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Document 52022DC0900

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2023: Gesamtbewertung

COM/2022/900 final

Brüssel, den 22.11.2022

COM(2022) 900 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2023: Gesamtbewertung


Zusammenfassung

Diese Mitteilung fasst die von der Kommission durchgeführte Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2023, die die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Kroatien vorgelegt haben, sowie die Gesamthaushaltslage im Euro-Währungsgebiet, einschließlich des finanzpolitischen Gesamtkurses, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 zusammen.

In der Bewertung der Kommission werden der makroökonomische Schock im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine sowie dessen langfristige Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der EU und die weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2023 berücksichtigt. Die Bewertung stützt sich auf die vom Rat am 12. Juli 2022 angenommenen haushaltspolitischen Empfehlungen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Für 2023 sollten Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand für eine vorsichtige Finanzpolitik sorgen, indem sie insbesondere das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben unter dem mittelfristigen potenziellen Wirtschaftswachstum halten. Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand sollten sicherstellen, dass das Wachstum der staatlich finanzierten laufenden Primärausgaben einem insgesamt neutralen politischen Kurs entspricht. In beiden Fällen sollten bei der Beurteilung der Einhaltung der haushaltspolitischen Leitlinien die fortgesetzte befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen Berücksichtigung finden. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, sich darauf einzustellen, gegebenenfalls die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Ebenso wurde ihnen empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und anderer Unionsfonds.

Die Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 mitsamt der Bewertung des finanzpolitischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.Der Herbstprognose 2022 der Kommission zufolge dürfte das Wirtschaftswachstum vor dem Hintergrund hoher Inflation und der Normalisierung der Haushalts- und Geldpolitik im Jahr 2023 im Euro-Währungsgebiet mit 0,3 % zwar gering, aber noch immer positiv ausfallen. Die Übersichten über die Haushaltsplanung weisen tendenziell günstigere makroökonomische Szenarien auf.

2.Aufgrund der kräftigen wirtschaftlichen Erholung und des Auslaufens der befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen sind die gesamtstaatlichen Defizite 2022 gegenüber den Höchstständen von 2020 (7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Euro-Währungsgebiet) weiter erheblich zurückgegangen. Dennoch dürften die Defizite 2022 in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets über dem 2019 vor der Pandemie verzeichneten Niveau liegen (3,5 % des BIP für das Euro-Währungsgebiet). Dies ergibt sich aus den verbleibenden pandemiebedingten befristeten Maßnahmen, Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, anderen nicht befristeten expansiven Maßnahmen und den neuen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise. Die damit verbundenen Netto-Haushaltskosten werden auf 1,3 % des BIP geschätzt. Weniger als 30 % dieser Maßnahmen sind zielgerichtet. Etwa zwei Drittel der Energiemaßnahmen sind preisbezogene Maßnahmen, die Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz verringern können. Das Defizit dürfte 2022 in zehn Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets über 3 % des BIP verharren.

3.Während in den Übersichten über die Haushaltsplanung auf einen weiteren Rückgang des Defizits im Euro-Währungsgebiet auf 3,2 % des BIP hingewiesen wird, geht die Kommission in ihrer Prognose von einem Anstieg auf 3,7 % im Jahr 2023 aus. In dieser Differenz spiegelt sich auch eine zeitliche Verschiebung wider, da einige Pläne lange vor der Prognose der Kommission ausgearbeitet wurden.

4.Die Netto-Haushaltskosten von Energiemaßnahmen für 2023 werden derzeit auf 0,9 % des BIP im Euro-Währungsgebiet geschätzt. Diese Projektion geht weitgehend auf die umfangreichen Maßnahmenpakete für das ganze Jahr zurück, die von einigen großen Mitgliedstaaten angekündigt wurden. Gleichzeitig haben einige Mitgliedstaaten noch keine Energiemaßnahmen für 2023 angekündigt, oder ihre Maßnahmen sollen Anfang 2023 auslaufen. Würden die bereits angekündigten Energiemaßnahmen das ganze Jahr fortgeführt, könnten ihre Nettokosten um ca. 1 % des BIP steigen.

5.Sowohl der Übersicht über die Haushaltsplanung als auch der Prognose der Kommission zufolge dürfte die Schuldenquote im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2023 weiter auf rund 92 % zurückgehen (gegenüber 99 % im Jahr 2020). Auf kurze Sicht unterstützt das hohe nominale Wachstum, das auf die hohe Inflation zurückzuführen ist, den Rückgang der Schuldenquote. Das Zins-Wachstums-Differenzial wird insbesondere in Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand günstiger, da höhere Zinssätze aufgrund der langen Laufzeit der öffentlichen Schulden nur allmählich in höhere Zinsausgaben münden. Im Jahr 2023 dürften sechs Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal) weiterhin eine Schuldenquote von über 100 % des BIP aufweisen, wobei nur für Belgien ein weiterer Anstieg prognostiziert wird.

6.Nach einer expansiven Politik in den Jahren 2020 (0,25 % des BIP) und 2021 (1,25 % des BIP) dürfte der finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets 2022 deutlich expansiv bleiben und rund 2,25 % des BIP betragen. Der finanzpolitische Kurs wird als Veränderung der Nettoprimärausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum ausgedrückt. Darin eingeschlossen sind alle energiebezogenen Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets angekündigt wurden, jedoch nicht die befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen. Dieser expansive Kurs (knapp 2 BIP-Prozentpunkte) ist größtenteils auf den Anstieg der laufenden Nettoprimärausgaben zurückzuführen, von denen zwei Drittel die oben genannten Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise widerspiegeln.

7.Weitere Unterstützung für die Erholung und den ökologischen und digitalen Wandel wird im Jahr 2022 aus national finanzierten Investitionen und aus mittels der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben erwartet (rund 0,25 BIP-Prozentpunkte).

8.Im Jahr 2023 wird der finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets den Projektionen zufolge weitgehend neutral sein – nach einer kumulierten finanzpolitischen Expansion von insgesamt 3,75 % des BIP im Zeitraum 2020–2022. Die laufenden Nettoprimärausgaben dürften 2023 aufgrund der geringeren Nettoauswirkungen energiebezogener Maßnahmen im Vergleich zu 2022 einen leicht kontraktiven Beitrag zum finanzpolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets leisten.

9.National finanzierte Investitionen und aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierte Ausgaben sollen 2023 das Wachstum des Euro-Währungsgebiets weiter unterstützen (um 0,25 BIP-Prozentpunkte), was zum ökologischen und digitalen Wandel und zur Energieversorgungssicherheit beiträgt.

10.Der für 2023 projizierte finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets sowie die zugrunde liegende Entwicklung der laufenden Nettoprimärausgaben und der Investitionen stehen weitgehend im Einklang mit den Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2022 und der Erklärung der Euro-Gruppe vom 3. Oktober 2022 zur fiskalpolitischen Reaktion auf die hohen Energiepreise und den Inflationsdruck. In dieser Erklärung wurde gefordert, von politischen Maßnahmen abzusehen, die den Inflationsdruck noch verstärken würden. Angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und des Fehlens von Informationen über die mögliche Verlängerung der Energiemaßnahmen bis 2023 für die meisten Mitgliedstaaten besteht gleichwohl die Gefahr, dass der finanzpolitische Kurs letztendlich expansiver ausfällt als derzeit prognostiziert.

Im Zentrum der Stellungnahmen der Kommission zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 steht deren Kohärenz mit den Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2022. Die Kommission veröffentlicht keine Stellungnahme zur Übersicht über die auf einer unveränderten Politik beruhenden Haushaltsplanung Italiens 2023, die von der scheidenden Regierung am 10. Oktober vorgelegt wurde. Stattdessen wird die Kommission zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zur aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung für 2023 veröffentlichen, die die neue Regierung voraussichtlich in Kürze vorlegen wird. Im Folgenden werden die Stellungnahmen der Kommission, die auf ihrer Herbstprognose 2022 beruhen, zusammengefasst:

Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand (Belgien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien)

·Für Frankreich, Griechenland und Spanien wird das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben den Projektionen zufolge unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen, wobei die vorübergehende und gezielte Unterstützung von Haushalten und Unternehmen, die am stärksten von Energiepreiserhöhungen betroffen sind, und die Kosten für die Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine flüchten, wie vom Rat empfohlen berücksichtigt werden. Das trifft nicht auf Belgien zu, wo das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben das Potenzialwachstum übersteigt – unter Berücksichtigung der befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Für Portugal dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben in der Nähe des mittelfristigen Potenzialwachstums liegen, wobei die geplante Verringerung der Maßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, einschließlich befristeter und gezielter Unterstützung für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen, unterstellt wird.

·Alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, ihre öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, auch, so wie vom Rat empfohlen, unter Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds. Die öffentlichen Gesamtinvestitionen in Prozent des BIP dürften 2023 in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Frankreichs und Griechenlands im Vergleich zum Jahr 2022 entweder steigen oder stabil bleiben. Belgien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien beabsichtigen, national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten, da sie von 2022 bis 2023 voraussichtlich steigen oder stabil bleiben werden. Der Beitrag der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und EU-Fonds finanzierten Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ist in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Frankreichs und Griechenlands expansiv oder neutral.

·Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung Frankreichs, Griechenlands und Spaniens mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang stehen, während die Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens teilweise mit der Empfehlung im Einklang steht und bei der Übersicht über die Haushaltsplanung Portugals die Gefahr besteht, dass sie nur teilweise mit der Empfehlung im Einklang steht.

Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand (Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Slowakei, Slowenien und Zypern)

·Der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 ist je nach Mitgliedstaat unterschiedlich:

okontraktiv (zwischen +0,5 % und +2,3 % des BIP – ein negatives Vorzeichen deutet definitionsgemäß auf einen expansiven Kurs hin): Lettland, Irland, Zypern und Malta

oweitgehend neutral (zwischen -0,1 % und -0,2 % des BIP): Kroatien, Österreich und Finnland

oexpansiv (zwischen -0,4 % und -2,6 % des BIP): Litauen, Deutschland, Estland, Luxemburg, Niederlande, Slowenien und Slowakei.

·Auch der Beitrag ihrer national finanzierten laufenden Ausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) zum finanzpolitischen Gesamtkurs im Jahr 2023 ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich:

okontraktiv (zwischen +0,4 und +1,7 Prozentpunkten): Kroatien, Lettland, Irland, Zypern und Malta

oweitgehend neutral (etwa 0 Prozentpunkte): Finnland und die Niederlande

oexpansiv (zwischen -0,3 und -1,7 Prozentpunkten): Österreich, Litauen, Deutschland, Estland, Luxemburg, Slowenien und die Slowakei. Dies ist in allen Fällen nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen.

·Alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, ihre öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, auch, so wie vom Rat empfohlen, unter Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds. Die öffentlichen Gesamtinvestitionen in Prozent des BIP dürften 2023 in allen Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand im Vergleich zum Jahr 2022 entweder steigen oder stabil bleiben. Mit Ausnahme Zyperns, Lettlands und Maltas, wo von 2022 bis 2023 ein Rückgang erwartet wird, beabsichtigen alle Mitgliedstaaten, national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Der Beitrag der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und EU-Fonds finanzierten Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ist in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Deutschlands expansiv oder neutral.

·Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung für Kroatien, Zypern, Finnland, Irland, Lettland und Malta mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang stehen. Die Übersichten über die Haushaltsplanung Österreichs, Litauens, Deutschlands, Estlands, Luxemburgs, der Niederlande, Sloweniens und der Slowakei stehen teilweise mit der Empfehlung in Einklang.

Während die Mitgliedstaaten im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen haben, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden.



I.Einleitung 

Die Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken ist ein wichtiges Element des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion. 1 Zum Zwecke dieser Koordinierung übermitteln die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets der Kommission und der Euro-Gruppe bis Mitte Oktober ihre Übersichten über die Haushaltsplanung für das kommende Jahr. Darin werden die Haushaltsentwürfe, die die Regierungen den nationalen Parlamenten vorzulegen beabsichtigen, zusammengefasst. Die Kommission gibt zu jeder Übersicht eine Stellungnahme ab und prüft, ob sie mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar ist. Die Stellungnahmen der Kommission enthalten politische Empfehlungen an die nationalen Regierungen und Informationen für die nationalen Parlamente, um die Annahme von Haushaltsentwürfen, die den haushaltspolitischen Vorgaben der EU und den Empfehlungen des Rates entsprechen, zu erleichtern. Kroatien wird am 1. Januar 2023 Mitglied des Euro-Währungsgebiets und hat auf freiwilliger Basis beschlossen, seine Übersicht über die Haushaltsplanung für 2023 vorzulegen. Folglich ist die Übersicht Kroatiens in dieser Mitteilung enthalten, und die Kommission hat dazu Stellung genommen. Die scheidenden Regierungen Italiens und Lettlands haben Übersichten über die Haushaltsplanung vorgelegt, die auf einer unveränderten Politik beruhen; daher stellen die in dieser Mitteilung dargelegten Haushaltszahlen 2023 für diese Länder keine politischen Ziele dar. Darüber hinaus nimmt die Kommission eine Gesamtbewertung der Haushaltslage und der Haushaltsaussichten im Euro-Währungsgebiet insgesamt vor.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die vom Rat am 12. Juli 2022 angenommenen haushaltspolitischen Empfehlungen. Die erhöhte Unsicherheit und die erheblichen Abwärtsrisiken für die Wirtschaftsaussichten im Zusammenhang mit dem Krieg in Europa, die beispiellosen Energiepreissteigerungen und die anhaltenden Störungen der Lieferketten rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis 2023, die von der Kommission und dem Rat im März 2020 aktiviert wurde. 2 In diesem Zusammenhang wurden die haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates in qualitativer Hinsicht formuliert und quantitativ untermauert, wobei einige wichtige Differenzierungen auf der Grundlage der Herausforderungen für die Verschuldung der Mitgliedstaaten vorgenommen wurden.

