieses Übereinkommens, das dem Schutz der Küstengebiete des Mittelmeers vor Verschmutzung durch Aktivitäten im Bereich des Festlandsockels dient. Die EU-Mittelmeerregionen können erheblichen Nutzen aus diesem Übereinkommen ziehen und sollten ihm auch im Rahmen ihres Ziels im Bereich des „blauen Wachstums“ beträchtliche Aufmerksamkeit schenken.

4.3.2.3

Das Potenzial regenerativer Energieträger im Mittelmeerraum bietet eine beträchtliche Quelle für saubere Energie, die noch zu wenig erschlossen ist. Gemäß den Zielen der Strategie Europa 2020 sollten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bzw. zu dessen Prävention in die makroregionale Strategie der EU aufgenommen werden.

4.3.2.4

Die makroregionale Strategie der EU muss Maßnahmen im Bereich des nachhaltigen Verkehrs zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen umfassen. Der Verkehr sollte von der Straße auf die See verlagert werden (15). Im Seeverkehr wiederum muss der Einsatz sauberer Treibstoffe weiter forciert werden. Auch die Sicherheit des Seeverkehrs und die Zusammenarbeit bei Katastrophenvorbeugung und -abwehr müssen mitberücksichtigt werden (siehe Abbildung 5 des Anhangs).

4.3.3

Die makroregionale Strategie der EU sollte eine ausgeprägte soziale Dimension umfassen und so den Aspekt integratives Wachstum in den EU-Mittelmeerküstenregionen fördern. Durch die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sollten bessere Lebensbedingungen für die in den Regionen lebende Bevölkerung ermöglicht werden. Die regionalen Gebietskörperschaften sollten den sozialen Dialog und die Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft fördern. Mit einem integrierten Konzept für den territorialen Zusammenhalt sollte der „integrativen“ Situation der Städte und Ballungsräume, der ländlichen Gemeinden, der kleinen Küstenstädte und Inseln Rechnung getragen werden. Grundlegende Voraussetzung für integratives Wachstum ist, dass der Zugang zu Infrastruktur, Technologien und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen mit der nachhaltigen Entwicklung verknüpft wird.

4.3.3.1

Die Informationstechnologien müssen ausgebaut werden, insbesondere in den abgelegenen Gebieten, und zwar durch bessere Anbindung, um den territorialen und sozialen Zusammenhalt des Mittelmeerraums insgesamt durch einen themenübergreifenden Ansatz zu fördern. Die Entwicklung von IKT sollte gefördert werden.

4.3.3.2

Ferner muss darauf hingewiesen werden, dass in der Makroregion Mittelmeerraum zusätzliche Flughäfen und Flugdienste ausgebaut werden müssen, um die regionale wirtschaftliche Integration zu stärken. Luftverkehrsdienste und -infrastruktur verfügen noch über erhebliches ungenutztes Potenzial und benötigen weitere Investitionen.

4.3.3.3

Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sind von entscheidender Bedeutung für die Förderung des integrativen Wachstums im Mittelmeerraum. Es müssen gemeinsame Bildungsziele der EU-Makroregion Mittelmeerraum bestimmt werden.

4.3.3.4

Der EWSA ist der Auffassung, dass der Dialog zwischen den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft sowie den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung gestärkt werden muss. Eine Priorität ist die Bildung im maritimen und nautischen Bereich sowie die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Ausbildungsstätten.

4.3.3.5

Auch die Arbeitslosen in den EU-Mittelmeerküstenregionen müssen bei der Ausarbeitung der künftigen Strategie angehört werden, die ihnen Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bieten soll. Ferner ist wichtig, dass ernstgemeinte und konkrete Anstrengungen unternommen werden, um führende Vertreter „ausgegrenzter“ sozialer Gruppen wie Migranten, Menschen mit Behinderungen und Frauenorganisationen zu beteiligen. Der EWSA unterstützt voll und ganz die EU-Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts.

