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Document 32022D2446
Commission Implementing Decision (EU) 2022/2446 of 12 December 2022 amending Implementing Decision (EU) 2020/2201 on the appointment of certain members and their alternates of the Network Management Board and of the European Aviation Crisis Coordination Cell for the air traffic management network functions (Text with EEA relevance)
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2446 der Kommission vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2201 zur Ernennung bestimmter Mitglieder des Netzmanagementgremiums und der Europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie ihrer Stellvertreter für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes (Text mit Bedeutung für den EWR)
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2446 der Kommission vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2201 zur Ernennung bestimmter Mitglieder des Netzmanagementgremiums und der Europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie ihrer Stellvertreter für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes (Text mit Bedeutung für den EWR)
C/2022/9110
ABl. L 319 vom 13.12.2022, p. 93–99
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
13.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 319/93 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2446 DER KOMMISSION
vom 12. Dezember 2022
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2201 zur Ernennung bestimmter Mitglieder des Netzmanagementgremiums und der Europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie ihrer Stellvertreter für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes
(Text mit Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum („Luftraum-Verordnung“) (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission (2) wurde zur Überwachung und Lenkung der Ausübung der Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements ein Netzmanagementgremium eingesetzt. Mit dieser Verordnung wurde auch eine europäische Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen geschaffen, die ein effektives Krisenmanagement auf Netzebene gewährleisten soll. |
(2) |
Nach Artikel 18 Absatz 7 und Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 ernennt die Kommission die Mitglieder und deren Vertreter für das Gremium und die Zelle auf der Grundlage der Vorschläge, die die jeweiligen Organisationen, die EDA oder Eurocontrol vorlegen. |
(3) |
Der Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz, die Mitglieder des Netzmanagementgremiums und deren Vertreter sowie die Mitglieder der europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen und deren Vertreter wurden mit Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2168 der Kommission (3) für die Jahre 2020 bis 2024 ernannt. |
(4) |
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2201 der Kommission (4) wurde eine Reihe von Vorschlägen für die Ernennungen sowohl für das Netzmanagementgremium als auch die europäische Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen berücksichtigt, die von den in Artikel 18 Absatz 7 und in Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 genannten Stellen vorgelegt wurden. |
(5) |
Nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2201 erhielt die Kommission im Jahr 2021 Vorschläge für neue Ernennungen sowohl für das Netzmanagementgremium als auch die europäische Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen. Diese Vorschläge wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/723 der Kommission (5) in den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2201 aufgenommen. |
(6) |
Seitdem gingen bei der Kommission Vorschläge für neue Ernennungen sowohl für das Netzmanagementgremium als auch die europäische Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen ein. |
(7) |
Einer dieser Vorschläge wurde von Eurocontrol vorgelegt und enthält die Nominierung von vier Vertretern von Anbietern von Flugsicherungsdiensten assoziierter Länder für 2023. Diese Nominierungen für 2023 müssen angenommen werden, damit die assoziierten Länder in den darauffolgenden Jahren entsprechend dem in Artikel 18 Absatz 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 festgelegten Rotationsprinzip turnusmäßig ihre Vertreter entsenden können. |
(8) |
Alle zur Ernennung vorgeschlagenen Personen sollten mit Inkrafttreten dieses Beschlusses die bisher ernannten Personen ersetzen. |
(9) |
Dieser Beschluss sollte unverzüglich in Kraft treten, damit die neu ernannten Personen zum 1. Januar 2023 in das Netzmanagementgremium entsandt werden können. |
(10) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den einheitlichen Luftraum — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Anhang I aufgeführten Personen werden für den Zeitraum vom Inkrafttreten dieses Beschlusses bis zum 31. Dezember 2024 in ihren im Anhang jeweils genannten Eigenschaften als Mitglieder des Netzmanagementgremiums sowie als deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen ernannt. Ist im Anhang ein kürzerer Zeitraum angegeben, gilt jener Zeitraum.
Die derzeitigen Ernennungen, die unter die in Absatz 1 genannten Ernennungen fallen, enden mit Inkrafttreten dieses Beschlusses.
Artikel 2
Die in Anhang II aufgeführten Personen werden für den Zeitraum vom Inkrafttreten dieses Beschlusses bis zum 31. Dezember 2024 in ihren im Anhang jeweils genannten Eigenschaften als Mitglieder der europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie als deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen ernannt. Ist im Anhang ein kürzerer Zeitraum angegeben, gilt jener Zeitraum.
