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Document 52017AE4392
Opinion of the European Economic and Social Committee on the ‘Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EU) No 1380/2013 on the Common Fisheries Policy’ (COM(2017) 0424 final — 2017/0190 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik“ (COM(2017) 424 final — 2017/0190 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik“ (COM(2017) 424 final — 2017/0190 (COD))
ABl. C 81 vom 2.3.2018, p. 174–175
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 81/174 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik“
(COM(2017) 424 final — 2017/0190 (COD))
(2018/C 081/23)
Berichterstatter: |
Gabriel SARRÓ IPARRAGUIRRE |
Befassung |
Rat, 14.9.2017 Europäisches Parlament, 11.9.2017 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
|
|
Beschluss des Präsidiums |
19.9.2017 |
|
|
Zuständige Fachgruppe |
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt |
Annahme in der Fachgruppe |
3.10.2017 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
18.10.2017 |
Plenartagung Nr. |
529 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
179/2/2 |
1. Standpunkt des EWSA
1.1. |
Im Einklang mit seiner vorherigen Stellungnahme zur Anlandeverpflichtung (1), in der er die erforderliche Flexibilität zur Erleichterung der schrittweisen Einführung der Anlandeverpflichtung einforderte, befürwortet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) den Vorschlag zur Verlängerung der Befugnis der Kommission zum Erlass von Rückwurfplänen im Wege delegierter Rechtsakte um einen weiteren Zeitraum von drei Jahren. |
1.2. |
Allerdings steht zu befürchten, dass der vorgeschlagene Zeitraum von drei Jahren nicht ausreicht, um die Gesamtheit der regionalen Mehrjahrespläne anzunehmen, und dass wir uns Ende 2020 wieder in einer ähnlichen Lage wie derzeit befinden. Der EWSA hätte sich eine umfangreichere Verlängerung gewünscht. |
2. Bemerkungen
2.1. |
Im Rahmen der schrittweisen Einführung der Anlandeverpflichtung (die ersten delegierten Verordnungen der Kommission zur Festlegung von Rückwurfplänen traten am 1. Januar 2015 in Kraft) trat eine Reihe von Problemen auf. |
2.1.1. |
Die so genannten limitierenden Arten („choke species“) waren zweifelsohne das größte Problem, das mit der Zeit noch zunehmen wird. Hierbei geht es um Arten, für die ein Betrieb nur über eine geringe oder gar keine Fangquote verfügt, die jedoch — wenn auch aus anderen Gründen — nicht mehr in den Netzen oder anderen Fanggeräten landen. Die in der Verordnung enthaltenen Flexibilitätsmechanismen sind in Bezug auf diese Tatsache völlig unzureichend. Wenn die Anlandeverpflichtung im Jahr 2019 vollständig in Kraft tritt, werden viele Fischereifahrzeuge — obwohl sie die Quoten ihrer Zielart nicht ausgeschöpft haben — nicht ausfahren können, sondern im Hafen bleiben müssen, da ihre äußerst niedrige Quote für Beifangarten bereits ausgeschöpft ist. |
2.1.2. |
Eine weitere ungelöste Frage ist die Anpassung durch die Fischereihäfen und deren Vermarktung von Arten, die bisher ausgeschlossen, nun aber angelandet werden müssen. Auch die Beschränkung des Verkaufs kleiner Fische, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, schafft zusätzliche Probleme, da viele Häfen der EU nicht über die Infrastruktur bzw. die Unternehmen verfügen, die für den Absatz dieser Arten von Rohstoffen sorgen können. |
2.1.3. |
Schließlich steigt der Bedarf an Lagerkapazität an Bord und insbesondere der Arbeitsaufwand des Personals stetig an, da es verpflichtet ist, mehr Einstufungen nach Art und Größe vorzunehmen, wodurch die Belastung und die Risiken zunehmen. |
Brüssel, den 18. Oktober 2017
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) ABl. C 311 vom 12.9.2014, S. 68.