This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32017D2284
Council Decision (EU) 2017/2284 of 11 December 2017 to provide support to States in the African, Asia-Pacific and Latin America and Caribbean regions to participate in the high-level fissile material cut-off treaty expert preparatory group consultative process
Beschluss (EU) 2017/2284 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Unterstützung von Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Konsultationen der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines Vertrags über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper
Beschluss (EU) 2017/2284 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Unterstützung von Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Konsultationen der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines Vertrags über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper
ABl. L 328 vom 12.12.2017, p. 32–37
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
12.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 328/32 |
BESCHLUSS (EU) 2017/2284 DES RATES
vom 11. Dezember 2017
über die Unterstützung von Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Konsultationen der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines Vertrags über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel II eine Liste von Maßnahmen enthält, die im Rahmen eines effizienten multilateralen Ansatzes, der der Eckpfeiler der europäischen Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW ist, getroffen werden müssen. Dort heißt es unter anderem, dass sich die EU „zum multilateralen Vertragssystem, das die rechtliche und normative Grundlage für alle Bemühungen um Nichtverbreitung liefert“, bekennt und dass sie sich dafür einsetzt, „dass eine internationale Übereinkunft über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Nuklearwaffen und andere Kernsprengkörper geschlossen wird“. |
(2) |
Die EU setzt die Strategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III dieser Strategie aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere indem sie Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte zu unterstützen, mit denen das multilaterale System der Nichtverbreitung und die multilateralen vertrauensbildenden Maßnahmen verstärkt werden sollen. |
(3) |
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ angenommen. Darin heißt es unter anderem, dass sich die EU zur Fortsetzung und Intensivierung ihrer Maßnahmen „im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke“ verpflichtet. |
(4) |
Die EU hat stets dafür plädiert, dass die Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper umgehend aufgenommen und rasch abgeschlossen werden, und zwar auf Grundlage von Dokument CD/1299 und des darin enthaltenen Mandats. Ebenso hat sie alle Mitglieder der Abrüstungskonferenz dazu aufgerufen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Stillstand auf der Konferenz zu überwinden und ein umfassendes und ausgewogenes Arbeitsprogramm zu verabschieden, das die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper (FMCT) vorsieht. |
(5) |
Die Generalsversammlung der Vereinten Nationen hat 2013 eine Resolution verabschiedet, mit der eine Gruppe von Regierungssachverständigen (GGE) aus 25 Staaten eingerichtet wurde, die Empfehlungen zu möglichen Aspekten, die in einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper einfließen könnten, abgeben, aber nicht über einen solchen Vertrag verhandeln sollte. Die GGE hat ihren Bericht 2015 dem Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung (Abrüstung) vorgelegt. |
(6) |
2016 hat die Generalsversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 71/259 mit dem Titel „Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper“ verabschiedet. Darin wird der Generalsekretär ersucht, eine hochrangige Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines Vertrags über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper einzusetzen, die den Auftrag hat, die wesentlichen Elemente eines künftigen nichtdiskriminierenden, multilateralen und international und wirksam verifizierbaren Vertrags über das Verbot der Herstellung spaltbaren Materials für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper zu prüfen und diesbezügliche Empfehlungen abzugeben. Der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT gehören 25 Staaten an; sie wird zwei informelle Konsultativtagungen abhalten, die allen VN-Mitgliedstaaten offen stehen, damit alle Staaten am FMCT-Prozess teilnehmen können. Es wird erwartet, dass die Arbeit der Vorbereitungsgruppe den Weg für Verhandlungen über diese wichtige Frage ebnen wird, damit weitere Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung erzielt werden können. |
(7) |
Alle EU-Mitgliedstaaten haben für die von Kanada, Deutschland und den Niederlanden eingebrachte Resolution 71/259 der VN-Generalversammlung von 2016 zum FMCT gestimmt. Mit der Resolution wird ein Prozess eingeleitet, der alle Seiten einbezieht, indem informelle Konsultativtagungen mit allen VN-Mitgliedstaatenund dem Vorsitz der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT organisiert werden. Mehrere EU-Mitgliedstaaten werden sich an der Arbeit der hochrangigen Sachverständigengruppe beteiligen, die den Auftrag hat, unbeschadet der nationalen Positionen in künftigen Verhandlungen Empfehlungen zu den wesentlichen Elementen eines künftigen Vertrags abzugeben. |
(8) |
Die hochrangige Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT wird konkret zu den Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung beitragen. Im Bericht der Gruppe der Regierungssachverständigen (1) und den beiden Berichten des Generalsekretärs zu diesem Thema (2) wird auf die Komplexität der Materie hingewiesen, wobei die Punkte genannt werden, die von den Mitgliedstaaten der VN weiter analysiert und geprüft werden sollten. Die hochrangige Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT wird auf der 73. Tagung der VN-Generalversammlung (2018) Bericht erstatten. |
(9) |
Generell ist spaltbares Material (wie hochangereichertes Uran oder Plutonium), das eine Kernspaltungskettenreaktion auslösen kann, ein wesentlicher Bestandteil von Kernwaffen. Die umgehende Aufnahme und der baldige Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Abrüstungskonferenz über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper ist schon seit Langem eine Priorität der EU. |
(10) |
Ein Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper wäre ein wichtiger Schritt zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Welt ohne Kernwaffen. Bei dem FMCT soll es sich um ein multilaterales Instrument handeln, dass im Bereich der nuklearen Abrüstung als Ergänzung zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und zum Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) ausgehandelt wird — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Im Einklang mit ihrer Strategie, mit der sie sich zum Ziel gesetzt hat, die multilateralen Verträge und Übereinkünfte zur Abrüstung und Nichtverbreitung einzuhalten, umzusetzen und zu stärken, wird die Union Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik unterstützen, damit sie an den Konsultationen der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines Vertrags über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper teilnehmen können.
