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Document 52012IP0145

    Frauen und Klimawandel Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2012 zu Frauen und Klimawandel (2011/2197(INI))

    ABl. C 258E vom 7.9.2013, p. 91–99 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 258/91


    Freitag, 20. April 2012
    Frauen und Klimawandel

    P7_TA(2012)0145

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2012 zu Frauen und Klimawandel (2011/2197(INI))

    2013/C 258 E/14

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (COM(2011)0112),

    unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz, die im September 1995 in Peking stattfand, die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking und die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der nachfolgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5, Peking +10 und Peking +15 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 und am 2. März 2010 angenommen wurden,

    unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf den Beschluss 36/CP.7 der Vertragsparteien des UNFCCC zur Verbesserung der Teilhabe der Frauen bei der Vertretung von Parteien in Organen, die im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls vom 9. November 2001 eingesetzt wurden,

    unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 18. September 2000,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2011 zu Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2011 zur Klimakonferenz in Durban (COP 17) (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2011 zur Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts der Union vor der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2009 zu: „2050: Die Zukunft beginnt heute — Empfehlungen für die künftige integrierte Klimaschutzpolitik der EU“ (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2008 zu Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (5),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0049/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass der Klimawandel nicht geschlechtsneutral ist und je nach Geschlecht unterschiedliche Auswirkungen hat;

    B.

    in der Erwägung, dass Konsumverhalten und Lebensstil sich maßgeblich auf den Klimawandel auswirken;

    C.

    in der Erwägung, dass Frauen etwa 50 Prozent der Weltbevölkerung darstellen, jedoch nach wie vor relativ gesehen mehr Einfluss auf die täglichen Konsumentscheidungen haben und mehr Verantwortung bei der Kinderbetreuung und im Haushalt tragen; in der Erwägung, dass Frauen und Männer ein unterschiedliches Konsumverhalten aufweisen, da Frauen nachhaltiger konsumieren als Männer und mehr Bereitschaft zeigen, die Umwelt zu schützen, indem sie nachhaltige Konsumentscheidungen treffen;

    D.

    in der Erwägung, dass der Einfluss der Frauen in Bezug auf die Umwelt aufgrund der geschlechtsspezifischen Rollen nicht mit dem der Männer vergleichbar ist, und dass ihr Zugang zu Ressourcen und die Mittel und Wege, die ihnen zur Verfügung stehen, um ihre Lage zu meistern und sich anzupassen, durch Diskriminierung in Bezug auf Einkommen, Zugang zu Ressourcen, politische Macht, Bildung und Verantwortung für den Haushalt erheblich beeinträchtigt wird;

    E.

    in der Erwägung, dass der Klimawandel die Ungleichheiten noch verschärfen wird und die Gefahr besteht, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sich auch negativ auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau auswirken dürften, wenn der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht von Anfang an Rechnung getragen wird;

    F.

    in der Erwägung, dass es ohne eine wirkliche Gleichstellung der Geschlechter keine Klimagerechtigkeit geben wird und dass die Beseitigung der Ungleichheiten und der Kampf gegen den Klimawandel nicht als Widerspruch angesehen werden dürfen;

    G.

    in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und die Chancengleichheit für Männer und Frauen zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz beitragen;

    H.

    in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit Diskriminierung und Schutzbedürftigkeit andere Ursachen als das Geschlecht (zum Beispiel Armut, geografische Lage, traditionelle und institutionelle Diskriminierung, Rassenzugehörigkeit usw.) alle eine Rolle spielen und den Zugang zu Ressourcen behindern und den Möglichkeiten entgegenstehen, dramatische Änderungen wie etwa den Klimawandel zu bewältigen;

    I.

    in der Erwägung, dass in einigen Regionen fast 70 % aller erwerbstätigen Frauen in der Landwirtschaft arbeiten (6) und bis zu 90 % einiger Feldfrüchte herstellen (7), aber dennoch bei Haushaltsberatungen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels kaum einbezogen werden;

