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Document 32018D1945

Beschluss (GASP) 2018/1945 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia

ST/14668/2018/INIT

ABl. L 314 vom 11.12.2018, p. 61–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1945/oj

11.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/61


BESCHLUSS (GASP) 2018/1945 DES RATES

vom 10. Dezember 2018

zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. April 2010 den Beschluss 2010/231/GASP angenommen (1).

(2)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. November 2018 die Resolution 2444 (2018) angenommen. Diese Resolution stellt fest, dass eines der Kriterien für die Aufnahme in die Liste nach Resolution 1844 (2008) die Beteiligung an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Somalias bedrohen, oder die Unterstützung solcher Handlungen ist; sie beschließt des Weiteren, dass solche Handlungen unter anderem auch die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen umfassen können.

(3)

Der Beschluss 2010/231/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 2 erster Gedankenstrich des Beschlusses 2010/231/GASP erhält folgende Fassung:

„—

an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen, hierzu zählt unter anderem:

i)

die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen,

ii)

Handlungen, die den Friedens- und Aussöhnungsprozess in Somalia bedrohen,

iii)

Handlungen, die Bundesregierung Somalias oder die AMISOM mit Gewalt bedrohen;“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Somalia und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/138/GASP (ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 17).


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