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Document 52004IE1425

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Fähigkeit der Anpassung der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen an die durch die wirtschaftliche Dynamik vorgegebenen Änderungen“

ABl. C 120 vom 20.5.2005, p. 10–16 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/10


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Fähigkeit der Anpassung der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen an die durch die wirtschaftliche Dynamik vorgegebenen Änderungen“

(2005/C 120/03)

Am 27. April 2004 ersuchte Frau Loyola de PALACIO, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen der Kommission um Abgabe einer Sondierungsstellungnahme zum Thema: „Fähigkeit der Anpassung der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen an die durch die wirtschaftliche Dynamik vorgegebenen Änderungen“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 6. Oktober 2004 an. Berichterstatterin war Frau FUSCO.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 412. Plenartagung am 27./28. Oktober 2004 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 169 gegen 2 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

Vorbemerkung

Gemäß dem von der Europäischen Kommission vorgebrachten Anliegen soll die vorliegende Stellungnahme das zu behandelnde Thema unter dem Gesichtspunkt der existierenden und potenziellen Interaktion zwischen den KMU – darin inbegriffen auch Kleinstunternehmen – einerseits und den sozialwirtschaftlichen Unternehmen (im Folgenden: SWU) andererseits analysieren und dabei verschiedene von den SWU erprobte Typen von Instrumenten und Modellen untersuchen, die sowohl für die KMU als auch für die SWU selbst eine entscheidende Auswirkung auf die Fähigkeit der Anpassung haben oder haben können.

1.   Ziele und rechtlicher Rahmen

1.1

Die Europäische Kommission ersuchte den EWSA um diese Sondierungsstellungnahme in dem Bewusstsein, dass die Rolle der KMU und der SWU in der Lissabon-Strategie von besonderer Bedeutung ist, und sie forderte ihn auf, die Grundlagen für die Ermittlung der für diese Akteure notwendigen rechtlichen und förderpolitischen Rahmenbedingungen zu entwickeln.

1.2

Diesem Ersuchen ging die Veröffentlichung einer Initiativstellungnahme des EWSA zur Rolle der KMU und der SWU bei der wirtschaftlichen Diversifizierung in den Beitrittsstaaten voraus, die am 1. April 2004 einstimmig verabschiedet wurde. Diese Stellungnahme hatte bereits beide Unternehmenstypen zum Gegenstand; sie wurden beschrieben und ihre Bedeutung für die gesamte EU hinsichtlich ihres Beitrags zur Wirtschaft, zur Beschäftigungsstruktur und zum sozialen Zusammenhalt unterstrichen; gleichzeitig wurde auf ihre tiefgreifenden Interaktionen und Synergien aufmerksam gemacht. Dabei wurde auch deutlich herausgestellt, dass wirtschaftlicher Wandel einen viel weiter ausgreifenden und dynamischeren Prozess bezeichnet als Umstrukturierung. In dieser Stellungnahme wurde auf den Gyllenhammar-Bericht der von der Europäischen Kommission eingerichteten hochrangigen Gruppe „Strategie für den industriellen Wandel“ hingewiesen, in dem die Schaffung von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt stand und die Gültigkeit einer Strategie anerkannt wurde, die auf Benchmarking, Innovation und sozialen Zusammenhalt abzielt. Ferner wurde im Rahmen der wirtschaftlichen Diversifizierung der Beitrittsländer ein 10 Punkte umfassendes, integriertes Programm zur Förderung der KMU und der SWU vorgeschlagen, ein Programm, das von zahlreichen bewährten Verfahren der SWU in der EU inspiriert wurde.

1.3

Die SWU in der EU könnten in der Tat mit ihren bewährten Verfahren die Grundlagen für Interaktionen und Synergien zwischen ihnen und den KMU legen, indem sie durch ihren Kooperations- und Innovationsgeist, ihre Dynamik und ihr großes Einsatzpotenzial für die KMU innovatorische Wege aufzeigen und den KMU bei ihrer Expansion eine wertvolle Stütze sind, weil sie mithilfe ihrer eigenen Struktur deren Zusammenarbeit und Repräsentanz gewährleisten und das notwendige Vertrauen unter ihnen herstellen.

1.4

Die Strategie von Lissabon wurde im März 2000 vom Europäischen Rat beschlossen, der das Ziel aufstellte, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen, wobei „die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen, insbesondere von KMU“ angestrebt wurde, denn „die Wettbewerbsfähigkeit und die Dynamik von Unternehmen hängen unmittelbar von einem ordnungspolitischen Klima ab, das den Investitionen, der Innovation und der unternehmerischen Initiative förderlich ist (1). Auf dieser Grundlage billigte der Europäische Rat von Feira am 19./20. Juni 2000 die Europäische Charta für Kleinunternehmen, in der es heißt: „Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft [sowie] Hauptträger der Beschäftigung und Nährboden für Geschäftsideen (2). In der Lissabon-Strategie wird ferner unterstrichen, dass das Wirtschaftswachstum ein Schlüsselfaktor zur Gewährleistung des wirtschaftlichen Zusammenhalts in Europa ist. Die Kommission hat später zum Ausdruck gebracht, dass die Herausforderungen für die Annahme der Agenda von Lissabon darin bestehen, das Arbeitsplatzangebot und die Beschäftigungsquote zu erhöhen, die technischen Kenntnisse zu verbessern sowie einen geregelten Arbeitskräftefluss von Landwirtschaft und Industrie in das Dienstleistungsgewerbe sicherzustellen, ohne dass es dadurch zu einer Verschärfung der regionalen Unterschiede in den Ländern selbst kommt (3).