(2) Die Projekte zur Unterstützung von Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Konsultationen der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT umfassen — entsprechend den in der EU-Strategie vorgesehenen Maßnahmen — subregionale Workshops, Sachverständigentreffen, substanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie die Einrichtung eines Registers der relevanten Informationen und Veröffentlichungen.
(3) Die Projekte haben zum Ziel,
— |
den Dialog auf regionaler Ebene zwischen den Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik zu erleichtern; |
— |
die Identifizierung der Staaten in diesen Regionen mit dem Thema zu fördern; |
— |
die nationalen Bedürfnisse und politischen Prioritäten der Staaten in diesen Regionen zu ermitteln; |
— |
die einschlägigen regionalen Organisationen in die Beratungen über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper, der im Rahmen der Abrüstungskonferenz ausgehandelt werden soll, einzubeziehen; |
— |
die Auswirkungen des Prozesses auf regionaler Ebene und die mögliche Rolle der einschlägigen regionalen und internationalen Organisationen zu bewerten; |
— |
eine vergleichende Analyse der Auswirkungen des Prozesses auf die einzelnen Regionen vorzunehmen; |
— |
die Weitergabe von Wissen zwischen Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten zum Thema spaltbare Stoffe zu erleichtern. |
(4) Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist als Anhang beigefügt.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte übernimmt das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), und zwar über seine Genfer Unterabteilung und seine für regionale Abrüstung zuständige Abteilung, die drei Regionalzentren für Frieden und Abrüstung in Afrika (UNREC), im asiatisch-pazifischen Raum (UNRCPD) sowie in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC). Das UNODA nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNODA.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 1 220 880,51 EUR.
(2) Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie nach Annahme dieses Beschlusses des Rates eine Finanzierungsvereinbarung mit dem UNODA über den als Bezugsrahmen dienenden Betrag. Die Vereinbarung enthält die Bestimmung, dass das UNODA sicherzustellen hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf Grundlage regelmäßiger Berichte des UNODA über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission gibt Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis dahin keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2017.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) A/70/81, Report of the Group of Governmental Experts to make recommendations on possible aspects that could contribute to but not negotiate a treaty banning the production of fissile material for nuclear weapons or other nuclear explosive devices.
(2) A/68/154, A/68/154/Add.1, A/71/140/Rev.1 und A/71/140/Rev.1/Add.1.
ANHANG
1. ZIEL
Die Staaten müssen sich schon in einem frühen Stadium des Prozesses die Auswirkungen eines künftigen Vertrags und dessen Verhältnis zu regionalen Instrumenten über kernwaffenfreie Zonen, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und anderen Instrumenten voll und ganz bewusst machen. Deshalb sollte das übergeordnete Ziel des neuen Ratsbeschlusses darin bestehen, Mittel für den Aufbau einer breiten Wissensbasis bezüglich eines Vertrags über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper (FMCT) für die internationale Gemeinschaft bereitzustellen, um sicherzustellen, dass alle VN-Mitgliedstaaten in der Lage sind, sich voll und ganz in den Konsultationsprozess sowie künftige Verhandlungen über einen solchen Vertrag im Rahmen der Abrüstungskonferenz einzubringen.