    J.

    in der Erwägung, dass 70 % der Bedürftigen, die von weniger als 1 USD pro Tag leben müssen, Frauen sind, und Frauen weniger als 1 % des weltweiten Vermögens besitzen; in der Erwägung, dass Frauen in Entwicklungsländern im Vergleich zu Männern einen deutlich größeren Teil ihres Einkommens in ihre Familien reinvestieren;

    K.

    in der Erwägung, dass durch Familienplanung die Gesundheit der Mütter und die Kontrolle über die Größe der Familie erheblich verbessert und letztendlich die Unabhängigkeit der Frauen gestärkt und ihre Arbeitsbelastung verringert werden können, da es in erster Linie immer noch die Frauen sind, die sich um die Kinder kümmern, und dass Frauen und ihre Familien sich so besser gegen die Auswirkungen des Klimawandels wappnen können, wie im 20-Jahres-Plan der Weltbevölkerungskonferenz festgehalten;

    L.

    in der Erwägung, dass Umweltprobleme, die durch den Klimawandel verursacht und verschärft werden, gegenwärtig für einen Anstieg der erzwungenen Migration verantwortlich sind, sowie in der Erwägung, dass es daher einen immer stärker ins Gewicht fallenden Zusammenhang gibt zwischen Asylsuchenden und von Umweltzerstörung betroffenen Gegenden; in der Erwägung, dass ein besserer Schutz und eine Umsiedlung von „Klimaflüchtlingen“ notwendig sind, und dass Frauen, die am schutzbedürftigsten sind, besonderer Aufmerksamkeit bedürfen;

    M.

    in der Erwägung, dass zwischen 75 und 80 % der 27 Millionen Flüchtlinge weltweit Frauen und Kinder sind (8); in der Erwägung, dass Männer und Frauen von Migrationsbewegungen infolge des Klimawandels unterschiedlich betroffen sind, und Frauen oft mehr darunter leiden; in der Erwägung, dass besondere Vorkehrungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Unabhängigkeit notwendig sind, damit die Schutzbedürftigkeit der Frauen bei erzwungener Migration oder freiwilliger Migration verringert werden kann;

    N.

    in der Erwägung, dass der Anteil der Frauen, der an politischen Entscheidungsprozessen und insbesondere an Verhandlungen über den Klimawandel teilnimmt, immer noch unzureichend ist, und dass nur wenige bis gar keine Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass Frauen nur 12 bis 15 % der Delegationsleiter und etwa 30 % der Delegierten ausmachen;

    O.

    in der Erwägung, dass zwei Drittel der Analphabeten weltweit Frauen sind (9) und der Zugang zu Informationen und Ausbildung über geeignete Medien daher maßgeblich dazu beiträgt, dass sie ihre Unabhängigkeit und Integration sichern können, insbesondere in Notsituationen wie zum Beispiel Naturkatastrophen;

    P.

    in der Erwägung, dass Naturkatastrophen mittel- und langfristig erhebliche Auswirkungen in Bezug auf Bildung, Gesundheit, strukturelle Armut und Wanderungsbewegungen haben, und dass Kinder hinsichtlich der Auswirkungen von Naturkatastrophen eine besonders schutzbedürftige Gruppe darstellen; in der Erwägung, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Katastrophen und dem Absinken der Schulbesuchsrate festzustellen ist, und in der Erwägung, dass Katastrophen die Kluft zwischen den Geschlechtern hinsichtlich des Schulbesuchs erheblich vergrößern;

    Q.

    in der Erwägung, dass die aus dem Klimawandel resultierende Dürre und Wasserknappheit Frauen dazu zwingen, noch mehr zu arbeiten, um für Wasser, Nahrung und Energie zu sorgen und dass die Jugendlichen häufig die Schulen verlassen, um den Müttern bei dieser Aufgabe zu helfen;

    R.