Die derzeitigen Ernennungen, die unter die in Absatz 1 genannten Ernennungen fallen, enden mit Inkrafttreten dieses Beschlusses.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 12. Dezember 2022
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 20.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Durchführungsbestimmungen für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 der Kommission (ABl. L 28 vom 31.1.2019, S. 1).
(3) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2168 der Kommission vom 17. Dezember 2019 über die Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder und deren Vertreter im Netzmanagementgremium sowie der Mitglieder und deren Vertreter in der Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes für den dritten Bezugszeitraum 2020-2024 (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 90).
(4) Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2201 der Kommission vom 22. Dezember 2020 zur Ernennung bestimmter Mitglieder des Netzmanagementgremiums und der Europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie ihrer Stellvertreter für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes (ABl. L 434 vom 23.12.2020, S. 59).
(5) Durchführungsbeschluss (EU) 2022/723 der Kommission vom 10. Mai 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2201 zur Ernennung bestimmter Mitglieder des Netzmanagementgremiums und der Europäischen Koordinierungszelle für Luftfahrtkrisensituationen sowie ihrer Stellvertreter für die Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes (ABl. L 134 vom 11.5.2022, S. 21).
ANHANG I
ERNENNUNG DER STIMMBERECHTIGTEN UND NICHT STIMMBERECHTIGTEN MITGLIEDER DES NETZMANAGEMENTGREMIUMS UND IHRER STELLVERTRETER BZW. STELLVERTRETERINNEN
Vorsitzende(r): |
Keine neue Ernennung* (1) |
1. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): |
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2. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): |
Keine neue Ernennung* |
Luftraumnutzer |
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Stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter(innen) |
AIRE/ERA |
Maciej Wilk, COO/Accountable Manager, LOT (AIRE) (bis zum 31. Dezember 2024) |
Peter Sandgren, Director of Ground Operations, Nova Airlines AB (ERA) (bis zum 31. Dezember 2024) |
A4E |
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Matthew Krasa, Head of Public Affairs, Ryanair |
IATA |
Keine neue Ernennung* |
Keine neue Ernennung* |
EBAA/IAOPA/EAS |
Robert Baltus, ** (2) COO European Business Aviation Association (EBAA) (bis zum 31. Dezember 2024) |
Keine neue Ernennung* |
Anbieter von Flugsicherungsdiensten je funktionalem Luftraumblock |
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Stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter(innen) |
BALTIC |
Maciej Rodak** Vizepräsident Pansa (bis zum 31. Dezember 2024) |
Tomas Montvila** Chief operations officer Oro Navigacija (bis zum 31. Dezember 2024) |
BLUEMED |
Maurizio Pagetti, COO, ENAV (bis zum 31. Dezember 2024) |
Claude Mallia, CEO, MATS (bis zum 31. Dezember 2024) |
DANUBE |
Keine neue Ernennung* |
Adrian Florea, Operational Director (ROMATSA) (bis zum 31. Dezember 2024) |
DK-SE |
Keine neue Ernennung* |
Thorsten Elkjaer, COO, NAVIAIR (bis zum 31. Dezember 2024) |
FABCE |
Gabor Menrath Director ATM Hungarocontrol (bis zum 31. Dezember 2024) |
Alexander Hanslik Director Austrocontrol (bis zum 31. Dezember 2024) |
FABEC |
Dirk Mahns, COO, Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) |
Florian Guillermet, Director, DSNA (bis zum 31. Dezember 2024) |
|
|
Keine neue Ernennung* |
NEFAB |
Tormod Rangnes, Director of Operations, Avinor (bis zum 31. Dezember 2024) |
Janis Lapins, Deputy Head ATM, LGS (bis zum 31. Dezember 2024) |
SOUTH-WEST |
Keine neue Ernennung* |
Nuno Simoes** Director of strategy, planning and External relations office Navegacao Aerea de Portugal (NAV Portugal) |
IRELAND |
David Usher, **Irish Aviation Authority |
Joe Ryan, Irish Aviation Authority |
Flughafenbetreiber |
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Stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter(innen) |
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Keine neue Ernennung* |
Ivan Bassato, Airport Management Director, Aeroporto di Roma Fiumicino (Rom) |
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Keine neue Ernennung* |
Isabelle Baumelle, COO & Airline Marketing Director, Société Aéroports de la Côte d’Azur, Nizza, Frankreich |
Militär |
