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Document C2009/031/06

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 31 vom 7.2.2009, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 31/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2009/C 31/06)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, auszugeben. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Deutschland

Gegenstand: Saarland

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Auf dem Münzinneren ist die Ludwigskirche der Landeshauptstadt Saarbrücken abgebildet. Unter dem Bauwerk steht der Name des Bundeslands „SAARLAND“ sowie der der Münzstätte entsprechende Buchstabe „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“. Rechts neben dem Bauwerk sind die Initialen „FB“ des Graveurs Friedrich Brenner eingeprägt. Der Außenring trägt unten den Namen des Ausgabestaates „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ sowie oben die Jahreszahl „2009“ und dazwischen die zwölf Sterne.

Prägeauflage: 30 Millionen

Ausgabedatum: Februar 2009

Randprägung: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ und der Bundesadler.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen.


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