1.5

Die KMU – ein Begriff, der auch die Kleinst- oder Mikrounternehmen mit ihren spezifischen Eigenheiten umfasst – sind Unternehmen, die den von der Europäischen Kommission folgendermaßen festgelegten Kriterien entsprechen (4):

Unternehmenskategorie

Anzahl der Beschäftigten

Umsatz

oder

Bilanzsumme

Mittleres Unternehmen

< 250

= 50 Millionen Euro

 

= 43 Millionen Euro

Kleines Unternehmen

< 50

= 10 Millionen Euro

= 10 Millionen Euro

Kleinstunternehmen

< 10

= 2 Millionen Euro

= 2 Millionen Euro

1.6

Die SWU umfassen eine Gruppe von vier Familien, und zwar Genossenschaften, Vereinigungen auf Gegenseitigkeit, gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Diese Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre soziale Zielstellung über der Gewinnmaximierung steht, was häufig zu einer Verbundenheit mit einem Gebiet und seiner lokalen Entwicklung führt. Ihre grundlegenden Werte sind: Solidarität, sozialer Zusammenhalt, soziale Verantwortung, demokratische Verwaltung, Mitwirkung, Autonomie (5).

1.7

Die meisten SWU fallen unter die EU-Standarddefinition von KMU (6). Diejenigen Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe nicht unter diese Definition fallen, haben in der Regel bestimmte Merkmale mit den KMU gemein, wie einen geringen externen Investitionsanteil, fehlende Börsennotierung, die Nähe zu den Inhabern/Aktionären und eine enge Verbundenheit mit dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gefüge vor Ort.

1.8

Die europäischen Institutionen haben einen normativen Rahmen bezüglich der Politik für die KMU abgesteckt. Bis 2005 gilt eine wichtige bindende Maßregel für die KMU, und zwar die Entscheidung des Rats 2000/819/EG über ein Mehrjahresprogramm (2001-2005) für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die KMU. Dieses Programm, das gleichzeitig dazu dient, die Verwirklichung der durch die Europäische Charta für Kleinunternehmen festgesetzten Ziele voranzutreiben, sieht Folgendes vor:

Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;

Förderung der unternehmerischen Initiative;

Vereinfachung der administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen;

Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Unternehmen;

Vereinfachung des Zugangs der Unternehmen zu unterstützenden Dienstleistungen, zu den Gemeinschaftsprogrammen und -netzwerken.

1.9

Am 21. Januar 2003 präsentierte die Kommission in ihrer Mitteilung [KOM(2003) 26 endg.] fünf Berichte über die EU-Politik zur Förderung der KMU: zwei Berichte über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in der EU und in den Beitrittsländern; einen Bericht über die Aktivitäten der Union zur Förderung von KMU; einen Bericht des KMU-Beauftragten und das Grünbuch über den Unternehmergeist. Beispielhaft für die bewältigten Herausforderungen zeigt der Bericht über die Aktivitäten der EU das Engagement der Union insbesondere im Bereich der Strukturfonds, des bereits erwähnten Mehrjahresprogramms und des Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP6). Schließlich wurde, ausgehend vom Grünbuch, ein gemeinsamer Aktionsplan zugunsten des Unternehmergeistes und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (2006-2010) aufgestellt.

1.10

Die Europäische Kommission hat auch für die sozialwirtschaftlichen Unternehmen einen rechtlichen Rahmen abgesteckt. Die wichtigsten von ihnen, die Genossenschaften, waren Gegenstand der „Mitteilung über die Genossenschaften in Europa“ vom 23.2.2004. In der Mitteilung wird vorgeschlagen, die Genossenschaften stärker ins Bewusstsein zu rücken, ihnen mehr Verständnis entgegenzubringen und die Vereinheitlichung ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten der EU zu fördern (7). Es werden die für diesen Unternehmenstyp geltenden Grundnormen erwähnt, wie sie in der Empfehlung der IAO zur Förderung der Genossenschaften definiert werden, die im Juni 2002 auf Weltebene verabschiedet wurde, und zwar besonders durch die Regierungsvertreter der 25 EU-Mitgliedstaaten und die Vertreter des Großteils der nationalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, eine Empfehlung, die gleichzeitig auf wichtige internationale Arbeitsnormen Bezug nimmt, indem sie darauf hinweist, dass diese in gleicher Weise für die Beschäftigten der Genossenschaften gelten. Des Weiteren wurde von der Europäischen Kommission am 3.10.2003 ein Arbeitsdokument über die „Vereine auf Gegenseitigkeit in einem erweiterten Europa“ veröffentlicht, in dem auf die Grundnormen für diesen Typ der SWU hingewiesen wird (8).

