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Document 62019TN0848

    Rechtssache T-848/19: Klage, eingereicht am 4. Juni 2020 — HS/Kommission

    ABl. C 271 vom 17.8.2020, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.8.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 271/39


    Klage, eingereicht am 4. Juni 2020 — HS/Kommission

    (Rechtssache T-848/19)

    (2020/C 271/50)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: HS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Champetier)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung vom 12. März 2019, sie am Ende der Probezeit zu entlassen, aufzuheben;

    soweit erforderlich, die Entscheidung vom 10. Oktober 2019, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    eine Entschädigung für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden, der billigerweise auf 15 000 Euro beziffert werden kann, zu leisten;

    der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt.

    1.

    Es liege ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung wegen Behinderung und die Pflicht, angemessene Vorkehrungen zu treffen, vor, ein Verstoß gegen Art. 21 der Charta, gegen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen Art. 1d des Statuts sowie ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.

    2.

    Es liege ein Verstoß gegen Art. 34 des Statuts vor: Verstoß gegen die eigentlichen Probezeitvoraussetzungen, fehlende Anleitung sowie Fehlen von bzw. Unsicherheit über Zielsetzungen, Verstoß gegen das Recht auf Anhörung und offensichtliche Beurteilungsfehler.

    3.

    Zu der begehrten Entschädigung trägt die Klägerin zum Verschulden der Beklagten, zum erlittenen Schaden und zum Zusammenhang zwischen Verschulden und Schaden vor.


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