4.3.3.6

Mit Blick auf die Tendenz einer zunehmenden demografischen Alterung der EU-Bevölkerung sollte auch eine Maßnahme zur Unterstützung des gesunden und aktiven Alterns in den EU-Mittelmeerküstenregionen einbezogen werden. Die Mittelmeerregionen müssen zudem einen nachhaltigen langfristigen Plan für eine gesteuerte Einwanderung erarbeiten und Saisonarbeitnehmer zulassen, die die durch eine alternde Bevölkerung entstehenden Lücken schließen, und der steigenden demografischen Abhängigkeitsquote entgegenwirken. Der EWSA befürwortet entschlossenere Anstrengungen der EU zur Unterstützung der Mittelmeerregionen bei der Bewältigung der Herausforderungen der Einwanderung und der Integration der Migranten in die Gesellschaft.

4.3.3.7

Nach Auffassung des EWSA ist es wichtig, eine makroregionale Strategie der EU für den Mittelmeerraum zu entwickeln, die die europäischen Prioritäten zur Verbesserung der sozialen Inklusion, der Lebensqualität und der umfassenden Wahrung der Rechte Behinderter berücksichtigt und die Gleichstellung der Geschlechter im Mittelmeerraum fördert. Es ist deshalb von ausschlaggebender Bedeutung, die individuelle Autonomie, Würde und Freiheit Behinderter zu schützen und Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und in Entscheidungspositionen im Mittelmeerraum zu stärken.

5.   Welcher Nutzen ist zu erwarten?

5.1

Die Umsetzung einer makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum bietet zahlreiche Chancen, vor allem da ein sinnvoller Bezugsrahmen für die Kohäsionspolitik geschaffen wird und die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche bei gemeinsamen Themen wie Dienstleistungen und Arbeit gefördert wird. Durch diesen Rahmen können Investitionen so gelenkt werden, dass sie mehr Komplementarität bewirken, und es können die jeweiligen Prioritäten der einzelnen regionalen Entwicklungspläne für eine europäische Makroregion beeinflusst werden, was eine Zusammenschau sowie echte Synergien im Rahmen eines integrierten Ansatzes gewährleistet.

5.2

Eine makroregionale Strategie der EU würde über die Mittel für die Kohäsionspolitik hinaus eine bessere Einbindung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Instrumenten der EU ermöglichen und die Ressourcen der Regionen und Mitgliedstaaten mithilfe des Mehrebenenregierens bündeln. Diese Strategie wäre für ausnahmslos alle Beteiligten vor Ort von Nutzen.

5.3

Die Vorteile einer makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum ergeben sich zum großen Teil aus ihrem sehr umfassenden und viele Ebenen erfassenden integrativen Ansatz, mit dessen Hilfe Synergien zwischen EU-Maßnahmen und -Programmen sowie eine gegenseitige Ergänzung von Finanzierungsmöglichkeiten gefördert werden können.

5.4

Die Umsetzung der makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum wird die Durchführung strategischer Maßnahmen in den Küsten- und Inselgebieten fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen, Regionen, Städten, Häfen und gegebenenfalls den nationalen Behörden im Mittelmeerraum begünstigen.

5.5

Es werden Maßnahmen im Rahmen der Integrierten Meerespolitik und des „blauen Wachstums“ durchgeführt, bei denen die gegenseitige Abhängigkeit und die Synergien zwischen diesen Tätigkeiten, die auf den ersten Blick nichts mit dem maritimen Sektor zu tun haben, hervorgehoben werden.

5.6

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die bereits genannten drei Wachstumspfeiler. Die auszuwählenden Maßnahmen müssen folgenden Kriterien genügen:

Sie müssen Auswirkungen auf die Makroregion haben und innerhalb eines angemessenen Zeitraums konkreten Nutzen für die Bürger der EU-Makroregion Mittelmeerraum bringen.

Sie müssen dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung entsprechen und deshalb auf die Schaffung von Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Minimierung der Umweltfolgen abzielen.

