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Document 32021D2112
Council Decision (EU) 2021/2112 of 25 November 2021 appointing an alternate member, proposed by the Federal Republic of Germany, of the Committee of the Regions
Beschluss (EU) 2021/2112 des Rates vom 25. November 2021 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Beschluss (EU) 2021/2112 des Rates vom 25. November 2021 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
ST/13382/2021/INIT
ABl. L 429 vom 1.12.2021, p. 151–151
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
1.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 429/151 |
BESCHLUSS (EU) 2021/2112 DES RATES
vom 25. November 2021
zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der deutschen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen. |
(3) |
Infolge des Ausscheidens von Frau Sabine SÜTTERLIN-WAACK ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Die deutsche Regierung hat Herrn Claus Christian CLAUSSEN, Vertreter einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat (Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein), für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen vorgeschlagen. |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Claus Christian CLAUSSEN, Vertreter einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat (Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. November 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Z. POČIVALŠEK
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).