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Document 62015FA0149
Case F-149/15: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 19 July 2016 — HG v Commission (Civil Service — Officials — Officials posted to a non-Member State — Lodging provided by the administration — Obligation to reside there — Disciplinary procedure — Disciplinary penalty — Article 9(1)(c) of Annex IX to the Staff Regulations — Deferment of advancement to a higher step — Compensation for the harm — Article 22 of the Staff Regulations)
Rechtssache F-149/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016 — HG/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Beamte, die in einem Drittland Dienst tun — Von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Wohnung — Verpflichtung, dort zu wohnen — Disziplinarverfahren — Disziplinarstrafe — Art. 9 Abs. 1 Buchst. c des Anhangs IX des Statuts — Versagen des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen — Schadensersatz — Art. 22 des Statuts)
Rechtssache F-149/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016 — HG/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Beamte, die in einem Drittland Dienst tun — Von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Wohnung — Verpflichtung, dort zu wohnen — Disziplinarverfahren — Disziplinarstrafe — Art. 9 Abs. 1 Buchst. c des Anhangs IX des Statuts — Versagen des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen — Schadensersatz — Art. 22 des Statuts)
ABl. C 364 vom 3.10.2016, p. 41–41
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 364/41 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016 — HG/Kommission
(Rechtssache F-149/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beamte, die in einem Drittland Dienst tun - Von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Wohnung - Verpflichtung, dort zu wohnen - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c des Anhangs IX des Statuts - Versagen des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen - Schadensersatz - Art. 22 des Statuts))
(2016/C 364/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: HG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid sowie Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der gegen den Kläger die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen verhängt und er zum Ersatz eines der Europäischen Union angeblich entstandenen Schadens verpflichtet wurde, und Antrag auf Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens und der angeblichen Rufschädigung
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
HG trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen. |