Sie müssen kurz- bis mittelfristig (maximal innerhalb von sieben Jahren) umsetzbar sein.

Sie müssen das Potenzial haben, Mittel des privaten Sektors zu mobilisieren, die öffentliche Mittel (von EU und Regierungen) ergänzen.

6.   Katalysatoren für Veränderungen

6.1   Der EWSA ist der Auffassung, dass die Herausforderungen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Mittelmeerraum gemeinsame und gemeinschaftliche Anstrengungen erfordern, um das Potenzial der Gebiete zu nutzen und auszuschöpfen. Der EWSA zeigt fünf Katalysatoren für Veränderungen auf, die zur erfolgreichen Umsetzung der europäischen Kohäsionspolitik 2014-2020 in den EU-Mittelmeerküstenregionen beitragen können:

6.1.1   Förderung einer polyzentrischen, ausgewogenen und integrierten Entwicklung

Eine ausgewogene territoriale Entwicklung ist von entscheidender Bedeutung, um den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in den EU-Mittelmeerküstenregionen zu fördern. Die EU-Mittelmeerküstenregionen müssen zusammenarbeiten, um innovative Netze zu schaffen, mit deren Hilfe sie die territoriale Polarisierung der Wirtschaftsleistung und regionale Unterschiede reduzieren und wirtschaftlichen Wohlstand auf eine nachhaltige Entwicklung im Mittelmeerraum ausrichten können.

6.1.2   Unterstützung der territorialen Zusammenarbeit in den Mittelmeerküstenregionen der EU

Die territoriale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Faktor für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelmeerraums und gleichzeitig für den Abbau der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragmentierung. Es ist wichtig, die Koordinierung zwischen den für die Verwaltung grenzübergreifender und transnationaler Programme zuständigen Behörden zu stärken, und zwar durch Einbeziehung der ermittelten Prioritäten in die Strategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Unterstützung von Maßnahmen, die im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und der Kohäsionspolitik 2014-2020 stehen.

6.1.3   Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mittelmeerküstenregionen auf der Grundlage starker lokaler Wirtschaften

Die globale Wettbewerbsfähigkeit und der Zusammenhalt der EU-Mittelmeerküstenregionen kann erreicht werden, indem die Menschen angeregt werden, zu lernen, sich Wissen anzueignen und ihre Fähigkeiten auszubauen, indem marktorientierte Innovation zur Entwicklung neuer Produkte/Dienstleistungen genutzt wird, die Wachstum und Arbeitsplätze schaffen, und indem gleichzeitig die lokalen Gemeinschaften bei der Bewältigung sozialer Herausforderungen unterstützt werden. Die verstärkte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts auf der Grundlage schneller/superschneller Internetverbindungen und interoperabler Anwendungen ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung starker lokaler Wirtschaften.

6.1.4   Verbesserung der territorialen Anbindung für Einzelne, Gemeinschaften und Unternehmen

Ein erschwinglicher Zugang zu Diensten von allgemeinem Interesse wie Information, Wissen und Mobilität sowie effektive intermodale Verkehrslösungen und umweltfreundliche Produktionssysteme sind wichtige Prioritäten für den Zusammenhalt im Mittelmeerraum. Die Stärkung der Verbindungen zwischen den wichtigsten Zentren der EU-Mittelmeerküstenregionen mit interkontinentalen Verkehrsknoten durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Seewegen, die Stärkung der transeuropäischen Netze (TEN-V) und den Ausbau sekundärer Netze auf regionaler und lokaler Ebene zur Überwindung territorialer Barrieren wie im Falle der Mittelmeerinseln sind von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Zusammenhalts im Mittelmeerraum.

