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Document 62008CA0256
Case C-256/08: Judgment of the Court (Eighth Chamber) of 30 April 2009 — Commission of the European Communities v United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland (Failure of a Member State to fulfil obligations — Directive 2004/83/EC — Minimum standards for the qualification and status of third country nationals or stateless persons as refugees or as persons who need international protection — Failure to transpose the directive within the prescribed period)
Rechtssache C-256/08: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. April 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2004/83/EG — Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz — Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
Rechtssache C-256/08: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. April 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2004/83/EG — Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz — Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
ABl. C 153 vom 4.7.2009, p. 14–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.7.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 153/14 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. April 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-256/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2009/C 153/27
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. O’Reilly und M. Condou-Durande)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigter: S. Ossowski)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304, S. 12) nachzukommen
Tenor
1. |
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. |
2. |
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten. |