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Document 62015FA0149

    Rechtssache F-149/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016 — HG/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Beamte, die in einem Drittland Dienst tun — Von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Wohnung — Verpflichtung, dort zu wohnen — Disziplinarverfahren — Disziplinarstrafe — Art. 9 Abs. 1 Buchst. c des Anhangs IX des Statuts — Versagen des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen — Schadensersatz — Art. 22 des Statuts)

    ABl. C 364 vom 3.10.2016, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.10.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 364/41


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016 — HG/Kommission

    (Rechtssache F-149/15) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beamte, die in einem Drittland Dienst tun - Von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Wohnung - Verpflichtung, dort zu wohnen - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c des Anhangs IX des Statuts - Versagen des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen - Schadensersatz - Art. 22 des Statuts))

    (2016/C 364/50)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: HG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid sowie Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der gegen den Kläger die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen verhängt und er zum Ersatz eines der Europäischen Union angeblich entstandenen Schadens verpflichtet wurde, und Antrag auf Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens und der angeblichen Rufschädigung

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    HG trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.


    (1)  ABl. C 68 vom 22.2.2016, S. 46.


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