6.1.5   Nutzung und Verknüpfung ökologischer, landschaftlicher und kultureller Werte

Der Schutz und die Bewahrung des Kultur- und Naturerbes ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der EU-Mittelmeerküstenregionen. Es ist wichtig, die umfassende Einbeziehung der geschützten Gebiete in die lokalen Gemeinschaften und Wirtschaften zu fördern. Der hohe Wert der Landschaften des Mittelmeerraums sollte qualitativ entwickelt werden, und der Wert von Gebieten mit reichen natürlichen und kulturellen Ressourcen muss anerkannt werden, damit sie diese Schätze optimal nutzen können. Es ist deshalb wichtig, die regionale und lokale Identität zu entwickeln und gleichzeitig die Sensibilität und das Verantwortungsbewusstsein dieser Mittelmeergemeinschaften im Verhältnis zu ihrer Umwelt, ihrer Landschaft, ihrer Kultur und anderen einzigartigen Werten zu stärken.

Brüssel, den 10. Dezember 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa, COM(2010) 636 final.

(2)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, COM(2010) 491 final.

(3)  Makroregionale Strategien in der EU, Diskussionspapier, vorgelegt von Kommissionsmitglied Pawel Samecki in Stockholm (16. 9. 2009): http://ec.europa.eu/regional_policy/archive/cooperation/baltic/pdf/macroregional_strategies_2009.pdf.

(4)  Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Territoriale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum über die Makroregion Adria-Ionisches Meer“, ABl. C 9 vom 11.1.2012, S. 8.

(5)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Meeresstrategie für das Adriatische und das Ionische Meer, COM(2012) 713 final, Brüssel, 30.11.2012.

(6)  Sondierungsstellungnahme des EWSA auf Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes zur Entwicklung einer makroregionalen Strategie im Mittelmeerraum, ABl. C 44 vom 15.2.2013, S.1, Stellungnahme des EWSA zur Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum, ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 24.

(7)  Entschließung des Europäischen Parlaments zur Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum. 2011/2179(INI), 27.6.2012.

(8)  „Der Mittelmeerraum umfasst alle Gewässer westlich der Straße von Gibraltar und östlich des Marmara-Meers, das selbst nicht dazugehört. 142 EU-Küstenregionen grenzen an das Mittelmeer (NUTS 3)“. EUROSTAT, 2011, Statistics in focus, The Mediterranean and Black Sea basin.

(9)  Eine EU-Küstenregion ist eine auf NUTS-3-Ebene definierte statistische Region, die folgende Kriterien erfüllt:

Die Region verfügt über eine Seegrenze (372 Regionen erfüllen dieses Kriterium).

Mehr als 50% ihrer Bevölkerung lebt nicht weiter als 50 km vom Meer entfernt (73 Regionen erfüllen dieses Kriterium).

Hamburg entspricht nicht diesem Kriterium, wurde jedoch der Liste der EU-Küstenregionen hinzugefügt, da es in hohem Maße vom nahegelegenen Meer beeinflusst ist.

Quelle: EUROSTAT, 2001, ebenda.

(10)  Die Zahl der Erwerbstätigen in den sieben kroatischen Mittelmeerküstenregionen beträgt 527 700 (davon 44,7% Frauen), die Arbeitslosenrate liegt bei 17,8% und das durchschnittliche BIP bei 20 785 KKS (Eurostat 2013). Für die anderen Länder: siehe Eurostat, 2011, ebd.

(11)  Marseille, 27. November 2009, Seminar der KPKR „Europa aus der Krise führen: erste Vorschläge aus den Regionen zur Zukunft des EU-Haushalts und der EU-Politik“. In der ersten Entschließung (CdR 199/2010) schlägt der Ausschuss der Regionen vor, „nachdrücklich den im Europäischen Parlament lancierten Vorschlag zu unterstützen, einen Territorialpakt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Europa-2020-Strategie zu schließen“.

(12)  Scenarios for the Mediterranean — World Economic Forum 2011.

(13)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum. Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final, Brüssel, 13. September 2012.

(14)  COM(2013) 480 final — 2013/0224 (COD).

(15)  Ebenda.


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