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Document 62014TA0531

    Rechtssache T-531/14: Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2017 — Sotiropoulou u. a./Rat (Außervertragliche Haftung — Wirtschafts- und Währungspolitik — An einen Mitgliedstaat gerichtete Beschlüsse zur Korrektur eines übermäßigen Defizits — Kürzung und Aberkennung von Rentenansprüchen in Griechenland — Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

    ABl. C 213 vom 3.7.2017, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.7.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 213/25


    Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2017 — Sotiropoulou u. a./Rat

    (Rechtssache T-531/14) (1)

    ((Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und Währungspolitik - An einen Mitgliedstaat gerichtete Beschlüsse zur Korrektur eines übermäßigen Defizits - Kürzung und Aberkennung von Rentenansprüchen in Griechenland - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht))

    (2017/C 213/32)

    Verfahrenssprache: Griechisch

    Parteien

    Kläger: Leïmonia Sotiropoulou (Patras, Griechenland) und 63 weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Chrisogonos)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. de Gregorio Merino, E. Chatziioakeimidou und E. Dumitriu-Segnana)

    Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Keppenne und M. Konstantinidis)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der den Klägern infolge der an die Hellenische Republik gerichteten Beschlüsse des Rates zur Einleitung des Mechanismus gemäß Art. 126 AEUV entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Frau Leïmonia Sotiropoulou und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.

    3.

    Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 351 vom 6.10.2014.


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