Für 2023 konzentrierten sich die Empfehlungen des Rates auf die allgemeine Ausrichtung und Zusammensetzung des finanzpolitischen Kurses, einschließlich der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben. Befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen sind vom finanzpolitischen Kurs ausgenommen. Der Rat empfahl, dass Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand (Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal) für eine vorsichtige Finanzpolitik sorgen, indem sie insbesondere das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben unter dem mittelfristigen potenziellen Wirtschaftswachstum halten. Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand wurde empfohlen, das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben mit einem insgesamt neutralen politischen Kurs im Einklang zu halten. Gemäß der Empfehlung sollten in beiden Fällen die fortgesetzte befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen Berücksichtigung finden. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, sich darauf einzustellen, gegebenenfalls die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Ebenso wurde ihnen empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer Unionsfonds.

Für die Zeit nach 2023 wurde allen Mitgliedstaaten empfohlen, eine Finanzpolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen. Darüber hinaus wurde den Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand empfohlen, durch eine schrittweise Konsolidierung, Investitionen und Reformen einen glaubhaften und schrittweisen Schuldenabbau und eine mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.

Die vorliegende Mitteilung verfolgt zwei Ziele: Zum einen vermittelt sie, aufbauend auf einer länderübergreifenden Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2023, ein Gesamtbild der Haushaltspolitik auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets. Zum anderen werden darin ein Überblick über die Übersichten über die Haushaltsplanung auf Länderebene gegeben und der Ansatz der Kommission bei ihrer Bewertung erläutert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den haushaltspolitischen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise, die von den Regierungen ergriffen oder glaubwürdig angekündigt werden, und auf der Qualität der Energiemaßnahmen liegt.

 Tabelle 1: Zusammenfassung der Bewertung der Kohärenz der Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 mit den Empfehlungen des Rates

Finanz-politi-scher Ge-samt-kurs

Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben zum finanzpolitischen Kurs

Unter Berücksichtigung spezifischer Kosten für Energie und Flüchtlinge: keine Änderung der Schlussfolgerung

Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausga-ben unter dem mittelfristigen Potenzial-wachstum

Unter Berücksichtigung spezifischer Kosten für Energie und Flüchtlinge: keine Änderung der Schlussfolgerung

Öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiever-sorgungs-sicherheit

Gesamt-bewertung

Aufrechter-haltung national finanzierter Investitionen

Beitrag der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienz-fazilität und aus EU-Fonds finanzierten Ausgaben

Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand

Deutschland

*

Estland

*

Finnland

*

Irland

*

Kroatien

*

Lettland

*

Litauen

*

Luxemburg

*

Malta

*

Niederlande

*

Österreich

*

Slowakei

*

Slowenien

*

Zypern

*

Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand

Belgien

*

*

Frankreich

*

*

Griechenland

*

*

Portugal

*

*

1

Spanien

*

*

* Diese Tabelle enthält nur die Elemente, die für die Kohärenz der Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten mit den Empfehlungen des Rates relevant sind. Für Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand betrifft die Empfehlung nicht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum, während sich die Empfehlung für Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand weder auf den finanzpolitischen Gesamtkurs noch auf den Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben zum haushaltspolitischen Kurs bezieht.

1 Für Portugal dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben in der Nähe des mittelfristigen Potenzialwachstums liegen, wobei die geplante Verringerung der Maßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, einschließlich befristeter und gezielter Unterstützung für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen, unterstellt wird.



II. Wichtigste Ergebnisse für das Euro-Währungsgebiet

Wirtschaftsaussichten

Abbildung 2.1:Euro-Währungsgebiet: reales BIP-Wachstum, 2019–2023 (in %)

Anmerkung: Frankreich hat die Stabilitätsprogramme 2022 nicht vorgelegt, sodass es nicht in den aggregierten SP 2022-Zahlen für das Euro-Währungsgebiet enthalten ist.

Quellen: Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 (DBP 2023), Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission (AF 2022) und Stabilitätsprogramme 2022 (SP 2022)

Die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets hat 2022 ihre starke Erholung nach der Pandemie fortgesetzt, doch dürfte sich die Wirtschaftstätigkeit 2023 angesichts der hohen Inflation drastisch abschwächen. Auf Quartalsbasis erreichte das reale BIP des Euro-Währungsgebiets dank der verbesserten Gesundheitslage und der wirksamen politischen Unterstützung auf nationaler und EU-Ebene bereits im dritten Quartal 2021 sein vor der Pandemie verzeichnetes Niveau (letztes Quartal 2019). Die Wirtschaftstätigkeit blieb trotz erheblicher Belastungsfaktoren bis zum dritten Quartal 2022 robust. Die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine samt der Einstellung der Erdgaslieferungen Russlands nach Europa kamen zu den bereits bestehenden Engpässen und Störungen in den globalen Lieferketten noch hinzu. Die rasant gestiegenen Energiepreise haben die HVPI-Inflation im Euro-Währungsgebiet auf ein außergewöhnlich hohes Niveau (10,6 % im Oktober 2022) geführt und ein steigendes Inflationsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher nationaler Energiemixe und uneinheitlicher finanzpolitischer Maßnahmen verursacht. Trotz der hohen Inflation hat sich der private Verbrauch in den ersten drei Quartalen 2022 weiter erholt, was auf die erneute Erbringung aller Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt, die angestaute Nachfrage im Zusammenhang mit den historisch hohen Einsparungen in den Jahren 2020 und 2021 und die Unterstützung der Regierungen zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise zurückzuführen ist. Nichtsdestoweniger wirkt sich der Energiepreisschock erheblich auf das reale Austauschverhältnis der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet und damit auf das real verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und die realen Gewinne der Unternehmen aus. Dies dürfte in den kommenden Quartalen zu einem Rückgang des privaten Verbrauchs und der privaten Investitionen führen. Aufgrund der hohen Unsicherheit und der ungünstigeren Finanzierungsbedingungen haben sich die Investitionen bereits verlangsamt, während die Erholung des Einreisetourismus die Ausfuhren unterstützt hat. Die verfügbaren Indikatoren deuten auf einen anhaltenden Dynamikverlust hin, und in der Herbstprognose 2022 der Kommission wird eine technische Rezession mit zwei negativen Werten des realen BIP im letzten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 angenommen. Im Jahr 2022 dürfte die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets insgesamt um 3,2 % wachsen, nachdem 2021 eine Erholung von 5,3 % verzeichnet wurde. Infolgedessen dürfte das jährliche reale BIP im Jahr 2022 mehr als 2 Prozentpunkte über dem 2019 vor der Pandemie verzeichneten Niveau liegen.

Die makroökonomischen Projektionen, die den Übersichten über die Haushaltsplanung und der Herbstprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen, sind für 2022 ähnlich, weichen aber für 2023 erheblich ab. Die in den Übersichten über die Haushaltsplanung enthaltene Projektion für das reale BIP-Wachstum des Euro-Währungsgebiets von 3,4 % im Jahr 2022 liegt nur leicht über der Herbstprognose 2022 der Kommission (Abbildung 2.1 und Tabelle IV.1 im Anhang). Während in der Prognose der Kommission für 2023 eine weitgehend stagnierende Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets mit einem Wachstum von nur 0,3 % erwartet wird, wird in den Übersichten über die Haushaltsplanung von einem nach wie vor robusten Wachstum ausgegangen, dessen Tempo aber deutlich unter 2022 liegt (1,6 %). Die Stabilitätsprogramme 2022 enthielten noch optimistischere Projektionen, wobei für 2023 ein Wirtschaftswachstum von 2,6 % prognostiziert wurde.

Die Risiken für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 sind aufgrund des hohen Inflationsdrucks, der Engpässe bei der Energieversorgung und der Verschärfung der Finanzierungsbedingungen abwärts gerichtet. Geopolitische Spannungen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, bringen große Unsicherheit für die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets mit sich. Die Gasvorräte sollten zwar für den kommenden Winter ausreichen, doch eine dauerhafte Energieversorgungssicherheit und die Beschleunigung des ökologischen Wandels werden weitere Investitionen erfordern. Die Inflation könnte sich stärker verfestigen und die Erholung belasten, während steigende Fremdfinanzierungskosten bereits bestehende finanzielle Schwachstellen im Unternehmenssektor verstärken könnten, was sich wiederum auf das Wachstum auswirken könnte. Darüber hinaus könnte eine mögliche Inkohärenz zwischen finanz- und geldpolitischen Zielen negative Folgen haben. Die Risiken, die sich aus der Weltwirtschaft ergeben, bleiben erheblich.

Aussichten für den Haushalt

Abbildung 2.2:Euro-Währungsgebiet: Gesamtdefizit, 2019–2023 (% des BIP)

Anmerkung: Die aggregierten Zahlen für das SP 2022 für das Euro-Währungsgebiet enthalten keine Daten für Frankreich, da Frankreich 2022 kein Stabilitätsprogramm vorgelegt hat.

Quellen: Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 (DBP 2023), Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission (AF 2022) und Stabilitätsprogramme 2022 (SP 2022)

In den Übersichten über die Haushaltsplanung wird für 2023 von einem weiteren Rückgang des Defizits im Euro-Währungsgebiet ausgegangen, während in der Prognose der Kommission ein leichter Anstieg erwartet wird (Abbildung 2.2 und Tabelle IV.2 im Anhang). Nach einem Rückgang von 7 % des BIP im Jahr 2020 auf 5,1 % im Jahr 2021 dürfte das Defizit des Euro-Währungsgebiets 2022 sowohl in den Übersichten über die Haushaltsplanung als auch in der Prognose der Kommission wieder zurückgehen (auf 3,9 % bzw. 3,5 % des BIP). Das Defizit im Jahr 2022 würde jedoch im Euro-Währungsgebiet deutlich über dem vor der Pandemie verzeichneten Niveau von 2019 (0,6 % des BIP) bleiben, was auch auf zusätzliche zeitlich befristete laufende Ausgaben zurückzuführen wäre, die nach der Pandemie beschlossen wurden. Für 2023 deuten die Übersichten über die Haushaltsplanung auf eine weitere Verringerung des Defizits im Euro-Währungsgebiet um 0,7 BIP-Prozentpunkte auf 3,2 % hin. Diese Defizitprojektion ist gleichwohl optimistischer als die Kommissionsprognose, der zufolge das Defizit im nächsten Jahr um 0,2 BIP-Prozentpunkte auf 3,7 % steigt. Dieser leichte Anstieg ist auf automatische fiskalische Stabilisatoren angesichts der erwarteten Konjunkturabschwächung, höhere Zinsausgaben und unerwartete Mindereinnahmen aufgrund einer weniger steuerergiebigen Wachstumszusammensetzung zurückzuführen. 3 Diese defizitsteigernden Faktoren dürften die niedrigeren Netto-Haushaltskosten der energiebezogenen Maßnahmen – unter der Voraussetzung, dass die Einstellung eines Teils der energiebezogenen Maßnahmen im Laufe des Jahres 2023 bestätigt wird (von 1,3 % des BIP im Jahr 2022 auf 0,9 % im Jahr 2023) – und das vollständige Auslaufen der befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen (geschätzt auf 0,9 % des BIP im Jahr 2022 – Tabelle IV.4 im Anhang) mehr als ausgleichen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets planen für 2023 ein geringeres Defizit als 2022. Rückgänge von über 1 BIP-Prozentpunkt sind in Griechenland (um 2,1 Prozentpunkte auf 2,1 %), Deutschland (um 1,6 Prozentpunkte auf 2 %) und Spanien (um 1,1 Prozentpunkte auf 3,9 %) geplant. In den höheren Projektionen in der Kommissionsprognose spiegelt sich auch eine zeitliche Verschiebung wider, da einige Übersichten über die Haushaltsplanung lange vor der Herbstprognose 2022 der Kommission erstellt wurden. Zehn Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets rechnen 2023 mit einem Defizit von über 3 % des BIP, darunter vier Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand (Belgien, Spanien, Frankreich und Italien).