2.   Wirtschaftlicher und sozialer Rahmen

2.1

Die Kommission hat die Tatsache anerkannt, dass die KMU mit 66 % der Gesamtbeschäftigtenzahl und 60 % der Gesamtwertschöpfung der EU - ohne Landwirtschaft - die Grundlage der europäischen Wirtschaft bilden. Regionen, die wie die Emilia Romagna, Baden-Württemberg und Jütland eine hohe Konzentration von KMU aufweisen, gehören zu den Gebieten mit dem höchsten BIP pro Kopf und der höchsten Beschäftigungsquote (9).

2.2

Der EWSA hat in seiner Stellungnahme „Sozialwirtschaft und Binnenmarkt“  (10) die sozialwirtschaftliche Bedeutung der SWU unterstrichen und darauf verwiesen, dass sie im Hinblick auf die unternehmerische Vielfalt und die wirtschaftliche Diversifizierung von grundlegender Bedeutung seien (11). Eine derartige Anerkennung kam von Seiten der Kommission selbst, besonders in der Mitteilung über die Genossenschaften in Europa und in dem Konsultationspapier „Vereine auf Gegenseitigkeit in einem erweiterten Europa“, die weiter oben in Ziffer 1.10 erwähnt werden. In der EU nimmt die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen zu; mit etwa 9 Millionen Beschäftigten in Vollzeitäquivalent machen sie 7,9 % der zivilen abhängig Beschäftigten aus (12). Darüber hinaus binden sie einen beachtlichen Teil der Zivilgesellschaft: nach Angaben der Europäischen Kommission umfassen die Genossenschaften 140 Mio. und die Vereine auf Gegenseitigkeit 120 Mio. Mitglieder. Demnach gehören schätzungsweise über 25 % der EU-Bürger den SWU als Erzeuger, Verbraucher, Sparer, Bewohner einer Wohnung, Versicherte, Studenten, ehrenamtlich Tätige usw. an. Die SWU entwickeln sich auf allen Gebieten, besonders im Bereich der Dienstleistungen von gemeinnützigem oder allgemeinem Interesse (13), wie Gesundheit, Umwelt, soziale Dienstleistungen und Bildung (14). Sie spielen daher eine wichtige Rolle für die Bildung von Geschäftskapital, die Fähigkeit, Angehörige von benachteiligten Gruppen zu beschäftigen, für den gesellschaftlichen Wohlstand, die Wiederbelebung lokaler Wirtschaftstätigkeiten und die Modernisierung der lokalen Verwaltungsmodelle. Teilweise verfügen sie über Systeme zur sozialen Bilanzierung, mit deren Hilfe ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt bewertet werden.

2.3

Die KMU und die SWU sind im Rahmen der vor sich gehenden industriellen Veränderungen ein bedeutsamer Faktor für Beschäftigung und Wiederbeschäftigung und sorgen dafür, dass Beschäftigte aus im Niedergang begriffenen oder Arbeitsplätze abbauenden Sektoren in den traditionellen Bereichen (Handwerk, Gewerbe) und anderen, expandierenden Branchen wie Dienstleistungen für Unternehmen, dem Bereich der NIKT, der Spitzentechnologie, dem Hoch- und Tiefbau, den personenbezogenen Leistungen (darunter auch der Gesundheitssektor) sowie dem Tourismus einen neuen Broterwerb finden.

2.4

Dennoch sehen sich KMU und SWU mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Die Europäische Charta für Kleinunternehmen erkennt an, dass diese Unternehmen am empfindlichsten auf Veränderungen des unternehmerischen Umfelds reagieren. Im Grünbuch der Europäischen Kommission zum Unternehmergeist in Europa heißt es: „Die Solidarwirtschaft und die Sozialunternehmen wenden unternehmerische Grundsätze und Effizienz zur Verwirklichung sozialer und gesellschaftlicher Ziele an [und] sehen sich besonderen Herausforderungen beim Zugang zu Finanzmitteln, beim Managementtraining und bei der Beratung gegenüber“  (15).

2.5

Die KMU und die SWU können auf verschiedene Weise eine bedeutende Rolle im sozialen und wirtschaftlichen Wandel spielen, was zahlreiche Fälle vorbildlicher Verfahren zeigen: so durch die Einstellung neu auf den Arbeitsmarkt gekommener Personen, die Unterstützung der innovativen Fähigkeit von Klein- und Kleinstunternehmen, die Wiedereinstellung von Personen, die in die Arbeitslosigkeit entlassen wurden, weil Industrieunternehmen Personal abbauen oder schließen mussten, durch Sozialversicherungen auf Gegenseitigkeit, durch neue Start-up-Unternehmen in Entwicklungssektoren, durch die Entwicklung der Dienstleistungen und der Untervergabe von Aufträgen, durch die Übernahme von Krisenunternehmen durch ihre Arbeitnehmer, durch Unterstützung bei der Gründung von Kleinstunternehmen und selbständigen Arbeitsplätzen und durch Qualitätswandel innerhalb eines Sektors. Außerdem können die SWU sowohl durch ihre bereits bewiesene Fähigkeit zur unternehmerischen Ausbildung wie auch durch die von ihnen geförderten Werte wie sozial verantwortliches Unternehmertum, Demokratie und bürgerschaftliche Mitwirkung, Beteiligung – auch finanzielle – der Arbeitnehmer am Unternehmen, soziale Eingliederung, Interesse für die lokale und die nachhaltige Entwicklung u.a. ganz spezifische Beiträge leisten.

