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Document 62008CA0266
Case C-266/08: Judgment of the Court (Sixth Chamber) of 14 May 2009 — Commission of the European Communities v Kingdom of Spain (Failure of a Member State to fulfil obligations — Directive 2004/81/EC — Residence permit issued to third-country nationals who are victims of trafficking in human beings or who have been the subject of an action to facilitate illegal immigration, who cooperate with the competent authorities — Failure to transpose completely — Failure to communicate the measures to transpose the directive)
Rechtssache C-266/08: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2004/81/EG — Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren — Keine vollständige Umsetzung — Keine Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen)
Rechtssache C-266/08: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2004/81/EG — Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren — Keine vollständige Umsetzung — Keine Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen)
ABl. C 153 vom 4.7.2009, p. 15–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.7.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 153/15 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-266/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/81/EG - Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren - Keine vollständige Umsetzung - Keine Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen)
2009/C 153/28
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: B. Plaza Cruz)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (ABl. L 261, S. 19), nachzukommen
Tenor
1. |
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen hat und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Vorschriften des nationalen Rechts, die dazu beitragen sollen, die Einhaltung seiner Verpflichtungen zu gewährleisten, nicht mitgeteilt hat. |
2. |
Das Königreich Spanien trägt die Kosten. |