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Liquidity coverage requirement for credit institutions
Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute
Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute
Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
In dieser delegierten Verordnung wird ausführlich dargelegt, wie der mit der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („die Eigenmittelverordnung“) eingeführte allgemeine Grundsatz, dass Kreditinstitute über ausreichende Mittel verfügen müssen, um die Auszahlungsanforderungen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen zu erfüllen, anzuwenden ist.
Sie ist als delegierte Verordnung über die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) bekannt und legt fest, welche Vermögenswerte als liquide Aktiva* anzusehen sind. Sie legt zudem fest, wie die erwarteten Mittelabflüsse und -zuflüsse über einen Zeitraum von 30 Tagen zu berechnen sind.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Kreditinstitute müssen eine Liquiditätsdeckungsquote von mindestens 100 % einhalten. Diese Anforderung entspricht dem Verhältnis des Liquiditätspuffers* eines Kreditinstituts zu seinen Netto-Liquiditätsabflüssen* während eines Zeitraums von 30 Tagen.
Ein Kreditinstitut steht unter Stress* in den folgenden Situationen (nicht erschöpfende Liste):
Anforderungen für liquide Aktiva:
Liquide Aktiva werden in verschiedene Kategorien unterteilt:
Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass
Zur Bestimmung und Messung der Liquiditätsabflüsse und -zuflüsse und der anzuwendenden Verfahren werden detaillierte Regeln und Berechnungen herangezogen.
Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission wurden bestimmte Änderungen an den Rechtsvorschriften von 2015 vorgenommen, um ihre praktische Anwendung zu verbessern. Die wichtigsten Verbesserungen sind:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission tritt am 30. April 2020 in Kraft.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 1-36)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission vom 13. Juli 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 271 vom 30.10.2018, S. 10-24)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 28.6.2014, S. 1-1861)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 680/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149-178)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34-85)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1-337)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338-436)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1-59)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 135 vom 31.5.1994, S. 5-14)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 16.01.2019