2.6

In der EU findet eine weitreichende Interaktion zwischen den herkömmlichen KMU und den SWU statt, die sich noch sehr viel weiter entwickeln kann. Diese Interaktion geht auf mindestens dreierlei Art und Weise vonstatten:

a)

Die KMU greifen in großem Maßstab auf die Dienste der SWU zurück, über die sie selber nicht verfügen. So unterstützen die Genossenschaftsbanken häufig Projekte zum Aufbau und zur Entwicklung von konventionellen KMU.

b)

Die KMU verwenden von den SWU stammende Strukturen, um miteinander Verbundsysteme zu bilden (Netze, Gruppen, gemeinsame Förderstrukturen), um Kosteneinsparungen zu erzielen (Genossenschaften von KMU für den Einkauf und den Vertrieb) sowie um gegenseitige Bürgschaftsmechanismen für Bankdarlehen einzurichten usf. Durch diese Strukturen wird ihre Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich erhöht.

c)

Modelle sozialwirtschaftlicher Unternehmen (wie Gegenseitigkeitsfonds, die Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Netzwerke für Fair-Trade-Produkte etc.) können den KMU als Inspiration für ihre Entwicklung dienen.

3.   Beispiele für vorbildliche Verfahren, die die Politik inspirieren sollen und über die eingehende Untersuchungen vonnöten wären

3.1   Allgemeine Überlegungen

3.1.1

Die Kommission hat in verschiedenen Dokumenten über BEST-Aktionen im Rahmen des Mehrjahresprogramms Fälle von vorbildlichen Verfahren veröffentlicht, d.h. „Verfahrensweisen, die aktuelle Entwicklungen im Bereich der Unternehmensförderung illustrieren, die das Interesse der Fachleute aus der Praxis verdienen“  (16) . Es handelt sich nicht notwendigerweise um die besten Verfahrensweisen („best practice“), sondern um Praktiken, die den Anstoß geben sollen zu Veränderungen und besseren Verfahrensweisen („better practice“), die es gestatten, zu Schlussfolgerungen zu gelangen und Leitlinien für die Politik der EU aufzustellen.

3.1.2

Dem EWSA ist bekannt, dass in den letzten Jahren bereits wichtige Arbeiten zur Modellierung bewährter Praktiken auf dem Gebiet der KMU-Förderung geleistet worden sind (vgl. die oben erwähnten BEST-Aktionen). Die folgenden vorbildlichen Verfahren betreffen ausschließlich eine bereits existierende oder potenzielle Interaktion zwischen KMU und SWU. Sie werden in der beigefügten Anlage durch konkrete Beispiele untermalt, die gleichzeitig auch die Fähigkeit zur Anpassung und Weiterentwicklung dieser Modelle angesichts der von Binnenmarkt und Globalisation ausgelösten wirtschaftlichen Dynamik verdeutlichen.

3.1.3

Die Extrapolation jedes Typs führt über einen Induktionsschluss zu politischen Vorschlägen, die die Dynamik der KMU und der SWU im Hinblick auf die Lissabon-Strategie zu stärken vermögen. Es handelt sich um Fälle von bewährten Verfahren zwischen SWU, die durch die KMU übernommen werden konnten, oder von Interaktionen zwischen KMU und SWU, in denen letztere unmittelbar von den KMU in Anspruch genommen wurden und noch stärker genutzt werden könnten.

3.1.4

Die Arbeitshypothese, die in einigen Fällen bereits teilweise dargestellt wurde, besteht darin, dass durch jede dieser Modalitäten erhebliche „Opportunitätskosten“ (opportunity cost) (17) bzw. mittelfristig Nettogewinne für den öffentlichen Haushalt entstehen.

3.2   Typologie der vorbildlichen Verfahrensweisen

3.2.1

Schaffung und Bewahrung von Arbeitsplätzen durch Aufbau und Umstrukturierung von Unternehmen. Erfahrungen von SWU in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zeigen, dass Finanzierungssysteme zugunsten von Arbeitnehmern, die im Begriff stehen, ihre Arbeit zu verlieren, mit dem Ziel, ihnen zu helfen, ihren bedrohten Betrieb neu aufzubauen oder mit ausreichender Unterstützung einen neuen zu gründen, dazu beitragen können, nicht nur Arbeitsplätze zu schaffen oder zu retten bzw. wirtschaftliche Aktivitäten zu initiieren oder aufrechtzuerhalten, sondern es gleichermaßen dem Staat und/oder anderen Geldgebern erlauben, in relativ kurzer Frist die Gesamtsumme der bewilligten Mittel oder sogar mehr zurückzuerhalten (18).

3.2.2

Unternehmenssysteme und -verbundnetze („clusters“) zur Förderung von Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Etliche SWU haben regionale Verbundnetze gebildet, die später in horizontale oder paritätische Systeme oder Gruppen integriert wurden, besonders in Norditalien und im spanischen Baskenland. Diese Unternehmen (mehrheitlich kleine und mittlere Betriebe) wurden dadurch zu einem der führenden wirtschaftlichen Akteure ihrer jeweiligen Region und zu Innovationszentren für Technologie und Spitzenmanagement.