    in der Erwägung, dass Frauen als Akteure des Wandels auch großen Einfluss ausüben und weltweit aktiver auf der Ebene zivilgesellschaftlicher Aktivitäten sind, und dass ihre vollständige Beteiligung an der Bekämpfung des Klimawandels auf breiter Front gerechtere, umfassendere und effektivere Maßnahmen gegen den Klimawandel möglich machen würde, sowohl in Bezug auf Anpassung als auch auf Dämpfung der Folgen;

    S.

    in der Erwägung, dass Frauen aufgrund ihrer Verantwortung für die Bewirtschaftung der knappen natürlichen Ressourcen wichtige Erkenntnisse über die Notwendigkeit einer größeren ökologischen Nachhaltigkeit gewinnen und dadurch über ein Potential verfügen, das bei der Umsetzung von Strategien zur Abmilderung und zur Anpassung an den Klimawandel nicht vernachlässigt werden darf;

    T.

    in der Erwägung, dass Mechanismen oder Finanzierung zur Verhütung von Katastrophen, Anpassung und Senkung von Emissionen unzureichend sind, solange Frauen nicht gleichberechtigt an deren Entwurf, der diesbezüglichen Entscheidungsfindung und deren Durchführung beteiligt sind; in der Erwägung, dass bewährte Verfahren, zum Beispiel aus Tunesien, Nicaragua, El Salvador und Honduras gezeigt haben, dass die biologische Vielfalt gefördert und die Wasserbewirtschaftung optimiert, die Ernährungssicherheit verbessert, die Ernährungssicherheit verbessert, der Wüstenbildung vorgebeugt, die Wälder geschützt und die Volksgesundheit gefördert wird, wenn Frauen sich am Katastrophenmanagement beteiligen und ihr Wissen einbringen;

    Allgemeine Bestimmungen

    1.

    räumt an, dass der Klimawandel zusätzlich zu seinen anderen katastrophalen Auswirkungen auch die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verschärft; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Abwendung eines gefährlichen Klimawandels sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik der EU allerhöchste Priorität eingeräumt werden muss;

    2.

    fordert die Kommission und den Rat auf, den Gender-Aspekt in jede Phase der Klimapolitik einfließen zu lassen und zu integrieren, von der Konzipierung über die Finanzierung bis hin zur Umsetzung und Bewertung, damit gewährleistet ist, dass Klimaschutzmaßnahmen die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten nicht noch verschlimmern, sondern zu positiven Nebeneffekten für die Frauen führen;

    3.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Ebenen der Beschlussfassung Ziele bei der Gleichstellung der Geschlechter und bei der Geschlechtergerechtigkeit in ihre Maßnahmen, Aktionspläne und sonstigen Maßnahmen betreffend die nachhaltige Entwicklung, das Katastrophenrisiko und den Klimawandel einzubeziehen, indem sie systematisch Genderanalysen durchführen, geschlechterrelevante Indikatoren und Benchmarks ausarbeiten und praktische Instrumente entwickeln; betont, dass die Verhandlungen über den Klimawandel in allen Phasen, von der Forschung und Analyse bis hin zur Entwicklung, Schaffung und Umsetzung von Strategien zur Folgenabmilderung und Anpassung an den Klimawandel, den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung Rechnung tragen müssen;

    4.

    erinnert daran, dass der zwischenstaatliche Ausschuss zu Klimaänderungen (IPCC) in seinem 4. Sachstandsbericht von 2007 bekräftigt hat, dass die Auswirkungen des Klimawandels je nach Geschlecht, Alter und Gesellschaftsklasse unterschiedlich ausfallen, wobei die Ärmsten am meisten darunter zu leiden haben dürften; ist der Ansicht, dass die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung von größter Bedeutung für die menschliche Entwicklung und ein grundlegendes Ziel in der Armutsbekämpfung ist; fordert, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen in den Bereichen Entwicklung, Menschenrechte und Klimawandel generell ein genderspezifischer Ansatz verfolgt wird; fordert Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) in Einklang steht mit den Menschenrechtsrahmen sowie mit nationalen und internationalen Abkommen zur Geschlechtergleichstellung und zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern, u. a. mit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW);

