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Document 62015TN0293
Case T-293/15: Action brought on 5 June 2015 — Banimmo v Commission
Rechtssache T-293/15: Klage, eingereicht am 5. Juni 2015 — Banimmo/Kommission
Rechtssache T-293/15: Klage, eingereicht am 5. Juni 2015 — Banimmo/Kommission
ABl. C 236 vom 20.7.2015, p. 49–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 236/49 |
Klage, eingereicht am 5. Juni 2015 — Banimmo/Kommission
(Rechtssache T-293/15)
(2015/C 236/65)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Banimmo SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Ost und M. Vanderstraeten)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären, |
— |
der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht sowie die Rechte der Klägerin auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz, da die Kommission ihr die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots auch auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt habe. |
2. |
Änderung wesentlicher Bestandteile der betreffenden Bekanntmachung der Suche nach Immobilien unter Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Grundsatz der Gleichheit der Bieter |
3. |
Verstoß gegen das Transparenzgebot, da die Kommission die Verhandlungen mit den verschiedenen Bietern in einer unvorhersehbaren und wenig transparenten Weise geführt und es u. a. versäumt habe, die Verfahrensabschnitte und die Fristen für die Einreichung der Angebote förmlich anzukündigen. |