3.2.3

Zusammenlegung von Ressourcen zur Erzielung von Kosteneinsparungen. In mehreren europäischen Staaten hat sich ein wesentlicher Teil der konventionellen KMU verschiedener Branchen, darunter auch Kleinstunternehmen und Selbständige (wie Einzelhändler in Italien, Friseure und Fleischer in Frankreich, Bäcker in Deutschland), in Gruppierungen organisiert, vor allem in Form von Genossenschaften für einen gemeinsamen Einkauf, für den Vertrieb oder für Dienstleistungen. Jedes KMU bleibt vollständig autonom und kann individuell seine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, seine Märkte beibehalten und ausweiten, Zulieferung und Zwischenhändler vermeiden sowie Kosteneinsparungen erzielen. Für die gesamte Gesellschaft ist dieses System Garant für den Erhalt von Arbeitsplätzen und für lokale Entwicklung (19).

3.2.4

Zugang zu Finanzmitteln und Risikominimierung. Die gegenseitige Bürgschaft erlaubt es den KMU – darunter auch den Kleinstunternehmen und Selbständigen –, die keine ausreichenden Sicherheiten zu bieten haben, Zugang zu Darlehen zu erhalten. Die Gesellschaft für gegenseitige Bürgschaft (häufig in Form einer Gesellschaft auf Gegenseitigkeit) soll dabei als Bürge zum ausschließlichen Nutzen des Geldgebers fungieren. Im Falle einer Nichtzurückzahlung trägt die Gesellschaft die letztendlichen Kosten aus den Mitteln des Garantiefonds, der durch die beteiligten KMU gespeist wird. Die gemeinsamen Fonds sozialwirtschaftlicher Unternehmen dienten in Projekten zur Gründung, Umstrukturierung oder Entwicklung von Unternehmen dazu, Bankkredite zu erhalten, indem sie nämlich den Banken eine Sicherheit boten (20).

3.2.5

Dienstleistungen für die Allgemeinheit. Die SWU haben sich als wichtiger Akteur auf dem Gebiet der sozialen, gesundheitlichen, erzieherischen und kulturellen Dienstleistungen erwiesen, insbesondere im Rahmen von Privatisierungen, wobei sie Unternehmergeist mit der Wahrung des Allgemeininteresses verbanden, das diesen Diensten zugrunde liegt. Auf diese Weise wurde gezeigt, dass diese Unternehmen im Vergleich zum Staat häufig qualitativ bessere Leistungen zu einem geringeren Preis erbringen. In einigen Fällen werden diese Dienstleistungen, soweit sie von öffentlichem Nutzen sind, wie Beschäftigungszentren, Versorgungszentren, Heimhilfen und häusliche Pflege etc. als Teil von öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen SWU und lokalen Gebietskörperschaften erbracht.

3.2.6

Produktions- und Vermarktungsketten für qualitativ hochwertige und ethische Produkte. Einige SWU haben sich auf die Vermarktung von Produkten spezialisiert, deren dauerhafte Qualität sie garantieren können und die aus einem Produktionsprozess stammen, für dessen dauerhaft ethischen Charakter sie sich verbürgen können (keine Ausbeutung, Achtung der Arbeitsnormen, gerechte Vergütung etc.).

4.   Empfehlungen zu einem Forschungs- und Aktionsprogramm, das auf langfristige politische Konzepte zur Förderung der KMU und der SWU durch gegenseitige Interaktion abzielt

4.1   Allgemeine Überlegungen

4.1.1

Die außerordentliche gemeinsame Bedeutung der KMU und der SWU sowohl in der europäischen Wirtschaft als auch bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie, ferner die potenzielle positive Interaktion, die zwischen diesen zwei Unternehmensarten durch die Verwendung von Modellen und Strukturen der SWU zustande kommen kann, sprechen dafür, neue gemeinsame Anstrengungen auf EU-Ebene zu unternehmen, um KMU und SWU zu fördern und zu unterstützen.

4.1.2

Der EWSA hat die bestehenden Programme zur Unterstützung besonders der KMU berücksichtigt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Strukturen zur Förderung der SWU sowie zur Unterstützung von Initiativen zur Interaktion zwischen KMU und SWU unbefriedigend sind.

4.1.3

Er stellt ferner das Fehlen von zuverlässigen, umfassenden, gesamteuropäischen und interdisziplinären Studien fest, die die Kosten aufzeigen und berechnen, die durch die Nichtanwendung vorbildlicher Verfahren zur Stärkung der KMU und der SWU im Wege der gegenseitigen Interaktion entstehen.

4.1.4

Durch dieses Desiderat wird die Entwicklung einer politischen Konzeption zur Förderung von KMU und SWU durch gegenseitige Interaktion in erheblichem Maße erschwert. Um eine solche Politik zu entwickeln, sind ständige Beobachtung und Analysen ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses unerlässlich.

4.2   Besondere Empfehlungen

4.2.1   Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für sozialwirtschaftliche Unternehmen und Start einer mehrjährigen Untersuchung zu den Interaktionen SWU-SWU sowie KMU-SWU

4.2.1.1

Der EWSA schlägt die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für sozialwirtschaftliche Unternehmen vor, die Untersuchungen nicht nur über die SWU selbst anstellt, sondern auch über die bestehenden und potenziellen Interaktionen zwischen KMU und SWU, darüber, wie eine solche Interaktion zur Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung von KMU und SWU werden kann, sowie über die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und des Kampfes gegen die Ausgrenzung.

