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Document 62011TA0116
Case T-116/11: Judgment of the General Court of 11 December 2013 — EMA v Commission (Arbitration clause — Sixth framework programme for research, technological development and demonstration contributing to the creation of the European Research Area and to innovation (2002 to 2006) — Dicoems and Cocoon contracts — Non-compliance with the contractual requirements in respect of some of the declared expenses — Termination of the contracts — Repayment of part of the sums paid — Damages — Counterclaim — Non-contractual liability — Unjust enrichment — Action for annulment — Act not open to challenge — Act part of a purely contractual framework from which it is inseparable — Debit note — Inadmissible)
Rechtssache T-116/11: Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2013 — EMA/Kommission (Schiedsklausel — Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002/2006) — Verträge Dicoems und Cocoon — Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen — Kündigung der Verträge — Erstattung eines Teils der gezahlten Beträge — Schadensersatz — Widerklage — Außervertragliche Haftung — Ungerechtfertigte Bereicherung — Nichtigkeitsklage — Nicht anfechtbare Handlung — Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann — Belastungsanzeige — Unzulässigkeit)
Rechtssache T-116/11: Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2013 — EMA/Kommission (Schiedsklausel — Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002/2006) — Verträge Dicoems und Cocoon — Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen — Kündigung der Verträge — Erstattung eines Teils der gezahlten Beträge — Schadensersatz — Widerklage — Außervertragliche Haftung — Ungerechtfertigte Bereicherung — Nichtigkeitsklage — Nicht anfechtbare Handlung — Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann — Belastungsanzeige — Unzulässigkeit)
ABl. C 31 vom 1.2.2014, p. 8–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 31/8 |
Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2013 — EMA/Kommission
(Rechtssache T-116/11) (1)
(Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002/2006) - Verträge Dicoems und Cocoon - Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen - Kündigung der Verträge - Erstattung eines Teils der gezahlten Beträge - Schadensersatz - Widerklage - Außervertragliche Haftung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann - Belastungsanzeige - Unzulässigkeit)
2014/C 31/12
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Association médicale européenne (EMA) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Franchi und L. Picciano)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt D. Gullo)
Gegenstand
Klage auf erstens Erstattung, die für die Durchführung des das Projekt Cocoon betreffenden Vertrags Nr. 507126 und des das Projekt Dicoems betreffenden Vertrags Nr. 507760, die am 7. bzw. 19. Dezember 2003 zwischen der Kommission und der Klägerin geschlossen worden waren, verauslagt an Kosten, zweitens Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung der Kommission, diese Verträge zu kündigen, drittens Nichtigerklärung der entsprechenden Belastungsanzeige und viertens Zahlung eines Ausgleichs für den entstandenen Schaden sowie, hilfsweise, auf die außervertragliche Haftung der Kommission gestützte Klage
Tenor
1. |
Der Klage der Association médicale européenne (EMA) wird insoweit stattgegeben, als sie auf die Erstattung der mit den Verträgen Cocoon und Dicoems zusammenhängenden direkten Personalkosten in Höhe von 17 231,28 Euro sowie der damit zusammenhängenden, aus der Durchführung dieser Verträge resultierenden indirekten Kosten gerichtet ist. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage der EMA abgewiesen. |
3. |
Die Widerklage der Europäischen Kommission wird abgewiesen. |
4. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T-116/11 R. |