    5.

    betont, dass der Klimawandel und seine negativen Auswirkungen auch als eine Frage der Entwicklung mit Folgen für die Gleichstellung von Männern und Frauen erachtet werden sollten, die für alle Bereiche relevant ist (den sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bereich), von der lokalen bis zur globalen Ebene, und dass abgestimmte Bemühungen aller Interessenträger erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zum Klimawandel und zur Verringerung des Katastrophenrisikos geschlechtergerecht sind, dass sie den Belangen der indigenen Völker Rechnung tragen und die Achtung der Menschenrechte gewährleistet ist;

    6.

    begrüßt, dass es bei den Gesprächen auf hochrangiger Ebene über den Klimawandel eine zunehmende Sensibilisierung für den Gender-Aspekt des Klimawandels gibt; begrüßt die entsprechenden Ausführungen hochrangiger Akteure; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass konkrete Maßnahmen zu einer verstärkten Einbeziehung der Frauen in die EU-Klimadiplomatie auf allen Entscheidungsebenen notwendig sind, insbesondere in die Verhandlungen über den Klimawandel, zum Beispiel durch die Einführung einer 40 %+-Quote für die Delegationen;

    7.

    weist die Kommission und die Mitgliedstaaten auf seine Entschließung zur Klimakonferenz in Durban (COP 17) hin und fordert sie auf, ihre Zusage, „sich bei der Finanzierung aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels für eine mindestens 40prozentige Vertretung von Frauen in allen maßgeblichen Gremien einzusetzen“, in die Tat umzusetzen; und betont die Notwendigkeit, diese Vorgehensweise auch bei allen Gremien im Zusammenhang mit dem Technologietransfer und der Anpassung an den Klimawandel anzuwenden;

    8.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Planung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen, Programmen und Projekten zur Bekämpfung des Klimawandels länderspezifische und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben um die unterschiedlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die beiden Geschlechter wirksam beurteilen und ihnen entgegenwirken zu können, und einen Leitfaden zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen, in dem Maßnahmen aufgezeigt werden, die Frauen schützen können und sie befähigen, sich gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen;

    9.

    fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, in allen umweltpolitischen Bereichen geschlechterdifferenzierte Statistiken zu berücksichtigen, um die Bewertung der allgemeinen Situation von Frauen und Männern im Hinblick auf den Klimawandel zu erleichtern;

    10.

    erinnert daran, dass die Einbeziehung der Fragen der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Beseitigung der Diskriminierung im Rahmen der außenpolitischen Tätigkeit der EU weiterhin dazu beitragen muss, dass die Frauen eine zentrale Rolle bei der Entscheidungsfindung, bei der Ausarbeitung von Maßnahmen und bei der Bewirtschaftung, Erhaltung und Überwachung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt sowie der Bekämpfung des Klimawandels spielen;

    11.

    fordert einen „Klimafreundlichkeitsindikator“ (alternativ zum BNE), um zu beobachten, wie Wachstum, Konsumverhalten und Lebensstil den Klimawandel beeinflussen;

    12.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, zu beurteilen, inwiefern den Bedürfnissen von Frauen bei das Klima betreffenden Maßnahmen Rechnung getragen wird, und ersucht sie dringend, bei der Ausarbeitung einer geschlechterbezogenen Politik für nachhaltige Entwicklung einen die Geschlechterdimension berücksichtigenden Ansatz zu verfolgen;

    Anpassung

    13.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unkomplizierte Instrumente einzuführen, mit denen während der gesamten Dauer eines Projekts geschlechtsbezogene Folgenabschätzungen durchgeführt werden können, wie zum Beispiel die Instrumente, die bei Entwicklungsprojekten eingesetzt werden;

    14.