4.2.1.2

Diese Beobachtungsstelle sollte von der Europäischen Kommission und den Regierungen der 25 Mitgliedstaaten der EU getragen werden. Sie sollte die Organisationen der SWU sowie universitäre Forschungszentren, die sich mit den SWU befassen, mit einbeziehen. Sie sollte auch mit der Beobachtungsstelle für die KMU zusammenarbeiten.

4.2.1.3

Der EWSA schlägt ferner die Einleitung einer interdisziplinären und gesamteuropäischen, von dieser Beobachtungsstelle durchgeführten dreijährigen Untersuchung vor, um die bewährten Verfahren der SWU zu ermitteln, die direkt zur Entwicklung von KMU beitragen oder an deren Vorbild sich die Entwicklung eines KMU ausrichten kann, besonders in den unter Punkt 3 genannten Bereichen.

4.2.1.4

Diese Untersuchung wird darauf abzielen, die Kosten durch ungenutzte Möglichkeiten („opportunity cost“) aufzuzeigen und insbesondere Folgendes zu berechnen:

unmittelbare mikroökonomische Kosten und Nutzen;

Kosten und Nutzen auf allen Ebenen der Wirtschaftskette;

Wert der immateriellen Güter;

soziale Kosten und Nutzen (durch die soziale Rechnungsprüfung);

Multiplikatoreffekte;

Kostengefälle, das auftritt, wenn das in Frage stehende Modell nicht angewandt wird (zum Beispiel sind die „Kosten einer Nicht-Genossenschaft“ die zusätzlichen Kosten für den Staat und die Allgemeinheit bei einer unerwarteten Auflösung der Genossenschaften).

4.2.1.5

Die Schlussfolgerungen der Untersuchungen von Seiten der Europäischen Beobachtungsstelle für die SWU sollten den europäischen Institutionen, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Bevölkerung im Zuge einer Kommunikationskampagne vermittelt werden.

4.2.1.6

Der EWSA ist bereit, für einen reibungslosen Ablauf der Forschungsarbeiten der Beobachtungsstelle für die SWU zu sorgen und nach drei Jahren eine Bewertung ihrer Ergebnisse vorzunehmen, indem er die möglichen Auswirkungen dieser Schlussfolgerungen auf die Politik der Europäischen Kommission bezüglich der KMU und der SWU prüft.

4.2.2   Beteiligung der KMU und der SWU an den europäischen Programmen zur Unternehmensförderung

4.2.2.1

Der EWSA ersucht die Kommission zu gewährleisten, dass den SWU die Möglichkeit eingeräumt wird, gleichberechtigt am neuen Mehrjahresprogramm 2006-2010 für das Unternehmertum teilzuhaben, und ferner die Initiativen zu fördern, die auf eine Interaktion zwischen KMU und SWU abzielen, besonders im Hinblick auf die Einbeziehung der SWU in die Zusammenarbeit zwischen den KMU.

4.2.2.2

Der EWSA ersucht ferner darum, dass der Anteil der Beteiligung von KMU und SWU an den Programmen der EU zur Erleichterung des Zugangs zu Forschung, Innovation und zu den Weltmärkten unter die wichtigsten Prioritäten der europäischen Politik eingereiht wird.

4.2.2.3

Der EWSA ist der Ansicht, dass der Gesamtumfang der Projekte zugunsten der KMU innerhalb der Strukturfonds aufrechterhalten werden und dass den Projekten zugunsten der SWU und der Interaktion zwischen KMU und SWU ein höherer Wert beigemessen werden sollte, besonders wenn durch solche Projekte die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Entwicklung der ländlichen Gebiete gefördert wird. Der Zugang zu den Strukturfonds darf nicht von der Branche, in der ein Unternehmen tätig ist, abhängig gemacht werden.

4.2.3   Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Ministerkonferenz der OECD von Istanbul für die Belange der KMU und ihre Ausdehnung auf die SWU

4.2.3.1

Der EWSA schlägt der Kommission vor, die politischen Schlussfolgerungen der Ministerkonferenz der OECD von Istanbul bezüglich der KMU zu übernehmen und sie auf die SWU auszuweiten. Er fordert demnach eine stärker auf die Bedürfnisse und Charakteristika der KMU und SWU abgestimmte Herangehensweise, insbesondere:

Eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für die KMU und SWU, zumal die Kriterien von Basel bezüglich der Bankdarlehen für gefährdete oder kapitalschwache Unternehmen demnächst strikter werden dürften;

die Förderung von Partnerschaften, Netzen und Verbünden zwischen KMU und SWU;

Aktualisierung und beständige Berücksichtigung der empirischen Daten über die Situation der KMU und SWU;

Erleichterung des Zugangs zu den Weltmärkten für die KMU und SWU, besonders durch den Abbau der administrativen Bürden und rechtlichen Hindernisse, mit denen sie konfrontiert sind;

Vermeidung von Unternehmenskrisen und Bankrotten sowie Rettung der betroffenen Unternehmen;

Förderung von Bildungsmaßnahmen und der Entwicklung von Humanressourcen;

Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien (21).

