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Document 62017CN0641

    Rechtssache C-641/17: Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München (Deutschland) eingereicht am 17. November 2017 — College Pension Plan of British Columbia gegen Finanzamt München III

    ABl. C 112 vom 26.3.2018, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 112/6


    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München (Deutschland) eingereicht am 17. November 2017 — College Pension Plan of British Columbia gegen Finanzamt München III

    (Rechtssache C-641/17)

    (2018/C 112/09)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Finanzgericht München

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: College Pension Plan of British Columbia

    Beklagter: Finanzamt München III

    Vorlagefragen

    1.

    Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 65 AEUV den Regelungen eines Mitgliedstaats entgegen, durch die eine gebietsfremde Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die in ihren wesentlichen Strukturen einem deutschen Pensionsfonds vergleichbar ist, keine Entlastung von der Kapitalertragsteuer für bezogene Dividenden erhält, während entsprechende Dividendenausschüttungen an inländische Pensionsfonds zu keiner oder nur einer verhältnismäßig geringen Erhöhung der Körperschaftsteuerschuld führen, weil sie die Möglichkeit haben, im Veranlagungsverfahren ihren steuerpflichtigen Gewinn durch den Abzug der Rückstellungen für Pensionszahlungsverpflichtungen zu mindern und die entrichtete Kapitalertragsteuer durch Anrechnung und — soweit der Betrag der zu entrichtenden Körperschaftsteuer niedriger ist als der Anrechnungsbetrag — Erstattung zu neutralisieren?

    2.

    Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Ist die Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG nach Art. 63 AEUV i.V.m. Art. 64 Abs. 1 AEUV gegenüber Drittstaaten zulässig, weil sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen steht?


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