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Document 32004D0906

    2004/906/EG: Beschluss der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter für eine Amtszeit

    ABl. L 381 vom 28.12.2004, p. 78–79 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 269M vom 14.10.2005, p. 139–140 (MT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/906/oj

    28.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 381/78


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 23. Dezember 2004

    zur Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter für eine Amtszeit

    (2004/906/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Beschluss der Kommission 95/319/EG vom 12. Juli 1995 zur Einsetzung eines Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (1), insbesondere auf Artikel 5,

    gestützt auf den Beschluss K(2004) 1542 der Kommission vom 27. April 2004 (2),

    gestützt auf die von den zehn neuen Mitgliedstaaten vorgelegte Kandidatenliste,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses besteht der Ausschuss aus je zwei Vertretern jedes Mitgliedstaats.

    (2)

    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses werden die Mitglieder des Ausschusses von der Kommission auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt.

    (3)

    Artikel 5 Absatz 3 dieses Beschlusses sieht vor, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder drei Jahre beträgt und dass eine Wiederernennung möglich ist. Da aber die laufende Amtszeit der Ausschussmitglieder am 31. Dezember 2006 endet, sollten die Mitglieder aus den zehn neuen Mitgliedstaaten zweckmäßigerweise für eine zum gleichen Zeitpunkt endende Amtszeit ernannt werden.

    (4)

    Nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 muss die Kommission auf der Grundlage der von diesen gemäß Artikel 5 des Beschlusses 95/319/EG vom 12. Juli 1995 unterbreiteten Vorschläge die Vertreter der zehn neuen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 31. Dezember 2006 zu Mitgliedern des Ausschusses ernennen —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Die im Anhang zum vorliegenden Beschluss aufgeführten Personen werden für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2006 zu Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter ernannt.

    Brüssel, den 23. Dezember 2004

    Für die Kommission

    Vladimír ŠPIDLA

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 188 vom 9.8.1995, S. 11.

    (2)  Noch nicht veröffentlicht.


    ANHANG

    Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter

    Der Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter wurde mit Beschluss 95/319/EG eingesetzt.

    Die Kommission hat beschlossen, folgende Mitglieder für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2006 zu ernennen:

    Tschechische Republik

    Herr Jaromir Elbel

    Frau Daniela Kubičová

    Zypern

    Herr Leandros Nicolaides

    Herr Anastasios Yiannaki

    Estland

    Herr Priit Siitan

    Frau Katrin Lepisk

    Ungarn

    Herr András Békés

    Frau Kornélia Molnár

    Lettland

    Herr Jānis Bērzinš

    Frau Tatjana Zabarovska

    Litauen

    Herr Mindaugas Pluktas

    Frau Dalia Legiené

    Malta

    Herr Mark Gauci

    Herr Silvio Farrugia

    Polen

    Frau Anna Hintz

    Frau Katarzyna Kitajewska

    Slowenien

    Herr Borut Brezovar

    Herr Boriz Ruzic

    Slowakei

    Herr Gabriel Hrabovsky

    Frau Ludmila Mikleticova


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