Die Einbindung von VN-Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene wird die informellen Konsultativtagungen ergänzen, die vom Vorsitz der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT in New York abgehalten werden, und somit die quantitative und qualitative Beteiligung von Staaten verbessern und dafür sorgen, dass künftige Verhandlungen über einen solchen Vertrag im Rahmen der Abrüstungskonferenz möglichst viele Seiten einbeziehen.
Die Veranstaltung einer Reihe von (sub-)regionalen Workshops wird den Wissens- und Informationsaustausch innerhalb der Regionen sowie zwischen den Regionen ermöglichen. Die Workshops werden sowohl technische Briefings als auch Diskussionen über die Auswirkungen dieser künftigen Verträge auf und ihre Bedeutung für bestehende regionale Vereinbarungen umfassen. Bei den von einschlägigen Sachverständigen durchgeführten technischen Briefings wird näher auf die inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem FMCT eingegangen, während die Teilnehmer sich in den Diskussionen mit den regionalen Auswirkungen und der Bedeutung eines etwaigen Vertrags auseinandersetzen werden.
Die hochrangige Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT wird auf der 73. Tagung der VN-Generalversammlung (2018) Bericht erstatten. Die Generalversammlung kann beschließen, weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu ergreifen. Um die Teilnahme der VN-Mitgliedstaaten an der Diskussion über diese Frage zu fördern, wird das Projekt bis zum Ende der regulären Tagung im Rahmen der 74. Tagung der Generalversammlung (Dezember 2019) fortgeführt.
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) hat dank seiner Genfer Unterabteilung und seiner für regionale Abrüstung zuständigen Abteilung, die das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung (UNREC) in Lomé/Togo, das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Asien und im Pazifik (UNRCPD) in Kathmandu/Nepal und das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC) in Lima/Peru umfasst, langjährige Erfahrung bei der Unterstützung von Staaten und der Förderung des Dialogs in den jeweiligen Regionen in Bezug auf Fragen der atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen.
Die Sachverständigen werden aus mehreren Ländern aus einem breiten geografischen Spektrum, aus Regierungskreisen und regionalen Organisationen sowie aus Organisationen der Zivilgesellschaft, wie z. B. dem Internationalen Gremium für spaltbares Material (IPFM), dem Verification Research, Training and Information Centre (VERTIC — Zentrum für Forschung, Schulung und Information), dem Institut für Sicherheitsstudien (ISS) sowie Hochschulen rekrutiert.
In Ziel 16.8 der Ziele der VN für nachhaltige Entwicklung wird folgende Forderung anerkannt: „Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken.“ Die im Rahmen dieses Projekts vorgesehenen Maßnahmen könnten daher zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen.
2. MAẞNAHMEN
2.1. Ziele der Maßnahmen
— |
Erleichterung des Dialogs auf regionaler und subregionaler Ebene zwischen den Staaten in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik; |
— |
Einbeziehung einschlägiger regionaler Organisationen in die Diskussionen über einen FMCT; |
— |
Förderung der Entwicklung eines Eigenverantwortungsgefühls aller Staaten für einen künftigen FMCT; |
— |
Erleichterung der Weitergabe und der Anwendung von Wissen zwischen Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten in Bezug auf Themen, die für das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper von Belang sind. |
2.2. Beschreibung der Maßnahmen
Alle Maßnahmen werden von dem UNODA über seine Genfer Unterabteilung und seine für regionale Abrüstung zuständige Abteilung, einschließlich des UNREC in Lomé/Togo, des UNRCPD in Kathmandu/Nepal und des UNLIREC in Lima/Peru, organisiert.
