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Document 52017XG0615(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Jugendarbeit als Unterstützung für junge Menschen bei der Entwicklung wesentlicher Lebenskompetenzen, die ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen

ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 30–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/30


Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Jugendarbeit als Unterstützung für junge Menschen bei der Entwicklung wesentlicher Lebenskompetenzen, die ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen

(2017/C 189/06)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

1.

den in Anlage I zu diesen Schlussfolgerungen dargelegten politischen Hintergrund dieses Themas;

IST SICH FOLGENDER TATSACHEN BEWUSST:

2.

Die Europäische Union steht vor erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die teilweise das Ergebnis der zunehmenden Migration sowie der Finanz-und Wirtschaftskrise sind.

3.

Diese Entwicklungen werfen besondere Probleme für die demokratischen Werte, den sozialen Zusammenhalt, die Beschäftigungsaussichten und das Arbeitsleben sowie die Inklusion und das Wohlbefinden junger Menschen auf, besonders der gefährdeten jungen Menschen mit geringen Chancen.

4.

Damit diese Probleme erfolgreich gelöst werden können, ist es von wesentlicher Bedeutung, unter jungen Menschen das Konzept der aktiven Bürgerschaft einschließlich der zugehörigen Rechte und Verantwortlichkeiten, der Anerkennung und Achtung der demokratischen Werte, der kulturellen Vielfalt sowie der Gewährleistung der Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit durch den Erwerb der erforderlichen Lebenskompetenzen (1) zu stärken.

5.

Die Entwicklung von Lebenskompetenzen ist nicht nur wichtig, um die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und menschlichen Kosten zu bewältigen, die durch die hohe Jugendarbeitslosigkeit entstehen, sondern auch, um jungen Menschen dabei zu helfen, ihre Zukunft mittels hochwertiger Beschäftigung, sozialer Inklusion und aktiver Bürgerschaft zu gestalten und sich diese aufzubauen;

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

6.

der Entschließung des Rates zu einer neuen Agenda für Kompetenzen für ein inklusives und wettbewerbsfähiges Europa  (2) und insbesondere der Feststellung, dass „es wichtig ist, über die unmittelbaren Bedürfnisse des Arbeitsmarktes hinauszugehen und auch diejenigen Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mittelpunkt zu stellen, die in der Lage sind, Innovation, Unternehmertum und Kreativität voranzubringen, Sektoren zu gestalten, Arbeitsplätze und neue Märkte zu schaffen, Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen (auch die schwächsten), das demokratische Leben zu bereichern sowie engagierte, begabte und aktive Bürger heranzubilden“;

7.

der Überprüfung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (3), die die Möglichkeit für einen integrativen Ansatz für die Entwicklung von Kompetenzen bietet, die jungen Menschen helfen und ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen können. Obwohl eine andere Terminologie verwendet wird, verweist der aktuelle Europäische Bezugsrahmen zu Schlüsselkompetenzen bereits auf viele der Lebenskompetenzen, die in den vorliegenden Schlussfolgerungen des Rates definiert werden —

BETONT, DASS

8.

bei der Bewältigung der Herausforderungen der Jugendarbeitslosigkeit und des sich daraus ergebenden Zerfalls des Sozialgefüges und der politischen Entfremdung zwar viele Aspekte eine Rolle spielen, der Jugendsektor aber durch wirksame Jugendarbeit junge Menschen zum Erwerb und zur Entwicklung von Lebenskompetenzen befähigen kann, die ihnen bei der vollen Ausschöpfung ihres Potenzials helfen und sie dabei unterstützen, ein erfülltes und produktives persönliches, soziales und berufliches Leben anzustreben und zu führen. Diese Lebenskompetenzen können außerdem dazu beitragen, Ausgrenzung vorzubeugen und Propaganda, Rhetorik und Verhaltensweisen entgegenzuwirken, die mit Radikalisierung im Zusammenhang stehen und zu gewaltbereitem Extremismus führen können;

STELLT FEST, DASS

9.

Jugendarbeit zwar eine breite Palette von Maßnahmen, Projekten, Programmen, Tätigkeiten und Initiativen von verschiedenen Trägern in einer Vielzahl von Formen miteinschließen kann, ein bestimmendes Merkmal der praktischen Jugendarbeit jedoch die Fokussierung auf die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen ist.