    fordert integrative lokale Lösungen und Projekte, unter anderem ein systemisches Bewusstsein für vorhandene Schwachstellen, und Fähigkeiten, die Lage zu meistern, wie zum Beispiel traditionelle Erfahrungen und traditionelles Wissen der indigenen Völker, insbesondere der Frauen;

    15.

    weist darauf hin, dass Frauen weltweit auf der Ebene der Zivilgesellschaft sehr aktiv sind, und fordert die Kommission daher auf, die Vernetzung von Frauenorganisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft zu fördern und zu unterstützen;

    16.

    ruft die Kommission dazu auf, Programme anzuvisieren, im Rahmen derer der Transfer von modernen Technologien und Know-how dazu beiträgt, dass sich entwickelnde Gemeinden und Regionen sich an den Klimawandel anpassen können;

    17.

    weist darauf hin, dass Frauen in den Entwicklungsländern eine entscheidende Rolle bei der Wassergewinnung und -bewirtschaftung spielen, da sie in der Regel nicht nur im Haushalt, sondern auch in der Landwirtschaft für dessen Beschaffung, Verwendung und Verteilung zuständig sind; fordert die Kommission auf, Entwicklungshilfen im Rahmen von leicht zugänglichen Programmen bereitzustellen, damit Brunnen angelegt werden können, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden und über einfache, leicht zu wartende Aufbereitungsanlagen verfügen;

    18.

    fordert, dass beim Aufbau von Kapazitäten das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Fragen geschärft wird und eine entsprechende Schulung im Rahmen von Anpassungslösungen stattfindet, wobei diese mit den besonderen Bedürfnissen von Frauen vereinbar sein und den spezifischen Hindernissen, aber auch den Fähigkeiten und Erfahrungen von Frauen Rechnung tragen müssen;

    19.

    hält es für außerordentlich wichtig, auf das Wissen von Frauen zurückzugreifen und lokale Lösungen zu fördern, die sich ganz konkret auf den Alltag der Menschen auswirken, zum Beispiel das Projekt ‚Girls in Risk Reduction Leadership’ in Südafrika, oder mehrere Projekte, mit denen Frauengruppen dabei unterstützt werden sollen, Trinkwasserspender und Toiletten in indischen Slums einzurichten;

    20.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Dimension in die Strategien zur Verhütung und zum Risikomanagement von Naturkatastrophen einzubeziehen und die Stärkung der Stellung der Frauen durch einen Kapazitätsaufbau vor, während und nach Klimakatastrophen und durch deren aktive Einbindung in Systeme für die frühzeitige Erkennung der Gefahr von Katastrophen, die Frühwarnung und die Verhütung von Katastrophen im Rahmen des Aufbaus ihrer Widerstandsfähigkeit zu fördern;

    21.

    stellt fest, dass in vielen Gemeinschaften weltweit Frauen aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen umweltbedingten Veränderungen, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft werden, stärker ausgesetzt sind; weist darauf hin, dass dies sich auf ihre vielfältigen Rollen im Bereich der Erzeugung und Bereitstellung von Nahrung sowie der Betreuung und auf ihre Funktion als Wirtschaftsakteure auswirkt;

    22.

    fordert eine Verbesserung der Transparenz und der Inklusion in bestehenden Instrumenten und Planungsprozessen, zum Beispiel der Nationalen Anpassungsaktionsprogramme (NAPA) und künftiger nationalen Anpassungspläne, und fordert, dass diese Grundsätze in künftigen klimabezogenen Abkommen, Instrumenten und bilateralen Kooperationsbemühungen gefördert werden;

    23.