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Stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter(innen) |
Militärische Anbieter von Flugsicherungsdiensten |
Keine neue Ernennung* |
Col Matthias Löwa, ATM Director, Luftfahrtamt der Bundeswehr, Deutschland (bis zum 31. Dezember 2024) |
Militärische Luftraumnutzer |
Brigadier General Laurent Thiebault** DSAE |
Colonel Yann Pichavant, ATM representative, Ministère de la Défense, Frankreich |
Vorsitzende(r) des Netzmanagementgremiums |
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Nicht stimmberechtigtes Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
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Europäische Kommission |
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Nicht stimmberechtigtes Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Christine Berg, Referatsleiterin, Einheitlicher Europäischer Luftraum GD MOVE, Europäische Kommission |
Staffan Ekwall, Referent, GD MOVE, Europäische Kommission |
EFTA-Überwachungsbehörde |
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Nicht stimmberechtigtes Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Valgerdur Gudmundsdottir, Deputy Director, EFTA-Überwachungsbehörde |
Netzmanager |
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Nicht stimmberechtigtes Mitglied |
Stellvertreter(in) |
|
Keine neue Ernennung* |
Keine neue Ernennung* |
Vorsitzende(r) der Arbeitsgruppe Operative Fragen (NDOP) |
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Nicht stimmberechtigtes Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Guillaume Blandel, Director of operations DSNA** |
Vertreter/in der Anbieter von Flugsicherungsdiensten assoziierter Länder: |
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Nicht stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter(innen) |
bis zum 31. Dezember 2023. |
Nenad Šakić** Serbia and Montenegro Air Traffic Services (SMATSA) |
Mirjana Vasiljević** Serbia and Montenegro Air Traffic Services (SMATSA) |
bis zum 31. Dezember 2023 |
Sitki Kagan Ertas** Air Navigation Service Provider of Turkey (DHMI) |
Sevda Turhan** Air Navigation Service Provider of Turkey (DHMI) |
Eurocontrol |
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Nicht stimmberechtigtes Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Raul Medina Caballero** Director General Eurocontrol (bis zum 31. Dezember 2024) |
Keine neue Ernennung* |
(1) Die in den Anhängen I und II mit einem * gekennzeichneten Vertreter(innen) wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2168 der Kommission ernannt, der weiterhin in Kraft ist.
(2) Die in den Anhängen I und II mit ** gekennzeichneten Vertreter werden mit diesem Beschluss ernannt.
ANHANG II
ERNENNUNG DER STÄNDIGEN MITGLIEDER DER EUROPÄISCHEN KOORDINIERUNGSZELLE FÜR LUFTFAHRTKRISENSITUATIONEN UND IHRER VERTRETER BZW. VERTRETERINNEN
Mitgliedstaaten |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Keine neue Ernennung* |
EFTA-Staaten |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Keine neue Ernennung* |
Europäische Kommission |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Christine Berg, Referatsleiterin, Einheitlicher Europäischer Luftraum GD MOVE, Europäische Kommission |
Staffan Ekwall, Referent, GD MOVE, Europäische Kommission |
Agentur |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Fabio Grasso — ATM Standards and Implementation Section Manager (bis zum 31. Dezember 2024) |
Keine neue Ernennung* |
Eurocontrol |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Philippe Merlo, DECMA** (bis 31. Dezember 2024) |
Philip Hugues DECMA** (bis zum 31. Dezember 2024) |
Netzmanager |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Steven Moore EACCC Operations Manager Directorate Network Manager Eurocontrol |
Militär |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Oberstleutnant Adam Karwoth Luftfahrtamt der Bundeswehr |
Colonel Yann Pichavant Ministère de la Defense, Frankreich |
Flugsicherungsorganisation |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Keine neue Ernennung* |
Flughafenbetreiber |
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Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Aidan Flanagan, Safety Manager, ACI — Europa (bis zum 31. Dezember 2024) |
Keine neue Ernennung* |
Luftraumnutzer |
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|
Mitglied |
Stellvertreter(in) |
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Keine neue Ernennung* |
Keine neue Ernennung* |