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Document 62016TA0099

    Rechtssache T-99/16: Urteil des Gerichts vom 8. November 2017 — De Nicola/Gerichtshof der Europäischen Union (Außervertragliche Haftung — Öffentlicher Dienst — Personal der EIB — Mobbing — Nichtbeachtung der Regeln des fairen Verfahrens — Art. 47 der Charta der Grundrechte — Angemessene Frist — Schadensersatzanträge, die im Rahmen einer Klage vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst gestellt wurden — Teilweise Verweisung der Rechtssache an das Gericht)

    ABl. C 437 vom 18.12.2017, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 437/28


    Urteil des Gerichts vom 8. November 2017 — De Nicola/Gerichtshof der Europäischen Union

    (Rechtssache T-99/16) (1)

    ((Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Mobbing - Nichtbeachtung der Regeln des fairen Verfahrens - Art. 47 der Charta der Grundrechte - Angemessene Frist - Schadensersatzanträge, die im Rahmen einer Klage vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst gestellt wurden - Teilweise Verweisung der Rechtssache an das Gericht))

    (2017/C 437/33)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte L. Isola und G. Isola, dann Rechtsanwalt G. Ferabecoli)

    Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Inghelram, P. Giusta und L. Tonini Alabiso, dann J. Inghelram)

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 268 AEUV auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger erstens dadurch entstanden sein sollen, dass er zum einen seitens der Europäischen Investitionsbank (EIB) gemobbt worden sei und zum anderen die Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und dem Gericht, in denen der Kläger Partei gewesen sei, nicht fair gewesen seien, und zweitens dadurch, dass diese Verfahren übermäßig lang gedauert hätten

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Herr Carlo De Nicola trägt die Kosten, die im vorliegenden Rechtszug sowohl vor dem Gericht der Europäischen Union als auch vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union entstanden sind.


    (1)  ABl. C 414 vom 14.12.2015 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-100/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war).


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