    betont, dass hinreichend belegt ist, dass die Auswirkungen klimaabhängiger Phänomene wie Fehlernährung und das Auftreten von Infektionskrankheiten, zum Beispiel Malaria, auf die Gesundheit je nach Geschlecht anders ausfallen; stellt besorgt die hohe Sterblichkeitsrate von Frauen in Katastrophensituationen fest; ist der Auffassung, dass mehr geschlechtsspezifische Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der Frauen dazu beitragen würden, dass diese Probleme gezielter angegangen werden können; fordert alle Regierungen auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um eine bessere Prävention und Behandlung sowie einen besseren Zugang zur Medizin und zu Arzneimitteln sicherzustellen, insbesondere für Frauen, da sie besonders anfällig sind, vor allem in ihrer Eigenschaft als Erbringer von Pflegediensten, und eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, mit denen den mit dem Klimawandel verbundenen Risiken begegnet werden soll, und einen Rahmen für die geschlechtsspezifische Bewertung von Gesundheitsrisiken und für Maßnahmen zur Folgenabmilderung und Anpassung an den Klimawandel zu schaffen;

    24.

    betont, dass es sich bei 70 % der Ärmsten der Welt um Frauen handelt, dass auf Frauen zwei Drittel der geleisteten Arbeit entfällt, ihnen aber weltweit weniger als 1 % aller Güter gehört; stellt fest, dass ihnen ein gleichberechtigter Zugang zu und die Kontrolle über Ressourcen, Technologie, Dienste, Landrechte, Kredit- und Versicherungssysteme und Entscheidungsbefugnisse verwehrt wird und dass sie daher unverhältnismäßig stark durch den Klimawandel gefährdet und davon betroffen und deshalb weniger in der Lage sind, sich an den Klimawandel anzupassen; unterstreicht, dass 85 % der Menschen, die aufgrund von auf den Klimawandel zurückzuführenden Naturkatastrophen sterben, Frauen sind, dass 75 % der Umweltflüchtlinge Frauen sind, und dass es eher Frauen sind, die zu den unsichtbaren Opfern von Ressourcenkriegen und Gewalt infolge des Klimawandels werden;

    25.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ein Prinzip der „Klimagerechtigkeit“ auszuarbeiten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die größte Ungerechtigkeit, die unser Versagen, dem Klimawandel wirksam zu begegnen, nach sich ziehen würde, in den negativen Folgen für arme Länder und Bevölkerungen und insbesondere für Frauen bestehen würde;

    Ausmaßminderung

    26.

    fordert die Kommission und die künftigen Vorsitze des Rates der Europäischen Union auf, eine Studie durchführen zu lassen, die sich insbesondere mit geschlechtsspezifischen Fragen bei Emissionsminderungsmaßnahmen befasst;

    27.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass gezielte Maßnahmen notwendig sind, um Geschlechtersegregation und Diskriminierung in der umweltverträglichen Wirtschaft zu vermeiden, wo neue Technologien und Arbeitsplätze im wissenschaftlichen Bereich nahezu ausschließlich von Männern beherrscht werden; betont in dieser Beziehung die Wichtigkeit des Unternehmertums, um die umweltfreundliche Wirtschaft sowohl Frauen als auch Männern zugänglich zu machen;

    28.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen nahe zu legen, technische und naturwissenschaftliche Ausbildungen und Berufe im Bereich Umwelt- und Energietechnik zu ergreifen, da aufgrund der Notwendigkeit von Expertenwissen auf diesem Gebiet Frauen dadurch sichere und zukunftsträchtige Arbeitsplätze garantiert werden und bei der Gestaltung der Klimapolitik eine stärkere Sensibilisierung für die Belange der Frauen sichergestellt ist;

    29.

    fordert die Kommission auf, sich für eine Reform des bestehenden Instrumentariums und der Mittel einzusetzen, damit sie transparenter und inklusiver werden und die Beiträge, die einzelne Gemeinden und besonders Frauen zur Minderung von Emissionen leisten, besser widerspiegeln, und diese Grundsätze in künftigen klimabezogenen Verträgen, Instrumenten und bilateralen Kooperationsbemühungen zu fördern, um so bessere Möglichkeiten für die wirtschaftliche Stärkung von Frauen zu schaffen;

    30.

    erkennt an, dass das Bevölkerungswachstum sich auf das Klima auswirkt, und hebt hervor, dass auf jeglichen ungedeckten Verhütungsmittelbedarf von Frauen und Männern in allen Gesellschaften angemessen zu reagieren ist;

