Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62016TA0042

    Rechtssache T-42/16: Urteil des Gerichts vom 8. November 2017 — De Nicola/Rat und Gerichtshof der Europäischen Union (Außervertragliche Haftung — Öffentlicher Dienst — Personal der EIB — Richtlinien über Lasertherapien — Art. 47 der Charta der Grundrechte — Angemessene Frist — Nichtbeachtung der Regeln des fairen Verfahrens — Materieller Schaden — Immaterieller Schaden — Anträge, die der Kläger in einer beim Gericht für den öffentlichen Dienst anhängigen Rechtssache gestellt hat — Teilweise Verweisung der Rechtssache an das Gericht)

    ABl. C 437 vom 18.12.2017, p. 27–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 437/27


    Urteil des Gerichts vom 8. November 2017 — De Nicola/Rat und Gerichtshof der Europäischen Union

    (Rechtssache T-42/16) (1)

    ((Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Richtlinien über Lasertherapien - Art. 47 der Charta der Grundrechte - Angemessene Frist - Nichtbeachtung der Regeln des fairen Verfahrens - Materieller Schaden - Immaterieller Schaden - Anträge, die der Kläger in einer beim Gericht für den öffentlichen Dienst anhängigen Rechtssache gestellt hat - Teilweise Verweisung der Rechtssache an das Gericht))

    (2017/C 437/32)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte L. Isola und G. Isola, dann Rechtsanwalt G. Ferabecoli)

    Beklagte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Rebasti und M. Veiga) und Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Inghelram, P. Giusta und L. Tonini Alabiso, dann J. Inghelram)

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 268 AEUV auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger dadurch entstanden sein sollen, dass erstens der Unionsgesetzgeber bestimmte Richtlinien über Lasertherapien erlassen habe, zweitens die Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und dem Gericht betreffend seinen Antrag auf Erstattung der mit einer Lasertherapie verbundenen Behandlungskosten übermäßig lang gedauert hätten, drittens diese Verfahren nicht fair gewesen seien und viertens das Gericht für den öffentlichen Dienst und das Gericht ihn gezwungen hätten, eine Vielzahl von Klagen zu erheben

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Herr Carlo De Nicola trägt die Kosten, die im vorliegenden Rechtszug sowohl vor dem Gericht der Europäischen Union als auch vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union entstanden sind.


    (1)  ABl. C 279 vom 24.8.2015 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-82/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war).


    Top