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Document 52020M9744
Prior notification of a concentration (Case M.9744 – Mastercard/Nets) (Text with EEA relevance) 2020/C 219/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9744 — Mastercard/Nets) (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 219/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9744 — Mastercard/Nets) (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 219/09
PUB/2020/525
ABl. C 219 vom 3.7.2020, p. 15–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 219/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9744 — Mastercard/Nets)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 219/09)
1.
Am 26. Juni 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Mastercard Incorporated (USA) („Mastercard“); |
— |
Nets A/S (Dänemark) („Nets”). |
MasterCard übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Teile des Geschäftsbereichs Unternehmensdienstleistungen von Nets (im Folgenden „Zielunternehmen“).
MasterCard übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Teile des Geschäftsbereichs Unternehmensdienstleistungen von Nets (im Folgenden „Zielunternehmen“).
Der Zusammenschluss wurde nach Artikel 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung durch die dänische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde an die Kommission verwiesen. Österreich, Finnland, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich schlossen sich der Befassung an.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Mastercard: Technologieunternehmen, das in der weltweiten Zahlungsverkehrsbranche tätig ist. Es ist Eigentümer und Betreiber von Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren und bietet Kontowechseldienste für Kartentransaktionen an. MasterCard ist auch an alternativen Zahlungslösungen beteiligt, und zwar über Vocalink Holdings Limited, ein Unternehmen, das Kerninfrastrukturdienste für Zahlungssysteme anbietet. MasterCard bietet zudem zentrale Kontokorrent-Infrastrukturdienste mit Systemen in Europa und außerhalb Europas an; |
— |
Zielunternehmen: Geschäftsbereich innerhalb von Nets, einem globalen Zahlungsverkehrsunternehmen, das Zahlungsdienste und technische Lösungen anbietet, hauptsächlich in den nordischen Staaten sowie innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area). Seine Tätigkeiten konzentrieren sich auf i) Kerninfrastrukturdienste auf Konten für das Echtzeit- und Batch-Clearing und ii) eine Reihe von Kontokorrent-Zahlungsdiensten und Nebendienstleistungen in Dänemark und Norwegen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9744 — Mastercard/Nets
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).