    31.

    weist erneut darauf hin, dass die Verhinderung des gefährlichen Klimawandels und die Begrenzung der Erwärmung auf 2 °C bzw., falls dies möglich ist, auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand notwendig und unabdingbar ist, wenn dramatische negative Folgen für Frauen und andere anfällige Gruppen vermieden werden sollen;

    32.

    fordert die Kommission auf, einen Maßnahmenkatalog zur Förderung inklusiver Beschlussfassungsverfahren zu entwickeln, wie dies im Verkehrs- und im Energiesektor in Malmö (Schweden) und in der Region Vollsmose (Dänemark) (10) gemacht wurde;

    33.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Indikatoren zu entwickeln, mit denen die Auswirkungen von Projekten und Programmen auf die Gleichstellung der Geschlechter bewertet und Gender Budgeting in der Klimapolitik gefördert werden, unabhängig davon, ob diese Politik auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene verfolgt wird;

    34.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Instrumente und Leitlinien für die genderspezifische Analyse von Emissionsminderungsmaßnahmen und -programmen sowie für die einschlägigen Programme und Tätigkeiten zu entwickeln;

    35.

    betont die wichtige Rolle, die Frauen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels im Alltag zukommt, u. a. durch Energie und Wasser sparende Verfahren, Recycling und Verwendung umweltfreundlicher und ökologischer Produkte, da sie die Hauptverantwortung für die Bewirtschaftung dieser Ressourcen im Haushalt tragen; ruft die Kommission dazu auf, Sensibilisierungsprogramme auf Bürgerebene zu lancieren, die sich auf die alltäglichen Konsumentscheidungen in Bezug auf Haushalt und Kinderbetreuung konzentrieren;

    36.

    erkennt deshalb den bedeutenden Beitrag an, den Frauen aufgrund ihrer pädagogischen Fähigkeiten zu erfolgreicher Innovation sowohl in Unternehmen als auch im Haushalt leisten können;

    37.

    betont diesbezüglich, wie wichtig es ist, die aktive Beteiligung von Frauen an der Innovation im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung zu stärken, da dies ein Weg ist, um die sich durch den Klimawandel stellenden gravierenden Herausforderungen anzugehen;

    38.

    weist darauf hin, dass der Klimawandel zwangsläufig zu Migrationen aus den Regionen führt, die von Katastrophen wie Dürren oder Überschwemmungen betroffen sind, und dass die EU bedenken muss, dass die Notwendigkeit auftreten kann, Frauen in den Flüchtlings- und Binnenvertriebenenlagern zu schützen;

    39.

    stellt fest, dass die Auswirkungen der Umweltveränderungen auf die Migration und die Vertreibung in Zukunft zunehmen werden und dass es sich dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge bei 80 % der Flüchtlinge weltweit um Frauen und Kinder handelt; bekräftigt die Bedeutung der Ermittlung von geschlechtsspezifischen Strategien zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Umweltkrisen und humanitären Krisen; ist daher der Ansicht, dass dringend Studien darüber durchgeführt werden müssen, wie die Thematik der umweltbedingten Migration mit Rücksicht auf das jeweilige Geschlecht angegangen werden kann, wobei dazu auch gehört, dass die Rollen und Aufgaben der beiden Geschlechter im Bereich der natürlichen Ressourcen anerkannt werden und ihnen entsprochen wird und gegebenenfalls auch, dass sichergestellt wird, dass seltene Ressourcen bedürftigen Gemeinschaften zur Verfügung stehen und Flüchtlinge mit Trinkwasser versorgt werden;

    Finanzierung

    40.

    fordert die EU-Delegationen auf, den in seiner zuvor genannten Entschließung zur Klimakonferenz in Durban (COP 17) genannten Grundsatz zu achten, wonach eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen an allen Entscheidungsgremien im Zusammenhang mit der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einschließlich des Verwaltungsrates des globalen Klimaschutzfonds und seiner möglichen Unterausschüsse für einzelne Finanzierungsmechanismen gewährleistet ist;