4.2.4   Verbesserung des sozialen Dialogs auf subnationaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene

4.2.4.1

In mehreren Mitgliedstaaten der EU, besonders in einigen der neuen Länder, sind die KMU nicht ausreichend in den nationalen Gremien des sozialen Dialogs vertreten. Der EWSA ist der Ansicht, dass dies in stärkerem Maße gewährleistet sein müsste, allein schon aus Sorge um die Wirksamkeit der Politik zur Förderung und Beaufsichtigung dieser Unternehmen. Auch sollten große Unternehmen und KMU gleichberechtigt ihre Standpunkte vertreten können.

4.2.4.2

In den meisten Staaten der EU wie auch auf Gemeinschaftsebene sind die SWU überhaupt nicht im sozialen Dialog vertreten. Der EWSA regt an, dass die repräsentativen Organisationen der SWU, sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den verschiedenen Mitgliedstaaten, sich in stärkerem Maße strukturieren und ihre Kräfte bündeln und dass sie auf beiden Ebenen in den sozialen Dialog miteinbezogen werden. Der Standpunkt dieser Organisationen müsste in Hinblick auf die Ausarbeitung von Normen für die Unternehmen stärker berücksichtigt werden (22).

4.2.5   Untersuchung über die Möglichkeiten zur Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung an den Entscheidungen und am Unternehmenskapital

4.2.5.1

Die SWU haben eine besondere Sachkenntnis darüber entwickelt, wie Arbeitnehmer am Entscheidungsfindungsprozess und am Kapital ihrer Unternehmen beteiligt werden können. Insbesondere führte ein Teil der Genossenschaften das Konzept der Arbeitnehmerbeteiligung (23) ein, bei dem alle oder doch fast alle Gesellschafter Arbeitnehmer sind und umgekehrt. Wenn Entscheidungen getroffen werden, hat jeder eine Stimme, und zwar unabhängig von der Höhe seines finanziellen Beitrags zum Unternehmen, der übrigens nominell und nicht übertragbar ist. Diese Form der Arbeitnehmerbeteiligung ist einer der wichtigsten Gründe für den Erfolg einiger Beispiele von bewährten Verfahren. Die Arbeitnehmer stehen im Hinblick auf die Entwicklung ihres Unternehmens in unmittelbarer Verantwortung und haben somit die Möglichkeit, vollwertig an der Entwicklungsstrategie des Unternehmens mitzuwirken. Wenn mehr und mehr erkannt wird, dass im Rahmen der durch die Ziele der Lissabon-Strategie postulierten „wissensbasierten Wirtschaft“ das Humankapital die wichtigste Grundlage eines Unternehmens ist, wird der moderne und innovative Charakter dieser Art der Arbeitnehmerbeteiligung verstärkt zum Tragen kommen.

4.2.5.2

Der EWSA schlägt der Kommission vor, dass von der oben erwähnten Beobachtungsstelle und auf den von ihr durchgeführten thematischen Seminaren folgende Gesichtspunkte dieser speziellen Beteiligungsform untersucht werden:

ihre Opportunitätskosten, um festzustellen, in welchem Ausmaße und unter welchen möglichen Anpassungen sie für herkömmliche KMU nutzbringend und anwendbar ist;

ihr rechtlicher und regulatorischer Rahmen.

5.   Schlussfolgerungen

5.1

Die KMU bilden die Grundlage der Wirtschaft und der Beschäftigung in Europa und sind so die Hauptakteure bei der Umsetzung der Ziele von Lissabon. Die SWU spielen eine zunehmend wichtigere Rolle beim sozialen Zusammenhalt und der lokalen Entwicklung. Die Fähigkeit zur Interaktion zwischen KMU und SWU, besonders durch die breite Inanspruchnahme der SWU durch die KMU - im Interesse beider Unternehmenstypen - ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genügend genutzt worden.

5.2

Folglich schlägt der EWSA der Kommission eine Überprüfung der bestehenden und potenziellen Interaktion zwischen KMU und SWU vor. Sie soll sich ferner daran beteiligen zu zeigen, dass diese Interaktion im Rahmen der tiefgreifenden, auf die wirtschaftliche Dynamik zurückgehenden Änderungen und besonders in der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Innovation nutzbringend für die Entwicklung dieser zwei Unternehmenstypen ist.

Brüssel, den 27. Oktober 2004

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes – Lissabon, 23./24. März 2000 – Ziffer 14.

(2)  Die Europäische Charta für KMU, Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2002. Wie die Kommission erklärt, wurde die Charta am 23. April 2002 in Maribor anerkannt (s. http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme-package/index.htm). Der Ausschuss wie auch das Parlament fordern weiterhin nachdrücklich, der Charta Rechtswirkung zu verleihen und sie ausdrücklich in das Industriekapitel des Europäischen Konvents aufzunehmen.

(3)  „Eine Strategie für Vollbeschäftigung und bessere Arbeitsplätze für alle“ (KOM(2003) 006 endg.).

(4)  Empfehlung 2003/361/EG, die die Empfehlung 96/280/EG (ABl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36) ersetzt und ab 1. Januar 2005 zur Anwendung kommt. Sowohl in der derzeit geltenden als auch in der neuen Empfehlung sind diese Definitionen gleich. Nur die Umsätze bzw. die Bilanzsumme ändern sich.