10.

Wirksame Jugendarbeit kann zu positiven Ergebnissen für junge Menschen führen, indem

ihre Kompetenzen entwickelt werden und dadurch ihre persönliche Entwicklung gefördert wird;

positive soziale Werte, Verhaltensweisen und Einstellungen insbesondere in ihren Beziehungen zu anderen gefördert und unterstützt werden;

ihre kreativen und innovativen Fähigkeiten und ihr entsprechendes Potenzial gefördert und sie dadurch in die Lage versetzt werden, erfolgreich am Arbeitsleben teilzunehmen;

demokratische Werte durch eine Stärkung der aktiven Bürgerschaft und der demokratischen Teilhabe gefördert werden.

11.

Lebenskompetenzen sind positive, bejahende und problemlösende Verhaltensweisen, die in angemessener und verantwortungsvoller Weise im Alltag eingesetzt werden — sei es zu Hause, im Internet, in der Gemeinschaft, im Bildungs-/Ausbildungsbereich oder am Arbeitsplatz. Es handelt sich um eine Reihe persönlicher und sozialer Fähigkeiten, die durch Bildung und Ausbildung, Jugendarbeit sowie nichtformales und informelles Lernen erworben werden und eingesetzt werden können, um sich den Angelegenheiten, Fragen und Problemen zu stellen, die im täglichen Leben häufig anzutreffen sind;

IST SICH DARIN EINIG, DASS

12.

Lebenskompetenzen für alle jungen Menschen wichtig sind, für gefährdete junge Menschen und Menschen mit geringeren Chancen sowie den Zugang dieser Menschen zu Beschäftigung, sozialer Inklusion und demokratischer Teilhabe allerdings von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit sind.

13.

Die Förderung des Erwerbs und der Entwicklung von Lebenskompetenzen und die Aneignung dieser Kompetenzen durch junge Menschen können integraler Bestandteil der Jugendpolitik auf europäischer und nationaler Ebene sein;

STELLT FEST, DASS

14.

Anlage II eine Sammlung von Lebenskompetenzen mit einer Reihe von Merkmalen enthält. Diese Sammlung ist weder normativ noch ausschließlich und spiegelt die Lebenskompetenzen wider, die die Jugendarbeit am besten fördern und zu deren Erwerb durch junge Menschen sie einen Beitrag leisten kann. (4)

15.

Lebenskompetenzen, wie sie in Anlage II definiert werden, unterliegen einem Wandel, und die Entscheidung darüber, wie diese Kompetenzen priorisiert, dargestellt und gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedstaaten sowie den einschlägigen europäischen, nationalen und lokalen Interessenträgern;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

16.

den Beitrag der Jugendarbeit zur Entwicklung der Lebenskompetenzen junger Menschen im Rahmen der Jugendpolitik und von Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen zu fördern;

17.

unter Jugendarbeitsträgern Lernmittel, -methoden und -praktiken zu verbreiten und zu fördern — insbesondere solche, die von Jugendbetreuern entwickelt wurden und junge Menschen beim Erwerb von Lebenskompetenzen unterstützen können;

18.

weiterhin die Aus- und Weiterbildung sowie das Gruppenlernen in Rahmen von Jugendarbeitsträgern zu unterstützen, um deren Kapazitäten zur Unterstützung junger Menschen beim Erwerb von Lebenskompetenzen zu stärken;

19.

gegebenenfalls Programme für die allgemeine und berufliche Bildung anzuerkennen und zu validieren, durch die die Fähigkeiten von Jugendbetreuern (bezahlt oder freiwillig) zur erfolgreichen Nutzung von Lernmitteln, -methoden und -praktiken ausgebaut werden, die jungen Menschen dabei helfen, unter Verwendung von Bewertungs- und Selbstbewertungsinstrumenten und -methoden Lebenskompetenzen zu bestimmen, zu erwerben und weiterzuentwickeln;

20.

die Freiwilligenarbeit unter jungen Menschen zu fördern und zu stärken, wodurch der Erwerb von Lebenskompetenzen durch junge Menschen erleichtert und ein Beitrag zu ihrer Teilnahme an Projekten und Initiativen der Jugendarbeit an der Seite von Jugendarbeitsträgern geleistet werden kann;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

21.