Abbildung 2.3:Euro-Währungsgebiet: Öffentlicher Schuldenstand, 2019–2023 (% des BIP)

Anmerkung: Frankreich hat die Stabilitätsprogramme 2022 nicht vorgelegt, sodass es nicht in den aggregierten SP 2022-Zahlen für das Euro-Währungsgebiet enthalten ist.

Quellen: Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 (DBP 2023), Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission (AF 2022) und Stabilitätsprogramme 2022 (SP 2022)

Sowohl die Übersichten über die Haushaltsplanung als auch die Prognose der Kommission deuten auf einen Rückgang der Schuldenquote in den Jahren 2022 und 2023 hin (Abbildung 2.3 und Tabelle IV.3 im Anhang). Den Übersichten über die Haushaltsplanung zufolge wird die Schuldenquote 4 2022 bei 94 % des BIP liegen (gegenüber 97 % im Jahr 2021) und 2023 weiter auf rund 92 % zurückgehen. 5 Diese Prognose entspricht im Wesentlichen der Herbstprognose 2022 der Kommission. Das Primärdefizit wird 2023 weiterhin die Schuldendynamik im Euro-Währungsgebiet belasten (Abbildung 2.4).

Aufgrund der hohen Inflation dürfte das Zins-Wachstums-Differenzial 2023 günstig bleiben und zu einem Rückgang der Verschuldung beitragen. Die überraschend hohe Inflation (gemessen am BIP-Deflator) erhöht den Nenner der Schuldenquote, während höhere Zinssätze den Zähler aufgrund höherer Zinsausgaben nur schrittweise beeinflussen, was auf die eher lange Laufzeit der öffentlichen Schulden im Euro-Währungsgebiet zurückzuführen ist.  6 Dieser schuldensenkende „Schneeballeffekt“ 7 ist in Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand besonders ausgeprägt. Im Jahr 2023 wird ein deutlicher Rückgang der Schuldenquote in Griechenland, Portugal, Zypern und Irland prognostiziert, die ebenfalls Primärüberschüsse aufweisen dürften. Sechs Mitgliedstaaten des Währungsgebiets (Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal) dürften im Jahr 2023 eine Schuldenquote von über 100 % des BIP aufweisen, wobei nur Belgiens Schuldenquote ansteigen dürfte.

Die Schuldenprojektionen für die kommenden Jahre sind mit erhöhter Unsicherheit behaftet. Stochastische Simulationen, bei denen eine große Bandbreite makroökonomischer Schocks um das zentrale Szenario herum angewendet wird, deuten darauf hin, dass die Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2023 zwischen 87 % und 98 % des BIP und im Jahr 2027 zwischen 80 % und 102 % des BIP liegen dürfte (Anhang III). Einerseits belasten mehrere Faktoren die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Insbesondere das stark inflationäre Umfeld dürfte sich negativ auf die langfristige Entwicklung der öffentlichen Verschuldung auswirken. Kurzfristig dürften die Schuldenquoten aufgrund des höheren nominalen BIP-Wachstums sinken. Längerfristig jedoch wird der Zinsanstieg letztlich in die Schuldendynamik einfließen. Vor dem Hintergrund unsicherer Wachstumsaussichten könnte dies der langfristigen Schuldenentwicklung abträglich sein, was die Wichtigkeit unterstreicht, Reformen und Investitionen zur erneuten Ankurbelung des Wachstumspotenzials durchzuführen und eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik zu betreiben. Darüber hinaus könnten sich Eventualverbindlichkeiten, die sich aus der Bereitstellung staatlicher Garantien ergeben, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährt wurden, negativ auf den öffentlichen Schuldenstand und die Haushaltsdefizite auswirken, wenn sie abgerufen werden. 8 Der Rückgriff auf garantierte Darlehen war in den Mitgliedstaaten insgesamt uneinheitlich, wobei die staatlich garantierten Darlehen in einigen Ländern bereits vor dem Ausbruch der Pandemie erhebliche Beträge darstellten (Kasten 1). Hingegen mindern mehrere Faktoren die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Zu diesen Faktoren zählen die Verlängerung der Schuldenlaufzeiten in den letzten Jahren (siehe Fußnote 6), stabile Finanzierungsquellen sowie EU-Initiativen wie das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), und, noch wichtiger, das Instrument NextGenerationEU sowie die Aufbau- und Resilienzfazilität durch die Finanzierung von Investitionen und wachstumsfördernden Reformen. Darüber hinaus hält das Europäische System der Zentralbanken große Anteile – bei den meisten Ländern des Euro-Währungsgebiets 9 zwischen 10 % und 35 % – an der Staatsverschuldung.

Abbildung 2.4:Aufschlüsselung der Veränderung der Schuldenquote, 2023 (BIP-Prozentpunkte)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission



Kasten 1. In den Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 aufgeführte Garantien 

Staatliche Garantien und andere Formen der Liquiditätshilfe, insbesondere Steuerstundungen und Darlehen, stellten einen wichtigen Teil der Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Krise dar. Aus der Berichterstattung in den Übersichten über die Haushaltsplanung geht hervor, dass die meisten dieser kurzfristigen Maßnahmen inzwischen ausgelaufen sind; darüber hinaus blieb der Betrag der tatsächlich gewährten Garantien in der Regel niedriger (und oft deutlich niedriger) als der ursprünglich angekündigte Höchstbetrag der Garantieregelungen. Die kumulierte Gewährung von Garantien im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist seit 2020 deutlich geringer als während der weltweiten Finanzkrise. Dennoch hat sich die Gewährung von Garantien in den Jahren 2020 und 2021 – unabhängig davon, ob sie direkt mit der COVID-19-Krise in Zusammenhang stehen oder nicht – in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, insbesondere in Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland und Finnland, deutlich auf die Höhe der ausstehenden Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt (siehe Abbildung B1.1).

Abbildung B1.1 Euro-Währungsgebiet: Bestand an staatlichen Garantien, 2019–2021 (in % des BIP)

In den Übersichten über die Haushaltsplanung finden sich aktuell keine Hinweise auf weitreichende Liquiditätsmaßnahmen, die durch die Energiekrise und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst wurden. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten solche Maßnahmen in ihren Plänen dargelegt. So hat beispielsweise Finnland beschlossen, Garantien, Darlehen und ähnliche Vereinbarungen für den Energiesektor zu gewähren, während Slowenien die Gewährung von Garantien zur Unterstützung staatseigener Unternehmen plant, die auf internationalen Energiemärkten tätig sind, und Luxemburg die Einführung einer Garantieregelung für Darlehen beschlossen hat, um die negativen Auswirkungen der Energiepreise auf die Unternehmen abzumildern.



Finanzpolitische Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Als Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine und die daraus folgende Energiekrise im Jahr 2022 haben die Mitgliedstaaten umfangreiche finanzpolitische Maßnahmen ergriffen. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die direkten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen rasant steigender Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen abzumildern. In diesem Zusammenhang besteht ein zentrales politisches Ziel darin, einkommensschwache Haushalte zu schützen und energieintensive Industrien vor dieser plötzlichen Preisvolatilität abzuschirmen. In der Prognose der Kommission werden die Netto-Haushaltskosten neuer diskretionärer Maßnahmen zur Abmilderung der kurzfristigen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der hohen Energiepreise auf 1,3 % des BIP im Euro-Währungsgebiet geschätzt (Tabelle IV.5 im Anhang). Die meisten der Maßnahmen sind laut Ankündigung befristet. Während rund ein Drittel (bzw. 0,4 % des BIP im Euro-Währungsgebiet) dieser Maßnahmen auf Haushalte und Unternehmen abzielen, die von einem Energiepreisanstieg besonders betroffen sind (weitere Einzelheiten zur Definition dieser Maßnahmen in Abschnitt III im Kapitel „Bewertung der Maßnahmen für Haushalte und Unternehmen, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen sind“), werden zwei Drittel davon (bzw. 0,9 % des BIP im Euro-Währungsgebiet, abzüglich der Einnahmen aus unerwarteten Gewinnen von Energieunternehmen) als nicht zielgerichtet angesehen. Im Jahr 2022 werden die Haushaltskosten für die Unterbringung und Integration von Menschen, die nach dem Angriffskrieg Russlands aus der Ukraine flüchten, insgesamt auf 0,1 % des BIP im Euro-Währungsgebiet geschätzt, wobei Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.

Die prognostizierte schrittweise Rücknahme energiebezogener Maßnahmen im Jahr 2023 beruht auf den in den Übersichten über die Haushaltsplanung angekündigten Maßnahmen und ist mit Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Energiepreise behaftet, während die Haushaltskosten für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine weiterhin recht begrenzt sein dürften. Der Prognose der Kommission zufolge dürften die Netto-Haushaltskosten energiebezogener Maßnahmen im Jahr 2023 auf 0,9 % des BIP im Euro-Währungsgebiet sinken, da einige Mitgliedstaaten nur für einige Monate des nächsten Jahres Maßnahmen ergriffen (bzw. angekündigt) oder gar keine Maßnahmen ergriffen haben. Somit würde die Ausweitung oder Annahme neuer energiebezogener Maßnahmen die Netto-Haushaltskosten dieser Maßnahmen im Jahr 2023 trotz zusätzlicher Steuern auf die zusätzlichen Gewinne von Energieunternehmen wahrscheinlich um weitere 1 % des BIP im Euro-Währungsgebiet erhöhen und 2023 nahezu 2 % des BIP erreichen (weitere Einzelheiten finden sich in Abschnitt III, Kapitel „Bewertung der Maßnahmen für Haushalte und Unternehmen, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen sind“). Die Haushaltskosten für die Unterbringung und Integration von Menschen, die nach dem Angriffskrieg Russlands aus der Ukraine flüchten, dürften schätzungsweise bei 0,1 % des BIP im Euro-Währungsgebiet verharren.



Bewertung des finanzpolitischen Kurses im Euro-Währungsgebiet 10

Abbildung 2.5:Finanzpolitischer Kurs und Komponenten des Euro-Währungsgebiets, 2020–2023 (% des BIP)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

Der finanzpolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet war auch 2022 äußerst expansiv.  Der Herbstprognose 2022 der Kommission zufolge war der finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets 2022 weiterhin expansiv, und zwar um rund 2,25 % des BIP, nachdem 2021 bzw. 2020 eine Expansion von 1,25 % bzw. 0,25 % des BIP verzeichnet worden war (Abbildung 2.5). Im finanzpolitischen Kurs ist der Impuls aus dem nationalen und dem EU-Haushalt eingeschlossen, befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen sind jedoch ausgeschlossen. 11   Alle energiebezogenen Maßnahmen sind in den finanzpolitischen Kurs eingeflossen. Im Einklang mit den Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2022 wird bei der in dieser Mitteilung enthaltenen Bewertung die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen berücksichtigt.

Insgesamt scheint die Entwicklung der laufenden Nettoprimärausgaben im Jahr 2022 stark expansiv zu sein. Die national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben dürften 2022 erheblich zum expansiven Kurs beitragen, und zwar um fast 2 BIP-Prozentpunkte. Rund zwei Drittel des expansiven Beitrags hängen mit Maßnahmen zusammen, die die Regierungen ergriffen haben, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf private Haushalte und Unternehmen abzumildern. Diese Maßnahmen scheinen weitgehend breit angelegt und nicht auf gefährdete Gruppen ausgerichtet zu sein. Das verbleibende Drittel ist auf den Anstieg der zugrunde liegenden laufenden Nettoausgaben, insbesondere der sozialen Transferleistungen, zurückzuführen, die über dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen. Dieser expansive Trend hat zur Stützung der Binnennachfrage beigetragen, gleichzeitig den Inflationsdruck verstärkt und die Haushaltslage mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand, belastet. Weitere expansive Beiträge (rund 0,25 BIP-Prozentpunkte) werden 2022 aus national finanzierten Investitionen und Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds erwartet.

Nach einer dreijährigen expansiven Finanzpolitik dürfte der finanzpolitische Kurs für 2023 nach aktuellem Stand weitgehend neutral ausfallen und von der geplanten Rücknahme energiebezogener Maßnahmen abhängig sein. Die Prognose der Kommission, in der die in den Übersichten über die Haushaltsplanung enthaltenen Informationen Berücksichtigung finden, deutet darauf hin, dass der finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets 2023 weitgehend neutral wird. Dieser Kurs sollte vor dem Hintergrund einer kumulierten Expansion um 3,75 % des BIP in der Zeit nach der Pandemie 2020–2022 betrachtet werden. Darüber hinaus wird bei diesem neutralen finanzpolitischen Kurs von einer teilweisen Rücknahme energiebezogener Maßnahmen gegenüber 2022 ausgegangen, die mit Unsicherheit behaftet ist (weitere Einzelheiten siehe Abschnitt III, Kapitel „Bewertung der Maßnahmen für Haushalte und Unternehmen, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen sind“).