(5)  B. Roelants (Koord.): Vorbereitendes Dossier für die Erste Konferenz für Sozialwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas, 2002, S. 34. Gemeinsame Nenner, erarbeitet auf der Grundlage von Definitionen der Europäischen Kommission, des Ausschusses der Regionen, der CEP-CMAF (Conférence européenne des Coopératives, Mutualités, Associations et Fondations) und der FONDA (steht mit Organisationen in Verbindung, die das Konzept der Sozialwirtschaft entwickelt haben).

(6)  McIntyre u.a.: Small and medium enterprises in transitional economies, Houndmills: Macmillan, S. 10.

(7)  Besonders im Rahmen der Durchführung der Verordnung über die Europäische Genossenschaft. Vgl. die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE).

(8)  Europäische Kommission: Arbeitsdokument – „Vereine auf Gegenseitigkeit in einem erweiterten Europa“, 3. Oktober 2003, S. 5.

(9)  Europäische Kommission (2004): Eine neue Partnerschaft für den Zusammenhalt: Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit - Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, S. 5 und 8.

(10)  Stellungnahme CESE 242/2000 (ABl. C 117 vom 26.4.2000).

(11)  In einer neueren Studie präzisiert die OECD, dass die „Sozialwirtschaft“ ein umfassenderer Begriff als der Non-Profit-Sektor ist, da er weniger strikt an die Non Distribution Constraints gebunden ist, denen zufolge Organisationen ihren Überschuss gesetzlich nicht an ihre Eigentümer umverteilen dürfen (OECD 2003, „The non-profit sector in a changing economy“, Paris, S. 299).

(12)  Nicht eingerechnet sind die indirekt Beschäftigten wie in der Landwirtschaft beschäftigte Selbständige oder KMU, die Mitglieder von Kooperativen sind. CIRIEC 2000: „The enterprises and organisations of the third system: strategic challenge for employment“, Universität Lüttich.

(13)  Tang u.a. 2002, S. 44.

(14)  Siehe Charta der CEP-CMAF (Conférence européenne des Coopératives, Mutualités, Associations et Fondations).

(15)  Europäische Kommission: Grünbuch - Unternehmergeist in Europa, KOM(2003) 27 endg., Ziffer C ii.

(16)  GD Unternehmen (2002): Unternehmenswachstum fördern – Verzeichnis vorbildlicher Verfahrensweisen für Organisation im Bereich der Unternehmensförderung, S. 11.

(17)  Opportunity cost is „the income or benefit foregone as the result of carrying out a particular decision, when resources are limited or when mutually exclusive projects are involved. For example, the opportunity cost of building a factory on a piece of land is the income foregone by not constructing an office block on this particular site. Similarly, the income foregone by not constructing a factory if an office block is constructed represents the opportunity cost of an office block. Opportunity cost is an important factor in decision making, although it represents costs that are not recorded in the accounts of the relevant organization“ (Oxford Dictionary of Finance and Banking ; Oxford : Oxford University Press, 1997, S. 252)

(18)  Vgl. gleichfalls das System der „einmaligen Zahlung“ (pago único) in Spanien. Diese Maßnahme besteht in der Möglichkeit, zwei Jahre Arbeitslosengeld als einmalige Zahlung zu erhalten, und zwar für Arbeiter, die sich entschließen, eine Genossenschaft oder eine Arbeitervereinigung („sociedad laboral“) zu gründen oder sich in solche Betriebe als Mitglieder/Arbeiter einzuschreiben, mit der Bedingung, dass sie wenigstens 12 Monate lang in diesem Unternehmen gearbeitet haben.

(19)  Vgl. besonders die Internetseite des Französischen Verbandes der Genossenschaften und Handwerkervereinigungen (Fédération Française des Coopératives et Groupements d'Artisans) http://www.ffcga.coop sowie die Seite des italienischen Nationalverbandes der Einzelhandelsgenossenschaften (l'Associazione Nazionale Cooperative fra Dettaglianti) http://www.ancd.it.

(20)  Insbesondere der Fonds SOCODEN der französischen Produktionsgenossenschaften, vgl. http://www.scop-entreprises.com/outils.htm.

(21)  Vgl. Cordis Focus Nr. 247, 14. Juni 2004, S. 14.

(22)  Rechtsvorschriften, Rechnungslegungsnormen etc.

(23)  Engl. „Cooperative worker ownership“. Die Grundsätze dieses besonderen Systems von Arbeit sind in der „World Declaration of Cooperative Worker Ownership“ (Februar 2004) von der Internationalen Organisation der Produktivgenossenschaften in Industrie, Handwerk und Dienstleistungen (CICOPA) des Internationalen Genossenschaftsbundes festgeschrieben worden, nachdem anderthalb Jahre unter den weltweiten Mitgliedern verhandelt worden war. Diese besonderen Grundsätze der Genossenschaften mit Arbeitnehmerbeteiligung (engl. „worker cooperatives“) sind ergänzend zu den Grundsätzen der allgemeinen Genossenschaften zu verstehen, wie sie in der „Stellungnahme zur genossenschaftlichen Identität“ des Internationalen Genossenschaftsbundes sowie in der Empfehlung 193/2002 der Internationalen Arbeitsorganisation („Empfehlung betreffend die Förderung der Genossenschaften“) dargelegt sind.


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