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Document 52012BP0138

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012: Finanzierung des ITER Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2012 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III – Kommission (08136/2012 – C7-0088/2012 – 2012/2011(BUD))

    ABl. C 258E vom 7.9.2013, p. 161–161 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 258/161


    Freitag, 20. April 2012
    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012: Finanzierung des ITER

    P7_TA(2012)0138

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2012 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III – Kommission (08136/2012 – C7-0088/2012 – 2012/2011(BUD))

    2013/C 258 E/27

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere die Artikel 37 und 38,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, der am 1. Dezember 2011 endgültig erlassen wurde (2),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

    in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012, der von der Kommission am 27. Januar 2012 vorgelegt wurde (COM(2012)0031),

    in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012, der vom Rat am 26. März 2012 festgelegt wurde (08136/2012 – C7-0088/2012),

    gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0097/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2012 darauf abzielt, in den Artikel 08 20 02 — Euratom — Europäisches Gemeinsames Unternehmen ITER — Kernfusion für die Energiegewinnung (Fusion for Energy – F4E) des Haushaltsplans 2012 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 650 000 000. EUR einzusetzen;

    B.

    in der Erwägung, dass diese Haushaltsanpassung in völliger Übereinstimmung mit der Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat vom Dezember 2011 vorgenommen wird, den zusätzlichen Finanzbedarf des ITER-Projekts im Zeitraum 2012-2013 in Höhe von 1 300 000 000 EUR zu decken;

    1.

    nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012;

    2.

    billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012 und beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2012 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 56 vom 29.2.2012.

    (3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


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