National finanzierte Investitionen und Ausgaben, die aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanziert werden, sollen 2023 weiter steigen. Dieser zusätzliche Anstieg der wachstumsfördernden Ausgaben (um rund 0,25 % des BIP) wird dazu beitragen, die Abhängigkeit von Einfuhren von Energie aus fossilen Brennstoffen, insbesondere aus Russland, zu verringern. Darüber hinaus werden sich die erwartete finanzpolitische Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen sowie produktivitätsfördernde Reformen positiv auf das Potenzialwachstum und folglich auf die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken.

Die laufenden Nettoprimärausgaben dürften 2023 einen leicht kontraktiven Beitrag leisten. Der geringere geschätzte Nettoeffekt der energiebezogenen Maßnahmen im Euro-Währungsgebiet liefert eine weitgehende Erklärung für diesen kontraktiven Beitrag von 0,5 BIP-Prozentpunkten. Diese Bewertung kann jedoch überarbeitet werden, wenn die bestehenden Maßnahmen verlängert werden oder bei anhaltend hohen Energiepreisen weitere Unterstützung erfolgt.

Der prognostizierte finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets sowie die zugrunde liegende Entwicklung der laufenden Nettoprimärausgaben und Investitionen scheinen mit den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 vereinbar zu sein. Die für 2023 geplante Finanzpolitik dürfte nach aktueller Einschätzung nicht zum Inflationsdruck auf der Nachfrageseite beitragen und würde die Angebotsseite der Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets verbessern, was die laufende Normalisierung der Geldpolitik durch die EZB ergänzen würde.

Geldpolitischer Kurs

Die Normalisierung der Geldpolitik bringt angesichts einer beispiellos hohen Inflation einen raschen Anstieg der Leitzinsen mit sich. Die historisch hohe Inflation, die im Oktober 2022 im Euro-Währungsgebiet 10,7 % erreichte, hat zu einem raschen Anstieg der Leitzinsen geführt, die seit Juli um 2 Prozentpunkte gestiegen sind. Die Normalisierung der Leitzinsen begann kurz nach dem Ende der Nettoankäufe von Vermögenswerten durch das Eurosystem Anfang Juli. Die Leitzinsen dürften künftig weiter steigen (Abbildung 2.6). Gleichzeitig sollten fällig werdende Wertpapiere, die im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms erworben wurden, bis Ende 2024 weiter reinvestiert werden, während die Grundsätze für den Abbau des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten auf der EZB-Sitzung im Dezember bekannt gegeben werden sollten. Die EZB beschloss bei ihrer Oktober-Sitzung auch, den Banken Anreize für eine vorzeitige Rückzahlung der im Rahmen des Programms gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte erhaltenen Mittel zu geben, um dem Finanzsystem überschüssige Liquidität zu entziehen.

Während die Inflation vorübergehend niedrige Realzinsen nach sich zieht, haben sich die nominalen Finanzierungsbedingungen erheblich verschärft. Die marktbasierten Finanzierungsbedingungen sowie die Bonitätsanforderungen der Banken im Euro-Währungsgebiet haben sich verschärft. Eine zusammengesetzte Kennzahl für die Finanzierungskosten 12 weist seit Ende letzten Jahres einen starken Aufwärtstrend für private Haushalte und insbesondere für nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften auf. Die Normalisierung der Geldpolitik ging mit höheren Renditen für Staatsanleihen und einer Ausweitung der Spannen zwischen den von den weniger und den stärker verschuldeten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gezahlten Zinssätzen einher. Obwohl die hohe Inflation bedeutet, dass die kürzerfristigen Realzinsen derzeit negativ sind, dürften sich die realen Finanzierungsbedingungen in Zukunft aufgrund einer Abschwächung der Inflation und der allmählichen Übertragung höherer Leitzinsen auf die kommerziellen Ausleihezinssätze verschärfen.

Abbildung 2.6:Leitzinsen der EZB

 

Anmerkung: Projektionen des Zinssatzes für die Einlagefazilität auf der Grundlage der €STR-OIS-Terminsätze.

Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen

Vor dem Hintergrund einer hohen und anhaltenden Inflation ist es von entscheidender Bedeutung, einen kohärenten geld- und finanzpolitischen Policy-Mix beizubehalten. Im Zeitraum 2020–2021 trug die sehr akkommodierende Geldpolitik dazu bei, den haushaltspolitischen Spielraum der Mitgliedstaaten zu erweitern, der genutzt wurde, um den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken. Umgekehrt trug die Finanzpolitik durch die Ausweitung der Garantien für Bankkredite zu einer reibungslosen Transmission der Geldpolitik bei. Die anhaltende Normalisierung der Geldpolitik verringert nunmehr den haushaltspolitischen Spielraum vor dem Hintergrund einer hohen und anhaltenden Inflation. Dies erfordert den umsichtigen Einsatz finanzpolitischer Maßnahmen, die auf besonders betroffene Haushalte und Unternehmen ausgerichtet sein sollten, wobei das Preissignal aufrechterhalten und eine Verbreitung der Inflationsdynamik vermieden werden sollte.



III. Übersichten über die Haushaltsplanung – ein Überblick

Bewertung des finanzpolitischen Kurses der Mitgliedstaaten

Finanzpolitischer Kurs im Jahr 2022

Für 2022 wird in fast allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ein expansiver finanzpolitischer Kurs prognostiziert, einschließlich der Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand, denen der Rat eine vorsichtige Finanzpolitik empfohlen hat (Abbildung 3.1). Ausweislich der Herbstprognose 2022 der Kommission ist Estland in diesem Jahr das einzige Land mit einem mutmaßlich kontraktiven Kurs, während Finnland und Irland einen weitgehend neutralen Kurs verfolgen. In Estland ist der für 2022 prognostizierte außergewöhnliche – und teilweise unerwartete – Anstieg des BIP-Deflators (14,3 %) einer der Gründe für das kontraktive Ergebnis, da einige Staatsausgaben (z. B. soziale Transferleistungen oder Löhne im öffentlichen Sektor) eine hohe Inflation mit einjähriger Verzögerung widerspiegeln können. Auch für Litauen (16,5 %) und Lettland (11,0 %) wird ein sehr starker Anstieg des BIP-Deflators (über 10 %) erwartet, während die Prognose für die am BIP-Deflator gemessene Inflation im Euro-Währungsgebiet bei 4,6 % liegt. Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat nur Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand einen stützenden finanzpolitischen Kurs für 2022. Alle Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand, denen empfohlen wurde, eine vorsichtige Finanzpolitik zu verfolgen und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten, zeigen in diesem Jahr einen sehr expansiven Kurs, wobei die laufenden Nettoprimärausgaben in den meisten Fällen die Hauptursache darstellen. 13 Die Kommission wird im Frühjahr 2023 auf der Grundlage der Ist-Daten für 2022 bewerten, inwieweit die länderspezifischen haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten befolgt wurden.

Abbildung 3.1Finanzpolitischer Kurs und Komponenten der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, 2022 (in % des BIP)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

Die Investitionsausgaben wurden in den meisten Mitgliedstaaten sowohl aus nationalen als auch aus EU-Mitteln finanziert. In den Empfehlungen des Rates vom 18. Juni 2021 wurden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, die national finanzierten Investitionen im Jahr 2022 aufrechtzuerhalten und die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Unterstützung der Erholung zu nutzen. Die national finanzierten Investitionen dürften in den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufrechterhalten werden. Eine Ausnahme bilden Italien, Lettland, Kroatien, Litauen und Estland mit einem erwarteten Rückgang dieser Komponente des finanzpolitischen Kurses um mehr als 0,1 BIP-Prozentpunkte im Jahr 2022. Es ist jedoch geplant, dass die Inanspruchnahme der Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für diese Mitgliedstaaten erhöht wird. Schätzungen zufolge haben die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben in allen Ländern des Euro-Währungsgebiets in diesem Jahr zugenommen oder sich weitgehend stabilisiert; einzig in Portugal, Malta und Zypern war dies nicht der Fall, da die Ausgaben im Zusammenhang mit anderen EU-Fonds niedriger waren (Abbildung 3.1).

Im Jahr 2022 waren energiebezogene Maßnahmen die wichtigste aber nicht die einzige Triebfeder für die expansive Entwicklung der laufenden Nettoprimärausgaben in den meisten Mitgliedstaaten (Abbildung 3.2). In den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) das mittelfristige Potenzialwachstum übersteigen. Nur in Finnland, Irland und Estland wäre dieser Beitrag (leicht) rückläufig gewesen. Im Jahr 2022 haben alle Regierungen des Euro-Währungsgebiets Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzumildern. Diese Maßnahmen waren jedoch zumeist nicht auf Haushalte und Unternehmen ausgerichtet, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen sind. Darüber hinaus haben die meisten Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand und mehrere Länder mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand die laufenden Nettoausgaben, die nicht mit Energiemaßnahmen in Zusammenhang stehen, im Jahr 2022 erhöht (siehe den dunkelblauen Balken in Abbildung 3.2), was hauptsächlich auf einen erheblichen Zuwachs der zugrunde liegenden sozialen Transferleistungen und in Belgien und Italien auf einen Anstieg der Löhne im öffentlichen Sektor zurückzuführen ist. Selbst unter Berücksichtigung der zielgerichteten energiebezogenen Maßnahmen und der Unterstützung für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen würde der Beitrag dieser Komponente daher in allen Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand und in mehreren Ländern mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand erheblich expansiv bleiben (über 0,5 BIP-Prozentpunkte), wie aus Abbildung 3.2 hervorgeht.

Abbildung 3.2National finanzierte laufende Nettoprimärausgaben: Beitrag zum finanzpolitischen Kurs und Faktoren, 2022 (BIP-Prozentpunkte)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission



Finanzpolitischer Kurs im Jahr 2023

Für 2023 wird von einem in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen finanzpolitischen Kurs ausgegangen (Abbildung 3.3). Ausweislich der Herbstprognose 2022 der Kommission, in der in den Übersichten über die Haushaltsplanung dargelegte Informationen enthalten sind, wird der finanzpolitische Kurs 2023 in der Hälfte der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (leicht) expansiv und in der anderen Hälfte weitgehend neutral oder kontraktiv sein. Dies ist weitgehend darauf zurückzuführen, dass einige Regierungen bereits energiebezogene Maßnahmen für das gesamte Jahr 2023 angekündigt haben, während andere diese Maßnahmen nur für die ersten Monate des Jahres 2023 oder gar nicht in ihre Pläne aufgenommen haben. Der daraus resultierende weitgehend neutrale finanzpolitische Kurs für das Euro-Währungsgebiet im Jahr 2023 ist daher mit Unsicherheit behaftet und könnte letztendlich expansiver ausfallen als derzeit prognostiziert.

Abbildung 3.3Finanzpolitischer Kurs und Komponenten der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, 2023 (in % des BIP)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

Der prognostizierte Rückgang der energiebezogenen Maßnahmen prägt die geplante Entwicklung der laufenden Nettoprimärausgaben im Jahr 2023, während andere laufende Ausgaben in rund der Hälfte der Länder weiter steigen (Abbildung 3.4). Bei Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand begünstigt der prognostizierte Rückgang der energiebezogenen Maßnahmen im Jahr 2023 den kontraktiven Beitrag der laufenden Nettoprimärausgaben in Spanien, Italien und Griechenland und den weitgehend neutralen Beitrag dieser Komponente in Portugal. Indes ändert sich durch den Rückgang nichts am insgesamt expansiven Beitrag der voraussichtlichen laufenden Nettoprimärausgaben in Belgien. Werden ausschließlich die zielgerichteten energiebezogenen Maßnahmen und die Unterstützung der Menschen, die aus der Ukraine flüchten, berücksichtigt, würden die laufenden Nettoprimärausgaben sowohl in Belgien als auch in Portugal über das mittelfristige Potenzialwachstum hinaus steigen und damit einen expansiven Beitrag zum finanzpolitischen Kurs leisten (Abbildung 3.4). Den Projektionen zufolge werden die laufenden Nettoprimärausgaben ohne energiebezogene Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand außer Frankreich über dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen (siehe den dunkelblauen Balken in Abbildung 3.4), was vorwiegend auf einen deutlichen Anstieg der zugrunde liegenden sozialen Transferleistungen zurückzuführen ist. Unter den Ländern mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand dürften nur Finnland und die Niederlande einen weitgehend neutralen Beitrag zum finanzpolitischen Kurs der laufenden Nettoprimärausgaben leisten. Unter Berücksichtigung der zielgerichteten energiebezogenen Maßnahmen und der Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine flüchten, würde dieser Beitrag nur in Finnland weitgehend neutral bleiben. Die Slowakei, Litauen, Luxemburg, Estland und Österreich dürften 2023 einen beträchtlichen expansiven Beitrag (mehr als 0,5 BIP-Prozentpunkte) zu den laufenden Nettoprimärausgaben leisten. Dies könnte den Inflationsdruck in diesen Ländern weiter verstärken. Der expansive Beitrag dieser Komponente dürfte in Deutschland geringer ausfallen (0,25 BIP-Prozentpunkte). Ein kontraktiver Beitrag der laufenden Nettoprimärausgaben zum finanzpolitischen Kurs wird in Malta, Irland und Lettland sowie in geringerem Maße in Kroatien und Zypern erwartet. Dies erscheint angesichts der sich wandelnden Wirtschaftslage, insbesondere der hohen Inflation, gerechtfertigt.

