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Document 52009AE1466

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM(2009) 82 endg.

    ABl. C 318 vom 23.12.2009, p. 97–100 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 318/97


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“

    KOM(2009) 82 endg.

    2009/C 318/19

    Berichterstatterin: María Candelas SÁNCHEZ MIGUEL

    Die Europäische Kommission beschloss am 23. Februar 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 2. September 2009 an. Berichterstatterin war María Candelas SÁNCHEZ MIGUEL.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 456. Plenartagung am 30. September/1. Oktober 2009 (Sitzung vom 1. Oktober) mit 165 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1.   Schlussfolgerungen

    1.1

    Die Prävention ist ein Grundprinzip zum Schutz und Erhalt der Umwelt sowie zur Minimierung möglicher Schäden für die Zivilbevölkerung infolge von Naturkatastrophen oder Katastrophen, die durch eine nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen von Menschen verursacht werden. Der EWSA hat wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat die in diesem Bereich geltenden Vorschriften umsetzen und deren Einhaltung überwachen.

    1.2

    Das zur Verhütung von Katastrophen vorgeschlagene allgemeine Konzept erscheint dem Ausschuss angemessen. Er misst allen Instrumenten zur Datenerfassung grundlegende Bedeutung bei, sei es zur Bewertung der aktuellen Situation (Dateninventar, Risikokartierung, bewährte Verfahrensweisen) oder zur Durchführung der jährlichen Arbeitspläne des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz durch das Beobachtungs- und Informationszentrum der Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang sollte erneut auf die Bedeutung der lokalen Gebietskörperschaften und insbesondere auf ihre Rolle bei der Information der Bevölkerung über die Methoden und Maßnahmen zur Prävention und im Katastrophenfall hingewiesen werden.

    1.3

    Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Instrumente zur Finanzierung der Präventivmaßnahmen erscheint es dem Ausschuss notwendig, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Katastrophenverhütungssysteme sowie anderer konkreter Systeme im Zusammenhang mit der Agrar-, Industriepolitik usw. vorzunehmen und die Finanzierung auf andere Bereiche der Vorbereitung, Planung und Frühwarnung auszuweiten. Dazu müssen ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um die derzeitige Wirksamkeit des Gemeinschaftsverfahrens nicht zu beeinträchtigen.

    1.4

    Die Forschung im Zusammenhang mit Katastrophenverhütungsmaßnahmen ist von grundlegender Bedeutung und muss unbedingt weiterverfolgt werden. Es reicht nicht aus, auf das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung zu verweisen. Die spezifischen Programme der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zur Verhütung von Katastrophen sollten mit eigenen Mitteln ausgestattet werden.

    1.5

    Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophenverhütung ergänzt die bereits vorhandene Zusammenarbeit im Bereich der Intervention und Katastrophenhilfe. Sie ist ein Instrument der Solidarität, das nicht nur im Rahmen der Vereinten Nationen, sondern auch anderer von der EU unterzeichneter internationaler Instrumente wie den Abkommen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, dem Lomé-Abkommen, den Abkommen mit Lateinamerika usw. Anwendung findet.

    2.   Einleitung

    2.1

    Die EU hat sich nicht nur aufgrund ihrer internationalen Verpflichtungen, sondern auch wegen der sich in den letzten Jahren häufenden Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen dazu verpflichtet, angesichts des Klimawandels präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dieser präventive Ansatz dient nicht nur der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung des Zustands des Bodens und der Gewässer in den EU-Mitgliedstaaten, sondern soll gleichzeitig dazu beitragen, dass auch andere Länder eine derartige Politik verfolgen.

    2.2

    Die in der Mitteilung enthaltenen Maßnahmen sind das Ergebnis einer Vorgehensweise, die in den meisten Mitgliedstaaten bereits bei konkreten Fällen (Überschwemmungen, Waldbränden) zur Anwendung kommt, innerhalb kürzester Zeit zu einer Koordination auf Gemeinschaftsebene geführt und dadurch ein schnelles und wirksames Handeln und sogar internationale Hilfseinsätze möglich gemacht hat.

    2.3

    Der EWSA hat immer wieder eine Koordination und insbesondere die Entwicklung eines europäischen Gesamtkonzepts zur Verhütung von Katastrophen gefordert (1). Jedoch möchte der Ausschuss nachdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, diese Präventivmaßnahmen durch ein Gemeinschaftssystem der Hilfeleistung im Fall wie auch immer gearteter Katastrophen zu ergänzen. Dieses solidarische Hilfssystem sollte sich nicht nur auf die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf all die Länder erstrecken, die auf das Know-how und die Mittel der EU angewiesen sind, um die Auswirkungen von Katastrophen zu minimieren.

