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Document 42014Y0614(02)
Resolution of the Council and of the Representatives of the Governments of the Member States, meeting within the Council, of 20 May 2014 on a European Union Work Plan for Youth for 2014-2015
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015
ABl. C 183 vom 14.6.2014, p. 5–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 183/5 |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015
2014/C 183/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
I. EINLEITUNG
1. |
SIND SICH BEWUSST, dass die Krise seit der Annahme der Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) neue Herausforderungen an die Jugendpolitik gestellt hat und dass eine engere Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich Jugend erforderlich ist, um diesen Herausforderungen in angemessener Weise zu begegnen; |
2. |
WEISEN DARAUF HIN, dass in dem gemeinsamen EU-Jugendbericht 2012 dazu aufgerufen wurde, den erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) und die Strategie Europa 2020 stärker miteinander zu verknüpfen und besser miteinander zu koordinieren; |
3. |
VERWEISEN auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Mai 2013 zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 (1), in denen der Rat übereinkam, im Einklang mit dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) einen mittelfristigen Arbeitsplan aufzustellen, der der Jugendpolitik und angrenzenden Politikbereichen bei der Beschäftigung mit aktuellen jugendpolitischen oder die Jugend betreffenden Themen und Trends als Orientierung dient und in dem relevante Bereiche aufgezeigt werden, in denen eine Koordinierung und Zusammenarbeit bei Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung im Hinblick auf den Beitrag der Jugendpolitik zum Europäischen Semester angezeigt ist; |
4. |
SIND SICH daher DARIN EINIG, dass ein auf 18 Monate angelegter EU-Arbeitsplan für die Jugend aufgestellt werden sollte, in dem für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015 seitens der Mitgliedstaaten und der Kommission zu ergreifende Maßnahmen festgehalten werden und der als Pilotphase und Beitrag zur Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) dienen soll; |
II. GRUNDSÄTZE
5. |
SIND DER AUFFASSUNG, dass dem Arbeitsplan folgende Leitprinzipien zugrunde liegen sollten: Es gilt,
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6. |
VEREINBAREN, den Mitgliedstaaten und der Kommission angesichts der gegenwärtigen Krise nahezulegen, während der Laufzeit des gegenwärtigen Arbeitsplans bis Ende 2015 den nachstehend genannten Themen bei ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene Vorrang zu geben:
sind sich darin einig, dass der Arbeitsplan vom Rat nach Maßgabe der erzielten Ergebnisse und der politischen Entwicklungen auf EU-Ebene überarbeitet werden darf; |
7. |
VERSTÄNDIGEN SICH auf eine Reihe konkreter Maßnahmen, die mit den genannten vorrangigen Themen im Einklang stehen, sowie auf den in Anhang I aufgestellten Zeitplan für ihre Umsetzung; |
III. ARBEITSMETHODEN UND STRUKTUREN
8. |
STELLEN Folgendes FEST:
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9. |
VEREINBAREN Folgendes:
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10. |
ERSUCHEN VOR DIESEM HINTERGRUND die Mitgliedstaaten und die Kommission, Expertengruppen einzurichten oder beizubehalten, die sich für die Dauer des vorliegenden Arbeitsplans mit folgenden Themen befassen:
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IV. MASSNAHMEN
11. |
FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,
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12. |
FORDERN DEN JEWEILIGEN VORSITZ DES RATES AUF,
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13. |
ERSUCHEN DIE KOMMISSION,
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14. |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,
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(1) ABl. C 224 vom 3.8.2013, S. 2.
ANHANG I
Maßnahmen im Zusammenhang mit den vorrangigen Themen
Maßnahme |
Arbeitsmethode/Instrument |
Zielvorgaben und Fristen |
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Entwicklung der Jugendarbeit und des nichtformalen und informellen Lernens und ihr Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf junge Menschen |
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Entwicklung der Jugendarbeit in Europa |
Faktengestützte Politikgestaltung: Studie „Arbeiten mit jungen Menschen: Der Wert der Jugendarbeit in der Europäischen Union“ |
2. Jahreshälfte 2015: (ggf.) Gedankenaustausch im Rat und Prüfung der nächsten Schritte auf der Grundlage der Ergebnisse des Gedankenaustauschs |
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Expertengruppe zum Thema „Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit und die Bedeutung von gemeinsamen Indikatoren oder Rahmen“ |
1. Jahreshälfte 2015: Die Expertengruppe bereitet eine Reihe von Indikatoren oder Rahmen vor, mit denen die Qualität im Bereich der Jugendarbeit bestimmt wird. 2. Jahreshälfte 2015: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates |
||||||
Förderung des Beitrags der Jugendpolitik zur Bewältigung der Herausforderungen für Europa |
Expertengruppe zum Thema „Bestimmung des spezifischen Beitrags der Jugendarbeit zur Bewältigung der Herausforderungen für junge Menschen, insbesondere der Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben“ |