Abbildung 3.4National finanzierte laufende Nettoprimärausgaben: Beitrag zum finanzpolitischen Kurs und Faktoren, 2023 (BIP-Prozentpunkte)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

National finanzierte Investitionen sowie Investitionen, die durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität oder anderer EU-Fonds finanziert werden, dürften sich 2023 in den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets stabilisieren oder ausweiten. Ausweislich der Herbstprognose 2022 der Kommission dürfte der Beitrag der national finanzierten Investitionen in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Zyperns, Maltas und Lettlands neutral oder positiv sein (Abbildung 3.3). 14 Gleichzeitig trägt die Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Mittel dazu bei, die öffentlichen Gesamtinvestitionen im Jahr 2023 auch in Zypern, Malta und Lettland zu erhalten oder zu erhöhen. Angesichts der Entwicklungen im Vergleich zum Stand vor der Pandemie 2019 wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2023 alle Länder des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme Kroatiens und Lettlands national finanzierte Investitionen beibehalten oder erhöhen werden (Abbildung 3.6).

Entwicklung der öffentlichen Investitionen insgesamt

Den Projektionen zufolge werden die öffentlichen Investitionen im Euro-Währungsgebiet weiter zunehmen. Im Gegensatz zu früheren makroökonomischen Schocks blieben die öffentlichen Investitionen während der COVID-19-Pandemie und der aktuellen Energiekrise robust. Die öffentliche Investitionsquote stieg im Euro-Währungsgebiet von 2,8 % im Jahr 2019 auf 3 % in den Jahren 2020 und 2021. 2022 dürfte sie weiter auf 3,1 % und 2023 auf 3,2 % steigen (Abbildung 3.5) 15 . 

Die öffentlichen Investitionen dürften 2023 in den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets steigen (Abbildung 3.6). In der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 wurden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, „die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative … [auszuweiten], unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer Unionsfonds“. Die Kommission stützt sich bei ihrer Bewertung auf die Entwicklung der gesamten Bruttoanlageinvestitionen und berücksichtigt Projekte, die auf die Verwirklichung des ökologischen und digitalen Wandels und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit abzielen. Im Jahr 2023 dürften die gesamten öffentlichen

Abbildung 3.5:Euro-Währungsgebiet:  öffentliche Brutto- und Nettoinvestitionen, 1995–2023 (in % des BIP)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

Investitionen in zwölf Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Zypern, Spanien, Portugal, Italien, Litauen, Niederlande, Luxemburg, Slowakei, Kroatien, Lettland, Estland und Slowenien) gegenüber 2022 um mehr als 0,1 BIP-Prozentpunkte steigen und in sieben Mitgliedstaaten (Irland, Deutschland, Belgien, Österreich, Frankreich, Malta und Finnland) weitgehend stabil bleiben. Die öffentlichen Investitionen dürften aufgrund niedrigerer EU-finanzierter Investitionen im Jahr 2023 nur in Griechenland zurückgehen, aber nach dem für 2022 prognostizierten erheblichen Anstieg über 4 % des BIP bleiben.

Ein erheblicher Teil des Anstiegs der öffentlichen Investitionen zwischen 2019 und 2023 ist auf die Unterstützung durch EU-Mittel zurückzuführen. Mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität werden Investitionsprojekte und produktivitätsfördernde Reformen finanziert, ohne dass dies zu höheren Defiziten und Schulden in den nationalen Haushalten führt. 16 Die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Investitionen werden einen Teil des erheblichen Investitionsbedarfs für den ökologischen und digitalen Wandel decken und die Energieversorgungssicherheit stärken. In einigen Mitgliedstaaten werden mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität auch Investitionen von Haushalten und Unternehmen in den ökologischen und digitalen Wandel unterstützt, wie die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, die Digitalisierung von Schulen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Projekte im Zusammenhang mit digitalen Kompetenzen, Cybersicherheit und 5G-Konnektivität.

Viele Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets planen im Jahr 2023 Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit und -effizienz. In einer Reihe von Übersichten über die Haushaltsplanung sind Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen (Belgien, Kroatien, Estland, Frankreich, Griechenland, Litauen und Spanien). Weitere Bereiche umfassen Investitionen in nachhaltige Mobilität, insbesondere in Schienennetze (Belgien, Estland, Italien und Slowenien), die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien (Österreich und Portugal), Wasserstoff (Italien und Niederlande), Unterstützung der Haushalte beim Übergang zu nachhaltigeren Energiesystemen (Österreich) und Solarpaneele (Griechenland und Spanien).

In den Übersichten über die Haushaltsplanung sind auch öffentliche Investitionen zur Unterstützung des digitalen Wandels vorgesehen. Die Projekte konzentrieren sich auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in einer Reihe von Mitgliedstaaten (Belgien, Kroatien, Zypern, Frankreich und Italien). Die Digitalisierung von Schulen (Irland und Portugal) und KMU (Griechenland, Frankreich und Slowenien) sind ebenfalls wichtige Investitionsbereiche im Jahr 2023. Die Projekte betreffen auch die Ausbildung und die Verbesserung der digitalen Kompetenz von Studierenden (Frankreich und Niederlande), Cybersicherheit und 5G-Konnektivität (Spanien), Gigabit-Infrastruktur (Slowenien) sowie digitale Diagnostik und Ausrüstung in Krankenhäusern (Kroatien).

Abbildung 3.6Öffentliche Investitionen, 2019, 2022 und 2023 (in % des BIP)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

Bewertung der Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen hoher Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen

Die Haushaltsprojektionen werden durch eine Reihe haushaltspolitischer Maßnahmen beeinflusst, mit denen die Auswirkungen hoher Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen abgemildert werden sollen. Die Netto-Haushaltskosten dieser Maßnahmen werden von den Kommissionsdienststellen auf 1,3 % des BIP im Jahr 2022 und auf 0,9 % im Jahr 2023 für das Euro-Währungsgebiet insgesamt geschätzt (Tabelle IV.5 im Anhang). Für die Zwecke dieser Schätzung werden „Energiemaßnahmen“ wie folgt definiert: 1) Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Grenzkosten des Energieverbrauchs für Haushalte und/oder Unternehmen auswirken („preisbezogene Maßnahmen“), 2a) Maßnahmen zur befristeten Einkommensunterstützung für private Haushalte (d. h. dauerhafte Erhöhungen von Löhnen und Gehältern, Renten oder anderen Sozialleistungen werden hier nicht berücksichtigt, da nicht erwartet wird, dass diese rückgängig gemacht werden, wenn die Energiepreise wieder sinken), 2b) Maßnahmen (außer preisbezogenen Maßnahmen), die Unternehmen in energieintensiven Wirtschaftszweigen einen Ausgleich gewähren (beide „einkommensbezogene Maßnahmen“) und 3) Einnahmen aus (neuen Steuern oder Abgaben auf) unerwartete(n) Gewinne(n) von Energieunternehmen. 17  

Die Mehrheit der angenommenen Maßnahmen ist nicht ausreichend auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausgerichtet. Zielgerichtete Maßnahmen sind Maßnahmen, die nur den am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zugutekommen, eine gewisse Bedürftigkeitsprüfung beinhalten und gemäß dem Einkommensbedarf oder spezifischen sozialen Bedürfnissen ausgewählt werden. Typische Beispiele für solche Maßnahmen sind: Aufstockungen von Mindesteinkommen oder niedrigerer Renten, Pauschalrabatte, die von der Energierechnung einkommensschwacher Haushalte abgezogen werden, oder ein ermäßigter Preis pro kWh Energie für einkommensschwache Haushalte. Bei nicht zielgerichteten Maßnahmen handelt es sich hingegen um breit angelegte Maßnahmen, die für die Mehrheit der Bevölkerung ohne (erhebliche) Differenzierung nach Einkommen oder spezifischen Bedürfnissen gelten. Für 2023 sind rund 90 % der Auswirkungen auf den Haushalt auf die nicht zielgerichteten Maßnahmen zurückzuführen.

Die meisten der angenommenen Maßnahmen verzerren das Preissignal und verringern Anreize zur Eindämmung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. Die oben definierten einkommensbezogenen Maßnahmen dienen der befristeten Unterstützung von privaten Haushalten oder Unternehmen in Form von Transferleistungen oder Subventionen, ohne sich auf die Grenzkosten des Energieverbrauchs auszuwirken. Preisbezogene Maßnahmen wirken sich auf die Grenzkosten des Energieverbrauchs aus und verringern somit Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. 2023 sind rund zwei Drittel der Auswirkungen auf den Haushalt auf die Maßnahmen zurückzuführen, die das Preissignal verzerren.

Wenn die Energiepreise 2023 hoch bleiben, dürften die letztlichen Haushaltskosten die Schätzungen auf der Grundlage der derzeit angekündigten Maßnahmen übersteigen. Diese Kosten sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und spiegeln länderspezifische Faktoren wie die Gestaltung ihrer nationalen Politikpakete und ihren Energiemix wider. Von Bedeutung ist, dass einige Mitgliedstaaten in ihren Übersichten über die Haushaltsplanung noch nicht angekündigt hatten, welche Energiemaßnahmen sie für 2023 planen. Bei der Schätzung der Haushaltskosten der Energiemaßnahmen für 2023 berücksichtigten die Kommissionsdienststellen, wann die von der Regierung angekündigten oder beschlossenen Maßnahmen in Kraft treten und wann sie auslaufen. In mehreren Mitgliedstaaten sollen die Energiemaßnahmen im Laufe des Jahres 2023 auslaufen (einige bereits am Ende des ersten Quartals des Jahres). 18 Bleiben die Energiepreise jedoch hoch, können die Mitgliedstaaten beschließen, bestehende Maßnahmen zu verlängern oder neue einzuführen. Infolgedessen könnten die Haushaltskosten der Energiemaßnahmen im Jahr 2023 für das Euro-Währungsgebiet insgesamt und für eine Reihe von Mitgliedstaaten unterschätzt werden.

Abbildung 3.7Haushaltskosten von Energiemaßnahmen im Zeitraum 2022–2023 (in % des BIP)

Quelle: Herbstprognose 2022 der Europäischen Kommission

Bei ihrer Schätzung haben die Kommissionsdienststellen die potenziellen zusätzlichen Haushaltskosten der Energiemaßnahmen für den Fall ermittelt, dass die bestehenden Maßnahmen während des gesamten Jahres 2023 weiterlaufen sollten. Dabei handelt es sich zwangsläufig um ein stark abstraktes Verfahren, bei dem die Herbstprognose als Ausgangspunkt herangezogen wird und die Auswirkungen, die die Ausweitung der Energiemaßnahmen auf die Wirtschaftstätigkeit und die Inflation haben könnte, außer Acht gelassen werden. Dies zeigt, dass die Kosten der Energiemaßnahmen – bei Beibehaltung im gesamten Jahr 2023 um weitere 1 % des BIP im Euro-Währungsgebiet steigen und 2023 nahezu 2 % des BIP erreichen könnten, was deutlich höher ist als im Jahr 2022 (Abbildung 3.7). 19 Das Szenario ist jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich und hängt von den Merkmalen der bislang bekannten Maßnahmen ab (in Kraft, angenommen oder angekündigt), einschließlich ihres Umfangs und der angegebenen Laufzeiten. Dies zeigt, wie sich Energiemaßnahmen auf die finanzpolitische Entwicklung auswirken können, und macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die finanzpolitisch erschwinglich sind, auf die besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind und Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs beinhalten.



Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 durch die Kommission

Die meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben ihre Übersichten über die Haushaltsplanung im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 bis zum 15. Oktober vorgelegt. 20 Die Übersichten über die Haushaltsplanung Italiens und Lettlands wurden von den scheidenden Regierungen auf Basis einer unveränderten Politik im Hinblick auf ihren Politikzyklus (Wahlen am 25. September bzw. 1. Oktober) vorgelegt. Dementsprechend sind die Zahlen für das öffentliche Defizit 2023 und andere Haushaltsvariablen in diesen beiden Übersichten über die Haushaltsplanung nicht als politische Ziele anzusehen. In Bezug auf Italien veröffentlicht die Kommission keine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung 2023 auf Basis einer unveränderten Politik, die von der scheidenden Regierung am 10. Oktober vorgelegt wurde. Stattdessen wird die Kommission zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zur aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung für 2023 veröffentlichen, die die neue Regierung voraussichtlich in Kürze vorlegen wird. Lettland wird aufgefordert, der Kommission und der Euro-Gruppe schnellstmöglich, spätestens jedoch einen Monat bevor der Entwurf des Haushaltsgesetzes vom nationalen Parlament angenommen werden soll, eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen. 

