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Document 52012XP0129

    Gemeingut Fisch Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zu dem Gemeingut Fisch

    ABl. C 258E vom 7.9.2013, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 258/51


    Mittwoch, 18. April 2012
    Gemeingut Fisch

    P7_TA(2012)0129

    Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zu dem Gemeingut Fisch

    2013/C 258 E/05

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Artikels 117 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) von 1982, wonach jeder Staat verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See zu ergreifen oder mit anderen Staaten zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten,

    in Kenntnis des Übereinkommens zur Förderung der Einhaltung internationaler Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Fischereifahrzeuge auf Hoher See von 1993 und des FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei von 1995,

    gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die Menge des weltweit konsumierten Fischs mit durchschnittlich 17 kg pro Person und Jahr einen Rekordwert erreicht hat; in der Erwägung, dass mehr als 3 Mrd. Menschen ihren Einweißbedarf zu 15 % mit Fisch decken;

    B.

    in der Erwägung, dass die globale Nachhaltigkeit der Fischerei eine Voraussetzung für die Erhaltung der Fischbestände und den Zugang künftiger Generationen zu dieser Meeresressource von unschätzbarem Wert ist; in der Erwägung dass die Konzentration der Besitzverhältnisse in der Fischerei in privaten Händen weitreichende negative Folgen hat;

    C.

    in der Erwägung, dass global gehandelt werden muss, wenn diese Ressource geschützt sowie sichergestellt werden soll, dass sie als Gemeingut erachtet wird, dass aber ebenso dafür gesorgt werden muss, dass die damit verbundenen kollektiven Vorteile gerecht verteilt werden;

    1.

    fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten normative Maßnahmen zu fördern, die der Bedeutung des weltweiten Gemeinguts Fisch gerecht werden, und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Meeresressourcen zu schützen, den Zugang zu diesen Ressourcen und ihre nachhaltige Nutzung durch eine entsprechende Koordinierung auf internationaler Ebene sicherzustellen und für die EU-Bürger eine Aufklärungskampagne durchzuführen;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 18. April 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)04-18(ANN1)).


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