a) |
Subregionale Workshops in Afrika, in Asien und im pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik Das UNODA wird bis zu sechs subregionale Workshops in Afrika, Asien und im pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik veranstalten. Das UNODA wird ein oder zwei zweitägige subregionale Workshops in Afrika, Asien und im pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und in der Karibik veranstalten. Die subregionalen Workshops werden den Schwerpunkt auf die jeweilige Region legen. An den Seminaren werden Sachverständige aus den Hauptstädten der Länder der jeweiligen Subregionen, Mitglieder der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT sowie Sachverständige aus der Europäischen Union, aus der Zivilgesellschaft und aus Hochschulen teilnehmen. Diese Seminare werden die offenen informellen Konsultativtagungen, die der Vorsitz der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT in Einklang mit der Resolution 71/259 der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York durchführt, ergänzen und die Einbindung von Sachverständigen aus Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in künftige Verhandlungen über einen FMCT in der Hauptstadt erleichtern. |
b) |
Sachverständigentreffen mit Sachverständigen regionaler Organisationen Das UNODA wird drei Sachverständigentreffen mit den einschlägigen regionalen Organisationen in Afrika, Asien und dem Pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und der Karibik einschließlich der ABACC, AFCONE, OPANAL und des ASEAN Regional Forum veranstalten, um die Mitglieder der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT und Sachverständige aus regionalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, einschließlich des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung, VERTIC, IPFM und ISS, zusammenzubringen, um die Verhandlungen über einen künftigen FMTC vorzubereiten und zu ermöglichen, dass regionale Fachkenntnisse und Erfahrungen in diese Verhandlungen eingebracht werden können. |
c) |
Umfassende Unterstützung für die Mitgliedstaaten Im Anschluss an die Workshops wird das UNODA unter Berücksichtigung der geografischen Ausgewogenheit auf bis zu sechs Anträge auf umfassende Unterstützung von Mitgliedstaaten in Afrika, Asien und dem Pazifischen Raum sowie Lateinamerika und der Karibik eingehen. |
d) |
Register für Quellenmaterial und Veröffentlichung der Ergebnisse Für die Laufzeit des Projekts wird das UNODA eine eigene Website mit einschlägigem Quellenmaterial einrichten und pflegen, die den Staaten bei der Vorbereitung eines künftigen FMCT helfen, Staaten, regionalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Wissenschaftlern als Quellenregister dienen und die überregionale Kommunikation erleichtern soll. Das UNODA wird bis zu zwei Occasional Papers über die Ergebnisse der regionalen Workshops und der Sachverständigentreffen mit regionalen Organisationen veröffentlichen. |
2.3. Wirkung der Maßnahmen
— |
Die Teilnahme der Saaten in Afrika, Asien und dem Pazifischen Raum sowie Lateinamerika und der Karibik an den Verhandlungen über einen künftigen FMCT wird erleichtert; |
— |
auf regionaler Ebene vorhandenes Fachwissen über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper wird in die Verhandlungen über einen künftigen FMCT eingebracht; |
— |
den künftigen Unterhändlern und den Sachverständigen der Staaten, der regionalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der Hochschulen wird einschlägiges Quellenmaterial zur Verfügung gestellt. |
3. PARTNER BEI DEN MAẞNAHMEN
— |
VN-System: das UNODA über seine Genfer Unterabteilung und seine für regionale Abrüstung zuständige Abteilung, einschließlich der drei Regionalzentren für Frieden und Abrüstung in Afrika (UNREC), in Asien und dem Pazifik (UNRCPD) und in Lateinamerika und der Karibik (UN-LIREC); |
— |
regionale und subregionale Organisationen: ABACC, AFCONE, OPANAL und ASEAN Regional Forum; |
— |
Nichtregierungsorganisationen: EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, VERTIC, IPFM und ISS. |
4. INTERAKTION MIT DEN BEMÜHUNGEN DER UNION
Anhand der regelmäßigen Rückmeldungen des UNODA über seine Tätigkeiten kann die Union beschließen, diese Bemühungen durch gezielte diplomatische Schritte zu ergänzen, mit denen deutlich gemacht werden soll, wie wichtig es ist, den langanhaltenden Stillstand auf der Abrüstungskonferenz zu überwinden, auf dieser Konferenz anhand des Dokuments CD/1299 und des darin enthaltenen Mandats sofort mit den Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper (FMCT) zu beginnen und sie bald zum Abschluss zu bringen.
5. BEGÜNSTIGTE DER MAẞNAHMEN
— |
die Staaten in Afrika, Asien und dem Pazifischen Raum sowie Lateinamerika und der Karibik; |
— |
Mitglieder der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Vorbereitung eines FMCT; |
— |
Gruppe der Regierungssachverständigen für die Überprüfung der nuklearen Abrüstung; |
— |
zivilgesellschaftliche Organisationen der Staaten in Afrika, Asien und im pazifischen Raum sowie in Lateinamerika und der Karibik, die sich für die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung einsetzen. |
6. ORT
Die subregionalen Seminare werden entweder am Standort der regionalen Zentren oder eines Regionalbüros der Vereinten Nationen in der jeweiligen Teilregion veranstaltet, um die Teilnahme der nationalen Sachverständigen aus den Hauptstädten zu erleichtern.
Die Sachverständigentreffen werden am Standort der regionalen Organisationen oder der regionalen Zentren abgehalten.
In den Hauptstädten wird den Mitgliedstaaten umfassende Unterstützung bereitgestellt.
7. LAUFZEIT
Die Gesamtlaufzeit des Projekts beträgt voraussichtlich 36 Monate.