1. Jahreshälfte 2015: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zu der Frage: „Wie können mit der Jugendpolitik und der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit die größten Herausforderungen der EU insbesondere im Hinblick auf junge Menschen bewältigt werden?“ |
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Faktengestützte Politikgestaltung: Europäisches Wissenszentrum für Jugendpolitik (EKCYP) |
1. Jahreshälfte 2015: Bericht über bewährte Verfahren beim Zusammenwirken zwischen formaler und nichtformaler Bildung einschließlich politischer Empfehlungen |
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Verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strategien |
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Stärkung der bereichsübergreifenden Gestaltung der Jugendpolitik auf EU-Ebene |
Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates (Gruppe „Jugendfragen“) |
1. Jahreshälfte 2015: Etwaige Empfehlungen zum Beitrag des jugendpolitischen Bereichs zu den wichtigen politikorientierten Schritten im Rahmen des Europäischen Semesters |
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Stärkung der bereichsübergreifenden Gestaltung der Jugendpolitik auf nationaler Ebene |
Peer-Learning-Tätigkeiten der Mitgliedstaaten untereinander |
2. Jahreshälfte 2015: Zwischenbericht über bewährte Verfahren und Empfehlungen für die bereichsübergreifende Gestaltung der Jugendpolitik auf nationaler Ebene |
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Befähigung mit Schwerpunkt auf Zugang zu Rechten, Autonomie, Partizipation und aktive Bürgerschaft innerhalb und außerhalb der EU |
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Befähigung junger Menschen mit Schwerpunkt auf dem Zugang zu Rechten, um die Autonomie und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern |
Strukturierter Dialog mit jungen Menschen |
2. Jahreshälfte 2014: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zum Zugang junger Menschen zu Rechten, um die Autonomie und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern |
|||||
Befähigung zur politischen Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa |
Ergebnisse des strukturierten Dialogs mit jungen Menschen |
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Faktengestützte Politikgestaltung:
|
2. Jahreshälfte 2015: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates |
ANHANG II
Grundsätze für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Expertengruppen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des EU-Arbeitsplans für die Jugend (1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015) gebildet werden
Zusammensetzung
— |
Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Arbeit der Gruppen ist freiwillig; die Mitgliedstaaten können sich den Gruppen jederzeit anschließen. |
— |
Mitgliedstaaten, die an der Arbeit der Gruppen teilnehmen möchten, bestimmen Experten als Mitglieder der betreffenden Gruppen. Dabei achten sie darauf, dass die Experten auf nationaler Ebene bereits einschlägige Erfahrungen in dem betreffenden Bereich erworben haben und als Bindeglied zu den zuständigen nationalen Behörden fungieren. Die Kommission koordiniert die Verfahren zur Ernennung der Experten. |
— |
Jede Expertengruppe kann beschließen, weitere Teilnehmer einzuladen: unabhängige Experten, Vertreter von Jugendorganisationen und andere Akteure sowie Vertreter europäischer Drittländer. |
Arbeitsverfahren
— |
Die Expertengruppen richten ihre Arbeit darauf aus, ihrem Auftrag und Thema entsprechend einige wenige konkrete und verwertbare Ergebnisse hervorzubringen. |
— |
Zur Durchführung dieses Arbeitsplans benennt jede Expertengruppe in ihrer ersten Sitzung nach seiner Annahme einen oder mehrere Vorsitzende. Jede Expertengruppe stellt im Einklang mit dem EU-Arbeitsplan ihren eigenen Arbeitsplan auf. |
— |
Die Mitgliedstaaten können den Expertengruppen Vorgaben machen, um die gewünschten Ergebnisse in der gewünschten Zeit zu erhalten und die Arbeit der Gruppen zu koordinieren. |
— |
Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten entscheiden, ob es angezeigt ist, den Expertengruppen neue Aufgaben vorzuschlagen. |
— |
Die Kommission stellt den Gruppen fachliche und logistische Unterstützung sowie einen Sekretariatsdienst zur Verfügung. Sie unterstützt darüber hinaus die Arbeit der Gruppen so weit wie möglich auf jede andere geeignete Weise (einschließlich Studien zu ihrem jeweiligen Arbeitsbereich). |
— |
Die Expertengruppen kommen in der Regel in Brüssel zusammen, auf Einladung eines Mitgliedstaats können jedoch auch an anderen Orten Sitzungen stattfinden. |
— |
Die Expertengruppen kommen in der Regel zweimal im Jahr zusammen, können nach Bedarf jedoch auch einen anderen Zeitplan vereinbaren. |
Berichterstattung und Information
— |
Die Vorsitzenden der Expertengruppen berichten der Gruppe „Jugendfragen“ über den Stand der Beratungen in den einzelnen Expertengruppen und geben der Gruppe „Jugendfragen“ Empfehlungen für etwaige künftige Maßnahmen. |
— |
Die Tagesordnungen und Sitzungsberichte der Gruppen werden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Berichte der Gruppen werden veröffentlicht. |
— |
Die Berichte der Expertengruppen dienen als Grundlage für die von der Kommission erstellte Bewertung der Durchführung des Arbeitsplans. |