This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62012CN0412
Case C-412/12: Action brought on 11 September 2012 — European Commission v Republic of Cyprus
Rechtssache C-412/12: Klage, eingereicht am 11. September 2012 — Kommission/Zypern
Rechtssache C-412/12: Klage, eingereicht am 11. September 2012 — Kommission/Zypern
ABl. C 366 vom 24.11.2012, p. 24–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 366/24 |
Klage, eingereicht am 11. September 2012 — Kommission/Zypern
(Rechtssache C-412/12)
2012/C 366/43
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und D. Düsterhaus)
Beklagte: Republik Zypern
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
festzustellen, dass die Republik Zypern dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle unkontrollierten Abfalldeponien, die im zyprischen Hoheitsgebiet in Betrieb waren, außer Betrieb genommen oder mit den Anforderungen der Richtlinie in Einklang gebracht hat; |
— |
der Republik Zypern die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
— |
Nach Art. 14 der Richtlinie 1999/31 dürften die vorhandenen Deponien, die zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie in Betrieb seien, nur dann weiterbetrieben werden, wenn bis zum 16. Juli 2009 die nach europäischem Recht vorgeschriebenen Schritte durchgeführt worden seien; andernfalls sei ihr Betrieb still zu legen. |
— |
Die zyprischen Behörden räumten ein, dass von den 115 unkontrollierten Abfalldeponien (die wegen der „unkontrollierten“ Art der Abfallentsorgung und -bewirtschaftung die Kriterien des Art. 14 der Richtlinie 1999/31 für den Weiterbetrieb nicht erfüllten), die früher im zyprischen Hoheitsgebiet in Betrieb gewesen seien, in den Bezirken Nikosia und Limassol noch zwei in Betrieb seien und nicht zu erwarten sei, dass sie vor Mitte 2015 oder Anfang 2016 außer Betrieb genommen würden. |
— |
Es sei eine gewisse Verbesserung bei der Abfallbewirtschaftung im zyprischen Hoheitsgebiet festgestellt worden, die aber mit erheblicher Verspätung erfolgt sei, da die erforderlichen Schritte nach Art. 14 der Richtlinie 1999/31 bis zum 16. Juli 2009 hätten durchgeführt werden sollen; dennoch seien, wie die zyprischen Behörden einräumten, zwei unkontrollierte Abfalldeponien weiter ohne Kontrolle in Betrieb, so dass der Verstoß gegen Art. 14 der Richtlinie weiter vorliege und Abhilfe zumindest in den nächsten drei Jahren nicht zu erwarten sei. |
(1) ABl. L 182, S. 1.