    2.4

    Die Prävention ist ein Grundprinzip zum Schutz und Erhalt der Umwelt sowie zur Minimierung möglicher Schäden für die Bevölkerung. Ihr Ziel ist der nachhaltige Einsatz der natürlichen Ressourcen. Aufgrund der rapiden Zunahme der Zahl der Todesopfer und des Verlusts an biologischer Vielfalt und wirtschaftlichen Werten ist zu überprüfen, wie die bereits vorhandenen Rechtsvorschriften eingehalten werden. In diesem Sinne hat der EWSA immer wieder darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten die geltenden Vorschriften (2) anwenden und die Einhaltung kontrollieren müssen, da einige Katastrophen dadurch hätten vermieden oder zumindest abgeschwächt werden können.

    2.5

    Die in der Mitteilung vorgesehenen Präventionsziele reichen in ihrem Anwendungsbereich über die EU hinaus. Daher trat vom 16. bis 19. Juni 2009 in Genf die zweite weltweite Plattform zur Katastrophenvorsorge unter maßgeblicher Beteiligung der EU zusammen. Die Schlussfolgerungen dieser Konferenz stehen mit den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zielen grundsätzlich im Einklang und werden z.T. im Folgenden erörtert.

    3.   Zusammenfassung der in der Mitteilung enthaltenen Vorschläge

    3.1

    Diese Mitteilung geht auf eine Verpflichtung der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat zurück, auf Gemeinschaftsebene mehr zu tun, um Katastrophen zu verhüten und deren Folgen zu begrenzen.

    3.2

    Die Schlüsselelemente zur Schaffung eines präventiven Ansatzes stützen sich hauptsächlich auf Maßnahmen, die auf europäischer Ebene bereits ergriffen worden und sogar Teil der geltenden sektoralen Vorschriften sind. Die vorhandenen Maßnahmen und Mittel müssen geordnet und abgestimmt werden, damit sie in ihrer Gesamtheit betrachtet werden können. Zu diesen Elementen gehören:

    3.2.1

    Ein besseres Verständnis der aktuellen Ausgangssituation durch die Erstellung eines Inventars von Daten über Katastrophen sowie die Verbreitung bewährter Verfahrensweisen, wodurch ein Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren ermöglicht wird. Dies wird eine Gefahren- und Risikokartierung ermöglichen, wie sie in der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (3) vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist die Förderung der diesbezüglichen Forschung von grundlegender Bedeutung und wurde bereits in das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) aufgenommen.

    3.2.2

    Die Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus gehört ebenfalls zu den vorgeschlagenen Schlüsselelementen. Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz wird aufgrund der im Laufe der bisherigen Interventionen gesammelten Erfahrungen ein grundlegender Bestandteil sein. Darüber hinaus wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Katastrophenverhütung zu schulen und zu sensibilisieren. Außerdem wird die Verbesserung der Abstimmung zwischen den wichtigsten beteiligten Akteuren als Ziel herausgestellt und vorgeschlagen, ein europäisches Netz aus Vertretern aller zuständigen Ressorts der Mitgliedstaaten einzurichten.

    3.2.3

    Ein Schlüsselelement für die Katastrophenverhütung ist die Verbesserung der Arbeitsweise existierender Instrumente und insbesondere die effizientere Ausrichtung der gemeinschaftlichen Fördermittel, da Prävention kostengünstiger ist als Folgenbewältigung. Diese Maßnahmen sollten in einem der Fonds (z.B. Walderneuerungs- und Aufforstungsprojekte) im Rahmen der geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden, in denen die Präventivmaßnahmen für viele Naturkatastrophen geregelt sind.

    3.3

    Abschließend wird vorgeschlagen, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophenverhütung zu stärken. Es soll ferner für die Abstimmung mit der Internationalen Strategie für Katastrophenvorsorge der UNO sowie mit weiteren Organisationen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der Europäischen Nachbarschaftspolitik gesorgt werden.

    4.   Bemerkungen zu dem Vorschlag

    4.1   Der EWSA hält den Inhalt der Mitteilung der Kommission für sehr positiv und gerechtfertigt, auch wenn er nicht viele neue Aspekte enthält. Würden alle geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingehalten, könnten mit den Präventivmaßnahmen die leider immer häufiger werdenden Katastrophen in vielen Fällen wirksamer verhindert oder abgeschwächt werden. Die Verhütung von Katastrophen gehört zu den am häufigsten vorgebrachten Anliegen des EWSA (4).