Gelegenheiten zum Gruppenlernen und gegenseitigen Lernen zu schaffen und zu fördern, wie auch Projekte und Initiativen, in deren Rahmen Jugendarbeitsträger Wissen, Instrumente und Erfahrungen bei der Förderung und Entwicklung von Lebenskompetenzen junger Menschen austauschen können;

22.

zu erwägen, welche von jungen Menschen durch Jugendarbeit erworbenen Lebenskompetenzen wie definiert und dokumentiert werden können, um ihre Bewertung und Zertifizierung durch Mechanismen für die Validierung des nicht formalen und informellen Lernens zu erleichtern (5);

23.

die Nutzung von Erasmus+ und anderen Finanzierungsprogrammen der EU zur Unterstützung der praktischen Jugendarbeit zu maximieren, um die Lebenskompetenzen junger Menschen zu fördern und zu entwickeln;

24.

den Dialog zwischen Jugendarbeit, Jugendpolitik und Jugendforschung sowie die Koordinierung zwischen der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene zu stärken und damit die Vernetzung, die Zusammenarbeit, das Gruppenlernen und den Austausch im Hinblick auf die Förderung und Entwicklung von Lebenskompetenzen junger Menschen zu erleichtern;

25.

vorhandene und innovative Instrumente, Methoden und Praktiken zur Förderung der Lebenskompetenzen in unterschiedlichen Jugendarbeitskontexten zu bestimmen, zu unterstützen und zu verbreiten;

26.

sektorenübergreifende Partnerschaften und Initiativen — insbesondere zwischen Jugendarbeitsträgern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, sozialen Einrichtungen und Arbeitsvermittlungsstellen sowie den Sozialpartnern —, die jungen Menschen beim Erwerb und bei der Entwicklung von Lebenskompetenzen helfen, zu fördern und zu unterstützen;

ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

27.

zum Aufbau von Wissen über Lebenskompetenzen beizutragen, die durch Jugendarbeit gefördert und entwickelt werden, und die Mitgliedstaaten bei der Förderung des Kapazitätsaufbaus und bei der beruflichen Weiterentwicklung von Jugendbetreuern zu unterstützen;

28.

die Jugendarbeit als einen integralen Bestandteil der neuen Agenda für Kompetenzen zu fördern, durch den ein Mehrwert für die Agenda entsteht und sämtliche Aspekte der Agenda ergänzt und unterstützt werden;

29.

einen sektorenübergreifenden Ansatz zu fördern und zu unterstützen, um jungen Menschen dabei zu helfen, die erforderlichen Kompetenzen für einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, in die aktive Bürgerschaft und in die Arbeitswelt zu erwerben und weiterzuentwickeln;

30.

dafür Sorge zu tragen, dass diese Schlussfolgerungen des Rates einen Beitrag zur Überarbeitung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen leisten, damit die die Lebenskompetenzen betreffende Dimension im Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen gestärkt und mit diesem in Einklang gebracht wird.


(1)  Eine Definition des Begriffs „Lebenskompetenzen“, wie er in diesen Schlussfolgerungen des Rates verstanden wird, findet sich unter den Nummern 10 bis 12 und in Anlage II.

(2)  Entschließung des Rates zu einer neuen Agenda für Kompetenzen für ein inklusives und wettbewerbsfähiges Europa (ABl. C 467 vom 15.12.2016, S. 1).

(3)  Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).

(4)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen des Rates sind „Jugendarbeitsträger“ Organisationen, Agenturen und sonstigen Einrichtungen, staatlich gefördert oder auf freiwilliger Basis, die auf Jugendarbeit ausgerichtete Programme, Projekte, Initiativen und Aktivitäten für junge Menschen anbieten.

(5)  Empfehlung des Rates zur Validierung des nicht formalen und informellen Lernens (ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1).


ANLAGE I

Politischer Hintergrund

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen — ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

Empfehlung des Rates zur Validierung des nicht formalen und informellen Lernens — ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene — ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.

Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen — ABl. C 168 vom 14.6.2013, S. 5.

Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 — ABl. C 224 vom 3.8.2013, S. 2.

