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Document C2017/189/14

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8467 — BNP Paribas/Commerz Finanz) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 50–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/50


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8467 — BNP Paribas/Commerz Finanz)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 189/14)

1.

Am 6. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen BNP Paribas Personal Finance SA („BNPP PF“, Frankreich), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BNP Paribas SA, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Commerz Finanz GmbH („CFG“, Deutschland), die zurzeit von BNPP PF und Commerzbank AG („Commerzbank“, Deutschland) gemeinsam kontrolliert wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   CFG: eine Verbraucherkreditbank, die zurzeit im gemeinsamen Eigentum von BNPP PF und Commerzbank steht und vorrangig im Bereich der Kreditvergabe an Privatpersonen in Deutschland tätig ist. Im Rahmen der geplanten Übernahme wird das Unternehmen auf BNPP PF und Commerzbank aufgeteilt; dies soll durch eine Aufspaltung in zwei getrennte, voneinander unabhängige Geschäftseinheiten erfolgen, und zwar in das „Point-of-Sale-Finance-Geschäft“ und das „Banking-Geschäft“. Das „Point-of-Sale-Finance-Geschäft“ verbleibt bei CFG (mit BNPP PF als einzigem Anteilseigner) und umfasst sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrieb der CFG-Produkte, entweder direkt an die Kunden oder über die physische oder die Online-Verkaufsstelle eines Einzelhändlers.

—   BNPP PF: eine vollständig im Eigentum der BNP Paribas SA stehende Finanzdienstleistungsgesellschaft, die vorrangig auf dem Gebiet der Verbraucherkredite tätig ist. Die BNP Paribas SA ist eine weltweit aufgestellte Bankengruppe, die alle wesentlichen Bereiche des Bankgeschäfts abdeckt: Privat- und Firmenkundengeschäft, Vermögensverwaltung und Anlagendienste sowie Investmentbanking.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8467 — BNP Paribas/Commerz Finanz per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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