    4.2   Einige Vorschläge sind besonders wertvoll als allgemeine Methode und nicht nur für konkrete Fälle, wie z.B. Überschwemmungen. Die Art der Katastrophen - ganz gleich ob es sich dabei um Naturkatastrophen oder um von Menschen verursachte Katastrophen handelt - macht ein allgemeines Präventionsverfahren erforderlich, das so viele Informationen wie möglich über den jeweiligen Zustand des Bodens, der Gewässer und der Luft, sowie über evtl. Leckagen bei unterirdischen CO2-Speicherungsanlagen einbeziehen muss. Daher wird die vorgeschlagene Einrichtung eines Dateninventars über Katastrophen die in der Richtlinie über Überschwemmungen vorgesehene Risikokartierung ermöglichen, was wiederum ein präventives Handeln der zuständigen Behörden voraussetzt.

    4.2.1

    Je nach territorialer Gliederung des jeweiligen Mitgliedstaates sind unterschiedliche Behörden für den Bereich des Umweltschutzes zuständig (5). Dennoch ist der Ausschuss der Ansicht, dass diese Behörden in erster Instanz sowohl für Präventivmaßnahmen als auch für Maßnahmen zur Information und Bildung der Zivilgesellschaft zuständig sein sollten. Von ihnen hängt nämlich in großem Maße die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung der Folgen von Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen ab.

    4.3   Der Ausschuss hält es für angebracht, die Bedeutung des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (6) herauszustellen, das durch die jährlichen Arbeitsprogramme nicht nur die eigentlichen Aufgaben des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz (Verkehr, Bildung usw.), sondern auch andere Maßnahmen im Hinblick auf die Vorbereitung, Planung, Frühwarnung und Verhütung abdeckt.

    4.4   Im Arbeitsprogramm 2009, das im November 2008 verabschiedet wurde, werden die Haushaltsmittel für Kooperationsprojekte im Bereich Prävention wesentlich aufgestockt (von 1,1 Mio. EUR im Arbeitsprogramm 2008 auf nunmehr 2,25 Mio. EUR), wodurch die Verhütung oder Minderung von Schäden durch eine verbesserte Risikobewertung langfristig gefördert wird. Im Katastrophenschutz tätige Akteure aller Verwaltungsebenen und Bereiche der Gesellschaft können sich daran beteiligen.

    4.5   Ebenso hält es der Ausschuss für wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Mittel für die Hilfs- und Vorbereitungsmaßnahmen des Gemeinschaftsverfahrens, deren Ziel darin besteht, die Kommission bei der Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie zur Verhütung von Katastrophen zu unterstützen und das Wissen über Katastrophenprävention auszubauen, in diesem Arbeitsprogramm von 650 000 EUR (Arbeitsprogramm 2008) auf 1,18 Mio. EUR aufgestockt wurden. Des Weiteren sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Kapitel über den Austausch bewährter Verfahrensweisen in der Katastrophenverhütung in das Arbeitsprogramm 2009 aufgenommen wurde.

    4.6   Die Verbreitung bewährter Verfahrensweisen wird nicht nur zu einer besseren Koordinierung der zuständigen Behörden führen, sondern auch zu einem verbesserten Einsatz von Präventivmaßnahmen und zu besseren Einsätzen im Katastrophenfall. In diesem Zusammenhang ist es nach Ansicht des Ausschusses Aufgabe des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz (7), die entsprechenden Datenbanken im Rahmen des Beobachtungs- und Informationszentrums zu zentralisieren und so funktionsfähiger zu machen.

    4.7   In diesem Sinne ist der Ausschuss der Ansicht, dass der Vorschlag, die Abstimmung zwischen allen Akteuren durch die Einrichtung eines europäischen Netzes aus Vertretern aller zuständigen Ressorts der Mitgliedstaaten zu verbessern, nicht nur dazu führen wird, dass im Katastrophenfall auf bewährte Verfahrensweisen zurückgegriffen werden kann, sondern in Fällen, in denen sich die Intervention oft schwieriger gestaltet, auch zur Prävention beiträgt.