    41.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme und Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel auszuarbeiten, die auf der Grundlage einer Genderanalyse auf eine Verbesserung des Wohlergehens von Frauen und Mädchen abzielen und die die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten beim Zugang zu Darlehen, Informationen, Technologie, Land und natürlichen Ressourcen, nachhaltiger Energie und beim Zugang zu Informationen in Bezug auf die reproduktive Gesundheit und zu entsprechenden Dienstleistungen berücksichtigen; fordert, dass diese Programme und Strategien innovative Finanzierungslösungen umfassen, beispielsweise in Form von Mikrokrediten, insbesondere in Notsituationen, zum Beispiel bei Klimaflüchtlingen;

    42.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen im Rahmen der Finanzierungsmechanismen berücksichtigt werden müssen und dass Organisationen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Frauen in die Entwicklung von Finanzierungskriterien und die Mittelzuweisung für den Klimawandel betreffende Initiativen, insbesondere auf lokaler Ebene, einschließlich der Tätigkeiten des globalen Klimaschutzfonds, einzubinden sind;

    43.

    fordert, dass die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsthema in alle Klimafonds und -instrumente integriert wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Integration die Kenntnis der Geschlechterproblematik erfordert und auf den Zweck und die Regelungen und die operationellen Modalitäten solcher Finanzierungsmechanismen ausgeweitet wird, und dass mit operationellen Modalitäten und Kontroll- und Bewertungsmechanismen gewährleistet werden soll, dass die Frauen und die Einheimischen angemessene Mittel erhalten;

    44.

    fordert die Kommission und die EU-Delegationen auf, sich für umfangreichere, neue und zusätzliche Mittel stark zu machen, insbesondere für Anpassungsmaßnahmen, die direkt den Frauen zugute kommen, die oft unverhältnismäßig stark unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden haben. fordert, dass eine solche Anpassungsfinanzierung ausschließlich in Form von Zuschüssen gewährt wird;

    45.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von erneuerbaren Energieträgern in den Entwicklungsländern durch Wissens- und Technologietransfers, die eine ausgewogene Beteiligung der Frauen einschließen, zu unterstützen, um so gleichzeitig einen Beitrag zur Chancengleichheit und zur Abmilderung des Klimawandels zu leisten;

    46.

    weist besorgt auf die negative Auswirkung hin, die der Klimawandel auf die erfolgreiche Erfüllung der Millenniumsziele der UN haben könnte, insbesondere auf die Ziele im Zusammenhang mit der Situation und dem Schutz der Frauen;

    *

    * *

    47.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0515.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0504.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0430.

    (4)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 44.

    (5)  ABl. C 66 E vom 20.3.2009, S. 57.

    (6)  FAO, The State of Food and Agriculture 2010-11:Women in Agriculture – Closing the gender gap for development, http://www.fao.org/docrep/013/i2050e/i2050e.pdf.

    (7)  Weltwirtschaftsforum, ‘Women’s Empowerment: Measuring the Global Gender Gap’, 2005, https://members.weforum.org/pdf/Global_Competitiveness_Reports/Reports/gender_gap.pdf

    (8)  UN, Ecosoc, ‘Women at a glance’, http://www.un.org/ecosocdev/geninfo/women/women96.htm.

    (9)  UNICEF, Progress for Children, 2005, http://www.unicef.org/progressforchildren/2005n2/PFC05n2en.pdf.

    (10)  Gender-Mainstreaming in der öffentlichen Beförderungspolitik in Malmö: http://www.nikk.no/A+gender+equal+and+sustainable+public+transport+system.b7C_wljSYQ.ips; und das Projekt in Vollsmose zur Ausbildung von Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, zu Umweltbotschafterinnen: http://www.nikk.no/Women+are+everyday+climate+experts.b7C_wljQ1e.ips.


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