Dies war das erste Mal, dass die Kommission eine Übersicht über die Haushaltsplanung Kroatiens bewertet hat. Da Kroatien in einigen Wochen, d. h. am 1. Januar 2023 dem Euro-Währungsgebiet beitreten wird, begrüßt die Kommission den Beschluss Kroatiens, seine Übersicht über die Haushaltsplanung so zu übermitteln, als wäre es bereits Mitglied des Euro-Währungsgebiets.

Die Kommission hat geprüft, inwieweit die Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 mit den Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2022 in Einklang stehen. Der Rat hat empfohlen, dass bei der Finanzpolitik der Mitgliedstaaten die fortgesetzte befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte sowie für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen Berücksichtigung finden sollte. Ebenso hat der Rat den Mitgliedstaaten empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer Unionsfonds. Die Mitgliedstaaten sollten sich ferner darauf einstellen, gegebenenfalls die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Darüber hinaus wurde in den Empfehlungen des Rates zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres haushaltspolitischen Spielraums unterschieden, was sich an der Höhe ihres Schuldenstands ablesen lässt:

·Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand wurde empfohlen, für eine vorsichtige Finanzpolitik zu sorgen, indem sie insbesondere das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben unter dem mittelfristigen potenziellen Wirtschaftswachstum halten. Für die Zeit nach 2023 sollten Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand eine Finanzpolitik verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und durch eine schrittweise Konsolidierung, durch Investitionen und Reformen einen glaubwürdigen und schrittweisen Schuldenabbau und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. 

·Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand sollten sicherstellen, dass das Wachstum der staatlich finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 einem insgesamt neutralen politischen Kurs entspricht. Für die Zeit nach 2023 sollten sie eine Finanzpolitik verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen.

Die Stellungnahmen der Kommission sind nachfolgend zusammengefasst. 21 Die Stellungnahmen beruhen auf der Herbstprognose 2022 der Kommission, einschließlich der in die Übersichten über die Haushaltsplanung aufgenommenen Informationen:

Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand (Belgien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien)

·Für Frankreich, Griechenland und Spanien wird das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben den Projektionen zufolge unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen, wobei die vorübergehende und gezielte Unterstützung von Haushalten und Unternehmen, die am stärksten von Energiepreiserhöhungen betroffen sind, und die Kosten für die Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine flüchten, wie vom Rat empfohlen berücksichtigt werden. Das trifft nicht auf Belgien zu, wo das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben das Potenzialwachstum übersteigt – unter Berücksichtigung der befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Für Portugal dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben in der Nähe des mittelfristigen Potenzialwachstums liegen, wobei die geplante Verringerung der Maßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, einschließlich befristeter und gezielter Unterstützung für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen, unterstellt wird.

·Alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, ihre öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, auch, so wie vom Rat empfohlen, unter Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds. Die öffentlichen Gesamtinvestitionen in Prozent des BIP dürften 2023 in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Frankreichs und Griechenlands im Vergleich zum Jahr 2022 entweder steigen oder stabil bleiben. Belgien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien beabsichtigen, national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten, da sie von 2022 bis 2023 voraussichtlich steigen oder stabil bleiben werden. Der Beitrag der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und EU-Fonds finanzierten Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ist in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Frankreichs und Griechenlands expansiv oder neutral.

·Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung Frankreichs, Griechenlands und Spaniens mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang stehen, während die Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens teilweise mit der Empfehlung im Einklang steht und bei der Übersicht über die Haushaltsplanung Portugals die Gefahr besteht, dass sie nur teilweise mit der Empfehlung im Einklang steht.

Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand (Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Slowakei, Slowenien und Zypern)

·Der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 ist je nach Mitgliedstaat unterschiedlich:

okontraktiv (zwischen +0,5 % und +2,3 % des BIP) 22 : Lettland, Irland, Zypern und Malta

oweitgehend neutral (zwischen -0,1 % und -0,2 % des BIP): Kroatien, Österreich und Finnland

oexpansiv (zwischen -0,4 % und -2,6 % des BIP): Litauen, Deutschland, Estland, Luxemburg, Niederlande, Slowenien und Slowakei.

·Auch der Beitrag ihrer national finanzierten laufenden Ausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) zum finanzpolitischen Gesamtkurs im Jahr 2023 ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich:

okontraktiv (zwischen +0,4 und +1,7 Prozentpunkten): Kroatien, Lettland, Irland, Zypern und Malta

oweitgehend neutral (etwa 0 Prozentpunkte): Finnland und die Niederlande

oexpansiv (zwischen -0,3 und -1,7 Prozentpunkten): Österreich, Litauen, Deutschland, Estland, Luxemburg, Slowenien und die Slowakei. Dies ist in allen Fällen nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. 23  

·Alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, ihre öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, auch, so wie vom Rat empfohlen, unter Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds. Die öffentlichen Gesamtinvestitionen in Prozent des BIP dürften 2023 in allen Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand im Vergleich zum Jahr 2022 entweder steigen oder stabil bleiben. Mit Ausnahme Zyperns, Lettlands und Maltas, wo von 2022 bis 2023 ein Rückgang erwartet wird, beabsichtigen alle Mitgliedstaaten, national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Der Beitrag der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und EU-Fonds finanzierten Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ist in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Deutschlands expansiv oder neutral.

·Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung für Kroatien, Zypern, Finnland, Irland, Lettland und Malta mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang stehen. Die Übersichten über die Haushaltsplanung Österreichs, Litauens, Deutschlands, Estlands, Luxemburgs, der Niederlande, Sloweniens und der Slowakei stehen teilweise mit der Empfehlung in Einklang.

Während die Mitgliedstaaten im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen haben, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden.

Die Kommission fordert Belgien, Portugal, Österreich, Litauen, Deutschland, Estland, Luxemburg, die Niederlande, Slowenien und die Slowakei auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens mit den erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, dass der Haushalt 2023 mit den Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2022 in Einklang steht.

Die Übersichten über die Haushaltsplanung enthalten im Allgemeinen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen zu verbessern und zu einer nachhaltigen und inklusiven Erholung beizutragen. Dazu gehören wachstumsfördernde Investitionen, insbesondere die Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels sowie der Energieversorgungssicherheit. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.



ANHANG I: Länderspezifische Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2022

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Österreichs dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 weitgehend neutral sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Dieser expansive Beitrag ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Österreich plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Österreichs teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Österreich auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Österreich im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Österreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2023 nicht unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen. Dies ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Deswegen steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Belgien plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Belgien auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Belgien im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Belgien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Kroatiens dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 weitgehend neutral sein. Dies schließt einen kontraktiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Angesichts der sich wandelnden Lage, insbesondere des expansiven finanzpolitischen Kurses im Jahr 2022 und des hohen Inflationsdrucks, steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben insgesamt im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Kroatien plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen und Investitionszuschüsse für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Kroatiens mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Kroatien im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Zyperns dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 kontraktiv sein. Dies schließt einen kontraktiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Angesichts der sich wandelnden Lage, insbesondere des expansiven finanzpolitischen Kurses im Jahr 2022 und des hohen Inflationsdrucks, steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben insgesamt im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Zypern plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, hält jedoch national finanzierte Investitionen nicht aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Zyperns mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Estlands dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 expansiv sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Dieser expansive Beitrag ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Estland plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und will auch national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Estlands teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Estland auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Estland im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 weitgehend neutral sein. Dies schließt einen gleichermaßen neutralen Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Finnland plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Das Land beabsichtigt, öffentliche Investitionen für den ökologischen Wandel und die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Finnland im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Finnland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, noch keine Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Frankreichs dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2023 unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen. Deswegen steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Frankreich plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Frankreichs mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Frankreich im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Frankreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, noch keine Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs vor dem Hintergrund einer hohen Inflation im Jahr 2023 expansiv sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Dieser expansive Beitrag ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Deutschland plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, Investitionszuschüsse und verschiedene andere Maßnahmen, darunter auch Steueranreize für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit, zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Deutschland auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Deutschland im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Deutschland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Griechenlands dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2023 unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen. Deswegen steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Griechenland plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren und will national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Griechenlands mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Griechenland im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Griechenland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 kontraktiv sein. Dies schließt einen kontraktiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Angesichts der sich wandelnden Lage, insbesondere des expansiven finanzpolitischen Kurses im Jahr 2022 und des hohen Inflationsdrucks, steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben insgesamt im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Irland plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Irland im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Irland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, noch keine Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Lettlands dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 kontraktiv sein. Dies schließt einen kontraktiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Angesichts der sich wandelnden Lage, insbesondere des expansiven finanzpolitischen Kurses im Jahr 2022 und des hohen Inflationsdrucks, steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben insgesamt im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Lettland plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, hält jedoch national finanzierte Investitionen nicht aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Lettlands, die auf der Annahme einer unveränderten Politik beruht, mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Lettland im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Lettland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Lettland wird aufgefordert, nach Amtsantritt einer neuen Regierung schnellstmöglich, in aller Regel aber spätestens einen Monat bevor der Entwurf des Haushaltsgesetzes vom nationalen Parlament angenommen werden soll, der Kommission und der Euro-Gruppe eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen. 

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Litauens dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs vor dem Hintergrund einer hohen Inflation im Jahr 2023 expansiv sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Dieser expansive Beitrag ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Litauen plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Litauens teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Litauen auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Litauen im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Litauen in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs vor dem Hintergrund einer hohen Inflation im Jahr 2023 expansiv sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Dieser expansive Beitrag ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Luxemburg plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Luxemburg auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Luxemburg im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Luxemburg in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Maltas dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs im Jahr 2023 kontraktiv sein. Dies schließt einen kontraktiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. Angesichts der sich wandelnden Lage, insbesondere des expansiven finanzpolitischen Kurses im Jahr 2022 und des hohen Inflationsdrucks, steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben insgesamt im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Malta plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, hält jedoch national finanzierte Investitionen nicht aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Maltas mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Malta im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs vor dem Hintergrund einer hohen Inflation im Jahr 2023 expansiv sein. Dieser expansive finanzpolitische Kurs ist nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt steht der expansive finanzpolitische Kurs nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die Niederlande planen, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren und wollen national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Zudem beabsichtigt das Land, Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel, unter anderem durch zweckgebundene Mittel, zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert die Niederlande auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während die Niederlande im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen haben, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Niederlande in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt haben, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Portugals dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2023 in der Nähe des mittelfristigen Potenzialwachstums liegen, wobei die geplante Verringerung der Maßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, einschließlich befristeter und gezielter Unterstützung für besonders betroffene Haushalte und Unternehmen, unterstellt wird. Deswegen ist nicht auszuschließen, dass das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang steht. Portugal plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass bei der Übersicht über die Haushaltsplanung Portugals die Gefahr besteht, dass sie nur teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Portugal auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Portugal im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Portugal in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12 Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung der Slowakei dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs vor dem Hintergrund einer hohen Inflation im Jahr 2023 expansiv sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein, in dem sich auch die oben genannten umfangreichen Haushaltsmittel für staatliche Unterstützung zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise widerspiegeln, die in der Übersicht über die Haushaltsplanung nicht ausreichend spezifiziert wurden. Folglich kann aktuell nicht davon ausgegangen werden, dass der expansive Kurs auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen ist. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die Slowakei plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung der Slowakei teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert die Slowakei auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während die Slowakei im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Slowakei in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, noch keine Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Sloweniens dürfte der finanzpolitische Gesamtkurs vor dem Hintergrund einer hohen Inflation im Jahr 2023 expansiv sein. Dies schließt einen expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben zum finanzpolitischen Gesamtkurs ein. In diesem expansiven Beitrag spiegeln sich die oben genannten umfangreichen Haushaltsmittel für staatliche Unterstützung zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise auf die Unternehmen wider. Da diese Maßnahmen in der Übersicht über die Haushaltsplanung nicht ausreichend spezifiziert sind, kann der expansive Kurs zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und die Kosten für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückgeführt werden. Insgesamt steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Slowenien plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Slowenien plant, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel (unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds) zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Sloweniens teilweise mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Die Kommission fordert Slowenien auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass die Haushaltsplanung für 2023 mit der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Slowenien im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs rasch Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Slowenien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 12. Juli 2022 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Ausgehend von der Prognose der Kommission und den Angaben in der Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens dürfte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2023 unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum liegen. Deswegen steht das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Spanien plant, zusätzliche Investitionen durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds zu finanzieren, und hält auch national finanzierte Investitionen aufrecht. Zudem beabsichtigt das Land, öffentliche Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit zu finanzieren. Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens mit den haushaltspolitischen Leitlinien in der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 im Einklang steht. Während Spanien im Rahmen der Notfallmaßnahmen zur Bewältigung des außergewöhnlichen Energiepreisanstiegs Energiemaßnahmen ergriffen hat, würden eine Verlängerung bestehender und/oder der Erlass neuer Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise zu einem höheren Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben und zu einem Anstieg des projizierten Defizits und Schuldenstands des Staates im Jahr 2023 beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen stärker auf die besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen ausrichten, um die Anreize zur Senkung der Energienachfrage zu erhalten, und dass diese Maßnahmen bei nachlassendem Energiepreisdruck wieder zurückgenommen werden. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2023 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2023 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.



