This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62011CA0137
Case C-137/11: Judgment of the Court (Fourth Chamber) of 27 September 2012 (reference for a preliminary ruling from the Cour du travail de Bruxelles — Belgium) — Partena ASBL v Les Tartes de Chaumont-Gistoux SA (Social security for migrant workers — Regulation (EEC) No 1408/71 — Articles 13 and 14c — Legislation applicable — Self-employed persons — Social security scheme — Insurance — Person employed or unemployed in a Member State — Self-employed activity in another Member State — Company agent — Residence in a Member State other than the State where the company has its registered office — Management of the company from the State of residence — National legislation establishing an irrebuttable presumption of pursuing a professional activity as a self-employed person in the Member State where the company has its registered office — Obligatory insurance with that State’s social security scheme for self-employed persons)
Rechtssache C-137/11: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 27. September 2012 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Bruxelles — Belgien) — Partena ASBL/Les Tartes de Chaumont-Gistoux SA (Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen — Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 — Art. 13 und 14c — Anzuwendende Rechtsvorschriften — Selbständige — System der sozialen Sicherheit — Mitgliedschaft — Person, die in einem Mitgliedstaat abhängig beschäftigt ist oder keine Tätigkeit ausübt — In einem anderen Mitgliedstaat ausgeübte selbständige Tätigkeit — Organschaftlicher Vertreter — Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes der Gesellschaft — Führung der Geschäfte der Gesellschaft vom Wohnsitzstaat aus — Nationale Regelung, die die unwiderlegbare Vermutung aufstellt, dass im Mitgliedstaat des Sitzes der Gesellschaft eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger ausgeübt wird — Versicherungspflicht nach dem Sozialstatut der Selbständigen dieses Staates)
Rechtssache C-137/11: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 27. September 2012 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Bruxelles — Belgien) — Partena ASBL/Les Tartes de Chaumont-Gistoux SA (Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen — Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 — Art. 13 und 14c — Anzuwendende Rechtsvorschriften — Selbständige — System der sozialen Sicherheit — Mitgliedschaft — Person, die in einem Mitgliedstaat abhängig beschäftigt ist oder keine Tätigkeit ausübt — In einem anderen Mitgliedstaat ausgeübte selbständige Tätigkeit — Organschaftlicher Vertreter — Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes der Gesellschaft — Führung der Geschäfte der Gesellschaft vom Wohnsitzstaat aus — Nationale Regelung, die die unwiderlegbare Vermutung aufstellt, dass im Mitgliedstaat des Sitzes der Gesellschaft eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger ausgeübt wird — Versicherungspflicht nach dem Sozialstatut der Selbständigen dieses Staates)
ABl. C 366 vom 24.11.2012, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 27. September 2012 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Bruxelles — Belgien) — Partena ASBL/Les Tartes de Chaumont-Gistoux SA
(Rechtssache C-137/11) (1)
(Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 13 und 14c - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Selbständige - System der sozialen Sicherheit - Mitgliedschaft - Person, die in einem Mitgliedstaat abhängig beschäftigt ist oder keine Tätigkeit ausübt - In einem anderen Mitgliedstaat ausgeübte selbständige Tätigkeit - Organschaftlicher Vertreter - Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes der Gesellschaft - Führung der Geschäfte der Gesellschaft vom Wohnsitzstaat aus - Nationale Regelung, die die unwiderlegbare Vermutung aufstellt, dass im Mitgliedstaat des Sitzes der Gesellschaft eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger ausgeübt wird - Versicherungspflicht nach dem Sozialstatut der Selbständigen dieses Staates)
2012/C 366/18
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour du travail de Bruxelles
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Partena ASBL
Beklagte: Les Tartes de Chaumont-Gistoux SA
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Cour du travail — Auslegung des Art. 21 AEUV und der Art. 13 und 14c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) — Person, die gleichzeitig eine abhängige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat und eine selbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt — Unterstellung einer Person, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und vom Ausland aus eine dessen Steuerrecht unterstellte Gesellschaft führt, unter das Sozialstatut der Selbständigen — Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft
Tenor
Das Unionsrecht, insbesondere Art. 13 Abs. 2 Buchst. b und Art. 14c Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung sowie deren Anhang VII, steht einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden insoweit entgegen, als diese es einem Mitgliedstaat erlaubt, bei der Führung der Geschäfte einer in seinem Hoheitsgebiet steuerpflichtigen Gesellschaft von einem anderen Mitgliedstaat aus unwiderlegbar zu vermuten, dass diese Tätigkeit in seinem Hoheitsgebiet ausgeübt wird.