    4.8   Ein wichtiges Thema ist die Finanzierung der Präventivmaßnahmen. In dem Vorschlag werden dazu zwei Möglichkeiten genannt:

    die Erstellung eines Inventars im Jahr 2009 über die gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente zur Verhütung von Katastrophen, um deren Verwendungen und Schwachpunkte zu bewerten (8);

    die Erstellung eines Katalogs an Präventivmaßnahmen, die über verschiedene Gemeinschaftsstrategien, wie z.B. Walderneuerungs- und Aufforstungsprojekte, finanziert werden.

    4.9   Der EWSA ist der Auffassung, dass neben diesen Vorschlägen auch an eine angemessene Finanzierung des Katastrophenschutzes (Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz) zu denken ist, damit die neuen Aufgaben nicht zu einer reduzierten Handlungsfähigkeit des Gemeinschaftsverfahrens bei Präventivmaßnahmen und bei der Katastrophenbewältigung führen.

    4.10   Darüber soll erneut auf die Bedeutung der Forschung im Bereich der Katastrophenverhütung hingewiesen werden, wobei in absolut vorrangige Aspekte investiert werden soll, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) zum Teil bereits Berücksichtigung finden. Allerdings könnte für konkrete Präventivmaßnahmen auf andere finanzielle Mittel zurückgegriffen werden, die einen thematischen Bezug zu diesem Politikbereich aufweisen, wie z.B. auf Mittel aus der zweiten Säule der GAP für Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission die zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen abgrenzen, welche auf die einzelnen Bereiche der Gemeinschaftspolitik verteilt sind und nicht nur im Rahmen der GAP existieren, so z.B. die Mittel in den Bereichen Regionalpolitik, Energiepolitik, Klimaschutz usw., um wirksame Präventivmaßnahmen für alle Katastrophenarten zu ermöglichen.

    4.11   Des Weiteren möchte der Ausschuss unterstreichen, dass sich die Bürger, gesellschaftlichen Organisationen und Freiwilligendienste der Notwendigkeit von Katastrophenverhütungsstrategien als Grundlage für mehr Sicherheit und ein besseres Notfallmanagement bewusst werden müssen. Zu den wichtigsten Aufgaben der zuständigen Behörden, insbesondere der lokalen Behörden, in deren Nähe die Ressourcen liegen und die Ressourcennutzung erfolgt, gehören Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Zivilgesellschaft im Bereich der Katastrophenverhütung und des korrekten Umgangs mit den Naturressourcen.

    4.12   Der Vorschlag, die internationale Zusammenarbeit bei der Katastrophenverhütung und nicht nur bei der Katastrophenhilfe zu verstärken, ist eines der Schlüsselelemente der Internationalen Strategie für Katastrophenvorsorge (ISDR) der UNO in den Entwicklungsländern. In jedem Fall müsste daran gedacht werden, die Interventionsmechanismen im Rahmen der UNO zu vereinheitlichen, ohne dabei Europas Hilfe, die sich bei vergangenen Katastrophen als sehr nützlich erwiesen hat, zu schmälern.

    4.13   Die Europäische Nachbarschaftspolitik sollte regelmäßig auch eine Zusammenarbeit bei der Katastrophenverhütung beinhalten, um eine nachhaltige Entwicklung in Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen und dem Hyogo-Rahmenaktionsplan der Internationalen Strategie zur Katastrophenvorsorge (International Strategy for Disaster Reduction, ISDR) der Vereinten Nationen zu fördern.

    Brüssel, den 1. Oktober 2009

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Mario SEPI


    (1)  ABl. C 204 vom 9.8.2008, S. 66.

    (2)  ABl. C 221 vom 8.9.2005, S. 35.

    (3)  ABl. L 288 vom 6.11.2007.

    (4)  ABl. C 221 vom 8.9.2005, S. 32, ABl. C 195 vom 18.8.2006, S. 40 und ABl. C 204 vom 9.8.2008, S. 66.

    (5)  In Ziffer 12 der Schlussfolgerungen der zweiten Plattform zur Katastrophenvorsorge wird die Entwicklung einer Zusammenarbeit gefordert, welche die Interdependenz zwischen den zentralen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft anerkennt und stärkt.

    (6)  Entscheidung des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (2007/162/EG, EURATOM).

    (7)  ABl. C 204 vom 9.8.2008.

    (8)  In Ziffer 17 der Schlussfolgerungen der Plattform wird anerkannt, dass die möglichen Finanzierungsinstrumente, die weltweit für die Katastrophenvorsorge zur Verfügung stehen, bewertet werden müssen.


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