ANHANG II: Der Herbstprognose 2022 der Kommission zugrunde liegende Methoden und Annahmen

Nach Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 werden „[d]ie Methoden … und Annahmen der jüngsten ökonomischen Prognosen der Dienststellen der Kommission für jeden Mitgliedstaat, darunter auch die voraussichtlichen Auswirkungen sämtlicher Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum, … der Gesamtbewertung beigefügt“. Die der Herbstprognose 2022 der Kommission zugrunde liegenden Annahmen werden im Prognosepapier selbst erläutert. Die Prognose wird von den Kommissionsdienststellen unabhängig erstellt. 24

Die Haushaltsdaten bis 2021 beruhen auf den Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2022 übermittelt und von Eurostat am 21. Oktober 2022 validiert wurden. Eurostat hat an den von den Mitgliedstaaten in der Herbstrunde 2022 gemeldeten Daten keine Änderungen vorgenommen und hat diesbezüglich keine Vorbehalte.

Für die Prognose wurden Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 15. Juli 2009 25 erfasst. Sofern vom betreffenden Mitgliedstaat nicht anders gemeldet, wurden Kapitalzuführungen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, in der Prognose als Finanztransaktionen, d. h. als Maßnahmen, die die Verschuldung, aber nicht das Defizit erhöhen, erfasst. Staatliche Garantien für Bankverbindlichkeiten und Spareinlagen wurden nicht als Staatsausgaben erfasst, außer wenn sie bei Abschluss der Prognose nachweislich abgerufen worden waren. Darlehen, die Banken vom Staat oder dem Staat zuzurechnenden Einrichtungen gewährt werden, führen normalerweise zu einer Erhöhung des öffentlichen Schuldenstands.

Für 2023 wurden die verabschiedeten bzw. den nationalen Parlamenten vorgelegten Haushaltspläne sowie alle anderen Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, berücksichtigt. Für die Herbstprognose wurden sämtliche Informationen aus den bis Mitte Oktober eingereichten Übersichten über die Haushaltsplanung herangezogen. Für 2024 werden unter der den Prognosen zugrunde liegenden Annahme einer „unveränderten Politik“ Einnahme- und Ausgabentrends extrapoliert und Maßnahmen einbezogen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen.

Die europäischen Aggregate für den gesamtstaatlichen Schuldenstand in den Prognosejahren 2022–2024 werden auf nichtkonsolidierter Basis (d. h. nicht um zwischenstaatliche Darlehen berichtigt) veröffentlicht. Um die Konsistenz der Zeitreihen zu gewährleisten, werden historische Daten auf derselben Grundlage veröffentlicht. In den Projektionen des gesamtstaatlichen Schuldenstands der einzelnen Mitgliedstaaten für die Jahre 2022–2024 sind die Auswirkungen der Garantien für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, die bilateralen Darlehen an andere Mitgliedstaaten sowie die zum Stichtag der Prognose geplante Beteiligung am Kapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus berücksichtigt. 26


ANHANG III: Schuldentragfähigkeitsanalyse und Sensitivitätsanalyse

Dieser Anhang enthält eine Sensitivitätsanalyse der Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf mögliche makroökonomische Schocks gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013. Anhand stochastischer Schuldenstandsprojektionen werden die möglichen Auswirkungen von Risiken für das nominale BIP-Wachstum, der Finanzmarktentwicklung und fiskalischer Schocks, die die Finanzlage des Staates beeinflussen, auf die Dynamik der öffentlichen Verschuldung bewertet ( 27 ).

Die stochastischen Projektionen spiegeln die makroökonomische Unsicherheit im Zusammenhang mit zwei „zentralen“ Schuldenprojektionsszenarien für 2023–2027 wider: dem Szenario aus der Herbstprognose 2022 der Kommission und dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2023. In beiden Fällen liegt die übliche Annahme einer „unveränderten Haushaltspolitik“ über den Prognosezeitraum hinaus zugrunde ( 28 ).

Schocks werden auf die makroökonomischen Bedingungen angewandt, von denen im zentralen Szenario ausgegangen wird, um die Verteilung möglicher Schuldenpfade zu erhalten (der „Kegel“ in den in Abbildung III.1 dargestellten Fächerdiagrammen). Der Kegel entspricht einer breiten Palette möglicher makroökonomischer Bedingungen, wobei bis zu 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo simuliert wurden. Umfang und Korrelation dieser Schocks spiegeln die historische Volatilität und die Zusammenhänge zwischen diesen Variablen wider ( 29 ). Daher liefern die Fächerdiagramme probabilistische Informationen über die Schuldendynamik im Euro-Währungsgebiet, wobei mögliche Schocks für das Wachstum, die Zinsentwicklung und die Primärsalden berücksichtigt werden, die in ihrer Größenordnung und Korrelation bisherige Entwicklungen widerspiegeln.

In jedem Fächerdiagramm wird der im zentralen Szenario projizierte Schuldenpfad als gestrichelte Linie dargestellt. Das Durchschnittsergebnis der Simulationen wird als feste schwarze Linie angezeigt. Der Kegel deckt 80 % aller möglichen Schuldenpfade ab, wobei die Pfade, die sich aus den 20 % der am wenigsten wahrscheinlichen Schocks ergeben, nicht dargestellt werden. Die unterschiedlich gefärbten Bereiche innerhalb des Kegels stellen verschiedene Anteile an der Gesamtverteilung der möglichen Schuldenpfade dar.

Die Simulationen deuten darauf hin, dass mit einer Wahrscheinlichkeit (p) von 80 % die Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets 2023 nach dem Szenario der Kommission und nach dem DBP-Szenario zwischen 87 % und 98 % liegen wird. Bis 2027 wäre mit einer Wahrscheinlichkeit (p) von 50 % nach dem Szenario der Kommission und nach dem DBP-Szenario eine Schuldenquote von etwa 90 % des BIP zu erwarten.

Diese Projektionen sind mit zusätzlichen Risiken behaftet. Da Ausmaß und Korrelation der Schocks das historische Verhalten der Variablen widerspiegeln, wird in der Methode nicht berücksichtigt, dass in der Echtzeit Ungewissheit beispielsweise in Bezug auf die Bewertung der Produktionslücke herrscht. Diese Unsicherheit deutet auf eine zusätzliche Risikoquelle für künftige Schuldenpfade hin, die in dieser Analyse nicht berücksichtigt wird. Eine weitere Unsicherheitsquelle ist die Realisierung von Eventualverbindlichkeiten, da die Fächerdiagramme nur Risiken erfassen, die sich in der Vergangenheit in einer Verschlechterung des Primärsaldos niedergeschlagen haben.

Abbildung III.1: Fächerdiagramme der stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands nach dem Prognoseszenario der Kommission und dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung; Euro-Währungsgebiet



ANHANG IV: Tabellen

Tabelle IV.1: Reales BIP-Wachstum (in %) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2023 und Herbstprognose 2022 der Kommission (KOM)

 

2022

2023

Land

SP

DBP

KOM

SP

DBP

KOM

BE

3,0

2,6

2,8

1,9

0,5

0,2

DE

4

2,2

1,6

2,3

2,5

-0,6

EE

-1,0

1,0

-0,1

1,2

0,5

0,7

IE

6,4

10,0

7,9

4,4

4,7

3,2

EL

3,1

5,3

6,0

4,8

2,1

1,0

ES

4,3

4,4

4,5

3,5

2,1

1,0

FR

 

2,7

2,6

 

1,0

0,4

HR

3,0

5,7

6,0

4,4

0,7

1,0

IT

3,1

3,3

3,8

2,4

0,6

0,3

CY

2,7

5,7

5,6

3,8

3,0

1,0

LV

2,1

2,8

1,9

2,5

1,0

-0,3

LT

1,6

1,6

2,5

2,5

1,4

0,5

LU

1,4

2,5

1,5

2,9

2,0

1,0

MT

4,4

6,0

5,7

3,9

3,5

2,8

NL

3,6

4,6

4,6

1,7

1,5

0,6

AT

3,9

4,8

4,6

2,0

0,2

0,3

PT

5,0

6,5

6,6

3,3

1,3

0,7

SI

4,2

5,0

6,2

3,0

1,4

0,8

SK

2,1

1,9

1,9

5,3

0,6

0,5

FI

1,5

1,7

2,3

1,7

0,5

0,2

EA

3,6

3,4

3,2

2,6

1,6

0,3

Anmerkung: Frankreich hat die Stabilitätsprogramme 2022 nicht vorgelegt, sodass es nicht in den aggregierten SP 2022-Zahlen für das Euro-Währungsgebiet enthalten ist.



Tabelle IV.2: Gesamtsaldo (in % des BIP) laut Stabilitätsprogrammen 2022 (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2023 und Herbstprognose 2022 der Kommission (KOM)

 

2022

2023

Land

SP

DBP

KOM

SP

DBP

KOM

BE

-5,2

-5,2

-5,2

-3,6

-5,8

-5,8

DE

-4

-3,5

-2,3

-2

-2,0

-3,1

EE

-5,3

-2,7

-2,3

-4,8

-3,9

-3,7

IE

-0,4

0,2

0,2

0,2

1,1

0,8

EL

-4,4

-4,2

-4,1

-1,4

-2,1

-1,8

ES

-5,0

-5,0

-4,6

-3,9

-3,9

-4,3

FR

 

-5,0

-5,0

 

-5,0

-5,3

HR

-2,8

-1,5

-1,6

-1,6

-2,3

-2,4

IT

-5,6

-5,1

-5,1

-3,9

-3,4

-3,6

CY

0,0

1,2

1,1

0,4

1,7

1,1

LV

-6,5

-7,0

-7,1

-2,8

-3,3

-3,4

LT

-4,9

-2,0

-1,9

-2,4

-4,9

-4,4

LU

-0,7

-0,4

-0,1

-0,4

-2,2

-1,7

MT

-5,4

-5,8

-6,0

-4,6

-5,5

-5,7

NL

-2,5

-0,9

-1,1

-2,3

-3,0

-4,0

AT

-3,1

-3,5

-3,4

-1,5

-2,9

-2,8

PT

-1,9

-1,9

-1,9

-0,7

-0,9

-1,1

SI

-4,1

-3,8

-3,6

-3,0

-5,0

-5,2

SK

-5,1

-5,0

-4,2

-2,4

-6,4

-5,8

FI

-2,2

-1,4

-1,4

-1,7

-2,2

-2,3

EA

-4,0

-3,9

-3,5

-2,5

-3,2

-3,7

Anmerkung: Frankreich hat die Stabilitätsprogramme 2022 nicht vorgelegt, sodass es nicht in den aggregierten SP 2022-Zahlen für das Euro-Währungsgebiet enthalten ist.



Tabelle IV.3: Schuldenquote (in % des BIP) laut Stabilitätsprogrammen 2022 (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2023 und Herbstprognose 2022 der Kommission (KOM)

 

2022

2023

Land

SP

DBP

KOM

SP

DBP

KOM

BE

108,0

105,3

106,2

108,8

108,2

107,9

DE

67

67,75

67,4

74

66,75

66,3

EE

20,7

18,8

18,7

24,1

19,8

19,3

IE

50,1

45,2

44,7

46,3

41,1

41,2

EL

180,2

169,1

171,1

168,6

161,6

161,9

ES

115,2

115,2

114,0

112,4

112,4

112,5

FR

n.z.

111,5

111,7

n.z.

111,2

110,8

HR

76,2

71,3

70,0

71,7

69,0

67,2

IT

147,0

145,4

144,6

145,2

143,2

143,6

CY

93,9

89,3

89,6

88,2

83,3

84,0

LV

45,7

42,0

42,4

45,2

43,0

44,0

LT

43,3

39,1

38,0

43,7

43,0

41,0

LU

25,4

24,6

24,3

25,8

26,3

26,0

MT

58,6

57,0

57,4

59,4

59,1

59,9

NL

53,1

49,8

50,3

52,7

49,5

52,4

AT

80,0

78,3

78,5

77,1

76,7

76,6

PT

120,8

115,0

115,9

115,4

110,8

109,1

SI

73,3

71,5

69,9

71,5

71,0

69,6

SK

61,6

59,8

59,6

58,0

59,0

57,4

FI

66,2

71,2

70,7

66,9

72,7

72,0

EA

90,6

93,9

93,6

90,1

92,5

92,3

Anmerkung: Frankreich hat die Stabilitätsprogramme 2022 nicht vorgelegt, sodass es nicht in den aggregierten SP 2022-Zahlen für das Euro-Währungsgebiet enthalten ist.