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der sozialen Inklusion junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren — ABl. C 30 vom 1.2.2014, S. 5.

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion — ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 18.

Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts — ABl. C 170 vom 23.5.2015, S. 2.

Entschließung des Rates zur Förderung der politischen Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa — ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 10.

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) — ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 17.

Schlussfolgerungen des Rates zur Bedeutung der Freiwilligentätigkeit im Sport für die Förderung der aktiven Bürgerschaft — ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 24.

Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Breitensports bei der Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen — ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 8.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (2016).

Entschließung des Rates zu einer neuen Agenda für Kompetenzen für ein inklusives und wettbewerbsfähiges Europa — ABl. C 467 vom 15.12.2016, S. 1.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Prävention von Radikalisierung, die zu gewaltbereitem Extremismus führt — ABl. C 467 vom 15.12.2016, S. 3.

Studien, Expertengruppenberichte und Erklärungen

Arbeiten mit jungen Menschen: Der Wert der Jugendarbeit in der Europäischen Union (2014).

Entwicklung der Kreativität und des innovativen Potenzials junger Menschen durch nicht formales Lernen in einer für die Beschäftigungsfähigkeit relevanten Weise (2014).

Qualitätsvolle Jugendarbeit — Ein gemeinsamer Rahmen für die künftige Entwicklung der Jugendarbeit (2015).

Der Beitrag der Jugendarbeit zur Bewältigung der Herausforderungen, denen sich Jugendliche gegenübersehen, insbesondere des Übergangs von der Ausbildung in die Beschäftigung (2015).

Erklärung des ersten europäischen Kongresses über Jugendarbeit (2010).

Bericht und Erklärung des zweiten europäischen Kongresses über Jugendarbeit (2015).


ANLAGE II (1)

Kompendium der Lebenskompetenzen und ihrer Merkmale

Zwischenmenschliche Kompetenzen

Kommunikative Kompetenzen

Kognitive Kompetenzen

Persönliche Kompetenzen

Führungsqualitäten, Konfliktlösung, Planung und Organisation, Teamarbeit, Verhandlungsgeschick, interkulturelles Bewusstsein.

Ansichten und Standpunkte zum Ausdruck bringen (bzw. ihnen Gehör schenken), diskutieren und debattieren, digitale Kompetenz und Medienkompetenz, Präsentationsfähigkeit, Standpunkte verteidigen.

Kritisches Denken, logische Analyse, kreatives Denken, Problemlösung, Entscheidungsfindung, Interpretationsvermögen, Urteilsvermögen.

Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein, Resilienz, Autonomie, Eigeninitiative, Empathie.

Diese Lebenskompetenzen sind

 

ganzheitlich, insofern als sie auf die Entwicklung der ganzen Person abzielen und ihr helfen sollen, als Individuum wie auch als soziales Wesen eine positive Selbstverwirklichung zu erreichen;

 

bereits an und für sich von Wert, da sie jungen Menschen positive und bereichernde Lernerfahrungen, die ihre Entwicklung unterstützen, bieten;

 

komplementär und einander verstärkend, da sie das Lernen und die Entwicklung junger Menschen in Bezug auf Bildung und Ausbildung, in der Familie, in der Gemeinschaft, im staatsbürgerlichen und im gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz unterstützen;

 

transversal und sektorenübergreifend, und zwar unabhängig vom Kontext, sei es in der Bildung, am Arbeitsplatz, in der Gemeinschaft oder bei der Ausübung kultureller, sozialer oder politischer Aktivitäten, wobei die erworbenen Fähigkeiten von unmittelbarer Relevanz und von unmittelbarem Nutzen sind;

 

geeignet, junge Menschen zu ermächtigen und in die Lage zu versetzen, ihren Talenten, Fähigkeiten und Kapazitäten sowie ihren Verhaltensweisen und Einstellungen im persönlichen, staatsbürgerlichen, kulturellen und beruflichen Leben auf konstruktive Weise Ausdruck zu verleihen.


(1)  Das Kompendium der Lebenskompetenzen umfasst einige der am häufigsten genannten Fähigkeiten und Kompetenzen, auf die in der internationalen Fachliteratur und insbesondere in den in Anlage I aufgeführten Studien und Expertengruppenberichten Bezug genommen wird.


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