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Document 62012CN0415
Case C-415/12: Reference for a preliminary ruling from the Arbeitsgericht Nienburg (Germany), lodged on 13 September 2012 — Bianca Brandes v Land Niedersachsen
Rechtssache C-415/12: Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Nienburg (Deutschland) eingereicht am 13. September 2012 — Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen
Rechtssache C-415/12: Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Nienburg (Deutschland) eingereicht am 13. September 2012 — Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen
ABl. C 366 vom 24.11.2012, p. 25–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/25 |
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Nienburg (Deutschland) eingereicht am 13. September 2012 — Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen
(Rechtssache C-415/12)
2012/C 366/44
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Arbeitsgericht Nienburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Bianca Brandes
Beklagter: Land Niedersachsen
Vorlagefrage
Ist das einschlägige Unionsrecht, insbesondere § 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (1) in der durch die Richtlinie 98/23 geänderten Fassung (2), dahin auszulegen, dass es nationalen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach der bei einer mit der Änderung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage verbundenen Änderung des Beschäftigungsausmaßes eines Arbeitnehmers das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Anspruchs auf Erholungsurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht möglich war, in der Weise angepasst wird, dass der in Wochen ausgedrückte Urlaubsanspruch der Höhe nach zwar gleich bleibt, jedoch hierbei der in Tagen ausgedrückte Urlaubsanspruch auf das neue Beschäftigungsausmaß umgerechnet wird?
(1) Richtline 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997, ABl. 1998, L 14, S. 9
(2) Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 zur Ausdehnung der Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, ABl. L 131, S. 10