Tabelle IV.4: Befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen (in % des BIP)

 

2020

2021

2022

2023

AT

4,7

4,4

1,0

0,0

BE

4,5

3,0

0,5

0,0

CY

3,5

2,9

0,3

0,0

DE

2,6

4,2

1,4

0,0

EE

1,1

1,4

0,0

0,0

EL

7,6

7,2

1,8

0,0

ES

3,2

3,1

0,4

0,0

FI

2,8

1,7

0,2

0,0

FR

3,3

2,5

0,5

0,0

HR

3,6

1,8

0,4

0,0

IE

3,3

2,5

0,5

0,0

IT

4,4

3,4

1,1

0,0

LT

3,9

2,8

1,0

0,0

LU

2,3

0,8

0,1

0,0

LV

2,7

5,0

1,3

0,0

MT

6,0

4,9

1,8

0,0

NL

3,0

2,2

0,6

0,0

PT

2,3

2,2

0,9

0,0

SI

4,9

4,1

0,8

0,0

SK

2,3

3,5

1,0

0,0

EA

3,3

3,3

0,9

0,0

Quelle: Herbstprognose 2022 der Kommission



Tabelle IV.5: Haushaltskosten von Energiemaßnahmen im Zeitraum 2022–2023 (in % des BIP)

 

1. Zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen

2. Nicht zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen

3. Einnahmen aus (Steuern auf) unerwartete(n) Gewinne(n) von Energieunter-nehmen

4. Gesamtauswir-kungen von Energiemaß-nahmen = 1 + 2 - 3

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

AT

0,5

0,2

1,1

0,8

0,0

0,0

1,6

1,1

BE

0,2

0,2

0,7

0,5

0,1

0,2

0,9

0,4

CY

0,2

0,0

0,5

0,0

0,0

0,0

0,7

0,1

DE

0,3

0,1

0,8

1,7

0,0

0,0

1,1

1,8

EE

0,1

0,0

0,8

0,3

0,0

0,0

0,9

0,3

EL

0,4

-0,1

5,1

5,9

3,2

5,3

2,3

0,5

ES

0,5

0,0

1,1

0,2

0,0

0,1

1,6

0,0

FI

0,0

0,1

0,2

0,3

0,0

0,0

0,2

0,4

FR

0,2

0,2

1,3

1,8

0,7

1,3

0,8

0,7

HR

0,3

0,1

0,5

1,0

0,0

0,0

0,8

1,1

IE

0,2

0,0

0,1

0,2

0,0

0,0

0,3

0,2

IT

1,5

0,0

1,5

0,0

0,4

0,0

2,6

0,0

LT

0,0

0,0

1,4

1,5

0,0

0,0

1,5

1,5

LU

0,8

0,4

0,4

0,6

0,0

0,0

1,2

1,0

LV

0,5

0,1

1,5

1,3

0,0

0,0

2,0

1,5

MT

0,1

0,0

2,8

3,5

0,0

0,0

2,9

3,5

NL

0,1

0,7

0,9

1,2

0,0

0,0

1,0

1,9

PT

0,6

0,0

1,5

0,9

0,0

0,0

2,1

0,9

SI

0,5

0,0

0,4

0,1

0,0

0,0

0,9

0,2

SK

0,2

0,0

0,3

0,0

0,0

0,1

0,5

-0,1

EA

0,5

0,1

1,1

1,1

0,2

0,4

1,3

0,9

Quelle: Herbstprognose 2022 der Kommission

(1)

 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).

(2)

 In ihrer Mitteilung an den Rat über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (COM(2020) 123 final vom 20.3.2020, Brüssel) legte die Kommission dar, dass die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des infolge des COVID-19-Ausbruchs zu erwartenden schweren Konjunkturabschwungs aus ihrer Sicht erfüllt seien. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Am 23. Mai 2022 verlängerte die Kommission die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis 2023.

(3)

Unerwartete Mehreinnahmen (Mindereinnahmen) werden durch den Anstieg (Rückgang) der Einnahmenquote geschätzt, der sich nicht durch diskretionäre Maßnahmen oder Transfers aus dem EU-Haushalt erklären lässt. Für das Euro-Währungsgebiet geht die Kommission in ihrer Herbstprognose 2022 von unerwarteten Mehreinnahmen von 0,75 % des BIP im Jahr 2021 und von 0,5 % im Jahr 2022 aus. Für 2023 werden unerwartete Mindereinnahmen in Höhe von rund 0,75 % des BIP prognostiziert.

(4)

Diese Schuldendaten werden nicht für zwischenstaatliche Darlehen konsolidiert.

(5)

 Die Mitgliedstaaten, für die ein Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2023 projiziert wird, sind Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta und Finnland. Die meisten der Mitgliedstaaten, die vor der Krise die höchsten Schuldenquoten aufwiesen, rechnen 2023 mit einem Rückgang der Schuldenquote.

(6)

Die durchschnittliche Laufzeit im Euro-Währungsgebiet beträgt derzeit 8,1 Jahre (Daten für September 2022, Quelle: Statistik der Staatsfinanzen, EZB).

(7)

 Mit dem sogenannten „Schneeballeffekt“ werden die Auswirkungen der Zinsausgaben auf die jährliche Akkumulierung von Schulden sowie die Auswirkungen des realen BIP-Wachstums und der Inflation (BIP-Deflator) auf die Schuldenquote erfasst.

(8)

Eventualverbindlichkeiten werden sich in der Regel nur dann im öffentlichen Schuldenstand und in den Haushaltsdefiziten niederschlagen, wenn sie abgerufen werden, sofern es sich nicht um standardisierte Garantien handelt. In einigen Fällen haben die Regierungen als Reaktion auf die COVID-19-Krise standardisierte Garantien gewährt, und für solche Garantien werden die geschätzten Auswirkungen auf das Defizit von Anfang an im Einklang mit den ESVG-2010-Regeln erfasst.

(9)

Daten für 2021, Quelle: Statistik der Staatsfinanzen, EZB.

(10)

Der finanzpolitische Kurs ist Ausdruck der kurzfristigen Impulse für die Wirtschaft, die von der diskretionären Finanzpolitik ausgehen. Im Einklang mit dem Ansatz, der seit den Empfehlungen des Rates zu den Stabilitätsprogrammen 2021 verwendet wurde, wird in dieser Mitteilung der finanzpolitische Kurs bewertet, indem der jährliche Anstieg der Nettoprimärausgaben im Verhältnis zum Potenzialwachstum im 10-Jahres-Schnitt betrachtet wird. Für weitere Einzelheiten siehe Kasten: Indikatoren für die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2023 im statistischen Anhang.

(11)

Die befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen umfassen hauptsächlich Transfers, die erforderlich sind, um von der Pandemie betroffene Haushalte und Unternehmen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind vom finanzpolitischen Kurs ausgenommen, da aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit (z. B. weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, Reisebeschränkungen usw.) davon ausgegangen wird, dass ihre direkten Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum zum Zeitpunkt der Auszahlung begrenzt sind. Die historisch hohen Sparquoten der privaten Haushalte in den Jahren 2020 und 2021 und der robuste private Verbrauch im Jahr 2022 bestätigen diese Annahme. Wären die befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen nicht ausgeschlossen gewesen, wäre der finanzpolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets 2020 stark expansiv (um rund 3,5 % des BIP) gewesen und 2021 ähnlich expansiv geblieben (um 1,25 %), während er 2022 weitgehend neutral gewesen und 2023 kontraktiv (um rund 1 %) gewesen wäre.

(12)

Der von den Dienststellen der Kommission berechnete zusammengesetzte Kreditkostenindikator (composite credit cost indicator – CCCI) ist eine synthetische Messgröße der Außenfinanzierungskosten für den Unternehmenssektor und die privaten Haushalte im Euro-Währungsgebiet. Der CCCI für nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften umfasst die Kosten für Kredite, die von Banken und Finanzmärkten bereitgestellt werden. Der CCCI für private Haushalte umfasst die Kosten von Bankkrediten in Form von Verbraucherkrediten, Immobilienkrediten und sonstigen Krediten.

(13)

Der Rat empfahl Italien und Portugal, das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 zu begrenzen, während Bulgarien, Kroatien, Lettland und Litauen empfohlen wurde, das Wachstum unter Kontrolle zu halten. Zum damaligen Zeitpunkt (im Frühjahr 2021) wurde erwartet, dass die Mitgliedstaaten mit solchen Ausgaben 2022 einen erheblich stützenden Beitrag zum finanzpolitischen Kurs leisten (mehr als 0,5 BIP-Prozentpunkte).

(14)

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die öffentliche Investitionsquote in Lettland deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets liegt.

(15)

Diese Zahlen beziehen sich auf Bruttoanlageinvestitionen, während sich die Nettoanlageinvestitionen des Sektors Staat im Euro-Währungsgebiet nach Berücksichtigung der Abschreibungen von 0,1 % des BIP im Jahr 2019 auf 0,6 % im Jahr 2023 erhöhen würden (Abbildung 3.5).

(16)

Ausgaben, die durch Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, sind in den national finanzierten Ausgaben enthalten.

(17)

Einnahmen aus (Steuern oder Abgaben auf) unerwartete(n) Gewinne(n) bilden eine Sonderkategorie, da es sich dabei nicht um eine Fördermaßnahme, sondern vielmehr um eine Finanzierungsquelle handelt. Diese besondere Art von Einnahmen wird in den Schätzungen berücksichtigt, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit den gestiegenen Energiepreisen besteht und viele Mitgliedstaaten diese Einnahmequelle bereits zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen nutzen oder in Erwägung ziehen.

(18)

Die derzeitige Projektion der Haushaltskosten von Maßnahmen im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen wird weitgehend von einigen wenigen großen Mitgliedstaaten geprägt, die bereits umfangreiche ganzjährige Politikpakete angekündigt haben.

(19)

 Mit Blick auf einige bestimmte Mitgliedstaaten wird bei dieser Schätzung auch davon ausgegangen, dass Haushaltsmittel, die derzeit von einigen Regierungen für die Finanzierung zusätzlicher Energiemaßnahmen im Jahr 2023 bereitgestellt wurden und deren Einzelheiten noch nicht bekannt sind, tatsächlich verwendet werden. Ihre Auswirkungen auf den Haushalt spiegeln sich bereits in den dieser Herbstprognose zugrunde liegenden Projektionen für das Defizit und den Schuldenstand des Gesamtstaats im Jahr 2023 wider, nicht jedoch in den Gesamthaushaltkosten der Energiemaßnahmen in diesem Jahr.

(20)

Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 legten Griechenland, Irland und die Niederlande in ihren Übersichten über die Haushaltsplanung quantitative Schätzungen zur Verteilungswirkung der geplanten Haushaltsmaßnahmen vor. Malta legte eine Distributionsanalyse der Maßnahmen vor, die bereits umgesetzt wurden, um die Auswirkungen der hohen Inflation abzufedern.

(21)

Den Stellungnahmen ist ein statistischer Anhang beigefügt, der die für die Bewertung der Übersichten der Mitgliedstaaten erforderlichen Informationen enthält.

(22)

Ein negatives (positives) Vorzeichen bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Potenzial liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.

(23)

Im Falle der Slowakei und Sloweniens sind die energiebezogenen Unterstützungsmaßnahmen in den Übersichten über die Haushaltsplanung nicht ausreichend spezifiziert. Folglich kann aktuell nicht davon ausgegangen werden, dass der expansive Kurs durch die befristete und gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen verursacht wird.

(24)

     Die der Herbstprognose 2022 der Kommission zugrunde liegenden Methoden und Annahmen sind hier einzusehen: https://economy-finance.ec.europa.eu/system/files/2022-11/ip187_en_0.pdf.

(25)

     Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2041337/FT-Eurostat-Decision-9-July-20093--final-.pdf .

(26)

     Gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 27. Januar 2011 über die statistische Erfassung von Maßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5034386/2-27012011-AP-EN.PDF .

(27)

Die hier angewendete Methode für die stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands wird in Anhang A7 des „Debt Sustainability Monitor“ der Europäischen Kommission 2019 und in Berti K. (2013), „Stochastic public debt projections using the historical variance-covariance matrix approach for EU countries“, European Economy Economic Paper (480), erläutert.

(28)

In der Herbstprognose 2022 der Kommission werden finanzpolitische Maßnahmen, die verabschiedet oder zumindest glaubwürdig angekündigt wurden, sowie Informationen, die zum 31. Oktober 2022 verfügbar waren, berücksichtigt. Für die Zeit nach 2024 (dem letzten Prognosejahr) ergibt sich eine Änderung des Defizits des strukturellen Primärsaldos nur durch die prognostizierten (Netto-)Kosten der Bevölkerungsalterung.

(29)

Es wird davon ausgegangen, dass die Schocks einer gemeinsamen Normalverteilung folgen.

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