EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32004D0906

2004/906/EG: Beschluss der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter für eine Amtszeit

ABl. L 381 vom 28.12.2004, p. 78–79 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 269M vom 14.10.2005, p. 139–140 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/906/oj

28.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 381/78


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 23. Dezember 2004

zur Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter für eine Amtszeit

(2004/906/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Beschluss der Kommission 95/319/EG vom 12. Juli 1995 zur Einsetzung eines Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (1), insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf den Beschluss K(2004) 1542 der Kommission vom 27. April 2004 (2),

gestützt auf die von den zehn neuen Mitgliedstaaten vorgelegte Kandidatenliste,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses besteht der Ausschuss aus je zwei Vertretern jedes Mitgliedstaats.

(2)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses werden die Mitglieder des Ausschusses von der Kommission auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt.

(3)

Artikel 5 Absatz 3 dieses Beschlusses sieht vor, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder drei Jahre beträgt und dass eine Wiederernennung möglich ist. Da aber die laufende Amtszeit der Ausschussmitglieder am 31. Dezember 2006 endet, sollten die Mitglieder aus den zehn neuen Mitgliedstaaten zweckmäßigerweise für eine zum gleichen Zeitpunkt endende Amtszeit ernannt werden.

(4)

Nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 muss die Kommission auf der Grundlage der von diesen gemäß Artikel 5 des Beschlusses 95/319/EG vom 12. Juli 1995 unterbreiteten Vorschläge die Vertreter der zehn neuen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 31. Dezember 2006 zu Mitgliedern des Ausschusses ernennen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die im Anhang zum vorliegenden Beschluss aufgeführten Personen werden für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2006 zu Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter ernannt.

Brüssel, den 23. Dezember 2004

Für die Kommission

Vladimír ŠPIDLA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 188 vom 9.8.1995, S. 11.

(2)  Noch nicht veröffentlicht.


ANHANG

Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter

Der Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter wurde mit Beschluss 95/319/EG eingesetzt.

Die Kommission hat beschlossen, folgende Mitglieder für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2006 zu ernennen:

Tschechische Republik

Herr Jaromir Elbel

Frau Daniela Kubičová

Zypern

Herr Leandros Nicolaides

Herr Anastasios Yiannaki

Estland

Herr Priit Siitan

Frau Katrin Lepisk

Ungarn

Herr András Békés

Frau Kornélia Molnár

Lettland

Herr Jānis Bērzinš

Frau Tatjana Zabarovska

Litauen

Herr Mindaugas Pluktas

Frau Dalia Legiené

Malta

Herr Mark Gauci

Herr Silvio Farrugia

Polen

Frau Anna Hintz

Frau Katarzyna Kitajewska

Slowenien

Herr Borut Brezovar

Herr Boriz Ruzic

Slowakei

Herr Gabriel Hrabovsky

Frau Ludmila Mikleticova


Top