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Document 62011FN0092

    Rechtssache F-92/11: Klage, eingereicht am 23. September 2011 — ZZ/EWSA

    ABl. C 347 vom 26.11.2011, p. 46–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.11.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 347/46


    Klage, eingereicht am 23. September 2011 — ZZ/EWSA

    (Rechtssache F-92/11)

    2011/C 347/86

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

    Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung des Beschlusses des EWSA, den Antrag der Klägerin auf Anerkennung der ihr gegenüber durch fehlende Beistandleistung und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht begangenen Fehler und auf Erlass von Maßnahmen, die ihre Verdienste und Kompetenzen öffentlich feststellen, abzulehnen, und Schadensersatz

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    den Beschluss des Generalsekretärs des Wirtschafts- und Sozialausschusses (Anstellungsbehörde/EWSA), die Beschwerde der Klägerin zurückzuweisen, mit der diese begehrte, die ihr gegenüber durch fehlende Beistandleistung und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht begangenen Fehler anzuerkennen und Maßnahmen zu erlassen, die ihre Verdienste und Kompetenzen, insbesondere ihre Eignung zur Leitung einer Verwaltungseinheit und zu deren Personal- und Finanzmanagement öffentlich feststellen, aufzuheben;

    den EWSA zur Zahlung eines Betrags von 15 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, der durch den Verstoß gegen die Fürsorgepflicht der Anstellungsbehörde entstanden ist, zu verurteilen;

    dem EWSA die Kosten aufzuerlegen.


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